Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 276 Freitag den 22. November 1850,
Die Nass. Alla. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Gr o ß H»l i o - F o r m a t, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Vränum atlonsvrei» jg in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, deS Großherzogthumâ und DnsuritentlnliuS Hessen, der Landgrasschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt „ fs in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TartSschen VerivaltungSgebietes A st. kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. dërechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll e n K e r gIchen Hot - Buchbanolung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Unabhängigkeit des Richterstandes. Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Die neue Kirche. Die Einquartierung). — Limburg (Dünkelberg). — Von der La hn (Erzherzog Stephan. Nassauische Industrie).
— Aus der goldnen Grafschaft (Die Diezer Industrieausstellung). — Auch vom Westerwald (Industrie).
— Hanau (Die Bundestruppen). — Hersfeld (Vorrücken der Preußen). — Kassel (Stärke der BundeStrup- peu. Verbot in Betreff der kurfürstlichen Schlösser. Der preußische Gesandte). — Karlsruhe (Rückkehr der Kavallerie und Artillerie). — Berlin (Publikation des Resultats der freien Konferenzen. Friedensaussicht. Persigny und Radowitz. Gerüchte. Die Kammern. Schreiben des Königs an Hrn. von Radowitz). — Lübeck (Entlassung schleSwig-holsteinischer Gefangenen). — Hamburg (Das Kanonenboot Nr. 8. Blei- und Silberankauf für Berlin. Aufforderung zur Mobilmachung. Die Gefion). — Schleswig-Holstein (Dorpostengefechte. Die Aufhebung der Feldwache). — Wien (Ein Vorschlag Preußens. Graf Bernstorff).
Dänemark. Kopenh age n (Hr. von Pechlin. Bekanntmachung. Deutsche Frauen).
Frankreich. Par iâ (Lahitte's Wahl. Interpellation. Der Gerant der Presse).
Italien. Turin (Steuerbewilligung). — Rom (Fürst Orfini. Die Differenzen zwischen England und Piemont).
Neueste Nachrichten.
f Die Unabhängigkeit des Richter- standes.
(Fortsetzung.)
Ein Richter soll nur dann in den Ruhestand versetzt werden können, wenn er durch Blind« heit, Taubheit oder ein sonstiges körperliches oder geistiges Gebrechen oder durch die eingetretene Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zu der Erfüllung seiner Amtspflichten unfähig geworden ist.
Für diese Fälle nun stellt daS Gesetz, wenn der für unfähig gehaltene Richter auf erfolgte Aufforderung seine Pensionirung nicht nachsucht, sich also noch für diensttauglich hält, ein Verfahren auf, durch welches die Thatsachen erörtert werden sollen, und eS findet ein Beweisverfahren statt.
Ueber die Nothwendigkeit der Pensionirung eineS Mitgliedes vcö OberappellationsgerichtS oder deS Direktors des HofgerichtS soll das Oberappella- lionSgericht, übers die Pensionirungen anderer Richter daS Hofgericht beschließen.
Hier müssen wir wieder rügen, daß ein Gericht über eineS seiner Mitglieder urtheilen soll.
Wenn ein Richter blind oder taub geworden, oder mit einem sonstigen körperlichen Gebrechen behaftet ist, welches ihn an Erfüllung seiner Amtspflichten hindert, so wird er einer angesonncnen Pensionirung Nichts entgegensetzen; anders aber wird eS sich verhalten, „wenn es sich um die von einem Richter zu Tage geförderte Geistesarmuth, Unwissenheit, Charakterschwäche, durch eine zu einer Geisteskrankheit gewordene politische Partcileiden- schaft handelt", welche Gebrechen sowohl bald nach der Anstellung, alS auch erst nach längerer Dienstzeit, oft als Folge zu großer Anstrengungen oder politischer Bewegungen sich zeigen.
Mit der juristischen Beweisführung über solche Gebrechen mit dem Urtheil über einen Kollegen von Richtern, welchen vielleicht derselbe Vorwurf bald droht, oder welche dieselbe Richtung einschlagen, wie der Angegriffene, hat eS sein eignes Bcwanbtniß, und eS scheint den Gerichten eine solche übermenschliche Charakterfestigkeit zugetraut zu werden, daß eS fast unnöthig ist, an Pensionirungen wegen geistiger Gebrechen zu denken.
Bei solcher Lage der Sache können die Richter einer Pensionirung, auch wenn sie noch so sehr mo- tivirt ist, häufig sehr ruhig entgegen sehen; der ihnen drohende Feind ist nicht sehr gefährlich, und die Zukunft wird und manchen Richler zeigen, welcher eher zu allem Anderen, selbst zu einem politischen Klopffechter besser sich eignet, wie zu einem Richter; und eS wird nicht ausbleiben, daß der
Richter zuweilen auS Altersschwäche, während er zu Gericht sitzt, einschläft, ein Umstand, welcher bisher bei Nassauischen Gerichten zu den Unmöglichkeiten gehörte.
Die seither von unsern Gerichten bewiesene Thätigkeit kann im Lauf der Zeiten, im Gefühl der Sicherheit leicht in Unthätigkeit ausarten, wenn wir auch sehr gerne zugeben, daß bis jetzt ein Nass. Richler nicht auS Furcht p e n- sionirt zu werden, sondern auS Pflichttreue thätig war.
Eine allzugroße persönliche Sicherheit äußert aber leicht unmerklich ihre nachtheiligen Folgen, ussd zu solchen nehmen wir auch noch den Richt erde- spotismuS, welcher sich leicht ausbildet, und die anderen Staatsbehörden über den Haufen wirft, wenn die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichte fast durch kein Gegengewicht in den Schranken gehalten werden kann.
Diese Selbstständigkeit und Unangreifbarkeit der Richter, welche nur der Gerechtigkeitspflege wegen, nicht aus Rücksicht auf ihre Person nothwendig ist, wird bei manchem der übrigen Staatsdiener, welche eben wohl pflichtgetrcu und gewissenhaft dem Staate dienen sollen, und oft ein lästigeres Amt als daS eines Richters bekleiden, und in Nichts besser gestellt sind, wie die Richter, Miß- muth erregen; es wird sich die Ansicht auSfprechen, daß man den Verwaltungsbeamten in seiner Besoldung besser stellen solle, wie den Justizbeamtcn, damit er durch den Genuß einer höheren Besoldung für die ihn durch eine Pensionirung leichter drohenden Verluste entschädigt werde. Man wird sich auf daS Beispiel von Frankreich berufen, wo die Justizbeamten schlecht, die Verwaltungsbeainten gut bezahlt sind, und wo trotz der Unabsctzbarkeil der Richter ein fähiger Kopf nach einer Stelle in der Verwaltung lieber, alS nach einer Richterstelle trachtet, wo Advokaten, Notare, ja selbst Huissiers mit keinem unabsetzbaren Richter tauschen, dabei aber übersehen, daß in Frankreich der Verwaltungsbeamte viel weniger gesichert wie bei unS ist, da er jeden Augenblick ohne Pension entlassen werden kann. Aber immerhin wird sich die Ungleichheit in der Stellung unserer Staalödiener geltend zu machen suchen.
Wer möchte aber den Gedanken fassen, unsere Richter noch schlechter zu bezahlen, als jetzt im Allgemeinen die StaatSdiener bezahlt werden; und wer möchte die Hoffnung hegen, daß in den jetzigen Zeiten eine Verbesserung der StaatSdiener eintreten könnte?
Die Furcht beschleicht unS im Gegentheil, daß durch die schlechter gewordene Verhältnisse leicht eine Verderbtheit eintrete, welche seither, zur Ehre der Nassauischen Staatsdiener, sei cs gesagt, nur selten sich geäußert hat, daß nämlich die Staatsdiener, selbst wenn sie Richter sind, der Bestechung zugänglich werden. (Schluß f.)
Deutschland.
* Wiesbaden, 21, Nov. (Afsisenverhandlung.) Gestern Mittag wurde über die Anklage gegen Georg A cker m a nn von Ennerich wegen Fälschung und Betrugs verhandelt. Georg Ackermann ist von den Geschwornen für schuldig erkannt und zu einer zweimonatlichen Korreklionshausstrafe verurtheilt worden.
Die heutige Verhandlung gegen Franz Riede von Holzappel und Jos. Bened. G r o e l von Landstuhl in Bayern, wegen ausgezeichneten Diebstahls, Betteln rc., ist auf die nächsten Assisen vertagt, weil eine Zeugin, deren Aufenthalt nicht erforscht wer» den konnte, ausgcblicben.
)( Wiesbaden, 19. Nov. Nicht nur für die Einwohner Wiesbadens, sondern auch für die evangelische Bevölkerung in den übrigen LanbeStheilcn, weil hier der Bischofsitz ist, wird es von Interesse sein, etwas über den ersorderlich gewordenen Kirchenneubau für die hiesige evangelische Gemeinde zu erfahren.
Wir theilen daher einiges kurz mit,. was wir aus dem, gedruckt vorliegenden, von Technikern und Handwerksmeistern, in Auftrag deS Herzoglichen StaatSministeriumS, erstatteten „Gutachten über die
Baufähigkeit und Bauwürdigkeit des Mauerwerks der abgebrannten Kirche" entnommen haben.
Nach dem Gutachten sind die Herrn Techniker (einen ausgenommen) darin einig, daß die Mauern zum Theil wieder benutzt werden können. Die dadurch entstehende Erfparniß würde jedoch nur 6 bis 7000 fl. betragen.
Dagegen wird die Bauwürdigkeit einstimmig verneint. Zur Unterstützung dieses Ausspruchs wird ungefähr folgendes angeführt: Eine Kirche solle, nach allgemeinen Grundsätzen, mindestens so groß sein, daß sie */„ der Einwohner fasse. Da W>cS« bavcn an 12,000 Einwohner, evangelischer Konfession zähle, so wäre demnach für 5000 Personen Raum erforderlich. Die abgebrannte Kirche enthielt nur Platz für zirka 1700 Personen, also % zu wenig. Da dieselbe bei einer Erneuerung nicht wieder so mit Emporbühnen überladen werden dürfe als dieß früher der Fall war, schon deßhalb nicht, weil der Ausbau dem Geschmack der Zeit und den neueren Regeln der Kunst entspreche» müsse, so würde sie demnächst noch weniger 'Diensten fassen als früher, also viel zu klein sein. Dieser Umstand und die, durch die Mauerreste bedingte Form würden aber verhindern, daß der Bau seiner Bestimmung alS erste Kirche der Hauptstadt und deS Landes, entsprechen könne.
Wir glauben, daß diese Ansicht allgemein gebilligt und getheilt werden wird, und daß man sich entschließt, zwei Kirchen zu erbauen, davon die erste auf den Marktplatz, dem Herzog!. PalaiS gegenüber, die zweite neben daS neue Schulhaus im nördlichen Theile der Stadt, zu sieben kommen dürfte, indem dies den Bedürfnissen und Wünschen möglichst entsprechen wird, und nach einem ebenfalls vorliegenden technischen Gutachten „über die Wahl des Platzes" der Baugrund an diesen Stellen keine oder doch nicht bedeutende Schwierigkeiten bietet.
* Wiesbaden, 20. Nov.*) Anstatt der angekündigten 13 preußischen Infanterie-Bataillone werben nur 8 Bataillone durch das Herzogthum marschieren, und zwar statt, wie festgesetzt, über Schwalbach und Nassau zu gehen, sich in Biebrich nach Koblenz einschiffen. Durch Biefe veränderte Marschroute wird die Einquartirung für unsere Stadt bedeutend geringer, indem ein großer Theil der ankommenden Truppen in Erbenheim und Biebrich unlergebracht werden wird. Die Kavallerie und Artillerie wird den Landweg über Königstein ein» schlagen. Der Durchzug der Truppen beginnt am 25. d. M. und dürfte sechs bis sieben Tage dauern.
SS Limburg, 20. Nov. Der als Abgeordneter gewählte Gerbermeister und Turnwart Gustav Dünkel berg zu Diez soll in einer Anrede an seine Wahlmänner bemerkt haben, er würde wenn er ein Mißtrauensvotum erhalte, nicht dem Beispiele der Abg. Großmann, Heydenreich, Zoll mann folgen, sondern aus der Kammer aus- treten. — Hr. Dünkelberg konnte leicht diese hochtönende Phrase gebrauchen, da jeder Vernünftige dergleichen Mißtrauensvota jetzt als ein abgenutztes unzulängliches Mittel betrachtet. ES müßte« denn zu Diez anders sein!
Zudem wird die parlamentarische Thätigkeit deS neuen Abgeordneten jetzt nicht mehr so bedeutend in Anspruch genommen werben, eS sei denn, daß er ein Steuerverweigerer ist, und die nummerische Zahl solcher Staats-Oekonomen zu vermehren gedenkt.
Wir glauben, das Land werde eS allen jenen Kammer-Mitgliedern der Rechten Dank wissen, welche I mit Besonnenheit, Muth und Ausdauer allen Stürmen entgegen getreten waren, den Boden des RechtS nicht verlassen und solchen MißtrauenS-Voten jene Würdigung verliehen haben, welche sie nach Schillers Worten verdienen:
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen, Der Staat muß untergehn, früh oder spät.
Wo Mehrheit siegt, und Unverstand entscheidet.
□ Von der mittleren Lahn, 18. Nov. Das Anlangen acht großer Güterwagen in Schaumburg wurde Ihnen bereits gemeldet. Sie enthielten Möbel, Silbergeräthe, Bücher, verschiedene Sammlungen, die auS Ungarn und Böhmen von des Erz-
*) Wiederholte Mittheilung.