die Mutter ein Sechstheil der Pension des Vaters, der Betrag darf jedoch % der letzteren nicht übersteigen, ist aber unabhängig von der anderweiten Verheirathung der Mutter. §. 27. Von elternlosen Kindern verstorbener aktiver oder bereits penstonir» ter StaatSdiener bekommt ein jedes bis zu jenem Alter ein Biertheil der väterlichen Penston, so jedoch, daß daS Marimum den ganzen Betrag der väterlichen Pension nicht übersteigen darf. §. 29. An den Pensionen der Wittwen und Waisen wird abgerechnet, was sie auS Wittwenkassen oder sonstigen milden Stiftungen des Landes bekommen, und die Pensionsrate der Töchter wird auch vor dem 18. Lebensjahre zurückgezogen, wenn sie sich früher ver- hcirathet haben, ebenso jene der Söhne, wenn diese vor dem 21. Lebensjahre eine Anstellung erhalten oder ein selbstständiges Gewerbe betreiben, deren Ertrag der PensionSrate gleichsteht. §. 32. Diejenigen Zivilbeamten, welche ein Richteramt nicht bekleiden, können vor dem 5. Dienstjahre nach Gutdünken wieder entlassen werden. §. 35. ZivilstaatS- diener, welche dem Richteramte nicht angehören, können mit Beibehaltung ihres Amtstitels, ihrer AmtSkleidung und eines Theils ihres Gehalts in den Ruhestand versetzt werden, in Folge organischer Verfügungen wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen, oder sonstiger Rücksichten der Verwaltung. §. 36. Ebenso der körperlich oder geistig dienstunfähig gewordene Richter. §. 44. Beide in der Regel mit der Hälfte ihrer Besoldung. Für jedes Dienstjahr, welches daS 35. übersteigt, wird ein Fünfziglheil des GehaltS zugesetzt, so jedoch, daß der Betrag nicht 2000 fl. übersteigt. §. 45. Ein Staatsdiener ist berechtigt, seine Versetzung in den Ruhestand zu begehren, wenn er entweder daö 35. Dienstjahr zurückgelegt, ober ein 70jährigeâ Alter erreicht hat; vor zurückgelegtew 5. Dienstjahre nur dann, wenn die Dienstunfähigkeit in Folge gewissenhafter Erfüllung der Dienstpflicht eingetreten ist. §. 46. Nach Wegfall der Gründe der Pensionirung kann der StaatSdiener wieder reaklivirt werden. Die Annahme eines auswärtigen Amtes zieht den Verlust des Ruhegehalts nach sich. §. 48. Vorläufige Suspension in UntersuchungSfällen tritt kraft des Gesetzes ein, wenn die Verhaftung verhängt oder ein auf Dienstentscyung lautendes, noch nicht rechtskräftig gewordenes Urtheil erlassen worden ist. §. 50. Gerichtliches Verfahren kann nur eingeleitet werden, wenn eS vom Gesammtministerium oder (bei Richtern) von dem Gerichtshof für begründet erklärt worden ist. §. 51. Der suSpendirte StaatSdiener bezieht während der Suspension die Hälfte seines GehaltS. Wird er nicht für schuldig erklärt, so wird ihm der volle Gehalt nachbezahlt. 8. 55. Die niederen Diener können von derjenigen Behörde, welcher die Anstellung zusteht, nach freiem Ermessen entlassen, somit auch nach freiem Ermessen auf geringeren Gehalt oder an eine geringere Stelle versetzt oder suSpendirt werden. Ein Anspruch auf Pension steht ihnen nicht zu, doch kann verdienten, ohne Verschulden dienstunfähig gewordenen und unvermögenden, nicht pensionsfähigen Dienern ein Ruhegehalt nach Analogie der pensionsfähigen StaatSdiener bewilligt werden. 8. 56. Tritt ein niederer StaatSdiener in den höheren Staatsdienst, so wird ihm in allen Fällen, wo eS auf eine längere oder kürzere Dienstzeit ankommt, die Dienstzeit vom Vorbereitungsdienste berechnet, ausgenommen, wenn er noch dienstfähig nach zurückgelegtem 35. Dienstjahre die Versetzung in den Ruhe- stand nachsucht.
* Wiesbaden, 15. November. Ueber die bevorstehende Verständigung zwischen Oesterreich und Preußen schreibt der bestens unterrichtete Wiener Correspondent der „TimeS": Zugeständnisse sind zuverlässig von beiden Seiten gemacht worden, obgleich die österreichischen ministeriellen Blätter hinsichtlich der Punkte, welche Oesterreich nachgegeben hat, daS tiefste Stillschweigen beobachten. Oesterreich hat FolgenveS durchgesetzt: 1) Es wird in Frankfurt bei dem Bundestag keine Volksverlre. tung stattfinden; 2) Oesterreich tritt dem Bund mit allen seinen Kronländern bei; 3) die Erledigung der kurhessischen und der holsteinischen Fragen wird auf Grund der BundeSgefetze geschlichtet. Oesterreich hat auf der andern Seite die freien Konferenzen zugestanden, auf welchen Preußen so hartnäckig bestand.
Auch soll, bei der Reorganisation der deutschen Bundesgewalt auf der Basis der Verträge von 1815 daS Präsidium zwischen Oesterreich und Preußen getheilt werden, waS indessen noch der Bestätigung bedarf. Endlich, wenn Preußen die Suprematie des Bundestags anerkennt, so wird diese Zentralgewalt nichts dawider haben, wenn eS eine engere Allianz mit andern deutschen Staaten schließt, zu der eS thatsächlich durch die Bestimmungen der Bundesgesetze berchtigt ist.
tt Aus dem Maingrunde, 13. November. In Nr. 268 dieser Blätter erzeigt ein Korrespondent auS Hadamar den Gerichtsvollziehern die Ehre ihrer zu gedenken, wenn auch nicht auf die humanste Weise. Daß eS, wie unter allen Ständen, auch Gerichtsvollzieher gibt, welche ihrem Dienste nicht
gewachsen sind, wer wollte dies bestreiten, aber ebensowenig erscheint die Behauptung deS Kritikers auS Hadamar:
„Früher hatte man zur Vollsiehung deSZwangs- „verfahrenS nur geübte Schultheißen; jetzt hat „man dazu unerfahrene und ungeübte, mit jedem „Vierteljahr wechselnde Gerichtsvollzieher", gerechtfertigt; denn,
1) abgesehen davon, daß früher allgemein von den Kreditoren über den schlechten Vollzug deS Zwangsverfahrens von Seiten der Schultheißen geklagt wurde, so tragen jetzt größtentheils Die Nachfolger der Schultheißen, die jetzigen Bürgermeister die Schuld, wenn Alles auf die lange Bahn hinausgeschoben wird; indem die Gerichtsvollzieher nur die Vollziehung bis zur Versteigerung bewirken, und letztere jetzt noch zu den Dienstobliegenheiten der Bürgermeister gehört; über den nachlässigen Vollzug der Versteigerungen herrscht indessen überall nur eine Stimme.
2) Den häufigen Wechsel der Gerichtsvollzieher angehend; so trägt hiervon wohl nichts die Schuld, als der schlechte Verdienst, welchen die Gerichtsvollzieher bei ihrem beschwerlichen Dienste beziehen, und welcher Jeden, der nur einigermaßen Aussicht hat, sich auf andere Weise durchzubringen, bestimmen muß, diesem Dienste Lebewohl zu sagen. Anfänglich glaubte man, die Gerichtsvollzieher würden schnell zu reichen Leuten, und diese Ansicht bewog ein Mitglied unserer Stände, die Herabsetzung der Gebühren zu beantragen,
Nun erschien hinsichtlich der Beitreibung der Rezepturgefälle daS Meisterstück Herzoglicher Rech« nungS-Kammer vom 8. August 1849 und jetzt hat man für die Rezepturen, Gemeinden, Kirchenge, meinden eigene Gerichtsvollzieher bestellt — und man könnte eS den ursprünglichen Gerichtsvollziehern durchaus nicht verargen, wenn sie ein Bischen nachlässig würden, indem es jetzt für diese unmöglich ist, von dem Gerichtsvollzuge allein zu leben. Die Orte, welche ihnen zugetheilt sind, müssen besucht werden und wenn auch nur ein Dekret an einem Orte abgegeben werden muß, oder mit anderen Worten: die Zeit wird zum Dienste erfordert, und der Lohn ist auf den Gefrierpunkt gesunken.
So steht eS jetzt mit den Gerichtsvollziehern, und wenn denselben nicht, wie dies in dem Entwurf über die Zivilprozeßordnung beantragt ist, die Versteigerungen zu Theil — und sie hierdurch einigermaßen für die gehabten Verluste entschädigt werden, so haben dieselben bei der Abnahme der Klagen, welche durch die Verjährung bedingt sind, später gegründete Hoffnung, am Hungertuche nagen zu müssen, und daß dann die Dienstaustritte noch häufiger erfolgen als seither, liegt auf flacher Hand, ebenso, daß durch öfteren Wechsel daS Institut nur verlieren kann.
Der Kritiker auS Hadamar wird eS daher nicht übel deuten, wenn fein Urtheil als ein höchst oberflächliches bezeichnet wird, und gemäß dem alten Sprichworte: „Probirt geht über studiert" Niemand eine Sache besser beurtheilen kann, als der, welcher damit umgeht —, und eS ersucht ihn deßhalb ein Gerichtsvollzieher, sein Urtheil so lange zu suSpen- biren, bis den Gerichtsvollziehern auch die Versteigerungen zugetheilt sind — waS hoffentlich, da die Bürgermeister dies selbst wünschen, wohl in Bälde der Fall sein wird.
— Frankfurt, 14. Novemb. DaS 31. Preuß. Regiment hat heute Ordre erhalten sich marschfertig zu halten, um zu dem Armeekorps deS General v. d. Gröben zu stoßen. Es wird durch das 28. Re- gjment, welches im Badischen steht, ersetzt werden.
Anlaß zu der Entfernung der Preuß. Kanonen, welche bisher unter dem Holzschoppen hinter der Hauptwache standen, war, daß, vor einigen Tagen als die Preuß. Artillerie die Kanonen zum Exerzieren be< spannen wollte der da stehende bayerische Posten es nicht gestatten wollte, woran sich jedoch die Artilleristen nicht stören ließen, und trotz der Wache ihre Kanonen in Empfang nahmen, aber nicht mehr dahin zurückbrachten.
Kassel, 13. Novbr. (D. Ztg.) Der Generallieutenant v. d. Gröben hat der Staatsbahnen- direklion den Befehl zugeben lassen, bayerische und österreichische Truppen auf der Eisenbahn nicht zu befördern, mit dem Auftrage, sich hierüber sofort rückzuäußern. Ob die SlaatSbahnendireklion dem Befehle Folge geben wird, weiß man nicht. Wenn aber dem Einmärsche der Bayern in Kassel kein weiteres Hinderniß im Wege liegt, als daß sie mit Bahnzügen nicht hierher gelangen können, dann werden die Bayern auch schon sehen, wie sie hierher kommen. Von Fulda find noch immer keine neueren Nachrichten eingetroffen. Am 10. Abends zogen noch daselbst ein Bataillon bayerischer Infanterie und eine Abtheilung Kürassire mit klingendem Spiele ein. Die Noth in dem von den großdeut- schen Truppen okkupirien Landcötheile soll sehr groß sein. Die LebenSmittel fangen bereits an, den Leuten auszugehen, und dazu kommt noch die Ungebärdigkeit der Bayern, um daS Maß der Leiden voll zu machen. Aus Hanau sind seit saft 8 Tagen
keine Briefe mehr angckommen. Ein Zeichen von Der schönen Wirthschaft daselbst. Es ist von hier ein Postbeamter dorthin abgesandt, um das Nähere zu ermitteln. So trübe auch jetzt die Aussichten für uns sind, so hofft man doch auf ein gutes Ende. Unter den preußischen Truppen, namentlich unter den Offizieren, herrscht ein guter Geist. Alle sind von Einem Gedanken beseelt. Man wünscht nichts sehnlicher, als sich zu schlagen. Die letzten auS Berlin eingetroffenen Nachrichten , namen,lich die jüngsten Mittheilungen der ministeriellen Deut, schen Reform, haben keineswegs einen guten Eindruck auf die Offiziere gemacht. Sie find vielmehr der Ansicht, daß die Ehre Preußens, die Ehre des preußischen Heeres ein weiteres Nachgeben Oester, reich gegenüber nicht mehr zulasse. Sie alle wünschen den Kampf, weil die Ehre ihn gebiete. Mögen die Männer, welche in Preußen das Heft der Regierung in Händen haben, wohl bedenken, was sie thun. Mögen sie die Stimme deS Volkes und des Heeres nicht überhören, sonst möchte auch ihnen daS verhängnißvolle Wort „zu spät" in die Ohren klingen.
Kassel, 12. Nov. Die gedrückte Stimmung von gestern hat sich heute bedeutend gehoben, nach, dem über die neuere Stellung der Preußen genauere Nachrichten eingelaufen sind DaS preußische Haupt, quartier ist in Friedewald, also in der Mitte Der beiden Etappenorte Vacha undHerSfcld, welches letztere besetzt geblieben ist. So ist also nicht blos die Straße nach Thüringen, sondern auch die nach Kassel gedeckt. Auch scheinen dir Bayern noch keine Miene zu machen, über Heufelv hinaus vorzurücken.
* Stuttgart, 13. Nov. Es werden 2 Jnfan- terieregimenter in den nächsten Tagen nach der Gränze aufbrechen und vorerst in und um Heilbronn Stellung nehmen. — Die Regierung hat den Staatsanwalt beim Eßlinger Gerichtshöfe beauftragt, gegen die Mitglieder des neuen Ausschusses der Landesversammlung wegen unberechtigter, den Verboten der Regierung zum Trotz vorgenommenen Amtshandlungen Untersuchung beim Gerichtshof einzuleiten. — DaS Ständehaus ist noch immer militärisch besetzt
Sigmaringen , 12. Movember. (Schwâb. M.) Heute in der Frühe ist der Rest deS in Hohenzollern stehenden 27. Regiments bis auf den letzten Mann abgezogen.
München, 11. Nov: Seit mehreren Tagen taucht immer wieder das Gerücht von der Abdankung des Königs von Preußen auf, und ist allm im Stande den Glauben an einen wirklichen Kri^ zu nähren.
Hannover, 12. November. Eine Wendung in der Politik unserer Regierung scheint außer Zweifel zu sein.
Ein heutiger Leitartikel der „Hannoverischen Zeitung" dürfte wohl die zuverlässigsten Andeutun- . gen enthalten über das, was im Kabinet zu Hannover augenblicklich in Erwägung gezogen wird, und zu Erörterungen zwischen hier und dem Bundestage führen kann. In diesem Artikel werden im Allgemeinen die Mängel des alten Bundestages hervorgehoben, und für die neue Zentralgewalt, neben unerläßlicher „Vertretung des Volks bei derselben", unbedingte Machterweiterung innern Sw gan gegenüber, insbesondere in Bezug aus Zoll- unt Handclsverhältniffe, verlangt.
Hannover, 12. Nov. Kinkel ist in Sicht!' heit! sagt Die Ztg. f. Nordd. Nach einem Briest, den Dulon in Bremen, wie er selbst in seiner Ta- geSchronik meldet, erhalten hat, ist der Dichter glücklich außer aller Gefahr vor seinen Verfolgern.
Berlin, 10. November. Die Aufregung in Betreff des Konflikts mit Oesterreich gab sich gestern in bellagenswerther Weise auch dadurch kund, daß der östereichische Gesandte, Herr von Prokesch, bei dem Begräbnisse des Grafen von Brandenburg gewisser Insulten von Seiten des Volkes ausgesetzt war. ES sollen in Folge davon zwei Verhaftungen vorgenommen worden sein.
In Folge der Fuldaer Affaire, schreibt der Korrespondent der „D. R.-Z." wird uns als thatsächlich mitgetheilt, habe Prokesch noch gestern Abend seine Pässe verlangt. Heute Morgen habe derselbe um eine Audienz beim König gebeten, die ihm auch sogleich von Herrn von Manteuffel zugesagt wurde. Diese Audienz soll heute um 1 Uhr in Sanssouci stattgefunden und der König in einer so entschiedenen Weise sich ausgesprochen haben, daß, wie wir zu vermuthen allen Grund haben, Hr. Prokesch doch seine Abreise nur um kurze Zeit „verschoben" haben kann.
* Berlin, 12. Nov. Die auf heute anberauwte Sitzung deS Fürstenkollegiums ist aufgeschoben. Es geht daraus hervor, daß von Seite unseres Muu- sterinms in Bezug auf die Forderung Oesterreichs, die Union möge förmlich und ganz aufgegebeu wer-