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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 250. Mittwoch den 2L Oktober 1850,

©ie Nass- Allg. Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o ß sol lo - For ma t, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthuckS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfurâentKumS Hessen, der LandgrafschasI H-mm-Homburg und der freien Stadt Frankfurt » in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen VerwaltungSgebieteS 8 fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit S tr. berechnet Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n b - rg' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Steuerverweigerung der kurhessischen Land­stände.

Stimmen der Presse.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Bundesversammlung). - Aus der Wetterau (Land- wirthschastliches). Wetzlar (Gen. Bonin). - Kassel (©elfer. Die MinisterkrisiS). Stuttgart (Die Kon­ferenzen in Bregenz). Dresden (Begnadigungen. Paß- kartenver-in). Be rlin (Die kurhesstsche Angelegenheit. Die Reise des Grafen Brandenburg. Fürst Paskewitsch. Das böhmische Armeekorps. Graf von der Gröben. Die Freiwilligen nach Schleswig-Holstein. Protest gegen die Ratifikation der Bundesversammlung. Die deutsche Frage. Die österr. Rote Hamburg betreffend. Die Vereinigung der anhalt'schen Länder). Ham burg (Schreiben der Friedensapostel. Dank vom Heere). Von der schles­wig-holsteinischen Armee (Befestigung von Rends­burg. Die Stellung beider Armeen). Rendsburg Beiträge). Wien (Die Unterhandlungen in Bregenz. Baron Gehringer. Einigung mit Preußen. Note Ham­burg betreffend).

Schweiz. Bern (Fickler).

Dänemark. Kopenhagen (Die Verwüstungen in Frie­drichstadt. Die Flotte. Die Gefangenen).

Frankreich. Paris (Hautponl und" Changarnièr. Ver­mischtes).

Portugal. Lissabon (Graf Thomar's Politik).

Türkei. (Der Aufstand auf SamoS. Ibrahim Pascha.

Baron von Rothschild jun.).

Neueste Nachrichten.

Die Steuerverweigerung der kur- Hessischen Landstände.

â Kassel, 18. Oktober. In einer früheren Zuschrift habe ich eine kurze Parallele Der landstän­dischen Sicuerverweigerung in Kurhessen und Na s sau's Ihnen gegeben und den Grund der Weigerung unserer Stände, den genauern Thatbe­stand noch darin nachgewiesen, daß unsere Verfas­sung vorschreibt, müsse den Ständen zur Steuer- bewilligung erst vorher ein Budget vorgelegt werden und dieses Budget sei nicht vorgelegt wor­den , folglich habe auch eine verfassungsmäßige Be­willigung nicht eintreten können. Daraus ergibt sich doch, daß unsere Regierung, oder persönlich gespro­chen Herr Hassenpflug, Die Verfassung schon dadurch von vornherein verletzte, indem sie den Ständen eine S t e u e r b e w i l l i g u n g ohne B ü d- get zumuthele.

Da Herr Ha s sen p fl u g die Stimmung des Landes und dec Landstände gegen sich kannte, so war es mindestens unbedachtsam, so herausfordernd auszutreten, und so gegen den Buchstaben der Ver, fassung verstoßend. Es war aber auch um so un- nöthiger, als sieben Monate lang Zeit genug vor­handen war, daS Budget in verfassungsmäßiger Form auszuarbeiten und vorzulegen. Wenn die Landstände die Vorlage des Büdgets verlangten, so schreibt dies die Verfassung ausdrücklich vor. Wenn die Landstände an diese Bedingung, welche die Ver­fassung fordert, ihre Bewilligung knüpfen, so war es keine fremdartige außerhalb der Steucrsphâre liegende, sondern mit der verfassungsmäßigen Form der Besteuerung eng verknüpfte Bedingung.

Insofern ist nicht einmal der alte BundestagS- bcschluß, daß Steuerbewilligungen an fremdartige Bedingungen nicht geknüpft werden sollen, auf un> ere Lage und unsere Landstände anwendbar, inwie- ern eben die Bedingung gar keine fremdartige war, sondern mrt der Sache selbst auf daS Genaueste zu- ammenhlng. 0

Gesetzt auch, daß in außerordentlichen Fällen unsere Landstände früher dann und wann Steuern ohne vorliegendes Budget bewilligten und zu bewil­ligen gehalten seyn können; so hat Hr. Hassen- Pfl u g gar nicht nachgewiesen und nicht nachweisen können, daß eben jetzt so außerordentliche Umstände vorlagen, und auch in dieser äußersten Beziehung, welcher wir nachgeben wollen, hat er vollständiges und klares Unrecht. Denn Steuerbewilligung ohne Budget ist ein Werk der Noth und ein Beweis un­

bedingten Vertrauens der Stände zum Ministerium, von dem man das Nachbringen eines gehörigen und vorschriftsmäßigen Budgets sicher erwartet. Herr Hassen Pflug wußte nun recht wohl, daß ein solcher Nothstand nicht vorhanden, und ein Ver­trauensvotum für ihn, nach allen Vorgängen nicht zu erwarten war. Er hat eS sich also selbst zuzu- ; schreiben, wenn seine Handlungsweise als eine ganz unnütze Provokation erscheint, sey eS eine unbedacht« . same und leichtsinnige, oder eine absichtlich angelegte und durch hervorgerufcne allgemeine Verwirrung Anlaß zum Einschreiten mit Waffengewalt zu er­halten. Die Verwirrung ist nicht entstanden; De­mokraten und Konstitutionelle haben sich ganz ruhig verhalten; daS Volk in allen Schichten blieb passiv. Dagegen treten, höchst unerwartet für Hrn. Has­sen Pflug, die obersten Gerichtshöfe und die treue­sten Beamten mit ihren Entscheidungen über seine verfassungswidrigen Begehren hervor. Auf den Straßen war keine Spur von Revolution durch das ganze Land zu erblicken. Sonach klagte Hr. Haf­fe npflug, um doch Stoff zum Einschreiten zu haben, über die Revolution der Justiz« und Ver­waltungsbehörden und verfügte gegen ihre Aus­sprüche den Kriegszustand des Landes.

ES ist nothwendig, diese Hauptthatsachen, wor­auf Alles ankommt, sich stets zu vergegenwärtigen, wenn man von unseren Zuständen ein wahrheits­getreues Bild sich machen will. Daraus wird aber auch am besten die allseitige Spannung des ganzen Landes in jedem Theile der Einwohnerschaft erhellen.

Waâ der sogenannte Bundestag und die selbst sich so nennende Bundesversammlung in ihrer vierten Sitzung am 2. September zu Frank­furt über die Zustände im Kurfürstenthum Hessen von ihrem Ausschusse sich berichten läßt, dessen Be­richterstatter der sürstt. Ljchtensteinische Bevollmäch­tigte (Hr. Dr. v. Liuve, ehedem Pryf, jler. und Kanzler der Universität Gießen) nun, ersehen wir jetzt auS den amtlichen Beilagen der Oberpostamts- Zeitung vom 25. Oklbr. Nro. 246. Es heißt im Berichte wörtlich:Die Landstände deS Kurfürsten« thums Hessen, welche für Aufbringung des ordent­lichen und außerordentlichen Staatsbedarfcs, so weit die übrigen Hilfsmittel zu dessen Deckung nicht hinreichen, durch Bewilligung von Abgaben zu sor­genhaben, haben von dem ihnen in dieser Weise zustehenden Steuerbewilligungsrechte keinen Ge­brauch gemacht". Soweit ist Wahrheit. Wenn aber weiter die Frage erörtert wird,ob der Fall einer Steuerverweigerung vorliege, in welchem bun­desgesetzlich die Anwendung der Art. 25 und 26 der Wiener Schlußakte geboten ist", und man am Ende zur Bejahung gelangt, so wird doch die oben näher erörterte Vorlage eines vollständigen Büdgets, wie schon Herr Hasse npflug gethan, umgangen, und dadurch die eigentliche Spitze der Sache abgebrochen. Man gehet sogar soweit, zu sagen:In der unzweifelhaft burgesegteh Absicht, die Steuern in den verfassungsmäßigen Formen nicht bewilligen zu wollen", und vergißt dabei gänz. lich, daß die Hauptform in Vorlage des Büv, ge t s bestehet, welche von der Regierung unterlassen wurde. Durch die Weglassung dieses Hauptum­standes auS dem künstlichen Kettenschlusse entbehrt daS Ganze desjenigen Gliedes, worauf Alles be­ruhet, und nach unserer Ueberzeugung , sowie nach dem festen Glauben der obersten richterlichen Be­hörden, um andere nicht zu erwähnen, fällt dadurch das ganze Kartenhaus der sophistischen Schlüsse zusammen.

Bei der Umfrage des Präsidiums erklärten sich sämmtliche Bevollmächtigte mit dem Anträge einverstanden, daß nach der authentischen Interpre­tation der Art. 57 und 58 der Wiener Schlußakte, wie sie in dem Bundesbeschlusse vom 28. Juni 1832 Ziff. 1 und 2 enthalten ist, den Landstände» ein Recht zur Verweigerung der zur Führung der Regierung erforderlichen Steuern in keiner Weise zustehe.

Wir fragen betont in seiner Weise ? Auch wenn die Regierung die dazu erforderlichen Vor­lagen unterläßt? WaS würden wohl Ihre Nas, säuischen Stände gethan haben oder thun, wenn Ihre Regierung je unterlassen hätte oder unterlassen würde, die sogenannten BüdgetS vorzulegen, als Grundlage aller Anforderungen zur Steuerbcwil« ligung? Dahin ist also die Bundesversammlung

gekommen, von den Ständen nur Pflichten zu verlangen, ohne den Regierungen die dazu .vorhergehenden und selbstverständlichen Pflichten auf- zuerlegen, oder sie nur einer Erwähnung werth zu finden? Die neue Bundesversammlung darf sich also nicht wundern, wenn man ihr zutraut, daß sie damit umginge, alle konstutivneUe Verfassungen um von den Grundrechten gar nicht zu reden zu vernichten, und auf den Schutthaufen des Um# MrzeS Den Thron des Absolutismus zu errichten.

Wir sind zwar von der Rechtmäßigkeit unserer Bedenken vollständig überzeugt, wünschten aber doch auch in Ihrem geschätzten Nachbarblatte einmal daS Urtheil Ihrer geneigten Juristen über den Kern unserer Wirren zu lesen, und ich bitte Sie, ein sol­ches veranlassen zu wollen, nach dem alten Spruche: Tum tua res agitur, paries quum proximus ardet.

Stimmen der Presse.

Die Köln. Ztg. schreibt: Die kurhessische Frage geht einer friedlichen Lösung entgegen, so versichert die Presse, so sprechen die mit der Entwickelung der Angelegenheit Vertrauten. Der Kurfürst hat in einem Schreiben die Ausgleichung des Streites mit den Ständen in die Hände des Königs gelegt. Die Ernennung eines anderen Ministeriums deutet gleich­falls auf eine Sinnesänderung in Wilhelmsbad hin; daß nun auch dessen Mitglieder die in dem Lande vorwaltende Neigung für Preußen anerfen# neu, sich der preußischen Allianz anschließen werden, ist eine sich hier geltend machende Hoffnung. Die Blätter erzählen zwar von einem gemeinschaftlichen Einschreiten Preußens und Oesterreichs in Hessen, sie sprechen von einer Verständigung zwischen Preußen und Oesterreich, ich bezweifle jedoch Beides so lange, bis ich Thatsachen sehe. WaS sollte ein Einmarsch fremder Truppen in ein ruhigeS Land bezwecken? Eine willkürliche Aenderung der be* schwornen Verfassung ist ohne RechtSbruch nicht möglich und könnte von Neuem zu gesetzlichem Widerstände führen. Die Verfassung ist überdies ein Produkt vormärzlicher Zeit. Es wird viel Miß­brauch mit Eiden getrieben, aber in diesem speziellen Falle würde eine- Entbindung vom Schwur dem Rechtsbewußtsein der Nation den tiefsten Stoß ver­setzen. Welches sittliche Band sollte dann überhaupt noch für haltbar gefunden werden? Was nun gar die Einigung mit Oesterreich betrifft, so wird sie schwerlich schon vollendet sein. Mit dem Besitze Italiens und Ungarns ist das Wiener Kabinet noch nicht zufrieden, in Deutschland will eS den Gesetzgeber spielen, und vermag kaum die eigenen Lande zu regieren. Da schreibt denn Fürst Schwarzen­berg in einer der letzten Depeschen, sie sei von sämmtlichen Ministern in Gegenwart deS Kaisers beschlossen worden. So etwas muß also in Wien sehr selten Vorkommen! Wie sollte mit diesem wiener Kabinette und Preußen für die Dauer eine Aussöhnung möglich sein, es sei denn, daß dieses jeder weitern Entwickelung sich entschlüge. Das deutsche Par­lament ist der Mahnruf der deutschen BevölkerungI Um die Befriedigung dieser Forderung kommt Prcu- en nun einmal nicht mehr herum. Bewegungen im Völkerleben, denen eine Idee zu Grunde liegt, lassen sich nicht rückgängig machen. Sie kehren stets wieder, und sollte es den Untergang kosten. DaS zu begreifen erfordert eben keine gewaltige historische Einsicht. Ob solcher Vorgang mit der Anschauung deS Einzelnen harmonirt, ob er den Wünschen Vie# [er entspricht, kommt gar nicht in Betracht.

Deutschland.

* Wiesbaden, 22. Okt. In der heutigen (18.) Sitzung deS Landtages wurde u. A. die Gesetzvor­lage über die Besoldung der Elementarlehrer erle­digt. (Näheres werden wir morgen bringen.)

Am Schluffe der Sitzung, die kaum eine Stunde währte, trat die Kammer zu einer geheimen Sitzung zusammen.

Frankfurt, 19, Oktbr. Sicherem Vernehmen nach Hat die Bundesversammlung in einer ihrer