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NMuische MlMnm Zeitung.

Mittwoch den 16. Oktober

^m?^' ^SJ: Bettung mit Hem Wanderer erscheint einmal täglich in Großsol n Wiesbaden für den U.iafang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kur!

1630

« Ti-, 1,1 «andern des fürstlich Thurn- und TariSlchen Lerwal

berechnet. Bestehungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellender

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Der vierteljährige PrinumetätionSpri

M>B^M<MmM____Htj_«iit>roartg Bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Steuerbewilligung und Stcuervcrwcigerung. Deutschland. Wiesbaden (LandtagSverhandlung). Herborn (Beiträge für Elz). - F r a n k f u r t (Die neue Verfassung. Die Abdankung des Kurfürsten. Verlobung Sr. Hoheit des Herzogs von Nassau). Wilhelmsbad (Ministerwechsel). Kassel (Bedenkzeit. Oettker. Die Treffe). Mannheim (Truppenverlegung. Nheinschiff- fahrt). Stuttgart (Vertagung der LandeSversamm- lung. Rückkehr des Königs). U l m (Besuch des Kaisers).

Berlin (Rußlands Stellung zu Oesterreich und Preu­ßen. DaS provisorische Fürstenkollegium). Schwerin (Agitation). Au â Schleswig (Weebung. Vermischtes).

Rendsburg (Verlegung des Regierungssitzes). Bregenz (Die Zusammenkunft). Wien (Telegr. Dep. auS Warschau. Die französische Regierung. Das lombar­dische Anlehen. Die Kaiserin von Rußland). Dänemark, Kopenhagen (OM;!^ .Mittheilung). Frankreich. Paris (Die Journale. Helrath des Kaisers von Oesterreich. Hr. Dupin. Hautpoul und Changarnier). Spanien. Madrid (Ministerkrisis). Großbritannien. London (Note des Lord Palmerston). Afrika. Ceuta (Aufstand der Mauren).

Neueste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

k k Steuerbewilligung und Steuer­verweigerung.

Nec regibus inflnita aut libera potestas. Tacitus.

Die Idee der Steuerverweigerung, welche nicht blos in Nachbarstaaten zur wirklichen Ausführung kam, sondern auch sogar in Nassau von einem Theile der Lanbständc neulichst versucht wurde, ist eine so umfassende, so schwer ins Ge­wicht fallende und den Lebensnerv alles staatlichen Daseins unterbindende Frage, daß jeder denkende Staatsbürger, auch der Nichtjurist, hinreichenden Anlaß hat, darüber sich selbst klar zu werden und mit Andern sich zu verständigen. Wir wollen ver­suchen, in dem Nachstehenden die Hauptsätze, wor­auf eS hierbei ankömmt, festzustellen.

1) In den alten Zeilen patriarchalischer StaalS- verfassung der frühern Jahrhunderte kam bei den Berhandlungen der Landesherren und der Land- stände in den einzelnen Theilen Deutschlands die Frage über Einführung neuer oder Erhöhung be­stehender Steuern gar oft vor, hatte aber für das Bestehen der Verwaltung deö Landes oder gar des ganzen Reiches eine höchst untergeordnete und un­erhebliche Bedeutung. Die Schulen und Kirchen hatten ihre eigene Dotation durch allerlei Stiftun­gen und hergebrachte Leistungen, wurden also bei der Frage von Landessteuern kaum berührt. Die Pflege der Justiz war durch Sporteln und andere feste Einnahmen sicher gestellt. Verwaltung und Militär beruhte ebenfalls auf Herkommen. Die Sustenlation der Landesherren und ihrer Familien beruhten gleichfalls auf herkömmlichen Besitzungen und Leistungen, in der Regel ganz und gar unbe­stritten, Ein Voranschlag (état, budget) über den Aufwand und die Kosten zur Erhaltung deS ganzen Landes, wie er jetzt gewöhnlich ist, kam gar nicht vor. Die Gehalte aller Beamten bestan­den herkömmlich aus Naturalien, Sporteln und geringen Geldern. Kassen- und Kriegssteuern wur­den von Kaiser und Reich ausgeschrieben und nach den Kreisen rc. vertheilt. Ueber daS, was durch

Herkommen feststand, fand nie eine landständi- -Verhandlung statt; cS verstand sich Alles, was dahin schlug, von selbst und kam nirgends in Frage. Jlsurben landesherrlicher Seite Proposttionen gemacht, zo konnten sie nur Einführung neuer oberEr- hohungder bestehenden Steuern betreffen. Wenn man

Darüber mit oder ohne große Debatten, nicht einigte, jo ging man auseinander, und cS blieb beim Alten; auf Die Verwaltung aller Zweige deS staatlichen Lebens, welche durch die allen herkömmlichen Steuern hinreichend gedecki waren, hatte damals eine land, ständische Verweigerung angesonnener neuer, oder erhöhter Steuern auch nicht Den entferntesten, am wenigsten einen störenden Einfluß. Denn die Steuer­verweigerung betraf damals immer nur das Neue;

ei? rr^te' ^ Bestehende war davon ganz ausge­schlossen ; Steuerverweigerung war also damals gar keine erschütternde Lebensfrage für eh; Deutschland.

ist âr seit der Einführung neuer Verwaltungsformen und sogenannter repräsentativer Landstanve seit etwa 35 Jahren in Deutschland ganz anders geworden. Die Naturalbesoldungen und, Sporteln der Beamten haben fast überall auf« gebott; sie werden jetzt in baarem Gelde bezahlt. Die alten Naturalabgaben und persönlichen Leistun­gen der Unterthanen und Korporation sind abgelöst und in Geld verwandelt worden. Ein neues Sy­stem der Besteuerung war die nothwendige Folge davon. Nassau Hal bis jetzt das ungeschmälerte Vob, daß seine Steuern die einfachsten geworden sind, im Vergleiche zu andern Ländern. WaS ehe­dem an Beamlengehalten und anderen Bedürfnissen der Verwaltung unbezweifelt bestand und in seinem rechtlichen Besitzthume unantastbar war, das wird jetzt wiederholter und neuer Bewilligung unterzogen, in zwei, drei und mehrjährigen Finanzperioden, oder ganz einfach wie in Nassau, in einjährigen Perioden.

Unter allen deutschen S^Vern hat Nassau die Anerkennung von Mr gehabt, daß, neben der ein­fachen alljährlichen Vorlage aller Voranschläge (Eri- orNz-ElatS) der LandeSbebürfniffe, Nichts in Bausch und Bogen erschien, sondern in den speziellsten Nachweisungen der geringsten Kleinigkeiten z. B. Papiersorten, Bleistifte und dergleichen. Zu gleicher Zeit werben auch die Rechnungen und Belege über die Ausgaben nach den Verwilligungen alljährlich den Landständen vorgelegt.

Mißbräuche, die unter andern Umständen fest« wurzeln können, sind so stets leichter Entdeckung zugänglich gemacht, indem was eine Versammlung Übersicht, Die andere bemerkt.

3) Wenn Die alte Zeit in allen Einrichtungen für Justiz und Verwaltung an allzugroßer S t a r r h e i t deS B e st e h e n d e n krankte, so entstehet bei den neuen Formen, wie die Erfahrung zeigt, eine ebenso große und schädliche Beweglich­keit und Unfestigkeit in den Gesetzen und In­stituten. DaS unruhige Streben nach allseitiger Vollkommenheit zeigt nur zu oft, daß, nach dem alten französischen Sprichieorte, daS Bessere der Feind deS Guten wird. Die ruhige Abwägung der Zahl von möglichen oder sichtbaren Unvollkommen- Heilen auf Der einen und Der andern Seite, um die goldene Mitte zwischen den Erlremen zu gewinnen, will Weile haben, Die unsere Zeit sich selten gönnt WaS ehedem, nach gehörig vereinbarter Weise zwi­schen Regierung und Ständen, eine Dauer von Jahrhunderten hatte, daS wird jetzt von Wahlpe- riode zu Wahlperiode neuen Zweiseln unterworfen und so geschieht eS sogar, baß eine Wahlversamm- lung der anderen ihre Befugnisse bestreitet, ihre Ansichten bekämpft, ihre Absichten verdächtiget, ihre Vereinbarungen mit der Regierung als unverbind- lich für daS Land hinsteUl und dadurch den RechtS- zustand förmlichst untergräbt. Die Wogen der aller- neuesten Brandung leit 1848 schlagen so hoch und so heftig an Den Rumpf deS StaalSschiffes, daß oft ein Zerschellen desselben nahe bevorstehct.

4) Die Verweigerung aller Steuern ohne Unterschied und im Ganzen, welche ehe. dem bei ganz anderen Formen der Staatsverwal­tung geradezu unmöglich war, wird jetzt als ein w o h l b e g r ü n d c t e S Recht der L a n b st ä n d e in Anspruch genommen: als ob die Aufhebung der Eristenzbedingungen für ein Land je überhaupt das Recht von Regierungen oder Landständen fein oder werden könnte. Manche Erfahrungen der dreißiger Jahre haben in einigen deutschen Ländern veranlaßt, daß man einen genauen Unterschied zwischen einem festen und unveränderlichen und einem unfesten und veränderlichen Theile der Ausgaben (Erigenz-Etats) gemacht hat, so daß Die Landstünde, auf Den Grund bestehender Gesetze und der vernünftigen Nothwen­digkeit alles Bestehens, den festen Theil gar nicht verweigern dürfen und können, während alle Ver­handlungen zwischen Regierung und Ständen dann nur auf die Nützlichkeit und Entbehrlichkeit Der im zweiten Theile deS BüdgetS erscheinenden Gegen­stände sich beschränken. Aber auch in denjenigen Ländern, wo das Bübget Festes und UnfesteS nach stehenden Rubriken nicht sondert, verstehet sich

diese Sonderung von selbst, nach der Natur alle einschlagenden Gegenstände. WaS auf festen G> letzen und Verträgen beruhet, wie die Gehalt der Beamten, die UnterhaltungSbedürfnisse der San deSlnstitut: und Dergl., daS ist seine Bübget frage, daS dürfen die Landstände nicht verweigern wenn sie nicht selbst Dem Unsinne verfallen wollen alS ob sie daS Recht hätten, je haben könnten, da Land aus feinen Angeln zu heben. Ob Diese oDe jene Straße gebauet oder aufgeschoben werden soll und dergl., daS sind Gegenstände oft mehr de Nützlichkeit als der Nothwendigkeit, und insofern reine Budgetfragen, zur Verwilligung uni zur Verweigerung, nach vorhandenen Mitteln um anderen Umstünden, mit voller Freiheit Der Verein barung. Die auch vorgckommene Erscheinung, dal Landstände alle Ausgaben genehmigten, feste uni unfeste, nothwendige und nützliche, hinterher abci bie Einnahmen, die Steuern in Bausch uni Bogen verweigerten, ist ein noch höherer Grad Des Widersinnes. (Schluß folgt.)

Deutschland.

Wiesbaden, 15. DH. (6. resp. 16. Landtags. Sitzung. Tagesordnung: Bericht über den Eri- genzetat des Ministeriums der Justiz Nachforbe- rung der Regierung.) Abg. Naht beantragt als Berichterstatter im Namen Der Kommission Die für Besoldung des Hilfspersonals im Erigenzetat des Justizministeriums nachträglich gestellte Anforderung, mit Bezug auf einen früheren, die Verminderung desselben betreffenden Kammerbeschluß, der Regie­rung zu nochmaliger Erwägung zurückzugeben.

Dieser Antrag wird abgelehnt, und Die geforderte Summe von 1475 fl. bewilligt. Die unter Rubrik Strafanstalten" für daS Zuchthaus in Diez ge. forderten 21109 fl. 59 fr. werden, sowie die für daSKorrcklionShaus zu Eberbach anqefe6ten20114fI. 45 fr. genehmigt.

Der RegierungSkommissär Ministerialrath Ber­tram bemerkt, daß eS zweifelhaft fei , ob bei dem Bestehen des neuen Strafgesetzbuches die Ein­richtung noch zu gelten habe, nach welcher Kor, rcktionSsträflinge über die Dauer ihrer Strafe zu, rückbehallen werden, wenn sie wegen Trägheit und aus andern Gründen Die Kosten ihres Unter- Haltes nicht abverdient haben. Abg. Naht bean­tragt, daß Die Kammer diese Einrichtung als un­gesetzlich erklären möge. Die Versammlung beschließt den Antrag in Betracht zu ziehen.

Von der Anforderung für daS Archiv (7282 fl. 57 kr.) wird der Betrag von 365 fl. für einen Diurnisten zu streichen beantragt. Dieser Antrag wirb abgelehnt unv die Gcsammlforderung geneh, migt. Der Antrag deS Abg. Naht: die dem Hause Rothschild vertragsmäßig zugcstanvcne Chauffeegeld- befreiung als ein verfassungswidriges Steuerprivi- Ugium zu erklären und aufzuheben, wird in Betracht gezogen und von einem Ausschuß geprüft werden. In 'den Ausschuß zur BHutachtung des Kalt'schen Antrages, betreffenv die Beifügung der Entscheidungsgründe der Verwaltungsbehörden, wer­ben gewählt: Haupt, Jung I., Keim, Preis, Wirth; für Den Antrag deS Abg. Hehn er, die Prüfung der P e tf ch'schen und Sch n ap per'schen Pension betr., Großmann, LeiSler, M üllerII.

es Herborn, 12. Okt. Als ich meldete, daß in Herborn bereits 50 fl. für die Unglücklichen in Elz abgegangen, stellte ich einen größeren Beitrag noch in Aussicht; und ich freue mich, heute mit- iheilen zu können, daß abermals 88 fl. 30 fr. an das Herzog!. Kreisamt Hadamar abgeschickt sind. Während Die ersten 50 fl. die Bestimmung hatten, im Allgemeinen für die Abgebrannten verwendet zu werden, soll die zweite Sendung bloß Einem ar# men aber braven Familienvater auSgelie- fert werden. Mögen alle Orte im Herzogthum durch Diese Mittheilung zu ähnlichen Sammlungen sich aufgeforDert fühlen, damit dem schrecklichen Zustande der Verunglückten einigermaßen abgeholfen werde! Die Absendung eines Dritten Beitrags ist demnächst in Aussicht gestellt.

t* Frankfurt, 13. Oktober. Unsere gesetzge­bende Versammlung hat Die Verfassung mit Majo-