bedauern, wenn in der Verhandlung Bestimmungen in das Gesetz kämen, welche der Regierung die Genehmigung des Gesetzes unmöglich machen würden.
Snell sucht die Gründe des Redners vor ihm zu wiederlegen, wiederholt den Inhalt seines Antrags mit Umschreibung und bemühet sich, auS den irrig ausgeleglen Grundrechten darzuthun, daß die Ansichten der Regierung diesen wiedcrstreite.
Schmidt will zu §. 1 deS Gesetzes sprechen und erklärt, bis zu dessen Berathung zu warten.
Keim: DaS vorliegende Gesetz will einem seit lange gefühlten Bedürfnisse abhelfen, die Lasten der Gemeinden gleich vertheilen und die Lehrer besser stellen. Ich freue mich, daß das Wohlwollen für den achtbaren Stand der Lehrer bei der Regierung und dem Landtage durch die Verirrung Einzelner nicht geschwächt worden ist. Unser Bericht stellt die Vortheile dar, welche den Gemeinden und Lehrern durch das Gesetz gegeben werden sollen. Der Min« derheitSbericht will dasselbe Ziel erreichen, aber auf anderem Wege. Gegen die Uebernahme der Pensionen auf die Staatskasse würde ich nichlS einzuwenden haben, wenn es nicht gegen daS Recht und die Pflicht der Gemeinden, ihre Schulen zu erhalten, verstieße. Ich habe das Bedenken, daß, wenn man die Pensionen der Lehrer auf den Staat übernehme, die Folge davon sein würde, daß der Staat auch die Besoldungen zahlen sollte. Dem Staate aber daS Recht einzuräumen , das Schulvermögen der Gemeinde zu verwalten, halte ich für gefährlich. Herr Snell will die Lehrer von Kirche, Gemeinde und Familie freimachen. DaS würde Allen verderblich sein. Es wäre zu wünschen, daß die Lehrer mit Kirche, Gemeinde und Schule innig befreundet und verwachsen wären, darin lebten und wirkten. Eine Erziehung, wie Hr. Snell sie will, gehört der heidnischen Vorzeit oder dem Reich der Träume an. — Der Antrag des Minderheitsberichtes , die Schullehrer den Lehrern an den Ge- lehrtcnsLulen gleich zu stellen, hat eine verfehlte Schlußfolgerung. Ich bin nicht gegen die Sicherstellung der Lehrer, ich will vielmehr ihre Verhältnisse nach den Grundrechten geordnet haben; ich habe vor zwei Jahren hier zuerst gegen die Willkür gesprochen, der die Lehrer unterworfen wären, ich will sie gegen diese geschützt haben: Aber der Antrag gehört nicht hierher; die Sache muß durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Durch daS Hineinziehen desselben in dieses Gesetz könnte dessen Ausführung unmöglich werden. Ich empfehle daher nicht das Sturmlaufen für eine Idee, sondern ruhigen Fortschritt, wie ihn ein vorsichtiger Feldherr macht, möchte nicht daS, was ich in der Hand habe, fallen lassen, um nach dem zu greifen, was im Wasser schwimmt; am wenigsten verschulden, daß die Schlußworte des Hrn. Snell auf unsere heutige Sitzung angewendet würden, daß aus ihr nichts hervorginge, als die Klage „getäuschter VolkS- schullehrer".
Bellinger erläutert die Vortheile des Gesetzes, beseitigt die Einwürfe gegen die Zahlung aus der Gemeindekasse und führt Beispiele an, daß manche Gemeinde nur 2 fl. 30 kr. bis 3 fl. 30 kr. jährlich zu dem PenstonSfvnbs zu zahlen haben würden, geht dann auf den Antrag der Minderheit über und sagt: Wir wollen nicht, daß aus einer Schulordnung ein Stück herausgenommen und hier eingesetzt werde. Unser Vorschlag enthält die Weise, wie das alte Gesetz auSgeführt werden soll. ES entspricht das nicht nur der Billigkeit, sondern auch der Gerechtigkeit. Snell will dem Staate das Recht zusprechen, allein die Jugend zu erziehen. Er hätte etwas weiter gehen können, die Kinder den Eltern im 6. Jahre wegzunehmen und von StaatS- wegeu zu erziehen. Diese Ideen sind luftig und ohne Beine für den Boden der Erde. Schon im frühen Alterthum hat man sie ausgebildet — auf dem Papier. Die Verwirklichung deS Platonischen Staates läßt aber noch auf sich warten. In christlichen Staaten hat man andere Grundsätze; besonders in Staaten auf der breiten demokratischen Grundlage. In Amerika und der Schweiz ist man weil entfernt von den Ansichten Snell's. Die freien Völker haben nie zugegeben , daß der Staat ihre Familienrechte beeinträchtige. Snell's Ansicht paßt nur in den Polizeistaat, welcher Religion, Wissenschaft, Kunst zu seinen Zwecken benutzt, Kirche und Schule zu Polizeianstalten macht und die Geistlichen und Lehrer zu Polizeidienern in schwarzen und anderen Röcken. Er vernichtet auch das Recht der Eltern und Kinder. Wir bestreiten daS Recht des Staates nicht, sich um die Schule zu kümmern, wir wollen aber nicht, daß er den Eltern Verpflichtung auferlege und Recht entziehe. Ueber diese Ansichten des Herrn Snell muß man sich wundern, — am meisten werden es die von seiner Partei. Die Kirche ist ein Institut zur Erziehung der Menschen, — auch die Schule ist es; die eine will Herr Snell vom Staate trennen, die andere dem Staate übergeben — das ist seine begriffsmäßige Auffassung vom Staate. — Der Vorschlag, die Pensionen aus der Staatskasse zu zahlen, soll der Verwirklichung dieses Staates entgegen führen. Er könnte weiter gehen, den Staat zum Vormunde der Mündigen erklären, von ihm das Vermögen der Gemeinden einziehen lassen; so käme man am besten über
„die Launen und Willkühr der Gemeinden" weg. Hierdurch würde daS Gemeinde-Gesetz in seinem Grunde verändert. Wer also dem Herrn Snell auf dem Fluge zu seinem Jvealstaate nicht folgen kann, wird seinem Anträge nicht beistimmen können.
(Fortsetzung folgt.)
st Vom Mainufer, 14. Nov. So sehr eine vorherrschende Polizeigewall dem konstitutionellen Leben eines StaalcS wiederstreitet; ebenso sehr ist eine allseitige Handhabung der Staatspolizei nothwendig, wenn Uebertretungen der bestehenden Gesetze verhütet oder zur Ahndung gebracht, und die gesetzliche Ordnung, sowie die Personen und das Eigenthum nicht gefährdet werden sollen.
So weit aber zu jeder vollständigen Erreichung eines Zweckes auch vollständig ausreichende Mittel nothwendig sind, mit halben Maßregeln dagegen so gut wie gar nichts erreicht wird, so mußten auch der Staatsgewalt auszureichende Mittel geboten sein, wenn sie die Staatspolizei so handhaben soll, daß den Gesetzen Achtung, sowie den Personen und dem Eigenthum der Bürger Sicherheit verschafft werden.
In Anerkenntniß dieser Grundsätze wurde daS Jnstititut der Landjäger inS Leben gerufen, und so sehr von gewisser Seite her dieses Institut gleich vorn herein mit scheelen Augen angesehen wurde, hat sich doch während deS Jahres seines Bestehens dessen Zweckmäßigkeit klar herausgestellt. Zugleich aber habin die Erfahrungen dieses JahreS zu der Ueberzeugung geführt, daß die gegenwärtige Zahl des Landjägerkorps nicht im richtigen Verhältnisse zu d essen D ienst ob- liegenheiten stehe, und eS wurde daher der Stänbekammer eine dem Bedürfnisse entsprechende Vermehrung dieses Korps vorgeschlagen; dieser Vorschlag aber von der Kammer abgelehnt.
Ob die als Motiv dieser Ablehnung geltende finanzielle Sparsamkeit aber am rechten Orte ist, und ob überhaupt ein großes Ersparniß erzielt werden wird, muß die Zukunft lehren. Bereits ist man zu der Alternative gekommen, daß unter den jetzigen Verhältnissen entweder Mannschaft und Pferden der Landjäger übermäßige Anstrengungen zugemuthet, oder daß die bisher von denselben, wie von den Sicherheitsmannschaften aller Nachbarstaaten, verrichteten Funktionen reduzirt werden müßten.
Um Ersteres zu vermeiden, hat man dem Vernehmen nach zu Letzterem seine Zuflucht genommen, indem man die Landjäger von den bisher von ihnen versehenen Eskortediensten befreite und zur Versetzung dieses Theils der Sicherheitspo- lizei Privatpersonen akkordirt werben sollen.
Wenn es aber schon Unverträglichkeiten mancherlei Art herbeiführte, als der Eskortedienst durch die vormalige Reservemannschaft verrichtet wurde, so müssen diese Unzuträglichkeiten in noch weit grö« ßerm Maße hervortreten , wenn der fragliche Dienst nunmehr von Leuten versehen werden soll, welche blos als Boten zu betrachten, — und weil in keinerlei Staatsdienstverhältniß stehend — nicht die mindeste Garantie zu bieten im Stande sind, und wenn man bisher häufig darüber klagen hörte, daß die zu streng militärische Organisation deö Landjägerkorps den Zivilbehörden, welche allein im Stande find, die Thätigkeit der Individuen richtig zu beurtheilen, zu wenig Einfluß auf Anstellung, Beförderung 2C der Landjäger gestatte, so wird man bald noch mehr Klagen darüber vernehmen, daß die Behörden künftig mit Leuten zu thun bekommen, welche weder unter militärischer Disziplin, noch im Zibildienste stehen, also, wie man zu sagen pflegt, weder Fisch noch Fleisch sind.
Daß also der ablehnende Kammerbeschluß ein am unrechten Orte angebrachtes Ersparungssystem involvirte, beweist jetzt schon die Maßregel, welche man zu ergreifen sich genöthigt sieht, um den Abgang der nöthigen Dienstkräfte zu ersetzen. Aber eS ist noch nicht wahrzunehmen, welche Kosten dieses Surrogat dem Staate verursacht — und jedenfalls dürfte anzunehmen sein, daß bei nur geringem Ersparniß dieser Vortheil den Nachtheil nicht aufwiegt, welcher auö dieser Maßregel unausbleiblich hervor- gehen wird.
Hanau, 15 Nov. DaS hiesige Obergericht wendet noch immer keinen Stempel an, und sehen dessen Mitglieder den drohenden Zwangsmaßregeln mit stoischer Ruhe entgegen. ES ist aber auch eine ganz eigenthümliche Weise, Richter durch Zwang zu einer Rechtsanschauung und Rechtsprechung bewegen zu wollen, die sie nach Pflicht und Gewissen als falsch erachten! Viel zweckmäßiger und daS RechtSgefühl weniger verletzend wäre eS daher gewesen, wenn jene staatsrechtliche Sleuerfrage durch ein Schiedsgericht Erledigung gefunden hätte.
Kassel, 14. Nov. Die Bayern sollen jetzt bis auf zwei Meilen diesseits Fulda vorgerückt sein, und die Preußen das ehemalige Fürstenthum Fulda gänzlich geräumt haben. Der Debit der R. H. Z. und der Hornisse ist in den von den Bayern okku-
pirten Landestheilen verboten; das demokratisä. Blatt: „Wacht auf!", welches in Fulda erschein, ist unterdrückt. Obgleich die Regierung sich an' Mühe gibt, die Steuern zu erheben, so findet doch keinen willig-en Steuerbeamten. Nur einer derselben soll sich willig gezeigt haben.
Heute werden hier 900 Mann Reservetruppen erwartet und eine Munüionskolonne. Doch durh- das Warten ein vergebliches sein, zumal wenn tâg Gerücht sich bestätigen sollte, daß das Gardereservx. bataillon, daS die"letzte Zeit über in Marburg seinen Rückmarsch nach Preußen angetreten häm und wenn die Erfurter Landwehr wieder beurlaub: worden wäre (?).
In Wabern war, wie die Hornisse meldet, a« 10. eine Zusammenkunft von Steuerinspektoren und Rentmeistern, welche den Beschluß gefaßt hatten keine Steuern zu erheben.
Karlsruhe, 13. Nov. Heute hat endlich die Verhandlung über den M il it ärvertrag mit Preußen statt gehabt. Viele Punkte waren in Folge der Aufkündigung Preußens weggefallen, hinsichtlich der übrigen aber ist die zweite Sammet ihrer Politik getreu geblieben. Wie wir vernch men, wurde nämlich in geheimer Sitzung folgen^ Adresse und zwar mit 33 gegen 25 Stimmen bi, schlossen: an deren Schluß die Bitte auSgesprochk, wird, die Regierung möge ohne Verzug durch uii, zweideutige Handlungen darthun, daß Badens Treue und Redlichkeit entschlossen ist, nach wie v: mit Preußen und mit den mit ihm verbündete: deutschen Staaten so lange zusammen zu gehen, all sie die Zwecke deS BünvnißstatulS vöm 26. Mai 1849 aufrecht erhalten.
Der Kölnischen Zeitung wird auS Mannheim vom 13. November aus glaubwürdiger Quell: berichtet, daß in der bayerichsen Rheinpfalz dm Seiten der Regierung der Einmarsch der prem ßischen Truppen für ganz bestimmt erwartet wir» und daß alle Maßregeln für diesen Fall getroffen sind. Sämmtliche Kassen, alle Regierungsakten ic, sind bereits in die Festungen geschafft; es ist mit der Schelle (?) bekannt gemacht, daß, wenn di: Preußen einrücken, die Beamten nicht abtreten, fon, dern auf ihren Posten bleiben sollen, um den An- ordnungen der Preußen ohne Widerstand Folge za leisten, jedoch den Vortheil der bayerischen fRegit, rung stets im Auge zu behalten. ES sollen ge, stern bereits preußische Truppen,. eine Husare»- Patrouille, bis Kirchheim -Bolanven rekognoSzir! haben und man erwartet mit Bestimmtheit bett Einmarsch des Kreuznacher KorpS in diesen Sagen. Die häufig hier verkehrenden Einwohner der RM- Pfalz können nicht genug erzählen, mit wâ Sehnsucht die preußischen Truppen erwartet, um mit welchem Jubel sie empfangen werden würde». Die Garnison von Ludwigshafen, ' so wie alle klei, neren Abtheilungen, haben den Befehl, im Falle eines Angriffs sich ohne Widerstand auf die Festun- gen zurückzuziehen. In Ludwigshafen sind alle Mi- litär-Estaffeten, sogar die Kajernenutenstlen, Bed len 2c., gepackt und bereits auf die Eisenbahnwage gons gebracht. Damit bei einem etwaigen Abzug! der Bayern die Rheinbrücke nicht zu guter Letzt eine Beschädigung erleide, sind preußischcrfeits alle Vorsichtsmaßregeln und Anordnungen, dieß jedenfalls zu verhindern, getroffen. Die genauen Einzelnheiten dieses Berichtes find immerhin auffallend.
Vus der Pfalz, 9. Nov. Die RheinübergâM, deren Besetzung seit dem vorigen Montag aufgehe- ben war, sind seit gestern wieder besetzt.
Stuttgart, 15. Novbr. Sowohl die gestrige Nummer des „ Beobachters " , als auch die der „Wült. Ztg." sind gestern auf Befehl der f. Stadt- direktion wegen des Abdrucks deS Protokolls deS Ausschusses, der LandeSversaminIung mit Beschlag belegt worden. — Gegen die Mitglieder deS Ausschusses ist eine polizeiliche Untersuchung eingeleitet.
Bamberg. 11. Novbr. (A. A. Z.) So eben Morgens 9 Uhr ist daS ganze Hauptquartier deS Feldmarschall-LicutenartS v. Legeditsch, welches etwa seit 8 Tagen hier lag, gegen Schweinfurt zu aufgebrochen. Die Artillerie und zwei Bataillone Benedek Infanterie waren vorgestern schon, andere Truppentheile gestern dahin abgegangen, Windisch- grätz-CheveanrlegerS sind heute mit fort.
Von der weimarisch- hessischen Grenze, 13- Nov. Das preußische Militär hat nunmehr die Provinz Fulda geräumt und ist bereits gestern auch zu Hünfeld und den benachbarten Ortschaften durch bayerische und österreichische Truppen ersetzt worden. Darum haben wir an der Grenze, >»> Weimarischen, wieder einen bedeutenden Zuwachs an Einquartierung erhalten, da sich die preußische Truppen vornehmlich dorthin zurückgezogen haben, ja ein Gutspächter in unserer Nähe hat in diesen Tagen sogar 200 Mann der verschiedenen Waffen« gattungen auf einmal im Quartier gehabt. — DaS Hauptquartier des Generals v. d. Gröben