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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 230

Sonntag den 2«. September

1850»

Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derdèaffauiscbett Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegaugeuen Verbindungen Korrespondenz nachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNaffauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver­öffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.__________________________

Die Nass Allq. Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme ves SanntaaS. Der vierteljährige PrânnmecationSdreiS ist in Wiesbaden sür den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthumâ und KurfürstentbumS Hessen, der Landgrafschait öegsen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Taris,chen VerwaltungsgebieteS « fl. 1O fr. Inserate werden vie dreisvaltige Petitieile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenb«rg'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Paliämtern zu machen.

Uebersicht.

A Nltlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im vierten Quartal 1850.

N ich t amt l i ch e r Theil.

Die österreichische Antwort.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung). Frankfurt (Die ablehnende Antwort Nassau'«. Das preu­ßische Observationskorps). Mannheim (Die badischen Truppen. Wein- und Tabakernte. Der Rhein). Kassel (Erklärung des landständischen Ausschusses. Scheffer und Haynau. Die Einladung nach Wilhelmsbad). Koblenz (Die Lahneisenbahn). Magdeburg (Der landwirth- schaftliche Kongreß). Berlin (Die dänische Erbfolge. Die Reise des König«. Haffenpflug). Schwerin (Ge- waltmaßrcgeln. Die Stadtverordneten). Rendsburg (Vorbereitungen der Dänen zur Schlacht. Gerüchte. Ka­pitän Olivier. Die Oberjustizkommission für Schleswig).

Posen (Der falsche Fürst Altieri). Wien (Haynau nach Gratz. Finanzbehorden für Ungarn und die Woiwodina» Die italienische Anleihe).

Dänemark. Kopenhagen (Offizieller Bericht über daâ letzte Seegefecht).

Frankreich. Paris (Der Präsident Dupin. Der Prinz von Aepaul, Admiral Leüredour. Vermischtes^

Ztalieni Turin (Die Adresse der Bischöfe. Der Bischof von Piacenza). Rom (Die Angelegenheit desUnivers"). Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Der Ministerialrath von Gagern ist zum Mitgliede der Prüfungskommission I. Abtheilung ernannt worden. Der Kandidat Köhler von Braubach ist zum Akzessislen und zweiten HülfS- arzte an der Heil, und Pfleganstalt Eichberg er­nannt worden.

Dem Pfarrvikar Usenet zu Sulzbach ist die Pfarrei Niederlauken übertragen und der Kandidat der Theologie Christian Köhler von Singhofen zum Kaplan zu Wiesbaden ernannt worden.

Verfügung,

betreffend die ordentlichen Assisen des Hofaerichts- bezirks Wiesbaden im vierten Quartal 1850.

Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß­heit der Artikel 7, 8 und 11 deS Strafprozeßge- setzeS:

daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirkS Wiesbaden im vierten Quartale deS JahreS 1850 Montag d e n 1 8. Novem­ber l. I., Morgens um 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzogl. Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn Trepka zu Wiesbaden, zum Präsidenten, und den Herzog­lichen Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn vo r st daselbst, zu helfen Stellvertreter bei tiefen Assisen, und überläßt eS dem Herzogl. General-StaatSprokurator, Herrn Hergen« yahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 23. Sept, l 850. Der Präsident des Herzog!. Nass. Laflationshofs

(L, 8.) (gez.) Muffet.

Für die richtige Ausfertigung: Der Sekretär des Caffationshofs , . ... (gez.) Hofmann.

Gesehen und verkündigt.

Wiesbaden, den 26. September 1850, Der Generatsiaatsprokurator.

Hergenhahn.

Nichtamtlicher Theil.

Die österreichische Antwort.

Die Nieders. Ztg. veröffentlicht d. d. Wien, 15. September die folgendeWeisung deS Fürsten Schwarzenberg an den Frhrn. v. Prokesch in Ber­lin", welche die österr. Antwort auf die Preuß. Note vom 25. August enthält:

Ew. Erzellenz kennen durch die öffentlichen Blätter die von dem k. Preuß. Kabinet am 25. v. M. an den Grafen v. Bernstorff gerichtete Depesche und die derselben beigefügte Denkschrift. Ich kann mich demnach darauf beschränken, Hochdenselben eine Abschrift der Note zu übersenden, mit welcher der k. Gesandte mir dieses Aktenstück hat zugehen lassen. Mit aufrichtigem Bedauern haben wir durch diese Mittheilung die Gewißheit erlangt, daß Preußen bei seinem Entschlusse verharrt, sich an den Verhand­lungen des für eine vorbestimmte Dauer wieder in Wirksamkeit getretenen verfassungsmäßigen BundcS- organs nicht zu betheiligen, und alle Verfügungen dieser Behörde für ungesetzlich und daher für unver­bindlich erklärt. Die Gründe, welche das k. Kabinet für die Gejetzlichkeit, wie für die Zweckmäßigkeit seines Entschlusses geltend macht, .und bercüs jiu seinen früheren Mittheilungen oder StaatSschrlften angeführt nnv von unS widerlegt worden. Es dürfte daher vergeblich sein, die von unS vertretenen An­sichten noch einmal zur Sprache zu bringen, nachdem dieselben die Ueberzeugung des Berliner Hofes nicht zu erschüttern vermocht haben. Wir beschränken uns daher auf eine einfache Erwiderung! bezüglich des uns wiederholt grmachten Vorschlags, die Ordnung der deutschen Verfassungsangelegenheit der freien Vereinbarung der deutschen Regierungen zu über­lassen.

Auch wir sind der Verheißungen eingedenk, welche wir in Gemeinschaft mit unseren übrigen Bundesgenossen bezüglich einer Neugestaltung der Bundesverfassung ertheilt haben, und auch wir sind von dem redlichsten Willen beseelt, zur Erfüllung dieser Verheißungen mitzuwirken. Dagegen können wir unmöglich zugeben, daß durch die gemachten Zu­sagen die bisherige Bundesverfassung aufgehoben, und somit auch die Bunvesverträge aufgelöst wor­den seien. Dies ist nirgends begründet und eben so wenig eine nothwendige Folge. Vielmehr ent­spricht eS allen Rechtsbegriffen, daß Rechtsverhält­nisse, welche für immerwährende Dauer eingegangen worden waren, erst bann außer Wirksamkeit treten, wenn sie durch neue ersetzt worden. UeberdieS ist niemals eine bindende Zusicherung hinsichtlich deS WegeS ertheilt worden, auf welchem die Verfassungs­revision vargenommen werden solle. Es handelt sich nur um Erfüllung beS gegebenen Versprechens. Die Wahl der Mittel steht den Regierungen, sonach auch Preußen frei.

Preußen beruft sich seit anderthalb Jahren auf den Artikel 11 der BundeSakte, um die Rechtmäßig­keit deS Bündnisses vom 26. Mai zu begründen und bestreitet jetzt die Geltung dieser Bundesafte, be­hauptet, daß der von ihr vorgezeichnete Weg für die sich als nothwendig ergebenden Reformen der Bun­desverfassung ein ungesetzlicher sei, und erwartet erst von der künftigen Verfassung die Berechtigung zu dem seit sechzehn Mon ten eingefallenen Gange. Und aus diesen Vordersätzen wird der Schluß gezo­gen, daß auf bundesgeseplichem Wege nicht zur all­gemein beabsichtigten VerfassungS Revision zu ge­langen sei. Doch abgesehen von allen Gründen deS Rechtes, vermögen wir auch in dem von Preußen so beharrlich bevorworleten Wege freier Vereinba­rung nicht die Vortheile zu crkeimen, welche ihm beigcmeffen werden. Die Wahl desselben würde unS im Gegentheile ernstliche Bedenken einflößen. Das Berliner Kabinet gesteht selbst zu, daß bei freien

Konferenzen wie im Schooße der Bundesversamm­lung Einhelligkeit erforderlich wäre, um einen all­seitig verbindlichen Entschluß zu fassen, und irgend ein Zwang durchaus widerrechtlich sein würde. ES hebt aber zugleich hervor, daß, im Falle einer sich ergebenden Verschiedenheit der Ansichten, die sich verständigenden Regierungen für sich allein einen Beschluß fassen und es den übrigen überlassen könn­ten, nachträglich beizutreken.

Wir können unS hier der Frage nicht enthal­ten, ob nicht ein moralischer, ein indirekter Zwang geübt werden würde, wenn nach faktischer Auflösung der Verträge von 1815 und 1820 und in Ermange­lung eineS schützenden BundeSorganeS in dieser Weise vorgegangen und die dissentirendcn Regierun­gen in die Lage versetzt werden sollten, sich zu fügen, ober verlassen und hülfloS zu bleiben? Wo bleiben da die Bürgschaften, welche die Verträge deS Bundes allen Genossen des Bundes gewährt haben, wo bleibt der Schutz der von ihnen durch diese Verträge erworbenen Rechte?

Wenn daher Preußen als praktischen Nachtheil unseres Vorschlages, die Revision der Verfassung auf bunbeSgcsetzlichem Wege herbeizuführen, die mögliche, aber bei der allseitig vorherrschenden Stimmung gewiß nicht wahrscheinliche Gefahr her­vorhebt, daß nach fruchtlosen Versuchen zur Eini- » NtchxS-ueues zu Stande kommen könnte, müssen wir als praktischen und kaum zu vermeidenden Nach­theil deS preußischen Vorschlages auf freie Verein­barung die Gefahr bezeichnen, daß derselbe, nach beklagenswcrthen Verletzungen heilig zu haltender Vertragsrechte, zur förmlichen Auflösung des Bun­des führen würde

Mit solchen Ueberzeugungen können wir unmög­lich dem Wunsche deS k. KabinelS entsprechen, und finden uns im Gegentheile auS den von mir ange, führten Beweggründen veranlaßt, an Jenem festzu­halten, was wir für recht und ersprießlich erachten müssen. E. E. wollen dem k. Kabinet von gegen­wärtiger Depesche Mittheilung machen, und auf Verlangen auch eine Abschrift demselben überlassen.

Empfangen u. s. w. gez.: Schwarzenberg."

Deutschland.

* Wiesbaden, 27. Scptbr. (Zweite Landtags- Sitzung. Nachmittags 3 Ufr.) Der Vorsitzende W ir th schlägt der Versammlung vor; die Gesetz­entwürfe, die Forstverwaltung, die Einfüh­rung einer allgemeinen Maß- und Gewicht­ordnung, das Verfahren gegen Kasse- beamte, welche Rezesse machen, die rcvidirte Fe ld frevcl ordnung betr., besonders zu wählen­den Ausschüssen; den Entwurf der Zivilprozeß­ordnung und der Gebührenordnung für Anwälte einem neu zu wählenden Ausschüsse von sieben Mitgliedern; die Gesetzentwürfe über Ein­richtung und F ü h r u n g der öffentlichen H p p o th e ke n b üch e r, dann über das Pfand, recht und die Rangordnung der Gläubiger im Konkurse einem neuen Ausschüsse von 5 Mit­gliedern; die Gesetzentwürfe, die AuSzah lung der Besoldungen der Real- und Elemen­tar lehre r durch die Herzog!. Rezepturen, die Bildung eineS P en sio nSfondeö für die Real- und Elementarlehrer, die Revision und den Abschluß der Gemeinde- und Elif, tu n g S r cch n un ge n betr., den bestehenden Aus­schüssen zur Begutachtung zuzuweisen.

Zur Aeußerung über die Eingabe deS Abg. Kreuz, dessen Versetzung betr., wird ein Ausschuß von 3 Mitgliedern ernannt werden.

Nach Verkündigung einer Petition der Hoch­heimer Taglöhner zeigt der Vorsitzende an, daß er die ministerielle Vorlage wegen Erhebung der Steuern in Anhoffung der nachträglichen Genehmi«