bik-Werkruthen bestimmt werden. Der Kubikraum für die Klafter Brennholz bleibt wie bisher auf l 4 4 Kub ik - W er k fu ß bestimmt. — (Hohlmaß e.) §. 5. a. Bei dem Hohlmaße wird daS Liter gleich einem Kubik-Dezimeter zu Grunde gelegt. t). Die bei Getreiden und sonstigen Feldfrüchten anzuwendenden Maße sind: I) daS Malter, gleich vier Simmern oder Ein Hundert acht und zwanzig Liter. 2) daS Simmet, gleich vier Kümpfen oder zwei und dreißig Liter. 3) der Kumpf, gleich vier Gescheid oder 8 Liter; 4) daS Gescheid, gleich vier Mäßchen oder zwei Liter; 5) daS Mäßchen, gleich einem halben Liter. Bezüglich der Hohlmaße für trockene Gegenstände, welche nicht zu den Feldfrüchten gehören und insbesondere bezüglich der Bergwerksmaße (sowohl Längen- als Hohlmaße) bleiben weitere Bestimmungen Vorbehalten. §. 6. Zum Messen von Flüssigkeiten ist anzuwenden die Ohm, gleich Ein Hun« _hi£t und fünfzig Liter. Die Ohm wird eingetheilt tnyieun ji g Maß, die Maß gleich Ein und zwei Drittel Liter. Die Maß wird ferner eingetheilt in halbe Maß oder Flaschen und Biertelmaß oder Schoppen, welcher letztere wieder unterabgetheilt wird in halbe, viertel w. Schoppen. DaS Stück ist gleich acht Ohm oder ZwölfHun- dcr Liter. — (Gewicht). §. 7. Dem Gewicht wird das Kilogramm, gleich dem Gewicht eines Kubikdezimeters -destillirten Wassers im Zustand seiner größten Verdichtung zu Grunde gelegt. Das Pfund ist gleich einem halben Kilogramm. Dasselbe wird eingetheilt in zwei und dreißig Loth, daS Loth in vier Quentchen und das Quentchen in vier R ich t p fenn i g e. Hundert Pfund geben den Zentner, gleich fünfzig Kilogramm. §. 8. a. In Ansehung deS MünzgewichtS bleiben die Bestimmungen der allgemeinen Münzkon- vention vom 30. Juli 1838 und in Ansehung deS Gold-, Silber- und Juwelengewichts die bisherigen Observanzen bestehen, ebenso, jedoch mit der Beschränkung auf das eigentliche Rezeptiren, bei dem Apothekergewichte, b) Den Kaufleuten ist eS gestattet, bei dem Großhandel mit andern Ländern sich ausländischer Maße und Gewichte zu bedienen. — (Strafbestimmungen.) 8. 9. Wer solche Maße, Gewichte oder Waagen, welche nicht nach der gegenwärtigen Maß- oder Gewichtsordnung geaicht und gestempelt sind, im Verkehr gebraucht, verfällt neben der Konfiskation der vorgefundenen Maß- oder GewichtSgeräthe in eine Geldstrafe von Einem bis Dreißig Gulden, oder im Falle der Vermögenslosigkeit in eine Gefängnißstrafe von einem bis vierzehn Tagen. Dieselbe Strafe trifft diejenigen Kaufleute, Wirthe und Gewerbetreibenden, in deren Läden, Wirthslokalcn re. ungcaichte oder ungestempelte Maße, Gewichte und Waagen vorgefunden werden, wenn sie auch nicht deS wirklichen Gebrauches derselben überwie- s n werden sollten. Hinsichtlich falscher Maße, Gewichte und Waagen finden die allgemeinen Strafgesetze Anwendung.— (Einführung.) 8. 10. Alle Unsere Behörden haben das neue Maß und Gewicht, soweit nicht nach §. 8 Ausnahmen zugelassen, anzuwenden. In streitigen Fällen wird bei den nach der Einführung deS neuen MaßeS und Gewichtes abgeschlossenen Verträgen für dieses vermuthet. 8 11. Unser StaatSministerium ist mit der Vollziehung dieses, vom 1. Juli 1852 an in Kraft tretenden Gesetzes beauftragt.
Der Antrag des Abg. Lang: die namentliche Abstimmung über das Gesetz bis zud zweiten Sitzung auszuschicben, wird, sowie der Antrag des Abg Bor n, die Regierung zu ersuchen, die Unterschiede der verschiedenen Hohlmaße im Land zusammenzustellen, angenommen.
In den Ausschuß zur Begutachtung deS R n h t'- schen Antrages auf Abänderung der Korrektions- hauSordnung werden gewählt: v. Eck, Jungl. und S ch ü r g.
* Wiesbaden, 17. Oklbr. Die O.-P.-A.-Z. bringt heute in einer außerordentlichen Beilage den Bericht über die Sitzung, welche der Rumpf des Bundestags am 21. Sept, hielt. In der kurhessischen Angelegenheit wurde beschlossen:
„1) die kurfürstl. hessische Regierung wird auf, gefordert, alle einer Bundesregierung zustehenden Mittel anzuwenden, um die ernstlich bedrohte landesherrliche Autorität im Kurfürstenthum sicher zu stellen, 2) die kurfürstl. Hessische Negierung wird zugleich ersucht, ungesäumt der Bundesversammlung die in dieser Beziehung von ihr zu ergreifenden Maßregeln, sowie deren Erfolg anzuzeigen, 3) die Bundesversammlung behält sich vor, alle zur Sicherung oder Wiederherstellung deS gesetzlichen Zustandes erforderlich werdenden Anordnungen zu treffen".
Nach, Erledigung der kurhessischen Frage legte der sächsische Gesandte NamenS deö in der Sitzung vom 2. Sept wegen Ratifizirung des Friedens mit Dänemark niedergesetzten Ausschusses folgenden Entwurf eines Bundesplenarbeschlusses vor:
1) Der deutsche Bund, nachdem derselbe von dem FriedenSvertrage Einsicht genommen hat, wel, cher von Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen deS Bundes, Kraft der durch die Bun- deSzentralkommission am 20. Januar d. J. auSge,
stellten Vollmacht, mit Sr. Majestät dem Könige von Dänemark zu Berlin am 2. Juli d. I. abgeschlossen worden ist, erklärt hiermit die Annahme dieses FrievenSvertrages und ertheilt demselben die Ratifikation, unter Verwahrung gegen jeden auS dem vierten Artikel deS Vertrages etwa herzuleiten- den Zweifel an der vollen Geltung und Wirksamkeit der Gesetze und Rechte des Bundes. 2) Die Ratifikationsurkunde ist hiernach auszufertigen und zu vollziehen und wird die kaiserl. österreichische Prä- sioialgesandtschast ersucht, die Auswechselung derselben gegen die Ratifikationsurkunde Sr. Maj. des Königs von Dänemark zu vermitteln. 3) Die beglaubigte Abschrift deS FriedenSveriragS vom 2. Juli ist in daS Bundesarchiv zu hinterlegen. 4) Der Ausschuß wird beauftragt, bald thunlichst spezielle Anträge über den zweiten Theil seines Gutachtens vorzulegen.
Nachdem von Seiten mehrerer Herren Bevollmächtigten erklärt wird, hierüber vorerst Instruktionen einholen zu müssen, gibt der königl. dänische Herzogl. Holstein und Lauendurgische Herr Gesandte den Wunsch zu Protokoll, daß die Frist zu deren Einholung möglichst kurz bemessen werden möge.
Hierauf wurde die schleunigste Jnstruktionein- Holung beschlossen, um spätestens nach Verlauf von acht Tagen abstimmen zu können.
§§ Wicker, 15. Okt. Mit Beziehung auf den Artikel in No. 242 „AuS dem Amte Hochheim, 11. Oktober" wird gebeten, daS Urtheil bis zur geführten Untersuchung zu vertagen. Einstweilen zur Berichtigung nur so viel: Die Betheiligten waren nicht allein in dem Zimmer, sondern in Gesellschaft Anderer; ein Wortwechsel hatte allerdings zwischen ihnen stattgefunven, aber die Vereinigung erfolgte sogleich und lange bevor sie daS Wirthshaus verließen. — Was den Schluß jenes Artikels angeht, so muß im Interesse deS Landjägers (der übrigens nicht als solcher, sondern im Urlaub und nicht in Uniform hier war) gefragt werden, ob eS recht ist, auf seine Verabichiedung hinzudeuten, wenn die erst zu führende Untersuchung bewahrheiten wird, baß er, nach 10 Uhr, ruhig nach Hause gehend, auf der Straße unversehens mit einem schweren Instrument zu Boden geschlagen und daß sein Hülferuf in benachbarten Gebäuden gehört worden ist.
O Von der mittleren Lahn, 16. Okt. Noch in diesem Monat werden zwei barmherzige Schwestern in Limburg einziehen. Sie kommen von Straßburg. Ein HauS, das durch seine gesunde Lage, seine Größe und gute Bauart sich ganz gut dazu eignet, wird so eben hergerichtct. ES wird zwei Krankensäle, zwei Gemächer für ansteckende Kranke und einen Betsaal enthalten. Wie verlautet, werden auch, sofern eS die Umstände erlauben, Waisenkinder, zunächst die der Stadt, in diesem Hause eine Aufnahme finden, waS im Interesse mancher derselben sehr wünschenswert!) erscheint, indem zu hoffen steht, daß sie hier eine bessere physische, moralische und religiöse Erziehung erhalten werden, als bei Leuten, die sie um geringen Lohn und um schnöden äußeren Voriheiles willen aufnehmen. Das Institut dürfte dann um so mehr auf die Sympa- thieen aller Menschenfreunde rechnen, deren es übrigens seines nächsten Zweckes — der Krankenpflege — wegen schon viele hat, so sehr auch Einzelne geneigt waren, ihm üble Nebenabsichten: Proselytenmacherei 2C. unterzuschieben. Jedenfalls sind derlei Befürchtungen zu voreilig. Wir wollen eS einmal abwarlen, ohne Vorurtheil sein Wirken beobachten und erst dann urtheilen. — So eben kommt unS die Probenummer eines „Nassauischen Vereinsblattes für vaterländische Arbeit und Bildung" zu Gesicht. Am Oraniensteiner Volksfest ist eS von Seite der Redaktion (Mitglieder beö Komites) der Generalversammlung vorgelegt und genehmigt worden. Das Nassauische VereinSblait soll enthalten: „Die Verhandlungen der Nass. Handwerksgewerbekommis- sionen, der Gemeinden und deS Kreisamts, die des AuSwanderungsvereincS und weitere politische und volkswirthschaftliche "Lebensfragen, namentlich auch die Eisenbahnangelegenheit ic." und wird ferner zur Verhandlung bringen die Interessen „deö Vereins zum Schutze der vaterländischen Arbeit, der Land- wirthschaft, deS Bergbaus, der Industrie, deö Hand- werkSgewerbeS, des HanbelS, der gesammtenVoikS« bilounq" — jedenfalls ein großartiger und lobenö- weriher Zweck. Wie eS aber möglich sein soll, alle diese wichtigen Gegenstände in einem alle vierzehn Tage erscheinenden, nur einen halben Bogen starken Blatte gehörig zur „Verhanvlung" zu bringen und diese verschiedenen Dinge (Verhandlungen der Gemeinden und deS Kreisamtes rc.) vorzuführen, können wir vor der Hand nicht einsehen. Auch daS Programm für daS Volksfest war so großartig abgefaßt und der Plan deS Ganzen allzu großartig angelegt. Wie weit Ausführung und Entwickelung zurückgeblieben, haben wir gesehen. Es fehlte der rechte Geist, waS vielleicht seinen Grund in den langen „Verhandlungen" hatte, die mitunter gar wenige Theilnehmer und Zuschauer fanden. Wir sind nicht gegen die Idee deS Festes, wünschen vielmehr ihr und dem VereinSblait allen erfreulichen Aufschwung und die größte Theilnahme, aber auch
mehr Einfachheit, damit die Sache vermag recht in daS Volk und in sein Leben einzudringem Klein anfangen!
Wilhelmsbad, 16. Oktbober. (Fr. I.) J„ unserm Ministerium macht sich allerdings die An- sicht geltend, daß man die Angelegenheiten des Landes auf eine, durch eigne Mittel herbeizuführende Weise ordnen möge, damit nicht Kurhessen von irgend einer Seite zum Kriegsschauplatz gemacht werde, wobei weder Deutschland, noch daS Kurfürstenthum gewinnen könne. Leider machen sich die österreichischen Einflüsse noch immer in überwiegendem Maße geltend und hemmen die wohlthätige Wirkung, welche von Seiten Preußens gellend gemacht war. Die Ministerkrisis ist vorüber. Die Vorschläge, welche der ehrenwerthe AppellationSrath Elvers gemacht hat, sind verworfen werden. Als Grundlage dieser Vorschläge dürfen wir wohl das Aufgeben der großdeutschen Politik bezeichnen, weß- halb denn auch Herr ElverS eine neue Besetzung deS Ministeriums des Auswärtigen gewünscht haben soll. Aber Graf Rechberg ist auS Bregenz eingc- troffen, und die österreichische Influenz hat die im friedlichen Interesse unseres KurfürstenthumS beabsichtigten Pläne einstweilen wieder vereitelt. Wir müssen eS bedauern, daß unser Land in solcher Weise leiden muß, da wir nur zu gern den legalen Weg gehen und an eine Steuerverweigerung nicht im Mindesten gedacht worden ist.
Kassel, 15. Okt. (D. Z.) Die Krisis scheint sich ihrem Ende zu nahen. Zwei ehrenwerthe konstitutionelle Männer sind gestern auf allerhöchsten Befehl durch den OberappellglionSgerichtSraih Elvers nach Wilhelmsbad berufen: der Oberfinanzrath Duysing und der Flügeladjutant deS Kurfürsten, Hr. v. Loßberg. Letzterer ist ein Neffe HassenpflugS, aber dessen entschiedener Feind. DuysingS Gesinnungen sind bekannt. Beide sind diesen Morgen mit dem ersten Zuge nach WilhelmSbad abgegangen.
Stuttgart, 16. Okt. (Staatsanz.) Der Kassationshof hat in seiner gestrigen Sitzung die Nich, tigkeitöklage deS Fürsten von Waldburg-Zeil, welche sich darauf stützte, daß ein Geschworner geschlafen haben soll, aus dem Grunde abgewiesen, weil daS Gesetz bloS die persönliche Anwesenheit der Geschwornen erfordert, während es die Aufmerksamkeit auf die Verhandlungen dem Gewissen deS Einzelnen überläßt. Die Verhandlung dauerte 1% Stunden, die Berathung deS Erkenntnisses eine Stunde.
Ulm, 13. Oktober. Se. Maj. der Kaiser von Oesterreich ist heute) den 13., durch UkkpMichkeit abgehalieu, nicht in Friedrichshafen erschienen; dagegen trafen Nachmittags 3 Uhr mit dem Dampfschiff Se. Maj. des König von Bayern, Se. K. Hoheit der Erzherzog Rainer und viele Generalitäten von Bregenz her dort ein, um bei unserem Könige daS Mittagsmahl einzunehmen. Die Musik des kaiserlich königl. Regiments Wellington war auch zugegen. Ob nun die Unpäßlichkeit des Kaisers denselben noch länger in Bregenz aufhallen wird, ist noch unbestimmt. (S. M.)
* Leipzig, 14. Oktober. Den Bürgermeister Koch hat nun doch die Suspension getroffen wegen dessen fortgesetzter Renitenz gegen den Eintritt in die Kammer. Neben der Suspension Koch's sollen auch noch die Suspensionen einiger Stadtverordneten laufen, unter diesen Herr H. Brockhaus, bet bekanntlich neulich zum dritten und letzten Mal der Aufforderung der zweiten Kammer, in dieselbe zu treten, nicht entsprochen hat.
Berlin, 14. Okt. Die „Breslauer Zeitung" meldet von hier: „Bekanntlich befindet sich der schlaue und bei den deutschen Wirren viel verwendete Fürst Gortschakoff bereits seit acht Tagen in Frankfurt, und man weiß auch, daß Graf Neffel- rode dem Fürsten Schwarzenberg bei der Jschler Zusammenkunft die formelle Beglaubigung eines russischen Gesandten bei dem Bundestage in Aussicht gestellt hat. Eben höre ich nun mit Bestimmtheit, daß Fürst Gortschakoff sein Beglaubigungsschreiben zu diesem Behufe bereits in Händen habe, und daß rusfischerseitS für die Uebergabe desselben die Bedingung gestellt ist, daß durch Oesterreich Schritte von Seiten Ber Bundesversammlung vermittelt werden, um dem Kampfe in Schleswig-Holstein ein Ziel zu setzen. Schon die allernächsten Tage werden daher den Erlaß eines derartigen Inhibitoriums von Bundes wegen wahrscheinlich bringen".
Berlin, 14. Okt. Der diplomatische Verkehr zwischen Oesterreich und Preußen kann vor der Hand als abgebrochen betrachtet werden; dagegen werden andere VermittelungSwege eingeschlagen, die am Ende doch zum Ziel führen dürsten. Sind wir recht unterrichtet, würde Prinz Wilhelm, Vater Ihrer Majestät der Königin von Bayern, nach München sich begeben und in offiziöser Weise einen friedlichen Auöweg der großen Streitfrage versuchen. Die Schritte, welche die kurhessische Regierung durch ihren eben erst wieder eingetroffenen Gesandten,