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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Donnerstag den 28 September

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Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver­öffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Die Raff. Alla. Zeitung mit dem W anderer erichemt einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumecationsvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzagthumS und KurfürstentbumS Hessen, der Landgraffchail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt «fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSfchen BerwaltungSgebieteS « fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Pelituule oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Thronfolge in Kurheffen.

Deutschland. Wiesbaden (Wiedereröffnung des Land­tags). Frankfurt (Der Bundestag und Kurheffen). Darmstadt (Kammersitzung). Fulda (Ausbezahlung der Gehalte. Die Verordnung über den Kriegszustand). Stuttgart (Die Wahlen. KassationSgefuch des Fürsten Zeil. Die Aeußerung Römers. Einberufung der LandeS- fammlung). Dr esden (Todesurtheile). B erlin (Die neue Verfassung in Mecklenburg-Schwerin. Die Erb­folge in Oldenburg. Notifikation über die Wiedereröffnung des Bundestages). Lübeck (Warnung). Wien (Depesche nach Hannover. Der Freihafen von Venedig. Die Vereinigung von Fiume und Triest. Das Attentat im Augarten. Ministerrath. Das Gemeindewefeii. Die un­garische Statthalterschaft).

Frankreich. Paris (Das legitimistische Manifest. Großes Manöver. Die Flüchtlinge. Theaterzensur. P. Bonaparte. Der König von Griechenland. A. v. Humbold).

Italien. Turin (Bittschrift mehrerer Bischöfe an den Pabst).

Neueste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Die Thronfolge in Kurhessen.

Es dürfte an der ßeit Jein, sich daran zu er­innern, wie es mit einer Sukzession in Kurhessen sich verhalten würde, falls durch Abdikation des jetzt regierenden Kurfürsten der Thron erledigt werben sollte.

Kurfürst Wilhelmi., früher Landgraf von Hessen- Kassel, hinterließ nur einen Sohn. Dieser, Kurfürst Wilhelm II., erwarb im Jahre 1830 sich das Ver­dienst friedlicher Verständigung mit den Landstänven über das Bedürfniß und die feste Begründung einer freien Landesverfassung, und er würde das ihm die- serhalb gespendete Lob auch in anderer Beziehung verdient haben, wenn er nicht, wie bekannt, sich von seiner Gemahlin, einer Schwester Königs Friedrich Wilhelm III. von Preußen, getrennt hätte, um einer Frau niedern Standes einen ungesetzlichen Einfluß zu erlauben und dieselbe zum fürstlichen Range zu erheben, eine Verbindung, welcher zu Liebe er später sogar dem Thron entsagte.

Deßhalb gelangte sein auch wieder einziger Sohn, der jetzt regierende Kurfürst Friedrich Wil­helm I., schon im Jahre 1831 zur Regentschaft, worauf er dem Volke sofort seine unebenb.ürtige morganatische Ehe mit der zur Gräfin von Schaum- bürg erhobenen geschiedenen Frau eines Offiziers ankündigte, welcher zufolge er sowohl nach allge­meinem StaatSrecht, als auch der kurhessischen Staatsverfassung zufolge auf die Sukzesfionsfâhigkeil seiner Kinder verzichtete.

Diesem nach geht nun daS Recht und die Hoff­nung einer Nachfolge zunächst auf den ältesten Vetter deS letztverstorbenen Kurfürsten Wilhelm II., stuf einen Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, über, dessen letztverstorbene Gemahlin die Schwester des vorigen Königs von Dänemark, Christian VIII.

Als solche wird diese letztere aber auch, falls ver jetzige König von Dänemark ohne ebenbürtige Nachkommen sterben sollte, waS jetzt sehr wahr- jcheimich ist, den dänischen Thron auf ihren einzi­gen Sohn, den Prinzen Friedrich von Hessen, ver- sem Vater, der ebengenannte Land- Wilhelm, die auS jener morganatischen Ehe 'Nde AuSstchl auf die höchste Stellung tn Kurheffen hinterließ. 0

^ afl0. Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß zwei sehr verschiedene Kronen auf einem Haupte sich vereinigen würden, wenn Die kurhessische Verfassung sich dem nicht mit gesetzlicher Kraft widersetzte, denn umdaS Land vor dem Mißgeschick solch einer fremd­artigen und getheilten Verwaltung zu bewahren, wie sie eS einst unter dem gleichzeitig aufdem schwe­dischen Throne sitzenden Landgrafen Friedrich I. zu

ertragen hatte, setzt die Verfassungsurkunde fest, daß der Sitz der Regierung nicht außer Landes verlegt werden kann.

Je nach dem Eintritt der gedachten Eventuali­täten kann hiernach Prinz Wilhelm in den Fall kommen, durch daS Recht der freien Wahl sich ent- weder für die nordische Königskrone, oder für den Sitz seiner väterlichen Ahnen an der Fulda zu ent­scheiden. ES dürfte wahrscheinlich sein, daß seine Wahl den letztern vorzöge oder vorzuziehen veranlaßt würbe, da über jenen Thron im Norden leicht zu Gunsten irgend einer anderweitigen diplomatischen Erfindung verfügt werden mögte. (Kobl. Ztg.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 25. Sept. (Wiedereröffnung deS Landtages. Vormittags 11 Uhr.) Der Vor, sitzende Wirth erklärt die Sitzung für eröffnet, und stellt umfassende Gesetzesvorlagen der Regierung in Aussicht. Ministerpräsident Wintzingerode em­pfiehlt zuvörderst Die Berathung über die rückständigen Büdgels und kündigt die Vorlage einer Dienstpragmatik an. Die Summe der bis Ende des Jahres berechneten Gesammtausgabe für 1850 beträgt 4,090,709 fl. Nach einer Milheilung deS Justizministers Ler be, trägt die bisherige und noch zu gewärtigende Ein­nahme 3,407,658 fl., wornach zur Deckung der Gc- fammterigenz 683,051 fl. aufzubringen wären; zu diesem Behufe würde Die Erhebung von zwei Steuer- simpeln mit den aus Den 10. Oktober und 20. No­vember angesetzten Erhebungsterminen beantragt, welche 53,000 fl. abwerfen und wornach das Defizit für 1850 noch 133,051 fl, beträgt, wobei jedoch daS über 400,000 fl. sich belaufende Defizit für 1849 nicht berücksichtigt erscheint.

Ministerpräsident v. Wintzingerode. AuS dem Geschäftskreis deS Ministeriums deS Innern werden der Kammer Gesetzentwürfe über Vermeh­rung deS Landjägerkorps, Errichtung eines dritten Markscheib e bezirke s, Forst­organisation und zu einer Maß- und Gc- wichtordnung; sodann ein Gesetzentwurf über Erhebung der Gehalte für Die Elementar - Schul­lehrer durch die Rezepturen auS der Gemeindekasse, über Reparlirung der Pensionen für die Elementar- lehrer auf alle Gemeindefassen deS Landes, über eine Erhöhung der Stipendien für daS Idsteiner Schullehrerseminars auf 4096. fl vorgelegt werden.

Justiz-Minister-. Ler. Der Gesetzentwurf über die Revision und den Beschluß der StisiungSrech- nungen ist als provisorisches Gesetz bereits vertun- bet worden. Der Landtag wird die nachträgliche Genehmigung der Verordnung zu ertheilen haben.

AuS dem Justijdcpartemenl werden Die Entwürfe eines Gesetzes gegen Casscbeamten, welche Re­zesse machten, einer revibirlcn Felbfrevelorb- nung, einer Ci v il pr oze ßo r d n u n g nachdem Prinzipe Der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und zweier Gesetze zur Sicherung von dinglichen Rechten, daS eine die Führung der öffentlichen Bücher betreffend, daS andere das Pfandrecht und die Rangordnung der Gläubiger im Konkurse be­treffend.

Kriegsminister v. Haveln kündigt eine Vor­lage über die Kriegsschule an.

Abg. Leisler stellt den Antrag: Die Kam­mer zollt der ehren werthen Haltung, welche das kurhessische Volk in seinem Kampfe für die Aufrechthaltung der Ver­sa ssung an-den Tag legt, volle Aner­kennung.

Dieser Antrag wird einstimmig zum Be­schluß erhoben.

Der Vorsitzende Wirth behält sich weitere Mittheilung über die Regierungsvorlagen bis zur I erfolgten Drucklegung der Entwürfe und ebenso die Anberaumung der nächsten Sitzung und Festsetzung

der Tagesordnung bis nach erfolgter Rücksprache mit den Berichterstattern vor.

Abg. Lang beantragt die Mittheilung eines Verzeichuisses über Die zu erwartenden Gesetzentwürfe.

Der Vorsitzende bringt noch die Anzeige deS Abg. jfreuj jber dessen mittlerweile erfolgte Ver­setzung von Diez nach Heftrich zur Kenntniß der Versammlung. (Schluß der Sitzung 11% Uhr.)

*t*Frankfurt, 24. Sept. Der neuheraufbeschworne Bundestag nimmt, wie wir hören, die Erfindung des Ministers Hassen Pflug in Schutz und er­klärt, eS sey Der bekannte Bundesbeschluß vom 28. Juni 1832 noch in voller Gültigkeit, er sey nur eine authentische Interpretation einzelner Stellen der Wiener Schlußacte, kein Ausnahmegesetz, also am 2. April 1848 vom Bundestag nicht aufgehoben. In solchem Falle wird in den Staaten, deren Re­gierungen dem Bundestage wieder beigetreten sind, den l anbständ ischen Verfassungen und der Preßfreiheit bald ein Ende' gemacht werden. Wir machen darauf schon jetzt aufmerk­sam und fragen, ob cs wohl den Regierungen deS engeren Rathes im Ernste um eine Revision der Deutzen Bundesverfassung zu thun sey. Andrerseits hebetl^Mir^s hervor, wie klug diejenigen Regie« ruugcn gehandelt haben, welche gemeinsam mit der preußischen zur Beschickung des Bundestags nicht zu veranlassen gewesen sind. Der Eintritt in den Bundestag bedeutet die Rückkehr zu den unseligsten Zuständen der schlimmsten Zeit Deutschlands und wenn auch einstweilen kein gemeinsames Bundes- Organ vorhanden ist und vielleicht in einzelnen Punk« ten schmerzlich vermißt wird, so darf man doch der preu­ßischen Politik nur beitreten, indem sie sich gewei­gert hat, den aufgehobenen Bundestag wieder hcr« beizuholen und an Unwahrheiten Theil zu nehmen, welche leider leicht zu sehr unangenehmen Zerwürf­nissen führen können. Die Hast, mit welcher Has, f_en pflüg darein gefahren ist, um die BundeS- täglichen Pläne zu fördern und zu enthüllen, mag zu unberechenbaren Konflikten führen, aber im Gan­zen ist eS doch ein großes Glück, daß dieser Heiß­sporn gleich bei der Eröffnung deS engeren Raths die ganze Taktik desselben anS Licht bringt. Kur- hessen und Hesscudarmstadt haben sich von der Union entfernt, welche die Rechte Der Fürsten sichern und doch Dem Volk eine bedeutende Fülle von Freiheiten gewähren will, um mit dem Bundestage die Rück­kehr zu ganz unhaltbaren Zuständen anzubahnen; beide Staaten werden sich mit solcher Politik nicht lange halten können und ist wohl möglich, daß die letzten Zuckungen deS PartikulariSmuS und Ab­solutismus der deutschen Sache wesentlich nützen und diejenigen Regierungen, die sich Denselben nicht un­terworfen haben, in der Liebe der Ihrigen noch siche­rer stellen.

Darmstadt, 23. Sept. Heute Vormittags ließ die Mehrheit unserer ersten Kammer (8 gegen 7 Stimmen) einen Antrag Jaup'S wegen KurheffenS durchfallen. Da der Antrag ganz dem neulich von Müller-MelchiorS-Gebharbt gestellten entsprach, also politische Ueberzeugung bei dessen Ablehnung nicht mitwirken konnte, so nimmt man hier allgemein an, daß die acht gegen den Antrag stimmenden Demo­kraten Jaup sein neuliches Verhalten gegen den Müller-Mclchiors-Gebhardl'schen Antrag entgelten lassen wollen.

Eine Interpellation deS Abg. Bogen in der zweiten Kammer erwähnt schauderhafte Metzeleien, Die in Oberlaudenbach unter meist Unbewaffneten und gegen Wehrlose angerichtet worden seien, so wie weiter der Thatsache, daß allgemeinem dringen­dem Vermuthen nach Der tragische Tod deS großh. KreiSrathS Prinz nicht durch ein Komplott, sondern durch die vereinzelte jähe That eines Ausländers herbeigeführt worden sei. Nach einer Ruge über die lange Dauer der Untersuchung fragt der Abg.