Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 238. Mittwoch den N Oktober 1S3O.

Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten ans allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver­öffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prünum ationsprèis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfurstentlmmS Hessen, der Landgrafschait oeffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSfchen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e llen be r g'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ,u machen

Uebersicht.

Die nassauische Ständcoersammlung.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen. Hr. v. Breidbach-Bürresheim).Vom M a i n (Das.Gesetz über Maß und Gewicht). Höchst (Urtheil wegen Mißhandlung des Reichsminister Heckscher). H a i g e r (Wald- und Feld­kultur). W i l h e l m sb ad (Die Deputation). Kassel (Oetker noch verhaftet. Das Offizierkarps). Karlsruhe (Stand der Preuß. Besatzung. Gesetz über Geschworne. Aus­zahlung der Entschädiguugsgelder für Schleswig-Holstein). Stuttgart (Reise des Königs). München (Könige Mar und Otto). Berlin (Die kurhessische Angelegen­heit. Das Paderborner Observatio.nskorpg). Schleswig- Holstein (Nachrichten vom Kriegsschauplätze). Kiel (Die russische Flotte). Breslau (Zulassung jüdischer Doktoratskandidaten).I n o wracla v (Kartellkonvention)^

Wien (Herr von Salvandy. Die ungarische Zolllinie. Schleswig-holsteinische Angelegenheit). Salzburg (Abreise .des Kaisers).

Schweiz. Bern (Genugthuung für Gebietsverletzung).

Frankreich. Paris (Der Erzbischof von Turin. Ver­mischtes).

Großbritannien. London (Die Königin. Die Nerd- polerpedition). e Italien. ^Turin (Gerücht von der Abdankung des Großher- zogs von Toskana).Rom (Der Erzbischof von Cagliari). Neueste Nachrichten.

Die nassauische Ständeversamm- lung

. (Schluß.)

Der zweite Antrag des Abg. Heydenreich war: die Ständeversammlung wolle durch Aufstehen Bern Staatsministerium ihre volle Zustimmung zu dem Beschlusse geben, wodurch dasselbe die Theil­nahme an einem neuen sog. Bundestage abgelehnt habe. Eine nähere Motivirung schien dem An­tragsteller überflüssig, da er nicht glaubt, daß irgend ein Abgeordneter fähig sey, für Restitution des Bun­destags zu sprechen oder zu stimmen.

Letzteres geschah auch in der That nicht. Aber eben so wenig wollte die Kammer dem Ministerium Wintzingerode wegen Ablehnung des Bundes­tags eine Zustimmung geben. In der kurzen Ver­handlung hierüber äußerten die Abg. Lang und Braun: daS Ministerium habe damit nur seine Schuldigkeit gethan und verdiene deßhalb keine An­erkennung; dabei wurde die Vorlage der Nassauischen Erklärung an den Bundestag verlangt und die Fassung derselben, so wie sie in den Zeitungen ent­halten sey, getadelt; endlich wiederum der langsame Weg der Verweisung deS Antrags an einen Aus­schuß gefordert und von der Mehrheit angenommen. Die demokratische Linke hatte hierbei den Zweck, jede Billigung irgend einer Handlung deS Ministeriums Wintzingerode zu hintertreiben, indem sie den Vorwand, daß hierbei die ganze von der Nass. Re­gierung in der deutschen Angelegenheit befolgte Po­litik zur Sprache gebracht und vorerst geprüft wer­den müsse, mit den Haaren herbeigezogen, statt hier­für, wenn sie eS für paffend und nöthig hielt, einen eigenen besonderen Antrag zu stellen.

.Diesen Zweck hat die Linke wenigstens insofern erreicht, als es ihr gelungen ist, durch Aufschub deS Antrags dessen moralische Wirkung zu lähmen. Daß diese Wirkung darauf berechnet war, dem Ministerium Wintz i n g e r o d e in der schwierigen Stellung, welche eS bei den Verhandlungen über den neuen sog. Bundestag gehabt hat und in ähn­lichen Angelegenheiten auch künftig haben dürfte, nicht nur eine bei gerechter Würdigung jener Schwierigkeiten und beim Hinblick auf so manche andere deutsche Regierung gewiß wohlverdiente Anerkennung, sondern auch eine schon für die nächste

Zukunft vielleicht höchst gewichtige und nothwendige moralische Unterstützung zu gewähren, bedurfte für keinen irgend der Verhältnisse Kundigen einer nähern Darlegung. Wenn gleichwohl die Mehrheit das so klar vor Augen Liegende nicht einsehen wollte oder konnte, so hat sie damit selbst ihrem guten Willen oder ihrer Befähigung das Urtheil gesprochen.

Unter solchen Umständen können wir cs nur billigen, daß der Abg. Heydenreich seine beiden Anträge am Schluffe der Sitzung zurückzog. Er durfte dieß um desto eher, da sich von dem Staats­ministerium mit Sicherheit erwarten läßt, eS werde deßhalb weder die Zahlung unserer Schuld an Schleswig-Holstein verzögern, noch an Wiedcrbe- schickung des Bundestags denken. Die Nassauische Kammer konnte durch sofortige Annahme jener An­träge nur sich selbst ehren; statt dessen hat sie durch deren Behandlungsart den Beweis geliefert, daß Patriotismus und politische Einsicht nicht die Eigen­schaften sind, auf welche bei ihren meisten Mitglie­dern allzusicher vertraut werden darf.

Deutschland.

* Wiesbaden, 8. Oktbr. (Vierte resp, vier­zehnte Lan d tag S verhand lun g.) Oberst v. Haveln legt einen Gesetzentwurf über die Pensionirung der Offiziere vor. Die Interpellation deS Abg. Naht über die Beitragleistung der Unteroffiziere des 2. Regiments zur Wittwenkassc wird dahin beantwor­tet, daß die Unteroffiziere des 1. Regimentes die Beiträge zum UnteroffizierSwittweninstitut auS einem StiflungSkavitale beziehen.

Abg. Rahl fragt an, ob und in welcher Form das Interim bestehe, weil bei Beantwortung einer dießfälligen Interpellation mitgetheilt wurde, dasselbe werde am 1. . ai aufhören.

Präs. v. Wintzingerode erklärt, daß man sich am 1. Mai an daS Interim dießfallS gewendet, und in die vorgeschlagene Fortdauer desselben nach­träglich gewilligt habe.

Abg. Raht fragt ferner an, wie eS komme, daß der Entwurf der Zivilprozeßordnung bis nun den Mitgliedern nicht mitgetheilt wurde.

Präs. v. Wintzingerode bemerkt hierauf, daß dieser Entwurf erst kurze Zeil vor dem Zusam­mentritt der Stände beendet wurde.

Der Ausschuß für Begutachtung der Anzeige deS Abg. Creutz ist in seiner Mehrheit der An­sicht, daß die Versetzung des genannten Abgeord­neten von Diez nach Hefterich, alâ eine Beförde­rung anzuschen, daß somit der Sitz desselben erle­digt und eine Neuwahl vorzunehmen sei. Die Minderheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Fall einer Beförderung nicht vorliege, und bean­tragt, über die Anzeige des Abg. Creutz zur Tages­ordnung überzugehen. Abg. Naht glaubt, daß der Gegenstand zu einer Kammerverhandlung sich nicht eigne, weil der Abg. Creutz selbst angege­ben habe, daß er befördert sei. Müller IL, als Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses, wi­derlegt diese Behauptung durch Verlesung der vom Abg. Creuz gemachten Eingabe. Abg. Raht erwidert, daß daS Einbringen dieser Eingabe schon ein Beweis sei, daß der genannte Abgeordnete sich für befördert halte, sonst wäre die Eingabe unter­blieben. Abgeordneter Leisler glaubt, eS sei der Fall einer Beförderung vorhanden, der Ab­geordnete Creutz habe aber bis zum Bekannt­werden deS Resultates der Neuwahl seinen Sitz in der Kammer beizubchalten. Er beantragt, daß der Abg. Creutz einzuladen wäre, einstweilen feinen Sitz einzunehmen. Abg. Wimpf stimmt dieser Ansicht bei, weil sonst die Regierung das Mittel hätte, sich durch Beförderung von Opposi­tionsmitglieder eine Majorität zu verschaffen. Abg. Raht theilt die Besorgniß der Vorredners, daß die

Regierung Oppositionâmitgliedern befördern werde, durchaus nicht. So lange der Sitz in der Kammer 'ücklt erledigt ist, könne eine Neuwahl nicht vorge­nommen werden. Abg. Dr. Großmann stimmt dieser Ansicht bei.

Bei der Abstimmung wird der Majoritäts­antrag angenommen; somit der Sitz des Abgeord­neten Creutz für erledigt erklärt, und eine Neu­wahl vorzunehmen sein.

Der Ausschuß zur Begutachtung der vom Abg. Ka l t vorgcschlagencn Berichtigung des §. 29 der Forstfrevelordnung beantragt in Uebereinstim­mung mit diesem Vorschläge, die Regierung um Erlassung einer Bekanntmachung im Verordnungs­blatt zu ersuchen, deS Inhalts: daß die Haftbar­keit der Eltern für die von ihren Kindern began­genen Forstfrevel sich nur auf deren Kinder unter 17 Jahren erstrecken. (Forts, folgt.)

* Wiesbaden, 8. Okt. Herr v. Breldbach- BürreSheim, dermal Oberst in der schleSwig, holsteinischen Armee, ist heute, wie wir vernehmen, zur Kavallerie alS ad latus des Kavallerie-Brigade- kommandanten Obersten v. Fürsen-Bachm ann transferirt worden, und bereits von Rendsburg nach Forbeck zur Brigade abgegangen.

0 Vom Main. Der Gesetzesvorschlag über Einführung gleichen Maaßes und Gewichtes wird sich der Theilnahme des Publikums in hohem Grade erfreuen; doch vermissen wir ungern eine Bestim­mung über das künftige Schicksal der Elle, sowie über daS Maaß der verschiedenen Arten von Koh, len, Steinkohlen, Braunkohlen, Holzkohlen; und so wenig man sich entschließen wird, die s. g. Langen- waaren mit dem Meter zu messen, so ungern wird manden Zain rc. mit dem Kubikmeter vertauschen. Ueberhaupt wird das Gesetz in seiner praktischen Einführung auf Schwierigkeiten stoßen, deren Trag­weite sich jetzt kaum bemessen läßt.

R Höchst, 6. Okt. Endlich ist nunmehr auch gegen die Theilnehmer an der Mißhandlung und lebensgefährlichen Bedrohung deS ehemaligen Reichs­ministers Heckscher, welche ihrer Zeit so viel Aufsehen gemacht hat, ein Straferkenntniß ergan- gen. Lieben hiesige Einwohner, worunter'ein schon früher mehrfach wegen gemeiner Verbre­chen peinlich bestrafter Uhrmacher und ein Mau­rer , als die am meisten Gravirten, sind zu KorrektionShaus-Strafen von 272 Jahren bis zu vier Monaten verurtheilt. Darunter befindet sich auch ein Lehrer, hinsichtlich dessen man nicht mit Unrecht der Regierung zum Vorwurfe macht, daß derselbe, als mit der Anklage der Theilnahme an einem so empörenden Auftritte belastet, nicht schon längst seiner Funktionen als Jugendbilv- ner im Verwaltungswege enthoben wurde, der denn auch natürlich nunmehr gerichtlich seines Dienstes entsetzt worden ist.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß durch dieses ebenso strenge wie gerechte, wenn auch etwas sehr verspätete Strafurtheil, die verbrecherische Partei in unserm Städtchen, welche dasselbe in den Jahren 1848 und 1849 in einen so sehr üblen Ruf ge­bracht , und so viele Unannehmlichkeiten und Nach­theile für dasselbe veranlaßt hat, vollständig ver­nichtet ist. Ueberhaupt hat dieselbe schon seil längerer Zeit kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben, be­sonders feit der übel berüchtigte A. G., um sich der Verbüßung einer gegen ihn wegen wiederholten Un, fug 6 erkannten Korrektionshausstrafe zu entziehen, unser Städtchen verlassen hat, um sich nach Amerika zu begeben.

* §* Haiger, im Okt. Man hat in neuester Zeit zur Vermehrung der Landeseinkünfte den Vor­schlag gemacht, einen Theil deS WaldcS in Feld zu verwandeln. So zweckmäßig der Vorschlag auch