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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 236.

Sonntag -en 6* Oktober

1850.

Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korretpondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden. Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver­öffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Die Raff. Allg. Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o ß s o l l o - ft o rm a t, mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige PränumerationSpreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtlmmâ Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen VerwaltungSgebieteS S fl. 1O kr. Inserate werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenb-r g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

A mtlicher Theil.

Bekanntmachung des Staatsministeriums.

Nichtamtlicher Theil.

Die Presse, als Thermometer des Volksgeistes.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung. Die

Usinger Deputation. Gritzner). Vom Westerwald

(Die Ernte). Frankfurt (Ratifikation des dänischen Vertrages. Preußische Noten). Darmstadt (Steuer­einzahlung). Fulda (DaS Obergericht). Kassel (Der Bürgerwehrkommandant). Hannover (Die kur- hesfische Frage). Berlin (Die Kosten der Truppendiâ- lokationen. Herr v. Dellbrück. Der Philologcnkongreß).

Kiel (Die Landeâversammlung. Vom Kriegsschau­plätze). Altona (Friedrichstadt und Tönning). Posen (Mobilmachung deS 5. Armeekorps). Wien (Geschäftssprache. Eine jKollektivnote an Preußen. Die Vorgänge in Toskana).

Großbritannien. London (Türkischer Gesandter nach Paris. Die ungarischen Flüchtlinge).

Neneste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen.

Das Verfahren, falls Papiergeld außer Cours gesetzt wird, betreffend.

Die Regierungen von Preußen, Baden, Groß- herzogthum Hessen, Braunschweig, Mecklenburg- Schwerin, Nassau, Sachsen-Weimar und Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha, Sach- sen-Altenburg, Oivenburg, Anhalt-Dessau und Köthen, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-SonderS- Hausen, Schwarzburg-Rudolstavt, Reuß älterer und jüngerer Linie, Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Lübeck, Bremen und Hamburg sind, behusS Abwen­dung der Uebelstände, welche für ihre Angehörigen entstehen, wenn auSgegcbenes Papiergeld ohne Festsetzung einer geräumigen Frist und ohne eine in weiter Ausdehnung erfolgende öffentliche Bekannt­machung dieses Termins außer CourS gesetzt wird, über die folgende Bestimmung übereingekommen:

Sie verpflichten sich wechselseitig, eine Außer- kourSsetzung deS von ihnen ausgegebenen oder auS- zugebenden Papiergeldes nicht anders eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von min­destens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe sowohl im eignen Staate öffentlich bekannt gemacht, als auch den übrigen verbündeten Regierungen behufs der Verkündigung in ihren Staaten amtlich notifizier worden ist.

Diese Uebereinkunft wird Höchster Entschließung zufolge zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wiesbaden, den 22. Sptbr. 1850.

Herzoglich Nassauisches StaatSministerium.

Wintzingerode.

vdt. Grimm.

Nichtamtlicher Theit.

D Die treffe, als Thermometer des Volksgeistes.

Nichts ist thörichter und muß erfolgloser blei­ben, als das Bemühen, die sogenannteschlechte Presse" durch Gewaltmaßregeln, alSr Kautionen, polizeiliche Konfiskationen und wie die von einigen Regierungen neuerdings erfundenen und zur An­wendung gebrachten Ersatzmittel der Zensur noch heißen mögen, im Zügel halten zu wollen. Die

Zensur hat ihr klägliches Ende gefunden; ihren Nachfolgern steht unbezweifelt,ein weniger langes Regiment und ein wo möglich armseligeres .Ver­scheiden bevor.

Eine starke, energische Regierung von Oben wird jeder Vernünftige lieben und ihr daS Wort reden, sowie er eine Regierungvon Unten" hassen und ihr entgegentreten wird, wo und wie er nur kann auf dem Gebiete der Presse aber kann nur eine wahrhafte Abhülfe in der Sclbsthülfe des Volkes, nur allein in der Selbstregierunggefunden werden. Denn es stößt jeder einigermaßen gesunde Organismus die schlechten Säfte aus, die gesunden Kräfte und Säfte reagiren gegen eingedrungeneS Gift. Die schlechte Presse ist daS Gift, das zum Verderben deS Staatsorganismus führen muß (und leider hier und da schon theilweise geführt hat), wenn er nicht so viele gesunde Kräfte besitzt, daß er dieses Gift über Bord zu werfen vermag. Wo dasselbe schon so viel Unheil hat anstiften kön­nen, wer trägt da die Schuld vavon? Nichts an­ders, als der Mangel an gesunden Kräften im Staatsleben, nichts anders als jene Masse von Parteilosen und Gesinnungslosen, welche nicht für Rechts und nicht für Links sich zu entscheiden wagen, die eS für daS Bequemste und Behaglichste finden, die Hânve ruhig in Den Schooß zu legen, und andern das Handeln zu überlassen.

Jeve Gesellschaft von ehrlichen Leuten wirft den notorischen Spitzbuben unv den Taschendieb von Profession hinaus; thut sie das nicht, dulvel sie ihn in ihrer Mitte, dann drückt sich solche Gesell, schaft selbst das Siegel Ver Infamie auf Vie Stirne. Wie ist cS anders in einer staatlichen Gesellschaft, in welcher eS der schlechten Presse gelingen kann, ihre entsittlichenden Spekulationen auszuführen, in wel­cher der Volksgeist diesen ärgsten aller Gauner nicht zu entfernen weiß?

ES ist daher >ie P resse nichts an­ders als der beste und sicher ste Ther­mometer d e S jeweiligen s i t t l i ch e n G e- haltS des V o l k S g c i st eS.

Wie sieht eS nun in dieser Hinsicht an so vielen Orten aus?

Welch' stilles inneres Vergnügen; welch'heim, lich schadenfrohes Lächeln, wenn VieS ober jenes Schmutzblatt einen ehrenwerthen Mann mit Koih beworfen hat! Wie Viele können Die Zeit kaum er­warten, bis sie den also aufgetischten Schmutz ver> schlungen haben, wie Viele schämen sich nicht, solche Blätter zu heimlichen, hämischen Angriffen zu be­nutzen, diesen so den willkommenen Stoff zu liefern, oder auf irgend eine andere Art dazu beizutragen, baß Dieselben in der Schmach ihres Daseins fort­bestehen können I

So weiset also die schlechte Presse nicht allein hin auf Die Niederträchtigkeit der Urheber, sondern sie weiset auch hin auf die traurige Erscheinung, daß da, wo sie ihre Existenz finden kann, Entsitt, lichung, Verwilderung und Gleichgültigkeit gegen Recht und Unrecht überhand genommen hat, und dies nicht allein in den unteren Schichten vcS Vol­kes, sondern noch mehr den sogenannten höheren Ständen; sie weiset darauf hin, daß die sogenannten Konservativen sich nicht schämen, die schlechte Presse selbst zu konserviren.

So lange daher nicht die Partei der Konser­vativen selbst das Preßgesetz gegen die schlechte Presse auSübt, so lange können alle Preßgesetzevon Oben her", mögen sie die Zensur oder welche andere Gewaltmaßregel dikliren, nichts helfen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 3. Okt. (Landtagsverhandlung.) Schluß.Abg. Großinan n': Ich komme envlich zur Beleuchtung des Hauptpunktes, dem nämlich, daß das Herzogliche StaatSministerium fortwährend

300,000 fl. für die Herzog!. Zivilliste angewiesen habe, während von der Mehrheit dieser Versamm­lung nur 250,000 fl. bewilligt worden sind.

ES ist dieß in rechtlicher Beziehung offenbar der schwächste aller denkbaren Gründe und Die Herren Antragsteller waren sich auch ihrer Schwäche wohl be­wußt. Denn statt ihre eigenen Ansichten zu ent, wickeln wie sie dazu durch die Wahl der Versamm­lung berufen und verpflichtet gewesen wären, haben sie sich in ihrer Unschuld eines todtgebornen Kin­des, eines nicht zur Vorlage gekommenen Berichts einiger Mitglieder eines zu ganz ändern Zwecken gewählten Ausschusses bedient und sich, gewiß gegen Die Ansicht und Intention der sie wählenden Ver­sammlung, auch die in vieler Hinsicht verletzende Sprache dieses Berichts angeeignet und die Darin von ganz einseitigem Parteistandpunkle ausgespro­chenen vollständig irrigen unv rechtlosen Ansichten adoptirt. Diese Herren und die Väter deS todtge­bornen KindeS wollen nämlich Nachweisen, daß die Frage hinsichtlich der Feststellung der Größe der Zi­villiste eine Bübgetfrage sey, daß sie dieß sey, weil sie einmal als solche behandelt wurde, und ferner daß, weil sie eine solche sey, die Kammer auch über­haupt, wenigstens aber bis zu deren definiligen Er­ledigung, dieselbe einseitig festzustellen das Recht habe.

Abgesehen davon, daß diese Ansicht eine petitio principii enthält, ist jede neue Schlußfolgerung logisch irrig.

Diese Ansicht der Herren Born rc. verstößt aber auch rechtlich geradezu gegen den Grundsatz der Berfassung, welcher sagt:

Die Zivilliste bestimmt daS Gesetz. Ihre Größe wird durch Vereinbarung zwischen dem Herzog!. Hause unv der Ständeversammlung festgesetzt", Daß die Zivilliste durch die BüvgelS läuft und laufen muß, versteht sich aus dem einfachen Grunde von selbst, weil sie, wie jede Ausgabe oder Ein­nahme auS Steuern, Zöllen, Domänen rc. nach un­serm Staatsrecht verrechnet werden muß. Hieraus folgt aber keineswegs, daß deren Herabsetzung ein­seitig durch den Landtag geschehen könne, wie sich denn in den Büdgcts in der That eine Masse ge- sctzlich feststehender Posten finden, welche zu streichen oder zu modenren Der Regierung oder dem Landtag niemals einfallen kann, widrigenfalls' die Gerichte Vie geeignete Erekunon verfügen würden.

Nun ist Die Größe der Zivilliste bis jetzt ge, setzlich nicht fcstgestellt, und Alles, was sich hin, sichtlich ihrer Größe behaupten läßt, ist, daß sie vurch Nachgeben deS Hauptes deS regierenden Hauses Nassau auf 300,000 fl. reduzirt sei und daß dieser Betrag ebenso wenig durch ein seit igeS Herabsetzen des Landtags vermindert, als durch ein, seitigeS Erhöhen Seitens der Regierung ver, größert werden darf, sowie daß jedes Ministerium sich verantwortlich machen würde, welches diesen Betrag überschritte, indem eS so den Besitzstand, auf den es sich dermalen beruft, alteriren würde. Dies ist meine Gerechtigkeit, Die wahre nach bei, den Seiten hin! Niemals aber kann dem Herzogl. Hause nur mit einem Schein des Rechtes zugemu- thet werden, sich auf ein einseitiges Festsehen der Zivilliste ober mit anbern Worten auf eine budget­mäßige Behandlung derselben durch den Landtag einzulaffen, indem dasselbe dadurch Der Gnade oder Der Ungnade dieser oder einer künftigen Ver­sammlung überantwortet würde. Denn ebensogut wie diese Versammlung' bei ihrem letzten übereil­ten Beschluß für die Zivilliste 250,000 fl. bewilligte, könnte sie oder ihre Nachfolgerin für daS Nächste­mal 25,000 fl., oder auf Wohlverhalten noch we- niger verwilligen.

Statt nach dem durch die Verfassung gebote­nen Mittel der Vereinbarung zu greifen, wollen aber die Herren Abg. Born, Wi mp f und Jung und diejenigen, welche ihrem Antrag beistimmen werden, Zwangsmaßregeln und zwar die Zwangs-