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gung von Seite der Kammer dem betreffenden Be- richlerstalter bereits überwiesen habe.

Abg. Braun beantragt zur Prüfung des Ge­setzentwurfs über die Revision und den Abschluß der Gemeinde- und StifttntgsrechUuug^ einen neuen Ausschuß zu ernennen, weil eS sich pcbstbci noch um die DringlichkcitSsragc, um die Begutachtung handelt, ob eS nothwendig war, dieses Gesetz als ein provisorisches zu erlassen; dagegen schlägt er vor, die Prüfung der Zivilprozeßordnung dem be­stehenden Ausschuß zu übertragen.

Vorsitzender Wirth weiset darauf hin, daß bezüglich des ersten Vorschlages ein Kammerbeschluß schon vorliege; er müsse wenigstens annehmen, daß die Kammer mit seinen Vorschlägen einverstanden war, indem keinerlei Einwendungen dagegen er­hoben wurden; ferner sei ihm nicht bekannt, daß ein Ausschuß zur Prüfung der Zivilprozeßordnung gewählt wurde, es seien blos einige Kammermit- glicder ernannt worden, da die Regierung die Ver­gebung solcher zur Ausarbeitung des fraglichen Gc, setzentwurfes gewünscht.

Abg. Braun. Im September 1849 wurde dieser Ausschuß gewählt.

Abg. Lang bestätigt dieß, erklärte sich aber gegen die Beibehaltung deS früheren Ausschusses, weil in demselben sich zwei Mitglieder befinden, welche der Regierung zur Ausarbeitung desselben beigegeben waren.

Auf diese Bemerkung zieht Abgeordneter Braun seinen Antrag zurück, will aber den rücksichtlich der Zuweisung deS Gemeinde- und StiftungsrechnungS- Entwurfes zur Abstimmung gebracht sehen. Der Antrag bleibt jedoch ohne die erforderliche Unter­stützung. (Schluß der Sitzung 3% Uhr.)

*^ * Frankfurt, 27. Sept. Mit großem In­teresse hat man hier daS Absageschreiben der nas­sauischen Regierung gelesen, welches in seiner treff­lichen Fassung die Großveutschen sehr betrübt hat. Die Erklärung, man wolle jetzt keine neuen Ver­pflichtungen eingehen, hat sie bestürzt, da sie die Beschickung des engeren Raths für die urälteste und allerheiligste Verpflichtung arischen. Doch Dank Ihrer Regierung, daß auch sie rein dasteht von den möglicherweise große Zcrwürsniß hervorrufenden Be, strebungen des Bundestags. Sein Beschluß in Sachen Kurhessens, seine Wiederanerkennung des berüchtigten Beschlusses von 1832 hat allgemeines Aussehen hervorgerufen, weil man sich dergleichen im Jahre 1850 nicht möglich dachte wird noch mehr kommen! Einstweilen wird versucht, alle Ver­fassungen über Bord zu werfen, auch in Hannover und namentlich in Wien denkt man daran, und wer hätte Nutzen davon, als die radikale Partei, welche überhaupt nur erst eine tabula rasa wünscht? Mit ihr gehen die Ultramontanen, auch die Gothaner arbeiten ihr, wir wollen annehmen unbewußt, in die Hände, und doch ist Deutschland wesentlich kon­servativ und nicht sozial-republtkanisch. DaS Ob- servationSkorpS, welches Preußen bei Paderborn und Warburg aufstellt, und zu welchem daS 9. Husaren. Regiment stoßen wird, ist immerhin eine beachlungS- werthe Maßregel und den Hannoveranern sehr un­lieb ES wird au§ 2 Infanterie", 2 Kavallerie-Re­gimentern und mehreren Geschützen bestehen. General von Radowltz als Minister deS Auswärtigen ist eine günstige Vorbedeutung für die deutsche Sache.

z Mannheim, 27. Sept. Die zweite Kammer hat in geheimer Sitzung den Beschluss gefaßt, keine Truppen mehr nach Preußen zu senden, da bei dem guten Geiste, welcher dieselben beseelt, es nicht mehr nothwendig erscheine. Die Reduktion der preußi­schen Truppen wird je nach der Organisation der badischen Bataillone ftatifindcn.

Gestern sind mehrere Unteroffiziere und Ge­freiten vom 26. und 27. preußischen Jnf.-Reg., die sich in unserem Oberlande befinden, hier angekom- men. Dieselben sind zur Einübung der ihren Re­gimentern zugetheilten stiekruten bestimmt (welche in Preußen geschieht) und haben und bereits heute Morgen wieder verlassen. Der dahier wohnhafte pensionirte Oberfeldwebel Ahles wurde wegen Bèfheiligung an dem letzten Aufstande zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilt, und ist bereits vorgestern zur Erstehung dieser Strafe nach Bruch'al abge­führt worden, wo sich dessen Sohn, welcher diefeS Frühjahr wegen gleichem Vergehen ebenfalls zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilt wurde, schon seit einem halben Jahre befindet. Von der an vie­len Orten, hauptsächlich im Mitielrheinkreise herr­schenden Karloffelkrankheit sind wir gottlob verschont geblieben, und die Quantität derselben hat alle Er, Wartungen übertroffen. Mit der Tabaksernte ist man besonders zufrieden, und die Tabaksbauer ha­ben für ihre Mühe durch dessen Güte und Aus­giebigkeit reichlichen Lohn. Die Hoffnung, die man in den letzten warmen Tagen hinsichtlich deö Traubenherbstes hegte, ist durch die plötzlich cinge- tretene Kühle und durch die ziemlich kalten Nächte zu Nichte geworden. Der Rhein ist biè heute noch immer im Sinken begriffen.

£ Mannheim, 27. September. Briefe aus den Standquartieren der bad. Truppen in Preußen lo­

ben zwar die gute Aufnahme, die sie allenthalben ans ihrem Marsche fanden, ziehen jedoch in Hinsicht der Lebensmittel und besonders der Getränke ihr gesegnetes Heimathland jenem vor. Der ungewohnte Genuß und die Zubereitung der Speisen verursachen vielfache Erkrankungen, und sie beklagen besonders den Mangel des Rindfleisches und des Bieres, deren Genuß ihnen dort wenig zu Tbeil wird. Sie müs fen dort das GlaS Bier mit 2 Silbergroschen (7 Kreuzer) bezahlen. Sie trösten sich indessen mit der Hoffnung, bald wieder heimkehren zu dürfen in ihr geliebtes Vaterland, und verdammen diejenigen, die so weil gebracht haben.

* Kassel, 26. Septbr. Der LandtagS-AuSschuß wird sich an der morgen in Wilhelmsbad stattfin­denden Minlsterberachung (s. unten) nicht bethei­ligen. Der AuStchuß weigert die Anerkennung der Bundesversammlung, indem der Bundestag erloschen und durch keinen Gesetzakt hergestellt sei. Der Aus­schuß erklärt jede Einmischung der Frankfurter Ver- fammlung in die Angelegenheiten KurhessenS für ein Attentat gegen die Sicherheit und Unabhängig­keit dieses souverainen Staates, dessen Regent in seiner landesherrlichen Autorität im Kursürstenthum nirgends bedroht sei. Kurhessen wird unter den Schutz des Völkerrechts gestellt und gegen Alle das verfassungsmäßige Vorschreiten verheißen, welche die Bundesbeschlüsse ausführen helfen.

In der Erklärung deS landständischen Aus­schusses wird u. A. auf eine schlagende Stelle in einem Protokolle deS vormaligen landständischen VcrfassungsausschusseS vom 7. März d. I. Bezug genommen, wonach Hassenpflug selbst mit dürren Worten anerkannt und zugesichert hat, daßder Bundestag ohne landständische Einwilligung für Kurhessen nicht wieder hergestellt werden könne". Daß dies freilich Herrn Haffcnpflug nicht beunruhi­gen wirb, versteht sich von selbst. Die Behörden, und namentlich die Gerichte, werden sich ohne Zwei­fel, sobald ihnen die BundeSmaßregeln näher rücken sollten, ebenfalls für völlige Ungültigkeit derartiger Beschlüsse aussprechen.

Kassel, 25. Sept. Der StaatSrath Scheffer und der pensionirte General Haynau sind eiligst nach Wilhelmsbad abgereist. Bei dem Offizierskorps sucht man geflissentlich das Gerücht zu verbreiten, daß Preußen im Geheimen seine Zustimmung zu dem Bundesbeschlusse ertheilt habe. Die Einladung der Regierung an den bleibenden landstänbischen Aus­schuß , sich zum Zwecke der Berathung der auf den Antrag sämmtlicher Ministerialvorstände zu erlassen­den weiteren, bie Handhabung des Kriegszustands betreffenden gesetzlichen AusnahmSmaßregeln zur Sitzung deS Gesammtstaats-Ministeriums am 20. dS. MtS. in WilhelmSbad einzufinben, ist von der Hand gewiesen. .

Costlenz, 25. Sept. (O.P.A.Z.) Wenn bei Gelegenheit der Anwesenheit des Ministers v. Man­teuffel verschiedene Blätter von hier auS sich melden ließen, derselbe habe offiziell sich dahin ausgespro­chen, daß an «in Zustandekommen deS Baues der Lahn-Eisenbahn nicht mehr zu zweifeln sey, und Preußen für seinen Antheil die Zinsgarantie über­nehmen werde, so kann ich, auf Grund authenti­scher Mitheilung, versichern, daß der Herr Minister deS Innern keine offizielle Äußerung ber Art ge­than, wozu ihm die Gelegenheit fehlte, da weder daS Konnte für diesen Eisenbahnbau, noch die Handelskammer, noch der Stadtrath Audienz bei ihm halten, um die Sache zu berühren, welche üb­rigens nicht einmal zum Ressort des Ministers deS Innern gehört. 9inr diskursive, bei einem Privat- gespräche, ließ der Herr Minister Aeußerungen fal­len, auS welchen man einige Hoffnung für daS Zustandekommen dieses Projekts entnehmen kann.

Magdeburg, 24. Septemb. In der heutigen zweiten Sitzung beö landwirthschaftlichen Kongresses wurde die dritte allgemeine BeralhungSsrage: Dürfte vortheilhaft seyn, auf die allgemeine Entführung deS Gewichts statt deS Raum-MaaßeS im Getreide- Handel hinzuwirken? verneint, dagegen die Frage, ob beim Gelreibehandel die bisherige Anwendung des Gewichts sowohl, als bcS Raum-Maaßes bei- behalten werden solle, mit Beifall bejaht. Die Er­greifung der nöthigen Maßnahmen wurde den Ge- lreidehändlern anheimgestellt. Die Festsetzung des NormalgewichlS für Roggen in einzelnen Distrikten wird verneint. Die Debatte über bie vierte Frage: Welchen Einfluß haben die Eisenbahnen aus bie Landwirlhschast auSgeübl? führte zu keinem Resul­tate. Der Minister von Manteuffel ist heute von Braunschweig kommend hier eingetroffen und wohnet der heutigen Sitzung der Versammlung bei. Gegen Abend reist er nach Berlin.

Berlin, 25. Sept. (Nat. Z.) Von Seiten Nuß- landö wird lediglich die Erbfolge des Prinzen Peter von Oldenburg in Dänemark, nicht die deS Grvß- herzogS, begünstigt, wenigstens hat nur für diesen Fall der Kaiser von Rußland sich bereit erklärt, auf seine holsteinisch-gottorpschcn Erbansprüche zu ver­zichten. WaS über bie Begründung einer Seknndv-

genitur deS großherzoglich oldenburgischen Hauses ober über eine eventuelle Regentschaft des Prinzen Peter über den Prinzen Elimar berichtet wird, fällt daher bis jetzt jedenfalls nur in das Gebiet der Vermuthungen.

Von verschiedenen Seiten wird gemeldet, daß die Nachricht von einer Reise des Königs nach War­schau unbegründet ist. Ebenso wird die Reise nach ErdmannSdors in Schlesien unterbleiben. Der Kö­nig wird sich zunächst wieder nach Sanssouci be­geben und dann einen langem Aufenthalt in Ber­lin nehmen.

Berlin, 25. Sept. Die Freisprechung Hafsen- pflug'S durch das AppellationSgericht zu Greifswald ist heute daS Ereigniß des TageS. Soweit sich auS dem bisher über die Verhandlungen zweiter Instanz hierher Gemeldeten ersehen läßt, ist daS Erkenntniß erster Instanz annullirt tvorden, weil es auf That­sachen stch stützt, die in der Anklage nicht zu Grunde gelegt gewesen, nämlich die Vorschiebung eines (an­geblich) falschen Bau-UnternehmerS und fiugirter Bauabnahme-Atteste; der erste Richter sei über den Kreis der angeschuldigten Thatsachen hinauSqegan- gea. Dagegen wird in dem Erkenntniß deS Appell­hofes eine neue Anklage gegen Hassen Pflug in Aussicht gestellt, falls sich jene Thatsachen, als rich­tig erweisen sollten und sich Nachweisen ließe, daß ein Zwang Seitens des Hrn. v. H. gegen Unter« beamte zu simulirter Uebernahme deS Baues und Ausstellung fingirter Quittungen auSgeübt wor­den sey.

Schwerin, 23. Sept. Die Gewattmaßregeln deS Ministeriums sind bereits berichtet worden.- Die Mitglieder der Rechten hielten in Folge dieser Vorgänge mehrere Besprechungen, deren'Folge der einstimmige Beschluß war, eine verwahrende Erklä­rung an daS Gesammtministerium abzugeben. Von den früheren Staatsrâihen v. Liebeherr und Mayer wurde bei dieser Gelegenheit erklärt, daß sie die formale Gültigkeit des Slaatögrnndgesetzeö nicht mehr anerkennen könnten. Auf dieselbe Weise spricht Slaatsrath Meyer sich in einem an Wiggers ge­richteten Schreiben auS, in welchem er sein Erschei­nen aus dem Grunde ablehnt, baß bei nicht mehr forlbauernber formaler Gültigkeit deS Slaals- grundgesetzes die vorstehende Versammlung nurzUS intendirte Zusammenkunft einzelner Staatsbürger in Betracht kommen könne, wobei die Eigenschaft der Einzelnen, früher Abgeordnete gewesen zu sein, gleichgültig sei. Die Linke hat energischere Schritte im Sinne, ward aber von der Rechten nicht unter­stützt und wird sich nun begnügen, dem £gjioe ge­genüber eine faktische Darlegung des Azopgokomme- nen zu geben. Der Bürgerausschuß hab mit Ein­stimmigkeit folgende Erklärung an den Magistrat beschlossen:Unter Bezugnahme auf die an das großherzogliche Gesammtministerium unterm II. Febr. d. I. gerichtete gemeinsame Raths- und Bürger- schafiliche Erklärung legt ber-Bürgerauslchuss gegen Den rechtsunbeständigen Schiedsspruch der Kompro- mißinstanz und gegen die darauf begründeten Ver­ordnungen feierlich Verwahrung ein, erklärte viel­mehr, zur Erhaltung des bestehenden Rechts sein unwandelbares Festhalten an dem legal zu Stande gekommenen Staaisgrundgesetze. Der Bürgeraus, schuss kann dabei sein schmerzliches Bedauern nicht unterdrücken über die Schritte, welche der Magistrat gegen die hierhergekommenen Abgeordneten gethan hat, um sie an ihrem Zusammentritt als Abgeord­nete-Kammer zu hindern. Zuverlässigem Vernehmen nach sind diese Schritte auf spezielle Anordnung unb Instruktion des Ministeriums geschehen. Der Bürgerausschuß hätte aber erwarten dürfen, daß der Magistrat die Ehre der Stadt, so wie deren selbstständiges Recht auf die Polizeiverwal­tungs - Zirkularordnung vom 20. August 1827, §. 27, besser als geschehen, gewahrt hätte." Bei ihrem Herauslrill auS Dem Sitzungslokal sssurden Die Stadtverordneten mit lautem Jubel begrüßt. Eine Volksversammlung in Hagenow hat beschlos­sen, den Magistrat und Bürgerausschuß der Stadt Hagenow auszufordern, gegen die Aufhebung des StaatS- Grundgesetzes feierlich Protest einzulegen, und in ihrem Namen und im Namen der Hâgcno- wer Bürgerschaft zu erklären, daß sie daS gedachte Staats-Grundgesetz nach wie vor für zu Recht be­stehend anerkennen werden.

Rendsburg, 24. Septbr. (H. C.) Kürzlich eingebrachie dänische Gefangene haben auögesagt, daß die gesammte dänische Armee in diesen letzten Tagen daS Abenvmahl empfangen habe. Diese Nachricht in Verbindung mit einer andern, wonach der König von Dänemark eine Proklamation au das Heer erlassen haben soll, in Der es zur Bra­vour in ter bald bevorstehenden Schlacht ermuntert werde, dürfte in den nächsten Tagen etwas Entschei­dendes erwarten lassen, falls es überhaupt mit der Kommunion und Proklamation seine Richtigkeit hat. Heute findet ein größeres Feldmauövcr statt, jedoch durchaus friedlicher Art. Alles, was man über eiij-: zwischen dem General v. Willisen und dem Obersten v. d. Tann eingetretenc Spannung gefabelt hat, ist durchaus unbegründet.