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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Dienstag den 26. November

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---I.. Alla Zeitlina mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in G 1t o ß fo lio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prüniimecationspreis ... ^ ^i/ '' Vt umfang d-â Herzogthumâ Nassau, des GroßherzogthumS und Aurmrstentimms Hessen, der Landgrasschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt den übrfgeü LändÄ. des fürstlich Murn- und Tariâschen Verwal-ungSgeb.etes * g. 1« kr. - Insera te werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit :: kr.

^e rechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenberg ichen Hof- Buchhandlung , auâmäpts bet den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Asfis-n. Preußische Truppen. Brand). - RüdeSh c im (Konskription Orts- polizei). - Limburg (Preußische Truppen erwartet,. - grn »er E l b (DaS Mittel-und Altdeutsche). Von Labn (Pferdezucht). - Vom Westerwald (Di-

Londoner Industrieausstellung). -Frankfurt (Reviflon der Bundesverfassung). - 8»lda (Das Obergericht, «qe». Krankheiten). - Kassel (Rückkehr des Kurfürsten. Ein- auartierung der Bundestruppen. München (Erz- hergog Stephan. Stillstand in den Rüstungen). Berlin (Die Kammern. Die französische Regierung soll den Bun­destag anerkennen. Weisung an die Legitimisten. Russische Depeschen. DaS Fürstenkollegium. Radowitz. Gortschakoff. Graf Westmoreland. Vermischtes). Hamburg (Di- freien Konferenzen) Lübeck (Die Gefion). Aus Schleswig-Holstein (Die Intervention). Prag (Truppenbeförderungen). Wien (Koffuth. Die Vergif­tung de« Sultans in dienstlichem Wege bestätigt. D ' Verbot der Truppenbewegungen betreffend).

Frankreich. Paris (Unruhen im Ardechedepartement. Mazzini. Allah. Die Rückkehr der Bourbonen. Wieder­einführung der Sklaverei beantragt. General Belzu). Großbritannien. London (Cardinal Misemann's Ver­bannung widerrufen. Die Industrieausstellung. Italien. Turin (Grasselini. Kalbermatten. Azeglio als Gesandter nach Paris). Verona (Radehky'S Marstall nach Wien bcoidert. Gemeau durch Castellano ersetzt).

Neueste Nachrichten.

Leisters Sonderantrag in der Theaterfrage.

0 Wiesbaden, 24. November. Bei Bera­thung des DomânenbüdgetS stellte der Abgeordnete Leisler als KommissionSmitglied zu dem Kapitel, folgenden Sondcrantrag. Dieser Gegenstand ist in früheren Verhandlungen namentlich im Berichte deS Hrn. Abg. Creutz so gründlich erörtert worden, daß ich mir nur in so fern erlauben darf, die Auf­merksamkeit dieser hohen Versammlung noch in An­spruch zu nehmen, als ich im Stande bin, einige neue Gründe vorzubringen. Ich will dieß nach zwei Seiten hin versuchen, namentlich durch Vergleichung unserer Badeindustrie mit anderen Industriezweigen und durch Betrachtung der großen Nachtheile, welche entstehen, wenn die seither darauf verwendeten Summen gekürzt werden. Ein HaupterwerbSzweig unseres Landes ist der Weinbau.

Unsere feinen Weine finden in der ganzen kul- livirten Welt ihren Markt. Den Weinbau zu un­terstützen und zu fördern, wird jeder Nassauer für «'ne der ersten Pflichten eines Abgeordneten halten. Unsere Babeindustric steht aber an Wichtigkeit weit über dem Weinbau. Eine Vergleichung zeigt dieß

In dem reichsten Weinjahre dieses Jahrhun­derts 1819 hat der Weinzehent keine 500 Stück ergeben. Dieß setzt eine KreSzenS von 5000 Stück voraus. Rechnet man, daß mitunter nicht ganz streng auSzehentet worden, und auch mehrere Wein­berge keinen Zehenten geben, so kann man 7000 Stück annehmen. Ein Stück in das ander zu 200 fl. gerechnet ergibt für die ganze KreSzenS 1,400,00 fl. welche in das Land geflossen sind.

DaS Resultat der Badeindustrie kann folgender­maßen angenommen werden.

EmS hat in einem guten Jahre 4000 Kurgäste. Da diese meist zu den reicheren Klassen gehören, so kann man die Ausgabe eines Jeden auf 150 fl.

rechnen, daS macht zusammen . . . Die Passanten kann man, da auch diejenigen dazu gehören, die auf einige Tage oder auch nur an Sonn­tagen kommen, anschlagen zu . .

Schwalbach und Schlangenbad haben in guten Jahren 3000 Gäste, deren Ausgabe man, weil dieselben mehr zu den sparsameren Ständen gehören, zu 80 fl. anschlagen kann Die Passanten und Sonntag-gäste .

Wiesbaden hat in guten Jah­ren 10,000 Gäste. Zu 80 fl. geben diese ...... ..... Die Sonntagsgäste sind wegen der Eisenbahn, die Wiesbaden mit Frank­furt und Mainz verbindet, anzuschla­gen auf..........

600,000 fl.

100,000 fl.

240,000 fl.

60,000 fl.

800,000 fl.

200,000 fl.

Summa der drei Orte 2,000,000 fl.

Eine Summe, welche den Ertrag deS Wein­baues um 600,000 fl. übersteigt.

Diese Vergleichung fällt aber noch mehr zu Gunsten der Bäder auS, wenn man erwägt, daß beiderseits der Ertrag der besten Jahre genommen ist, die Bäder aber bei Weitem keinen solchen Miß­jahren unterliegen, wie der Weinbau, der manches Jahr gar nichts erträgt, sondern noch Zubuße ver­langt, während bei den Bädern dieß niemals vor­kommt. Der Ertrag des WeineS bleibt größtenIheilS im Rheingau , während die Einnahme der Bäder zu mehr als % in dem Lande sich verbreitet; denn wenn auch nur V« den Badeorten bleibt, so müssen deren Hypotheken längst verschwunden sein, wäh­rend sie sich seit Jahren stetS vermehrt haben. Ein hiernach so wichtiger Industriezweig, wie die Bade- industrie, verdient daher alle mögliche Unterstützung.

Ich wende mich zur Betrachtung der Nachtheile, welche entstehen, wenn wir die seitherige Unterstütz­ung vermindern.

EmS und Schwalbach werden dann weniger für die Verschönerung deS OrtS und der Umge­bung thun können, welche um so nöthiger sind, da die Gäste dort keinen oder nur geringen Kunstgenuß finden. Am empfindlichsten wird aber Wiesbaden betroffen, denn hier handelt es sich um die Eristenz des Theaters. Abgesehen davon, daß dasselbe manche Wintergäste anzieht, werden durch dessen Wegfällen auch noch folgende positiven Nachtheile, man darf sagen Unglückssälle entstehen.

Bei demselben sind nämlich beschäftigt und fin. den ihr Unterkommen: 1) beim Schauspiel und der Oper 9 Einzelne, 27 Familien mit 58 Kindern; 2) beim Orchester 9 Einzelne, 31 Familien mit 97 Kindern ; 3) beim Chor 7 Einzelne, 13 Familien mit 21 Kindern; 4) beim sonstigen Personal 10 Ein­zelne, 25 Familien mit 82 Kindern; im Ganzen 35 Einzelne, 96 Familien mit 258 Kindern.

Fast alle diese Personen würden brodlos wer­den. Mit ihnen würde ein großer Theil unserer Hausbesitzer und darunter namentlich die weniger bemittelten ihre Miether verlieren. Von den ge­nannten Personen wohnen nämlich in der TaunuS- straße 24, in der Nerostraße 22 , auf dem Heiden­berg 16, in der Oberwebergasse 6, in der Steingasse 6, auf dem Geisbergwege 8, in der Häfnergaffe 6.

Die Uebrigen wohnen in kleinen Quartieren in 12 verschiedenen Straßen. In der Rhein-, Louisen-, Friedrich- und Wilhelmstraße wohnt Niemand. DaS Unglück, welches durch Wegfallen deS Theaters auf solche Weise über mehr als 200 Familien kommen würde, liegt zu klar am Tage, als daß cS einer Erörterung bedürfte. 200 Familien geben aber zu 5 Köpfen gerechnet 1000 Einwohner, also eine ganz bedeutende Ortschaft.

Da aus den anderwärts angeführten Gründen daS Theater nur seinen Zweck erreichen kann, wenn seine Eristenz auf längere Zeit gesichert wird und auch den Orten Ems und Schwalbach eine Unter­stützung nur dann gedeihlich wird, wenn die in einem Jahre begonnenen Arbeiten auch im folgen- gendcn noch fortgesetzt werden, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen:

Die von der Regierung angeforderle Summe nämlich für Ems 1000 fl., für Schwalbach 2000 fl. zu bewilligen auf die Dauer von fünf Jahren mit jährlich 23,000 fl."

Deutschland.

* Wiesbaden, 23. Nov. (28. Landtagssitzung.) Ministerpräsident v. Wintzingerode übergibt die Akten über die Diezer Wahl. Keims Interpel­lation wegen Revison der Medizinaleinrichtungen betr. wird eine Regierungsvorlage in Aussicht gestellt. Keim bittet um Beschleunigung dieser Vorlage.

Ueber das in der letzten Sitzung vom Abg. Raht gestellten Ansuchen wegen Einsichtnahmeder Akten, die Kassa der Unteroffizierswittwen und Waisen betreffend bemerkt General ». Haveln, daß diese Akten dem Ausschuß, der mit der Bericht­erstattung über diesen Gegenstand betraut würde, zur Einsicht mitgetheilt werden. Raht. Er wünsche die Akten nur im Interesse des Landes; die Re­gierung scheine ihm die Einsicht derselben nicht ge, statten zu wollen, er stelle daher den Antrag, die Kammer möge die Regierung darum ersuchen.

Minist.-Präs. v. Wintzingerode. Die Re­gierung ist ganz in ihrem Recht. ES ist Grundsatz, daß dem Landtag Akten auf dessen Verlangen mit­getheilt werden; aber einem einzelnen LanbtaqSmil- glitte Akteneinsicht zu gestatten, daS muß wohl dem Ermessen der Regierung anheim gestellt bleiben.

Die hierüber entstehende längere Debatte endet damit, daß Raht'S Antrag als dringlich aner­kannt und angenommen wird. Minist., Prâf. v. Wintzingerode erklärt, auf diesen Beschluß hin würben dem Abgeordneten Raht die Akten überge­ben werden.

Jung II. erstattet Bericht über Kalt'S An­trag, die Mittheilung der EntscheidungSgründe von Seite der Verwaltungsbehörden betr. Der Aus­schuß beantragt, die Kammer möge diesen Antrag annehmen, und die Regierung um Vorlage eines Gesetzes darüber angehcn, aber derselben anheimge­ben, ob eS auf alle Verwaltungsbehörden angewen­det werden soll.

v. Wintzingerode. Nach Annahme deS Antrages werbe die Regierung die Verwaltungs­behörden zur Berichterstattung auffordern und- thigenfallS bann ein Gesetz vorlegen.

Der AuSschußanlrag wird mit 32 gegen 2 Stimmen angenommen.

Leisler erstattet Bericht über die Einnahme der Domänen, (dessen Inhalt wir später mittheilen werden.)

Haupt trägt ein Spezialvotum vor und ver­liest den Nachtrag deS Berichtes über die Ausga­ben des DomäncnbüdgetS. Die Kapitel über den Mainzoll und die Mineralwasser werden genehmigt.

Bei dem Kapitel: Zinsen von AblösungSkapi« talen, beantragt die Kommission, daS Büdget der Regierung zurückzugeben, die Zinsen in der Ein­nahme und Ausgabe zu streichen.

Reg.-Kommiffâr Tippel verliest eine Erklä­rung der Regierung über LeiSler'S Antrag, die Be­rechnung der Landessteuer- und Domânenkaffe betr. (Siehe die Landtagsverhandlung in Nro. 241), de­ren Sinn dahin geht, daß cS vollkommen richtig sei, die von von Zchentannuitäten der Domäne ab- geschriebenen ('/,,) und die auS der Landeskasse zu vergütenden (%«) als durchlaufende Posten in beiden Kassen zu behandeln und in der Rechnung getrennt durchzuführen. Die Regierung müsse an dem Grundsatz festhalten, daß beide Kassen als ver- schieden und nicht als eine einheitliche anzusehen seien. Bei früheren Aufstellungen, wo die Domä­nen- und LandeSkasse als eine gemeinschaftliche behandelt wurden, handelte eS sich nicht um die Uebersicht der Domänengefälle den LanveSgefällen gegenüber, sondern um den Nachweis, welche Nach­theile die Staatskasse überhaupt, also die Domänen« und LandeSkasse vereint auS der Zehenlablösung treffen werben. Die Verwaltuug könne nicht lega- ler verfahren, als wenn sie sich unter daS Gesetz stellt, das Gesetz aber mache keinen Unterschied zwi­schen Domanial- und Privatgefällen. Entweder gelte das Gesetz für den Domanialzehnten oder nicht. Im letzteren Falle bestünden die Domanial­gefälle noch und wären noch nicht abgelöst. Sie sind aber abgelöst, folglich muß daS Gesetz auch in allen Theilen für den Domanialzehent gelten.

Lang. Ich bestreite den obersten Satz auf welche diese Erklärung ihre allerdings logische Schluß­folgerung baut. Der §. 87 der Kodifikation hatte den Bestand deS DomanialvermögenS vor der Zehnt­ablösung im Auge und kann auf daS jetzige Doma- nialvermögen nicht angewendet werden, weil dasselbe nach meiner Ansicht gerade um denjenigen Theil verkleinert worben ist, der jetzt von der Regierung als Schuld in die Landessteuerkasse angefordert wird. Bei Erlassung deS ZehentablöfungSgesetzeS hatte man einen ganz andern Begriff vom StaatSvermögen als jetzt behauptet wird. Man hat namentlich nicht daran gedacht, daß die Domänenkasse jemals eine Gläubigerin oder Schuldnerin der LandeSkasse wer­den könnte. Man war^ einverständlich der Ansicht, daß durch die Zehentablösung das Domänenvermö­gen verkleinert werde. Nur diesen reduzirten Bc, trag kann die Kodifikation vom Jahr 49 im Auge gehabt haben. Bei der Verhandlung über die Zehenl­ablösung wurde ausdrücklich vom Abgeordneten Leisler deS im Lande herrschenden Glaubens er­wähnt, daß der durch dieselbe in den Domänenein­künften entstehende Ausfall durch Steuern zu decken