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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Jo 25T

Donnerstag den 31» Oktober

ISSO.

Die Raff. Allg. Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrünumecalionSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtbums Nassau, des GroßherzogthuinS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt »fl in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes «st. 1O fr. Inserate werden die dreispaltige Petit,eile oder deren Raum mit » fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'ichen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ju machen.

Uebersicht.

Das Geschwornen- Gericht.

Deutschland. Wiesbaden (Geschwornenliste). Diez (Ausführlicher Bericht über Sch-id'S Tödtung. Brand ) Hachenburg (Konskription). Frankfurt (Die Bundes­versammlung). Karlsruhe (KlüberS Entlassung), Stuttgart (Die badenische Angelegenheit). München (Befehl an di- Truppen. Stand der Armee). Ma gde- burg (Die Elbschifffahrts-Kommission). Hannover (Ministerkrisis). Lurem bürg (Antretung der Statt. Halterschaft). Berlin (Prinz Friedrich von Hessen). Aus dem Mecklenburgischen (Die Beschlagnahme der Papiere). Hamburg (Für Schleswig - Holstein. Militärkonvention). Altona (Beförderungen in der Armee. Die Elbschifffahrtskommisflon). Rendsburg (Vorbereitungen zur Winterkampagne). Jnowrac law (Untersuchung gegen die Tscherkessen). Wien (Ankunft des Kaiser« in Warschau. Die Kriegsaussichten. Selbst­schau des Fürsten Metternich).

Schweiz. Basel (Rückkehrende Flüchtlinge Fickler), Frankreich. Paris (Veranlassung zum Rücktritt Haut- pouls. Note des Lord Palmerstons).

Rußland. St. Petersburg (Großfürst Konstantin zum Mitglied des Reichsraths ernannt).

Neueste Nachrichten.

DaS Geschwornen «Gericht.

(Schluß.)

Im Schwurgerichtöhofe sah das Volk zum er­sten Male den Angeklagten frei herauStreten anS Licht deS Tages, sah die ängstliche Sorgfalt, mit welcher wir Hie Reckte deS nur Angeklagten wah­ren,Sonne und Wind" verhältnißmäßig zwischen der verfolgenden Gesammtheit und dem beschuldigten Einzelnen theilen; und auch die moralische Lektion hat nach allen Nachrichten überall ihre Wirkungen nicht verfehlt. Dieser Geist im Verfahren, der nur beim Schwurgerichte vollständig hervortritt, und wo­für nur die Engländer daS eigenthümliche Wort fair trial haben, gewöhnt daS Volk daran, die Neckte der Einzelnen so zu respektiren, wie der Staat eS lhut, und dabei dem Gesetze willig zu gehorsamen, welches nur auf eine so offene, un­parteiische Weise zu seinem Rechte kommen will.

Alle diese wohlthätigen Resultate könnten aller­dings zu theuer erkauft werden, und würden es, wenn die zweite Frage nach der Angemessenheit der einzelnen Entscheidungen nur unbefriedigend beant­wortet werden könnte. Wir geben unS hierbei völ­lig in die Hände der so zu sagen konstitutionellen Gegner deS Schwurgerichtes, deS altländifchen Richterstandes in Preußen und der altbayerifchcn Juristen. Niemand hat schärfer als sie dem Auf­dringling, den sie sich so lange vom Leibe zu halten wußten, auf die Finger gesehen, und gerade aus diesen Kreisen, namentlich in Bayern, verlauteten die besten Zeugnisse über die Verwirklichung deS Rechtes in den einzelnen Aussprüchen der Geschwor. nen. Gegenüber der Willensäußerung der ganzen nicht-juristischen Masse deS deutschen Volkes und dem AuSspruche deS älteren, sein gemeines Recht und Gerichtsverfahren in Gestalt der Carolina oder im landrechtlichen Kleide bis zuletzt vertheidigenden Juristenstan eS muß die Sentenz deS sächsischen Ministeriums, selbst wenn bestätigt von den aufer- standencn gespenstischen Kammern, sehr leicht wie- gen. Und gilt sie gar nichts, und wir bezweifeln sehr, ob die Abfertigung deS Instituts auch nur bei vielen Gesinnungsgenossen der sächsischen Mini­ster Anklang finden werde. Nicht ohne Grund hat man das sächssische Ministerium bisher für einen Schatten des Wiener KabinetS gehalten, das Bis­chen Selbstständigkeit, welches die Großmachtöge- lüste dem Kleinstaat Bayern wenigstens scheinbar geben, fehlt in Elb-Florenz ganz; aber in diesem Augenblicke ist das österreichische Ministerium ja alles Ernstes mit der Einführung der Schwurge­richte beschäftigt und gibt somit der Weisheit seiner Dresdener Schüler ein klaffendes Dementi. Man kann in Wien keinen schlechten politischen Grund haben in einem Augenblicke wie dem gegenwärtigen, die Jury in Thätigkeit zu setzen; nur die Ueber­zeugung von der Nothwendigkeit und RechtStüch«

tigkeit des Instituts sind die denkbaren Ursachen dieser für Oesterreich und den Fortschritt gleich wichtigen Reform.

Aber vielleicht haben wir der sächsischen Regie­gierung Unrecht gethan. Sie verkennt vielleicht eben so wenig, als wir, die segensreichen Wirkun­gen, welche daS Institut im Allgemeinen gehabt. Aber mit welchem Namen soll man die staatsmän­nische Gesinnung bezeichnen, wenn, waS sehr wahr­scheinlich ist, die sächsische Negierung blos, weil ihr einzelne Freisprechungen in politischen Prozessen mißliebig waren, eine sonst auch nach ihrer Meinung wohlbewährte Anstalt vernichtet? Wenn der Trost der Unglücksgenossenschaft genug ist, so findet man vielleicht in der Behandlung der Presse ein Gegen­bild zum Verfahren mit der Jury. Die Presse Hörl nicht auf, an Verheißungen und Gelübde zu mah­nen, die, kaum ausgesprochen, schon gebrochen wur­den; Knedelgesetze sollten ihr den Mund stopfen. Aber waS half eS, so lange die Uebertreter dersel­ben nur von einer Jury verurtheilt werden konnten, von Männern aus dem Volke, denen man niemals die Gerechtigkeit der Maxime, daß nur die kleinen Diebe gehängt zu werden verdienen, die großen frei davon laufen müssen, klar werden wird. So führt daS leiseste Abweichen von den Grundwahrheiten deS konstitutionellen Systems, daS geringste Rütteln an seinen Grundpfeilern eine Regierung nothwendig weiter und weiter zurück in untergegangene und nur auf kurze Dauer wieder zu belebende Verhältnisse.

Man sieht, wir legen auf die sogenannte poli­tische Seite der Jury wenig Gewicht, und ist daS Institut hoch und theuer als das beste Mittel, den Zweck des Strafprozesses zu erfüllen, und als bil­dende Anstalt für die Nation. Wir haben niemals dem Raisonnement derer beigestimmt, welche die Jury nur als politisches Institut ansahen und deß­halb um jeden Preis eingeführt wissen wollten; aber noch viel entschiedener muß man sich gegen die unverzeihliche Nichtachtung der Volköintercfscn erklären, mit welcher jetzt ein allgemein segensreiches Institut außer Kraft gefetzt wird, weil einige feiner Entscheidungen nicht nach einem gewissen politischen Geschmacke waren. Die erstere Partei rief doch nur nach Schurgerichten, obgleich sie nichts von ihren juristischen und sozialen Vorzügen wußte; die säch­sischen Reaktionäre entreißen aber daS kaum gewon­nene Institut dem Volke, obgleich seine allgemeinen Vorzüge überall glänzend herauSgelretcn sind. Es hätte gleich auf den ersten Blick scheinen können, alS ob die sächsische Regierung wenigstens daS Lob der Ehrlichkeit verdiente, indem sie ihre Abneigung gegen die Jury durch das AushebungSgesetz an den Tag legte. Aber daß diese Ehrlichkeit dabei nicht gerade am längsten wahrt, wird Jeder wohl zuge- stehen. UebrigenS ist denn doch ein Unterschied zwischen der grollenden Abneigung gegen ein Insti­tut und dem rücksichtslosen Hasse, der sich durch den wilden und oft unweisen Angriff verräth. An eine Aufhebung der Jury in den anderen deutschen Län­dern, d. h. wenigstens in solchen, worin Theile schon früher daS Institut besaßen, wird man gewiß nicht denken; ein solcher Schritt ist schon auch früher für die altpreußischen, althessischen und altbaicrischen Provinzen eine Unmöglichkeit geworden. Aber An­zeichen sind genug vorhanden, daß man fast überall das Schwurgericht den Parteizwecken der Regierung dienstbar zu machen sucht. Auf die Länge sind der­gleichen Bemühungen nicht minder gefährlich, alS die sächsische Derbheit

Deutschland.

* Wiesbaden, 30 Oktober. Bei der Ziehung der Geschwornen für die Assisen des IV. Quartals 1850 traf das LooS auf folgende

A. Hauptgeschworne:

Bürgermeister Johann Peter Jäger von Wchrheim; Jakob Bischof 4(er von Camp; Georg Heinrich Wink ifter von Breckenheim; Mathias HelSper von Neudorf; Philipp Pulch von Lau­fenselden; Martin Hewel von Oberselters; Kon­rad Eisinger von Grävenwiesbach; Gemeinde- rath Georg Stoll von Geisenheim; Bürgermeister Ludwig Bleichenbach von Kronberg; Friedrich Lügend ühl von Wiesbaden ; Adam Adam von Ntedcrhöchstadt; Bürgermeister Philipp Jäkob Gärt­

ner von Lautert; Gemeinderath Michael Schlitz von Geisenheim; Bernhard Frorath von der Nie­verner Hütte; Jakob Hertling von Kahcnellen- bogen; Posthalter Joseph CollofeuS von König­stein ; Karl Fischel von Nastätten; Bürgermeister Heinrich Noh stad t von Heddernheim; Ludwig Schmidt von Naurod; Bürgermeister Heinrich Koch von Erbach; Daniel Rohr von Wiesba­den; August Halberstadt von Camberg; Bürgermeister Johann Philipp Roth von Eschen­hahn; Johann Peter Schmidt von Schweighau­sen; Jakob Fischer von Dasbach; Müller Hein­rich Pfeifer von Anspach; Bäcker Johann Woll, sta d t von Höchste Adam Salziger von Wam­bach; Apotheker Geiß l e r von Nastätten; Peter Gottschalk von Kronberg.

B. Ersatzge sch warne:

Heinrich Ritzel von Wiesbaden; Schreiner Lin neu kohl daselbst; Ludwig Neuendorf da­selbst; Heinrich Thon daselbst; Phil. Schramm daselbst; Lorenz Petri daselbst; Geometer Bal­zer daselbst; Karl Götz daselbst; Kappenmacher Fraun d daselbst.

A Diez. 27. Oktober. Vor einigen Tagen b-, gab sich der Bergmann Daniel Scheid von Bir­lenbach deS Abends (etwa um 5 Uhr) in den Freiendiezer Gemeindewalb, um sich daselbst Holz zu holen. Da er bis zum nächsten Morgen nicht wieder nach Hause kam, wurde seine Frau besorgt und machte dem Herrn Bürgermeister die Anzeige. Dieser zog deßhalb mit der Gemeinde auS, um ihn zu suchen. Man fand ihn auf einem Fußpfade des genannten Waldes knieend und durch einen Schrot- schuß in die rechte Schulter und Schläfe gelobtet. I Inzwischen verbreitete sich bas Gerücht, der Förster B e ck er von Holzheim habe ihn erschossen. Diesersoll dem Vernehmen nach die That cingestanben und erklärt haben, er hätte den D. S ch e i v frevelnd betroffen und ihn, weil er auf fein Anrufen weggelaufcn, verfolgt; im Verfolgen wäre er gefallen und von dem Frev­ler auSgelacht worden, er habe daher geschossen, um ihn zu erschrecken und denselben wider seinen Wil­len geschossen. Becker ist in daö Kriminalge­fängniß nach Dillenburg abgeführt. Derselbe ist darnach mindestens dem Art. 248 deS Strafgesetzes verfallen und hat daher im günstigsten Falle Kor- rektionöhauS und zeitweise Dienstentziehung zu ge, wârtigen.

Die Verhältnisse von ihm und Scheid waren beinahe dieselben: Beide hatten eine Familie von 5 unerzogenen Kindern und kein Vermögen: Beide standen in dem Rufe redlicher und fleißiger Männer. Jetzt sind beide Familien ihrer Stütze plötzlich beraubt und sehen bei der bestehenden Ar- i menpflege einer traurigen Zukunft entgegen.

Nachschrift vom 28. Oktober. Heute Nach­mittag gegen 4 Uhr, ist in der zu den herrschaftlichen Gebäuden zu Or anicn st cin gehörigen Wohnung des Wirthes Napp Feuer auSgebrochen, welches jedoch durch schleunige Hilfeleistung bald gelöscht wurde, ohne daß ein Schaden von großer Erheb, lichkeit erwachsen wäre; der Brand soll durch zu starkes Heizen eines Ofens, wodurch sich der Fuß­boden entzündete, in einem von einigen Engländern bewohnten Zimmer entstanden sein.

V Hachenburg, 27. Okt. Bei der diesjähri­gen Konskription wurden von 170 jungen Leuten des hiesigen Amtsbezirkes nur 53 für tauglich be­funden, die übrigen entweder unbedingt für untaug­lich erklärt, oder für daS nächste Jahr zurückgestellt. Fragen wir nach den Ursachen dieses auffallend un­günstigen Mißverhältnisses, so haben wir dieselben vorerst in der großen Armuth eines großen Theils der Bevölkerung und der daraus nothwendig fol­genden höchst schlechten Lebensweise zu suchen. ES fehlt in manchen Ortschaften bei der Mehrzahl der Familien an allen Bedürfnissen. Die gewöhnliche Nahrung ist Kartoffeikuchen und Kaffee, das Bett­zeug höchst dürftig und bei dem Mangel an Feue­rung sind Viele der Kälte und in den schlechten Wohnungen der Nässe preisgegeben. Wer sich nicht selbst von der herrschenden Noth hier überzeugt hat, der hat schwerlich einen Begriff davon. Eine zweite Ursache, vielleicht die hauptsächlichste, ist die unter der Jugend herrschende Unsittlichkeit, welche ärzt­lichen Versichcruugen nach in einem Besorgniß er-