Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den 17» Oktober
1850»
Die Raff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erfühlt einmal täali« in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags, in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Naffan, des Großherzogthnms und Kurfürstenlbum« Hessen, der Landgrafschaft Heffer in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und â.s.chen Berw-ltungSg-b.-teS * ff. W kr. - Infera te werden die dreispalt! berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch - lle n b - r g'schen Hof-Buchhandlung,
mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrünumeratlonSpreiS . ., " " *„ ? 7sn-Homburg und der freien Stadt Frankfurt
— Inferate werden die dreispaltige Petitjeile oder deren Raum mit tt tr. auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ;n machen.
Uebersicht.
Steuerbewilligunq und Steuerverweigerung. Deutschland. Wiesbaden (Der „Schutzgeist". Bollpracht. Prediger Graf). - Höchst (Beiträge für die Elrer Das Geburtsfest des Königs von Preußen). Einquartierung). - Darmstadt (AuSschceiben der Wahlen. Prozeß Fendt). — Mannheim (Geburtâfeier) — Kassel (Die EntlaffungSgesuche. DaS Generalauditoriat. Ministerium Elvers-Weiß). — Rotenburg (Faber von Melsungen). — Stuttgart (Rückkehr des Königs). — Leipzig (Berurtheilungen). — Hannover (Zweite Sitzung der Freunde für Schleswig-Holstein). — Berlin (Die kurh. Angelegenheit. Die Kammern. Die Reise des Königs). — Hamburg (Fröbel. Ohm. Die Expedition gegen Friedrichstadt). — Von der Niederelbe (Die schleswig- holsteinischen Kanonenboote). — Rendsburg (Stellung der Dänen). — Prag (Wiederaufnahme der Untersuchung).
— Bregenz (Die Zusammenkunft). — Wien (Die Bekenntnisse eines Soldaten. Die Armee. Steucrwesen. Vermischtes).
Belgien. Brüssel (Leichenbegängniß der Königin). Frankreich. Paris (Herr Dupin, Verkauf orleanischer Familiengüter. Die Paris-Lyoner Eisenbahn). Großbritannien. London (Die Rückkehr der Königin). Italien. Turin (Pinelli's Sendung. Schifffahrtsvertrag mit England).
Neueste Nachrichten.
ff Steuerbewilligmrg und Steuerverweigerung.
(Schluß.)
5) In unserem Lande haben einzelne Parteien der Landesvertreler den mächtigen Unterschied zwischen Gesetzesfragen und Büdgelfragen augenscheinlich (man ist fast versucht zu sagen, mit Bewußtsein, wenn nicht mit Absicht) vermengt und verwischt, um so die Gegenstände unbezweifelter Nothwendigkeit in das Gebiet der Willkür hinüberzuziehen, um, statt der Pflicht der Bewilligung, ein Recht der Verweigerung zu haben. Wir rechnen dahin vorzugsweise die ganz neue Einrichtung der Zivilliste. Der Betrag dafür, die Summe, muß, wie bei Gehalten und Verträgen, erst auf dem Wege dcS Gesetzes festgestellt werden; ist dieß geschehen, dann ist die Verwilligung eine Büdget frage, aber auch nicht des unfesten und streitigen Theiles, sondern deS gesetzlichen und eben deshalb festen und unbestrittenen Theiles. Die Festsetzung der Zivil liste als eine willkürliche Büdgelfrage zu nehmen und zu erklären, wie man auf einzelne Straßen jährlich mehr oder minder Gelder verwilliget, ist daS schreiendste Unrecht, das je auS dem Munde von Juristen kommen konnte; eS ist die ärgste Be- griffSverwechselung, die entsetzlichste Versündigung gegen die Logik (d. h. den wissenschaftlich gebildeten Menschenverstand), welche nur entartete Priester der Themis zu begehen wagen können, die im Widersprüche mit allem menschlichen Rechte, daS je unter zivilistrten Völkern herrschte, in einer Person Kläger, Richter und Erekutvren sein wollen.
6) Auch in anderen Gegenständen, bei Z a h l, Gehalten und Pensionirung von Beamten aller Art erscheint diese Begriffsverwechselung von G es etz e s frag en und Büdgelfragen in unserer Ständeversammlung. Ein Theil davon allein merkt, daß, um einen festen Boden der Beurtheilung zu haben, erst manche Lücken der bestehenden Gesetze ausgefüllt werden müssen, und bestehet deßhalb auf ihrer Vorlage, statt in'S Ungreifbarc sich zu verlieren und eine ye-ra^ao-i; ei; aXXo yéyo$ (Verwech- felung ber RechtSgebiete) zu begehen, die nur zum
°f( gar zur Lächerlichkeit führen müssen, folglich das schnurgerade Gegentheil von den beabsichtigten Folgen haben.
7) Die allgemeine Steuer v er wei ge- rung, wenn sie ein letztes Recht der Landstände sein und bleiben soll, muß an bestimmte und in den Gesetzen genau vorgesehene Thatsachen geknüp't werden, wie in Kurhessen, wenn sie nicht zum verderblichsten Werkzeuge werden und schreiendem Mißbrauche unterworfen bleiben soll. In Kurhessen, wie in allen konstitutionellen Ländern, kann Steuerbewilligung, nach dem naturgemäßen Begriffe
der Sache, nur dann erst erfolgen, wenn die Voranschläge der LandesauSgaben (die Budgets der verschiedenen Behörden) zeitig und in regelrechter Form, vorgelegt worden sind. Dem zuerst müssen die Bedürfnisse nachgewiesen sein und untersucht werden. Dann erst diSkutirt man die Mittel und Wege (wie man sich in Frankreich und Belgien ausdrückt) zu ihrer Deckung, also Einnahmen jeder Art, und in letzter Reihe die Steuern. Wenn daher in Kurhes sen , wo die Regierung keine Budgets vorlegte, ob sie schon zu ihrer Ausarbeitung volle sieben Monate Zeit hatte, die Land- stä nde eine Steuerbewilligung nicht folgen ließen, und sie an die gesetzliche, in der Verfassung ausdrücklich vorgeschriebene Bedingung knüpften; so waren sie in vollem Rechte, und eine mißbräuchliche, leichtfertige Steuerverweigerung, ohne Grund und Recht, kann ihnen auf keine Weise vorgeworfen werden. Hätte die Nassauische Regierung den Ständen je eine gleiche Zumuthung gemacht, Stenern zu verwilligen, ohne gleichzeitige Vorlage der Budgets, so würde eine Verweigerung ebenfalls sehr gemäß und natürlich gewesen sein, selbst ohne eine gesetzliche Bestimmung darüber in ter Verfassung. In eben solchem Sinne untersagte ehedem der Bund den deutschen Ständen, die Steuerbc- willigung an Bedingungen zu knüpfen, welche mit den Steuern und ihrer Bewilligung in keinem Zusammenhänge ständen. Hassenpflug, welcher sich auf die alten Bundesgesetze beruft, ist daher im Irrthume; die jetzige Steuerverweigerung der Stände in Kurheffen ist auch nach diesen Bundesgesetzen ge« rechtfertiget. Und wie leicht hätte Hassenpflug, wenn er nicht eine so gewaltthätige Natur wäre, dies ver. meiden können !
Ebcndeßhalb mißbilligen wir auch eben nicht den Schritt unserer landständischcn Majorität, vor der Hand nur noch ein Simpel der Steuern zu bewilligen, und das Weitere ausziisetzen, bis die zwar schon zu Anfänge deS Jahres genau und vollständig vorgelegten, aber noch nicht geprüften, Budgets alle werden vollständig geprüft worden sein.
Die allgemeine Steuerverweigerung, als ein indirektes Mittel zur Verdrängung eines oder mehrerer Minister, in den Händen der Landstände, besonders kleinerer Staaten, scheint uns ein falscher Grundsatz zu sein, und darum waren auch auf dem letzten Landtage zu Berlin die Ansichten darüber so getheilt. Wie alle Gesetze und Bestimmungen, welche oft nur mit geringer Majorität durchgehen (unser ZehntablösungSgesetz z. B. nur mit einer Stimme), immer problematisch in ihrem Werthe bleiben ; so würde eine allgemeine Steuerverweigerung, als offener Drohbrief für irgend ein Ministerium, wie- der Kläger, Richter und Erekutvren in einer Person vereint haben, und, wenn die Durchführung der Steuerhcmmung verwirklicht werden sollte, das Unterste zu Oben kehren. Nothwendiger daher erscheint eine gesetzliche Einrichtung über Ministeranklagen, ihre Form und Bedingung, statt einer Aufwiegelei durch allgemeine Steuerverweigerung, welche selbst bei ihrer Begründung, wie wir an Hassen Pflug sehen, gewaltthätige Charaktere nur noch gewalt- thâtiger macht und unabsehbares Unheil über gesetzliche Bürger verhängt. Wenn, wie die Ueber- schrift auS Tacitus von unseren deutschen Vorsatz, ren sagt, selbst Könige keine unbeschränkte Macht halten und auch in unseren Tagen nicht haben sollen, so werden auch die Landstänbe, selbst wenn sie eine Art von Mitregierung beanspruchen, doch eben so wenig eine unbeschränkte Macht haben dürfen, sondern an Theilung der Gewalten, nach ächt kon- stilulionellem Satze deS Gleichgewichtes, gewiesen sein, nach Recht und Gesetz.
Die Ansichten, welche ein Nichljurist hier sine ira et Studio niederlegt, zur Verständigung mit seinen Mitbürgern, mögen den vielen Juristen, die wir im Lande und besonders in der Hauptstadt haben , Anlaß zu weiteren und besser begründeten Ausführungen liefern, die wir im Voraus, jeder Belehrung offenes Ohr leihend, mit Theilnahme begrüßen.
Deutschland.
t* Wiesbaden, 16. Okt. Das Volk darf an seiner „großen Zukunft" 'nicht verzweifeln. Kaum ist der „TaunuSwächter", ehe er seine segenreiche
Mission erfüllen konnte, selig im Herrn entschlafen, so erhebt sich „der Schutzgeist", ein Organ einer freien Verfassung der Volksschule, welches sich die Aufgabe gestellt hat, daS Volk und die Schule gegen den (wie eS in einem Korrespondenz-Artikel deS gestrigen Frankfurter Journals heißt) „reaklio- nârcn" Geist dcö „allgemeinen nassauischen Schul, blatteS" in Schutz zu nehmen. „Der Schutzgeist" wird zuvörderst, wie eö in der Ankündigung heißt, alle im „allgemeinen nassauischen Schulblatte" auf« tretenden, der Knechtung der Schule (!) daS Wort redenden, also der großen Zukunft deS Volkes widerwärtigen Artikel schminkloS beleuchten. Nebenbei gedenkt „der Schutzgeist" selbstständige, die HaupltageSfragcn des Volksschulwc- sens erörternde Artikel zu liefern, in Korrefpon« denznachrichten über mittheilenSwerthe Ereignisse auS dem Schulleben zu berichten und endlich, soweit Raum dafür bleibt, der Pädagogik und Didaktik zu dienen". — Der Gründer des „Schuh- geistes", Erfinder der schminklosen Beleuchtung und abgesagter Feind widerwärtiger Artikel, ist der auS dem Schuldienst entlassene Lehrer Kring von Höchstenbach bei Hachenburg.
* Wiesbaden, 14. Okibr. Geh. Rath Voll« Mcht wird in Kurzem von Berlin hier zurückerwartet.
* Wiesbaden, 13. Okt. Vor einigen Tagen erhielten die freien Gemeinden Diez, Freiendiez, Mensfelden, Biebrich und Idstein ein Reskript, in welchem es heißt, daß gegen die Verwendung des deulschkalholischcn Predigers Graf zu Wiesbaden zu ihrem Geistlichen nichts zu erinnern stehe.
t ff Höchst, 14. Oltbr. Von mehreren Orten des hiesigen Amtes sind bereits Beiträge für die unglücklichen Abgebrannten zu Elz eingegangen. In hiesiger Stadt ist die Sammlung noch im Gange, und obgleich die Verhältnisse deS hier sehr zahlrci, chen HandwcrkSstandcS äußerst gedrückt sind, läßt sich doch von dieser durch den Gemeinderath veran, lauten und durch dessen Mitglieder vollzogenen Sammlung ein nicht unerhebliches Resultat erwar- ten, indem eS nicht unwahrscheinlffb ist, daß von mancher Seite die Liebesgaben verdoppelt werden, weil eS unbegreiflicher Weise, gegen Wunsch und Erwarten Vieler, unterblieben ist, für die brandverunglückten Kirberger eine Geldsammlung in hiesiger Stadt zu bewerkstelligen, wie dieS in mehreren Orljchaflen deS hiesigen Amtsbezirkes mit gutem Erfolg geschehen ist.
Die dahier cinquartierten preußischen Truppen beleben soeben (AbendS 8 Uhr) unsere Stadt durch einen solennen musikalischen Zapfenstreich zur Vorfeier deS morgenden Geburtstages ihres Königs, zu welchem Zwecke bis auf die Ortschaften vertheilte BataillonSmufik heute hierher beordert worden ist.
Zwischen den hiesigen Bürgern und diesem Militär herrscht das beste Einvernehmen; allein bei den bereits oben erwähnten gedrückten Verhältnissen eines großen Theiles der hiesigen Bürgerschaft, insbesondere durch die bei den Meisten sehr beschränkten WohnungSräume wird die Einquartierung, namentlich wenn dieselbe über Winter hier verbleiben sollte, zu einer allerdings sehr fühlbaren Last, und es wäre zu wünschen, daß die in dieser Beziehung von dem Gemeinderathe bei hohem StaatSministerium sowohl alS bei hoher Ständeversammlung eingereichten Petitionen in ihunlichster Weise Berücksichtigung finden möchten.
Darmstadt, 15. Okt. (D. Z.) Sicherem Vernehmen nach ist aus dem Ministerium des Innern daS Ausschreiben an die Regierungskommissionen wegen Anordnung der Aufstellung von Wahlmân- nerlisteu für den bevorstehenden außerordentlichen Landtag bereits vor einigen Tagen erlassen worden.
In Folge dieses und der darin empfohlenen raschen Inangriffnahme dürfte mit einiger Sicherheit der Zusammentritt der Kammern in der zweiten Hälfte deS . .onats Dezember — aber kaum früher — zu erwarten sein.
* Ueber den Prozeß Fendt wird dem Fr. I. aus Darmstadt, vom 14 Okt. geschrieben: Heute wurde in einer Sitzung des Kassationshofes über die