Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 234t.

Freitag den -L. Oktober

1850»

Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen unb neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten ans allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung komme« Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver- össentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.___________________________________________

Die Nass Rllq Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o ß fo kl o - Form at, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSprciS Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, d»S GroßherzogthumS und KurfürNenthnms Hessen, der Landgrafschafi Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt SN in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TamStcheu VerwaltungâgèbietsS S fl. 10 kr. Inserate werden die dreispaltige 'Betitele oder deren Raum mit » fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e l! e n b e r g' scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ,u machen.

Uebersicht.

Motive zu den Anträge« des Abg. Heydenreich.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung. Assi- senfall für daS 4. Quartal). Mannheim (Kriegszustand. Strafurtheile. Herbstmesse). - Karlsruhe (Die badi- dischen Truppen). - Kassel (Di- OffizierSgagen einge­stellt. Proklamation Haynaus. Verhaftungen erwartet. Die Verordnung vom 28. September). Hannover (Die Intervention in Kurheffen). Berlin (Die Depe­sche» in der kurhesfischen Angelegenheit. Die neutrale Kom­mission. Die schleswig-holsteinische Frage. Militärische Maßregeln. Der Philvlogenkongreß). - Schwerin (Ver­wahrungen gegen die Gewaltmaßregel). Hamburg (Nachrichten vom Kriegsschauplätze. Latour du Pin Kom­mandant von Friedrichstadt). Altona (Proklamation des Königs von Dänemark an die Schleswig - Holsteiner).

Rendsburg (Der Angriff auf Friedrichstadt). Elbing (Fürst Altieri). Prag (Eröffnung des Land­tags. Fürst Schwarzenberg). Wien (Der Fefiungsban. Koffuth. Die ungarische Statthalterschaft. Die galizische Verfassung. DaS Stempelgesetz. Graf SalvandH).

Frankreich. Paris (Hk. v. Perfigny. Räubereien. Die kurhessische Angelegenheit. Ministerwechsel). Straß­burg (Wahl).

Spanien. Madrid (Bravo Murillo).

Großbritannien. London (Vertagung des Parlaments. Der Herzog von Newkastle).

Italien. Turin (Franzoni verwiesen. Die Vorgänge in Florenz).

Neueste Nachrichten.

§ Motive zu den Anträgen des Abgeordneten Heydenreich

Der eben verlesene die schleswig-holsteinische Angelegenheit betreffende Antrag ist als ein dring- lichcr gestellt, wobei gewünscht wird, daß die hohe Versammlung nicht nur dessen sofortige Begründung zulassen, sondern auch sofort in die etwa nöthig scheinende Berathung cinircten und sofort darüber beschließen möge. Ich hoffe nicht, daß die Dring­lichkeit eine Rechtfertigung bedürfen werde, zumal eS sich um eine Sache handelt, welche der hohen Versammlung nach allen Seiten hin genau bekannt ist, da sie selbst darin bereits die bestimmtesten Beschlüsse ganz im Sinn deS jetzigen Antrags ge­faßt hat.

Daß die Herzogthümer Schleswig-Holstein für Verpflegung unserer, wie andrer deutschen Reichs- truppen eine rechtliche Schuldforderung haben, ist eben so unzweifelhaft, als daß ein ehrenhafter Staat seine rechtliche Schulden bezahlen muß. Wenn gleich­wohl nicht wenige sich deutsch nennende Regierun­gen die Verpflichtung zu Abtragung jener Ehren schuld unter allerhand nichtigen, um nicht zu sagen erbärmlichen Vorwänden abzuwälzen suchen, so darf unser StaatSministerium mit Recht die volle Zu stimmung deS Landtags dafür erwarten, daß cS ähnliche Schmach von unserm Lande abgewendet und damit zugleich Andern ein Beispiel der Ehren­haftigkeit gegeben hat. Wer aber die Opfer erwägt, welche die Herzogthümer Schleswig-Holstein seit 2ahren im gemeinsamen Kampf gegen einen deut­schen Feind gebracht haben und eben jetzt, wiewohl alleinstehend gegen dänische Uebermacht, noch immer bringen, eine Bevölkerung, welche dermalen kaum die unseres Herzogihumes übersteigt, unterhält ein Heer von Mehr als 30,000 Mann und widersteht einem fast dreimal so zahlreichen Volke ; wer da weiß, wie sehr das Schicksal deS Krieges von hin­reichenden Geldmitteln abhângt, der wird auch nicht verkennen, wie dringlich gerade in diesem Augenblick die schleunigste Abtragung unserer ganzen Schuld an die Herzogthümer geboten ist.

Das gute Recht Schleswig-Holsteins in dem jetzigen schweren Kampf ist noch genau eben das­

selbe, wie zu der Zeit, wo eS von dem ehemaligen Bundestag, dann von der deutschen Nationalver­sammlung mit Uebereinstimmung aller Fraktionen und von der Zentralgewalt zu Frankfurt unbedingt anerkannt, ja durch ein ReichShccr erfochten wurde, in welchem Truppen fast aller deutschen Stämme, darunter auch die unsrigen, mit dem eigenen Herzog an der Spitze, gestritten haben. Das Recht Schles­wig-Holsteins gründet sich, wie Jedermann weiß, auf die Heiligkeit der völkerrechtlichen Verträge und auf das Recht der Legitimität. Für die Aufrecht Haltung und thätige Unterstützung dieses Rechtes der Herzogthümer hat der nass. Landtag in der Sitzung vom 25. Juli 1849 durch Annahme deS G r o ß m a nn'schen Antrages sich bereits einstimmig ausgesprochen und hiervon der Herzog!. Landesver­sammlung resp. Landesregierung ausdrückliche Mit­theilung gemacht (i. Verhandlungen der nass. Stände­versammlung v. 3. 1849 II. Bd. S. 237). Der nass. Landtag kann heute nicht anders denken über das unverändert gebliebene Recht eines heutigen Landes, er muß sich vielmehr desto eifriger dafür entflammt fühlen, je mehr dasselbe durch die Un­gunst unserer Zeitverhältnisse gefährdet erscheint.

Preußen ist durch die traurigen Zerwürfnisse in Deutschland und durch die dänische Uebermacht zur See, anderer Gründe nicht zu gedenken, veran­laßt worden, im Namen Deutschlands mit Dänemark einen, bis jetzt noch nicht allseitig ratifizirten, Frieden zu schließen; eS hat dabei allerdings die Rechte der Herzogthümer ausdrücklich gewahrt: aber welche Garantie geben Die so leicht nach Belieben deut- baren Worte eines FriedenSvertragS, wenn die Macht oder der Wille» fehlt, Dem Worte nöthigen» falls mit Den Waffen Nachdruck zu geben? DaS Londoner Protokoll, wenn eS anders zur Ausführung kommt, vernichtet nicht nur die Rechte der Herzog- lhümer, indem eS deren legitime Erbfolge und un­trennbare Verbindung aufhebi, sondern eS vernichtet auch alle Hoffnungen Deutschlands auf eine fünft ge Macht zur Lee, da eS die Herzogthümer Schleswig- Holstein mit ihren trefflichen Häsen auf ewig einer dänischen Erbmonarchie einverleibt, ja es will in der That mchlS anders als die erste Theilung Deutschlands durch Dänen, Franzosen, Engländer und Russen, weil cs dem deutschen Reich Die sichere Anwartschaft auf Schleswig raubt, und weil ein mit Dänemark zusammengeschweißleS Holstein kein deutsches Herzogthum mehr ist, würde es auch durch 10 dänische Gesandte in einem neuen f. g. teutschen Bundestag vertreten: denn dieser Bundestag läßt schon jetzt den Gesandten einer feindlichen Macht in ihrer eigenen Sache mit entscheiden und gibt mit den Rechten Der Herzogthümer Die Zukunft Deutschlands selbst verrâiherisch Preiß!

In solcher Lage, von allen deutschen Regie­rungen verlassen, steht SchleSwig-Holstein allein im blutigen Kample nicht blos für daS eigene, nein ! für daS gemeinsame deutsche Recht, für Die gemein­same Ehre, für die ganzeZukunft beSdeutschenVater- landS! Wem wäre das allein nicht Aufforderung genug, für diesen herrlichsten unserer Volköstâmme alles daS zu thun, was unter den gegenwärtigen Verhältnissen möglich ist? Ach! und eS ist ja leider so gar wenig, waS gerade wir jetzt thun können! Unsere Truppen, so gering auch ihre Zahl, könnten dort den entscheidenden Ausschlag zu Gun­sten Schleswig-Holsteins geben. Nächst Zahlung unserer Schuld sind wir fast nur auf Wünsche und Geldbeiträge beschränkt. So lassen Sie uns in diesem Wenigen wenigstens so einstimmig und ent­schieden sein, wie wir eS in dieser Angelegenheit bisher stets gewesen sind. (Schluß folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden , 3. Oktober. Landtagsverhand­lung. Zum Vorsitzenden für den Monat Oktober

ist abermals der Abgeordnete Wirth mit 19 Stim­men unter 35 gewählt. Auch der Abg. GergenS erhielt 15 Stimmen; auf den Abg. Jung II. fiel 1 Stimme. Bei der Abstimmung über den Mi- litärerigenzetat werden von dem Gesammtbetrage per 551,682 fl. 40 kr. nach Strich eines Betrages von 36,890 fl. 9 fr. die restlichen mit 514,792 fl. 31 fr. bewilligt.

Wiesbaden, 2. Oktbr. In den für das 4. Quartal. 1850 unserer hiesigen Schwurgerichte zu verhandelnden Prozessen dürfte der gegen Den frühe­ren Rezepturbeamten Braubach von Cronberg, wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, einer der interessantesten werden. Der Angeklagte sitzt im hie­sigen Kriminalgefängniß.

£ Mannheim, 2. Ost. Die kürzlich von dem Polizei -DistriktSbefehlShaber, dem königl. preuß. Major v. Eze t lerritz veröffentlichte Liste der Be­strafungen lassen ersehen, daß eS immer noch nicht an Der Zeit ist, den Kriegszustand aufzuheben. In einem Zeitraum von fl Wochen fanden in der Stadt und dem Polizeidistrikt Mannheim nicht weniger als 65 Bestrafungen statt, und würde Die Strenge deS Kriegszustandes nicht herrschen, so dürften dieselben eine noch bedeutendere Mehrheit erlangen. Un­sere am 29. v. M. begonnene Herbstmesse brachte wieder reges Leben in unsere Stadt. Dieselbe ist mit allen Artikeln reichlich versehen, aber bei Dem allgemein herrschenden Geldmangel dürften Die mei­sten Handelsleute keine guten Geschäfte machen, auch müssen nach einer Verfügung deS StadlamteS Die Meß- und Schaubuden an Sonntagen bis nach Beerdigung deö NachmittagSgotleSdiensteS geschlos­sen sein. Auf Befehl der Stadtkommandantschaft ist die Wirthschaft zumgoldenen Stern" geschlos­sen worden, weil der Eigenthümer derselben, ein eifriger Anhänger der Umsturzparlei, sich mehrere Polizeivergeheu zu Schulden kommen ließ. Ge, stern fielen dahier die ersten Schlossen.

Karlsruhe, 29, S-Pt. W NN öffentliche Blätter melden, daß keine weiteren badischen Truppen nach Preußen verlegt werden, so Dürften dieselben sich im Irrthum befinden. Preußen soll dieß wegen der Drohung von Oesterreich mit seiner Ehre unverein- barlich finden, und von hoher Seite darauf bestan­den werden, daß wenigstens noch zwei Bataillone auSmarjchiren. Ihre Bestimmung geht nach West­falen, wohin auch die bereits in Preußen befind­lichen Truppen verlegt und wo sie mit guten Ka­sernen versehen werden.

Kassel, 1. Oktbr. Zum Anfachen der Zwie­tracht zwischen Bürger und Militär benutzt die Re­gierung nun daS Mittel der Vorenthaltung der OffizierSgagen. Durch ein Zirkular vom 26. V. M. ist den Offizieren angezeigt, daß ihnen mit dem 1. Oktbr. wegen der zerrütteten Verhältnisse die Gagen nicht ausgezahlt werden können (obgleich Geld ge­nug in Cassa ist), daß solches aber, sobald die Ver, Hältnisse geregelt, geschehen solle. An die Stelle deS in diesen Tagen plötzlich mit Tode abgegange­nen Sekretärs im Ministerium deS Innern, Hofrath J. v. Ende, soll Der RegierungSraih KlinkerfueS treten. Am Sonntag Abend 9 Uhr rückte, begleitet von Dem Jubel einer unabsehbaren Menschenmenge, das früher in Hanau gelegene Bataillon deS 3ten Infanterie - Regiments hier ein. Heute folgte daS Bataillon vom 2. Jnfanterie-Regimente, das früher in Fulda lag.

Der Oberbefehlshaber Haynau erläßt folgende Proklamation, welche gegen 4 Uhr Nachmittags an die Straßenecken geschlagen wurde»

Bekanntmachung deS Oberbefehlshabers.

Nachdem ich vor drei Jahren aus dem Militär- stande mich in daS Privatleben zurückgezogen, uns seit 1848 so manchem, der Gesinnung eines »reue»