Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 230
Sonntag den 2«. September
1850»
Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal der „dèaffauiscbett Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.
Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegaugeuen Verbindungen Korrespondenz nachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Die „Naffauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.__________________________
Die Nass Allq. Zeitung ir.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme ves SanntaaS. — Der vierteljährige PrânnmecationSdreiS ist in Wiesbaden sür den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthumâ und KurfürstentbumS Hessen, der Landgrafschait öegsen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Taris,chen VerwaltungsgebieteS « fl. 1O fr. — Inserate werden vie dreisvaltige Petitieile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenb«rg'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Paliämtern zu machen.
Uebersicht.
A Nltlicher Theil.
Dienstnachrichten.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im vierten Quartal 1850.
N ich t amt l i ch e r Theil.
Die österreichische Antwort.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung). — Frankfurt (Die ablehnende Antwort Nassau'«. Das preußische Observationskorps). — Mannheim (Die badischen Truppen. Wein- und Tabakernte. Der Rhein). — Kassel (Erklärung des landständischen Ausschusses. Scheffer und Haynau. Die Einladung nach Wilhelmsbad). — Koblenz (Die Lahneisenbahn). — Magdeburg (Der landwirth- schaftliche Kongreß). — Berlin (Die dänische Erbfolge. Die Reise des König«. Haffenpflug). — Schwerin (Ge- waltmaßrcgeln. Die Stadtverordneten). — Rendsburg (Vorbereitungen der Dänen zur Schlacht. Gerüchte. Kapitän Olivier. Die Oberjustizkommission für Schleswig).
— Posen (Der falsche Fürst Altieri). — Wien (Haynau nach Gratz. Finanzbehorden für Ungarn und die Woiwodina» Die italienische Anleihe).
Dänemark. Kopenhagen (Offizieller Bericht über daâ letzte Seegefecht).
Frankreich. Paris (Der Präsident Dupin. Der Prinz von Aepaul, Admiral Leüredour. Vermischtes^
Ztalieni Turin (Die Adresse der Bischöfe. Der Bischof von Piacenza). — Rom (Die Angelegenheit des „Univers"). Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Der Ministerialrath von Gagern ist zum Mitgliede der Prüfungskommission I. Abtheilung ernannt worden. Der Kandidat Köhler von Braubach ist zum Akzessislen und zweiten HülfS- arzte an der Heil, und Pfleganstalt Eichberg ernannt worden.
Dem Pfarrvikar Usenet zu Sulzbach ist die Pfarrei Niederlauken übertragen und der Kandidat der Theologie Christian Köhler von Singhofen zum Kaplan zu Wiesbaden ernannt worden.
Verfügung,
betreffend die ordentlichen Assisen des Hofaerichts- bezirks Wiesbaden im vierten Quartal 1850.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 8 und 11 deS Strafprozeßge- setzeS:
daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirkS Wiesbaden im vierten Quartale deS JahreS 1850 Montag d e n 1 8. November l. I., Morgens um 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzogl. Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn Trepka zu Wiesbaden, zum Präsidenten, und den Herzoglichen Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn vo r st daselbst, zu helfen Stellvertreter bei tiefen Assisen, und überläßt eS dem Herzogl. General-StaatSprokurator, Herrn Hergen« yahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 23. Sept, l 850. Der Präsident des Herzog!. Nass. Laflationshofs
(L, 8.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung: Der Sekretär des Caffationshofs , . ... (gez.) Hofmann.
Gesehen und verkündigt.
Wiesbaden, den 26. September 1850, Der Generatsiaatsprokurator.
Hergenhahn.
Nichtamtlicher Theil.
Die österreichische Antwort.
Die Nieders. Ztg. veröffentlicht d. d. Wien, 15. September die folgende „Weisung deS Fürsten Schwarzenberg an den Frhrn. v. Prokesch in Berlin", welche die österr. Antwort auf die Preuß. Note vom 25. August enthält:
„Ew. Erzellenz kennen durch die öffentlichen Blätter die von dem k. Preuß. Kabinet am 25. v. M. an den Grafen v. Bernstorff gerichtete Depesche und die derselben beigefügte Denkschrift. Ich kann mich demnach darauf beschränken, Hochdenselben eine Abschrift der Note zu übersenden, mit welcher der k. Gesandte mir dieses Aktenstück hat zugehen lassen. Mit aufrichtigem Bedauern haben wir durch diese Mittheilung die Gewißheit erlangt, daß Preußen bei seinem Entschlusse verharrt, sich an den Verhandlungen des für eine vorbestimmte Dauer wieder in Wirksamkeit getretenen verfassungsmäßigen BundcS- organs nicht zu betheiligen, und alle Verfügungen dieser Behörde für ungesetzlich und daher für unverbindlich erklärt. Die Gründe, welche das k. Kabinet für die Gejetzlichkeit, wie für die Zweckmäßigkeit seines Entschlusses geltend macht, .und bercüs jiu seinen früheren Mittheilungen oder StaatSschrlften angeführt nnv von unS widerlegt worden. Es dürfte daher vergeblich sein, die von unS vertretenen Ansichten noch einmal zur Sprache zu bringen, nachdem dieselben die Ueberzeugung des Berliner Hofes nicht zu erschüttern vermocht haben. Wir beschränken uns daher auf eine einfache Erwiderung! bezüglich des uns wiederholt grmachten Vorschlags, die Ordnung der deutschen Verfassungsangelegenheit der freien Vereinbarung der deutschen Regierungen zu überlassen.
Auch wir sind der Verheißungen eingedenk, welche wir in Gemeinschaft mit unseren übrigen Bundesgenossen bezüglich einer Neugestaltung der Bundesverfassung ertheilt haben, und auch wir sind von dem redlichsten Willen beseelt, zur Erfüllung dieser Verheißungen mitzuwirken. Dagegen können wir unmöglich zugeben, daß durch die gemachten Zusagen die bisherige Bundesverfassung aufgehoben, und somit auch die Bunvesverträge aufgelöst worden seien. Dies ist nirgends begründet und eben so wenig eine nothwendige Folge. Vielmehr entspricht eS allen Rechtsbegriffen, daß Rechtsverhältnisse, welche für immerwährende Dauer eingegangen worden waren, erst bann außer Wirksamkeit treten, wenn sie durch neue ersetzt worden. UeberdieS ist niemals eine bindende Zusicherung hinsichtlich deS WegeS ertheilt worden, auf welchem die Verfassungsrevision vargenommen werden solle. Es handelt sich nur um Erfüllung beS gegebenen Versprechens. Die Wahl der Mittel steht den Regierungen, sonach auch Preußen frei.
Preußen beruft sich seit anderthalb Jahren auf den Artikel 11 der BundeSakte, um die Rechtmäßigkeit deS Bündnisses vom 26. Mai zu begründen und bestreitet jetzt die Geltung dieser Bundesafte, behauptet, daß der von ihr vorgezeichnete Weg für die sich als nothwendig ergebenden Reformen der Bundesverfassung ein ungesetzlicher sei, und erwartet erst von der künftigen Verfassung die Berechtigung zu dem seit sechzehn Mon ten eingefallenen Gange. Und aus diesen Vordersätzen wird der Schluß gezogen, daß auf bundesgeseplichem Wege nicht zur allgemein beabsichtigten VerfassungS Revision zu gelangen sei. Doch abgesehen von allen Gründen deS Rechtes, vermögen wir auch in dem von Preußen so beharrlich bevorworleten Wege freier Vereinbarung nicht die Vortheile zu crkeimen, welche ihm beigcmeffen werden. Die Wahl desselben würde unS im Gegentheile ernstliche Bedenken einflößen. Das Berliner Kabinet gesteht selbst zu, daß bei freien
Konferenzen wie im Schooße der Bundesversammlung Einhelligkeit erforderlich wäre, um einen allseitig verbindlichen Entschluß zu fassen, und irgend ein Zwang durchaus widerrechtlich sein würde. ES hebt aber zugleich hervor, daß, im Falle einer sich ergebenden Verschiedenheit der Ansichten, die sich verständigenden Regierungen für sich allein einen Beschluß fassen und es den übrigen überlassen könnten, nachträglich beizutreken.
Wir können unS hier der Frage nicht enthalten, ob nicht ein moralischer, ein indirekter Zwang geübt werden würde, wenn nach faktischer Auflösung der Verträge von 1815 und 1820 und in Ermangelung eineS schützenden BundeSorganeS in dieser Weise vorgegangen und die dissentirendcn Regierungen in die Lage versetzt werden sollten, sich zu fügen, ober verlassen und hülfloS zu bleiben? Wo bleiben da die Bürgschaften, welche die Verträge deS Bundes allen Genossen des Bundes gewährt haben, wo bleibt der Schutz der von ihnen durch diese Verträge erworbenen Rechte?
Wenn daher Preußen als praktischen Nachtheil unseres Vorschlages, die Revision der Verfassung auf bunbeSgcsetzlichem Wege herbeizuführen, die mögliche, aber bei der allseitig vorherrschenden Stimmung gewiß nicht wahrscheinliche Gefahr hervorhebt, daß nach fruchtlosen Versuchen zur Eini- » NtchxS-ueues zu Stande kommen könnte, müssen wir als praktischen und kaum zu vermeidenden Nachtheil deS preußischen Vorschlages auf freie Vereinbarung die Gefahr bezeichnen, daß derselbe, nach beklagenswcrthen Verletzungen heilig zu haltender Vertragsrechte, zur förmlichen Auflösung des Bundes führen würde
Mit solchen Ueberzeugungen können wir unmöglich dem Wunsche deS k. KabinelS entsprechen, und finden uns im Gegentheile auS den von mir ange, führten Beweggründen veranlaßt, an Jenem festzuhalten, was wir für recht und ersprießlich erachten müssen. E. E. wollen dem k. Kabinet von gegenwärtiger Depesche Mittheilung machen, und auf Verlangen auch eine Abschrift demselben überlassen.
Empfangen u. s. w. gez.: Schwarzenberg."
Deutschland.
* Wiesbaden, 27. Scptbr. (Zweite Landtags- Sitzung. Nachmittags 3 Ufr.) Der Vorsitzende W ir th schlägt der Versammlung vor; die Gesetzentwürfe, die Forstverwaltung, die Einführung einer allgemeinen Maß- und Gewichtordnung, das Verfahren gegen Kasse- beamte, welche Rezesse machen, die rcvidirte Fe ld frevcl ordnung betr., besonders zu wählenden Ausschüssen; den Entwurf der Zivilprozeßordnung und der Gebührenordnung für Anwälte einem neu zu wählenden Ausschüsse von sieben Mitgliedern; die Gesetzentwürfe über Einrichtung und F ü h r u n g der öffentlichen H p p o th e ke n b üch e r, dann über das Pfand, recht und die Rangordnung der Gläubiger im Konkurse einem neuen Ausschüsse von 5 Mitgliedern; die Gesetzentwürfe, die AuSzah lung der Besoldungen der Real- und Elementar lehre r durch die Herzog!. Rezepturen, die Bildung eineS P en sio nSfondeö für die Real- und Elementarlehrer, die Revision und den Abschluß der Gemeinde- und Elif, tu n g S r cch n un ge n betr., den bestehenden Ausschüssen zur Begutachtung zuzuweisen.
Zur Aeußerung über die Eingabe deS Abg. Kreuz, dessen Versetzung betr., wird ein Ausschuß von 3 Mitgliedern ernannt werden.
Nach Verkündigung einer Petition der Hochheimer Taglöhner zeigt der Vorsitzende an, daß er die ministerielle Vorlage wegen Erhebung der Steuern in Anhoffung der nachträglichen Genehmi«