Nassauische Allgemeine Zeitung
M 277.
Samstag den 23» November
1650.
Die Naff. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer n Wiesbaden für den Umfang des Herzogthun
ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtbumâ ......
•• fl., in Den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und TariSfchen LerwaltungSgebieteS Ä fl. tO fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in Der 8. Schellenberg'schen Hâf- Buchhandlung .
erscheint einmal täglich in Großfolto-Format, mit Ausnahme des SanntaaS. - Der Viertel, âbriae -Kr
3 Nassau, des Gr°ßher,ogthumS und KunursteutkumS Hessen, der Landgraffchatt H.4en-H°mburg und der freien Stâdt Franky ' ~ Inserate werden Die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit 3 fr. ' auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Unabhängigkeit des Richterstandes.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Asstsen). — Bon der Lahn (Gesetzentwurf über Sicherung dinglicher Rechte).
— Von der Dill (Religiöser Sinns. — Karlâruhe
(Anschluß an den deutsch - österr. Postverein). — Kassel (Haffenpssug. Die Stellungen der beiden Armeen). —
Altenburg (Graf Beust. Die Mobilmachung). — Leipzig (Das Tumultgesetz). — Hannover (Mobilmachung). — Berlin (Der Herzog von Braunschweig.
Eröffnung der Kammern durch den König. DaS Preßgesetz.
Depeschen des russischen KabinetS. Rüstungen). — Aus
Schleswig-Holstein (Gefecht. Die angedrohte Intervention). — Aus N ord a lb i ng ien (Erzherzog Johann und Radetzky). — Altona (RekognoSsirung. Die Feldwache bei Breckendorff. — Kiel (Der König von Dänemark. Gefechte. Staatsrath. Ein preußischer Ofsizier).
— Wien (Fürst Schwarzenberg. Graf Esterhazy nach
Dresden. Reifende Engländer. Daâ Ultimatum)
Galizien. Krakau (Truppenbewegungen).
Frankreich. Paris (Die Angelegenheit des Herrn Ion.
Kreditanforderung. Erklärung des Moniteur. Aufhebung der Bagno's. Berryer als Vertheidiger d'Arlincourts.
Hannover und Oesterreich. Ein orleanistischeS Komplot).
Italien. Turin (Der Handelsvertrag mit England).—
Rom (Verstärkung der franz. Besatzung. Vermischtes).
Amerika. Haiti (Krieg zwischen Haiti und Domingo). Neueste Nachrichten.
i Die Unabhängigkeit des Nichterstandes.
(Schluß.)
Die Richter sollen unabhängig und selbstständig sein, deßhalb soll Oie StaatSregierung keinen Einfluß auf diese üben können, derselben soll daS Recht entzogen sein, einen Richter zu entfernen.
Auf die Unparteilichkeit der Richter kann aber nicht die Regierung allein einwirken, wenn diese ein Recht hat, Richter zu entfernen, weit mehr können einen schädlichen Einfluß die politischen Parteien im Volk üben, wenn der Richter mit diesen in Verbindung tritt. Die Neuzeit hat wohl in ganz Deutschland den Beweis geliefert, daß daS Urtheil und der reine Wille desjenigen häufig getrübt wird, welcher sich in das politische Treiben stürzt. Wie kann man nur von einem Richter stets Unparteilichkeit erwarten, wenn er als Mitglied eines politischen KlubbS, als VolkSrevner in öffentlichen Versammlungen , als Mitglied einer Ständcverfamm- lung oder einer Nationalversammlung thätig wird, und sich als Parteimann geriet.
Wir geben zwar zu/ daß eS Männer gibt, welche so stark sind, daß sie ihre politische Einseitigkeit opfern, wenn sie den Richlerstuhl besteigen, aber wir behaupten auch, daß dieses mit Sicherheit nicht von Allen erwartet werden kann, denn die Richter sind und bleiben Menschen mit menschlichen Schwächen begabt, und die Gefahr, welche auS einem Antheil an politischen Bewegungen von Seiten der Richler droht, ist um so größer, je unan- tastbarer sie sind.
Welche Bürgschaft ist nun gegeben, daß die Richter ihre Stellung nicht benützen können, um der StaatSregierung oder einer Volkspartei, der sie nicht angehören, feindlich entgegcnzutreten? Gar keine, sie können ihren politischen Leidenschaften in ihren Urtheilen freien Lauf lassen.
Wenn man den Richter in eine solche feste Stellung bringt, als cs beabsichtigt wird, so müßte ihm jedenfalls daS Recht entzogen werben , irgend «tn sogenanntes politisches, staatsbürgerliches Recht auSzuuben; cs müßte ihm verboten sein, Mitglied emeS politischen Vereins zu sein, an Volksversammlungen Theil zu nehmen; sie dürften nicht zu VolkS- abgeordneten gewählt werden, kein Gemeindeamt bekleiden können.
Schlimm ist es schon, wenn ein Verwaltungs« beamter Volksabgeordneler wir', und der Regierung feindlich entgegentritt. ES verträgt sich dieses jeden- falls schlecht mit seiner Stellung als StaalSbiener, welcher von eben der Regierung, welcher er oppo- nirt, Befehle annehmen und diese vollziehen muß; noch viel schlimmer aber ist eS, wenn ein Richter
durch sein Auftreten alS Parteimann seine Unparteilichkeit in schlimmen Ruf bringt, und darnach wieder alS Richter seinen politischen Gegnern Recht sprechen soll.
Nach allem dem scheint es uns daher sehr nöthig, daß der mehrerwähnte Gesetzentwurf eine sehr reifliche Berathung erfordert, damit jedem Theil die nöthigen Garantien geboten werden, daß wir unparteiische, tüchtige Richter ferner behalten. Wir leben der Hoffnung, daß eine solche reifliche Erwägung eintrete; denn wenn auch die Jahre 1848 und 1849 unS manches übereilte ge- setzgeberische Produkt gebracht haben, was durch die damals herrschenden Verhältnisse zu entschuldigen war, so scheint doch auch seit dem Wiederzusammen« tritt unserer Ständeversammlung ein langsames Vorangehen Wurzel geschlagen zu haben. Im Früh, jähr dieses JahreS noch offenbarte sich ein Drang nach neuen Gesetzen, die Regierung hat viele Entwürfe vorgelegt; als die Stände vertagt wurden, hörte man, in acht Tagen würden sie ihre Arbeiten vollendet haben können, und jetzt in der neunten Woche des Wiederzusammentritts haben wir noch nicht von vielen neuen Gesetzen gehört, welche dis, kutirt worden; der Erigenzetat pro 1850 ist noch nicht festgesetzt, ein Beweis, daß mit Ruhe, Muse unv Umsicht zu Werke gegangen und alle Ueberei- lung vermieden wird. Dieses kann nur zur Beruhigung bienen, wenn auch Die Kosten des Landtags sich etwas vermehren.
Wahrscheinlich wird mancher Gesetzesvorschlag und so auch vielleicht der über Die Dienstpragmatik 811 so umfangreichen Erörterungen Veranlassung gegeben, daß Der jetzige Landtag ihn unerledigt bei Seite legen muß, weil das gesetzliche Ende seiner Herrschaft ft# allgemach nähert.
Sollte aber sogar Die in Der letzten Sitzung des Landtages von dem Abgeordneten Großmann geäußerte Befürchtung in Erfüllung gehen, daß der im Auferstehen begriffene Bundestag nicht ein unschädliches Gespenst sei, wie der Abgeordnete Snell glaubt, sondern Fleisch und Beine bekommen und seine Macht auch über Nassau erstrecken, dann könnten freilich sehr leicht noch viele Arbeiten unerledigt bleiben, selbst wenn Hr. Snell eS unternimmt, sich mit bekannter Kraft und Macht dem Bundestag ent* gegenzustemmen.
Deutschland.
* Wiesbaden, 22. Novbr. AuS der gestrigen LandtagSsitznng vorläufig Die Notiz, daß daS Sondergulachten Leis l er'S, daS Wiesbadener Theater, wie bisher, mit 20,000 fl. aus der StaalS- kusse zu dotiren, mit 18 gegen 17 Stimmen angenommen, Die Verwilligung desselben Betrages auf fünf Jahre dagegen abgelehnt ist. Den ausführlichen Sitzungsbericht werden wir in der nächsten Nummer bringen.
* Wiesbaden, 22. Nov. Gegenstand der heuti- gen A ssi s e n v er h a ii d l u n g ist die Anklage ge- gen Heinrich Joseph Müller von Kronberg (37 I. alt, Schreiner) wegen Tönung seines Vaters.
Am Abend des 21. Juli d. J. kam der Ange- klagte, der eine eigene Haushaltung hat, in die Wohnung seines Vaters, Hermann Müller, und geriet!) mit demselben in Streit, in Folge dessen beide schon im Zimmer handgemein wurden. Der Angeklagte wurde von berbeigeeilten Nachbaren zur Thüre hinaus auf die Straße gedrängt, wo er fort« fuhr, gegen seinen Vater und seine Mutter Schimpf- worte auszustoßen. Sein Vater kam auf die Straße herab und gab ihm ein Paar Ohrfeigen. Jetzt stieß der Angeklagte zu wiederholten Malen mit beiden Fäusten nach seines Vaters Brust. Ein Zeuge will achört haben, daß der alte Müller sagte: „Der sticht auch noch* ! Als der Angeklagte zum letzten- male nach seinem Vater stieß, fuhr derselbe mit beiden Händen nach der Brust und ging nach seiner Wohnung. An der HauSthürc angelangt, sagte er, „er Hs" mich auch noch gestochen", wankte die Treppe hinauf, setzte sich auf einen Stuhl, wollte wieder aufstehen, stürzte zusammen und starb nach einigen Minuten. Der Angeklagte soll nach der That sein Messer abgewischt, und mit einer drohenden Ge. berde auSgerufen haben: „Jetzt hast Du dafür! Jetzt hast Du genug"!
Bei der Sektion der Leiche des Hermann Müller fanden sich Wunden in der rechten Achselhöhle, zwei auf der rechten Seite der Brust, eine auf dem rechten Hüftbein und eine unterhalb deS Nabels. Der eine Stich auf die Brust hatte den Herzbeutel, der andere die hintere untere Wand des rechter Herzens durchbohrt. DaS Herz war blutleer. Dies« beiden Wunden waren absolut tödtlich. Der Angeklagte hatte auf dem Wege nach seiner Wohnung seine Turnjacke gewaschen, und sein Messer in dem KellerhauS vergraben. In dieses wurden am 24 Juli von anderen Bewohnern des HauseS Schwein! gesperrt, weil diese auS Dem Stalle durchgebrocher waren. Am Morgen deS 25. Juli wurde in diesem KellerhauS ein Messer gefunden, welches wahrschein, lich die Schweine durch Aufwühlcn des BodenS zr Tage gefördert hatten. Es gehörte dieses Messe, dem Heinrich Jos. Müller. Dasselbe war spij und zweischneidig. Darüber einmal befragt, soll ei geäußert haben, wenn man Einem damit eine gibt dann hat er genug. Am Abend vor der That fol Der Angeklagte im trunkenen Zustand geäußert ha, den, „eS müsse anders werden, einer müsse nächster ben"; auch will man am Abend vor Verübung bei That eine ungewöhnliche Aufregung an ihm bemerk haben. Der Leumund deS Angeklagten ist schlecht er ist dem Müßiggang ergeben und soll schon ehr mal seiner Mutter mit Messerstichen gedroht haben
X Von der Lahn, im,Nov. Der bereits neu
in ^sl) rein Älütte kurz besprochene Tesehmtmur über Sicherung dinglicher Rechte an Immobilie, ist auch bei unS mancher Kritik ausgesetzt. Es i nicht zu bestreiten, daß daS Projekt auf den erste, Anblick praktisch erscheint; aber eine genauere Be ieucbtung gibt Die Ueberzeugung, daß eS theilwcis auf Voraussetzungen gegründet ist, welche sich be der Ausführung nicht bestätigen werden. Die Feld grundstcuer Cataster sind auch hier fast durchgângi, in einer Metamorphose begriffen, welche sie bereit! jetzt vielfach beinah unbrauchbar gemacht hat Si. muffen eine Menge kleiner Unrichtigkeiten enthalten die herbeigefuhrt wurden, weil bei dem Ab- unl Zuschreiben, welches während der letzten zehn Jahre mit einer Unmasse vor As-Haften überhäuft waren, fast ausschließlich bind Skribenten geschah, hauptsächlich nur auf richtiger
M ^uerkapitalS rc. gesehen werden konnte Zlt stnd bie B-sttzwechsel, durch der Schul,heiser Nachlässigkeit gar nicht darin beachtet, manchmal finden sich doppelte Einträge, und häufig Ommisio, neu. Unrichtige Nummern, Namen, Distrikte und Angranzer ,c. störten bisher wenig. Aber der seit- hkrige Zweck ist weit verschieden von der neuen Be, stlmmunq dieser Bücher, welche wir nur mit dem ^"Pfropfen eines frischen Reises an einen dürrer Stamm vergleichen können. Davon jedoch abgesehen , so haben wir auch was die Anlegung bei neuen Stockbücher betrifft einige Bedenken, derer Andeutung wir uns erlauben wollen. Sollen die „kurzen Verweisungen" (§. 2.) sich auf Angabe der Nummern der Urkunden in den Anlagebänden be< lehrenden ober sollen sie daneben in einer Andeutung deS Inhaltes bestehen? Ersteres würde zu wenig fein, wir müssen also letzteres annehmen. Sollen sodann die Zehnt- und Gültablösungskataster, deren das Gesetz nicht gedenkt, für die Folge hinwcgfallen und beabsichtigt man die Annuitäten, welche jetzt in besonderen Katastern eingetragen sind, ebenfalls in die Stockbücher aufzunehmen? Geschieht daS nicht, so müssen diese Kataster, nach Errichtung der neuen Steckbücher ebenfalls wieder neu ausgestellt werden. Unsere Abgeordneten möchten Grund haben sich über diesen Punkt vollkommenen Aufschluß zu verschaffen. Wenn dagegen die Verweisungen (8. 2.) einigermaßen vollständig, nebst Annuitäten, Nummern, Flächengehalten , Gewannen Steuerka- Pitalien, Sleuerbeträgen und genauer Beschreibung der Grundstücke selbst in Die Stockbücher ausgenommen werden, so müssen Dieselben von so kolossalem Format und Umfang sein, daß daS Ab- und Zu- tchrelbcn und der Abschluß (§. 10.) höchst belchwcr- Uch und zeitraubend wird. Wer schließt sodann die von den Feldgerichten geführten Slockbücher ab? Gibt daS nicht wieder eine Diätenguclle?
Die erforderliche Sicherung des Grundeiqcn- thumS wird nur durch Konsolidation Der Gemarkungen und Anfertigung von Lagerbüchern herbei»