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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 22«

Mittwoch den 25. September

1850.

. Bestellungen auf das mit dem 1. Oktober neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen und vollständige Exemplare liefern zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenz nachrichten aus alleu Theile» des Landes gebracht werden. Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Ver­öffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.____________________________

Die Allg. Zeitung mit tem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthnmS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschatt Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern deâ fürstlich Thurn- und TariSfche» Verwaltungsgebietes 3 st. IO kr. Inserate werden die dreispaltige P-titzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ell e n b e r g'schen Hof-Buchhandlung, auâwârtS bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Der DerfaffuugSkampf in Kurhessen.

Deutschland. Wiesbade N (Schreiben aus Rendsburg).

Hadam ar (Nachträgliches über den Brand in Elz).

Frankfurt (Beschluß des Bundestages in der kurh. Sache). Kassel (Berufung des Hofstaates nach Wil­helmsbad). Dessau (Protest des Sonderlandtages). München (Hr. v. d. Pforrten. Kongreß von Bischöfen).

Berlin (Die Antwort Nassaus. Schwarzenbergs Politik. Die Gefion. Die defsauischen Verhältnisse). Schwerin (Zustände).Schleswig-Holstein (Rü­stungen. Die Landeâversammlung. Hr. von Arnim). Rendsburg (Die Stellung der Armee. Feldwebel Fröh­lich. Hilfâvereine). Wien (Attentat. Fürst Altieri. Ungarische Zustände).

Dänemark. Kopenhagen (Die Gefion).

Frankreich. Paris (Der Gesandte in Turin. Kondolenz- Schreiben des Präfidenten an Hahuau. Desavonirung der Gesellschaft des 10. Dez).

Großbritannien. London (Hapnau. Handelsvertrag mit-Perfien.' Rothschild'â Schreiben. Brand).

Neueste Nachrichten.

* Der Verfassungskampf in Kurhessen

in.

So günstig der bisherige Erfolg des kurhrf- fischen Verfassungskampfes auch genannt werden muß, so ist dagegen auch nicht zu leugnen, daß ein solcher Erfolg nun und nimmer erreicht worden wäre, wenn dem Volke in den unabhängigen Gerichten und im permanenten land ständi­schen Ausschuß nicht Organe zur Seite und zu Ge­bote gestanden hätten, deren Meinungsäußerungen von Seilen der Regierung nicht unbeachtet bleiben durften.

In einem konstitutionellen Staate betheiligt sich daS Volk unter gewissen, die Verfassung deö StaateS bildenden Bestimmungen und Beschränkun­gen an den gemeinsamen Staatsangelegenheiten. Fürst und Volk stehen in solchen Staaten nebenein­ander, als Unwandelbares im Wandelbaren und werden durch Ministerien und Abgeordnete vertre­ten. Die Ministerien können entlassen, die Kammern vertagt und aufgelöst werden, jenachdem in einem Konflikte das Recht auf der einen oder der anderen Seite ist, und mit dieser Möglichkeit, durch Aende­rung des einen oder des anderen Körpers eine den gegebenen Umständen entsprechendere Richtung der politischen Ansichten, und als nächste Folge davon die zwischen Fürsten und Volk so nöthige und wünschenSwerthe Uebereinstimmung zu erzielen, ist zugleich die Möglichkeit der friedlichen Lösung aller zur Entscheidung kommenden Fragen gegeben, und daS Wesen deS KonstilutionaflSmuS erschöpft, das eben darin besteht, daß jeder Theil etwas von sei­nen Rechten opfert, um durch dieses Aufgeben eine größere Berechtigung zu erlangen, indem eine feste atlchiichNssir für daS beiderseitige Handeln festgesetzt wird, und eS zum kathegorischen Imperativ für ^se Richtschnur strenge einzuhalten.

eine Bedingung dieser Gleichberechtigung, nb milder ausgedrückt, alS eine Sache der Bmigke» und der Gleichstellung ist zu betrach­ten, daß die Kontinuität, welche auf Seile der Re- glerumg durch die Möglichkeit oder vielmehr durch die Nothwendigkeit, stets im Besitze eines die Re­gierung nach Innen und nach Außen repräsenti- renden Organes zu seyn, wahrnehmbar ist, auch auf des Volkes vorhanden sey. Diese Fortdauer der Bolksreprasentation ist durch den permanenten landständischen Ausschuß gegeben, so daß zu jeder Zeit neben dem Organe der Regierung auch daS Organ des Volkes vorhanden ist, welches durch den Wechsel, der in den Personen desselben von Zeit zu

Zeit eintritt, die beste Sicherheit dagegen bietet, daß verrottete politische Ansichten den Forderungen deS Zeitgeistes, dem vernünftigen und gesetzlichen Vorwärtsschreiten der Regierung hemmend in den Weg treten.

Im Kurfürstenthum Hessen war durch daS Be­stehen deS landstänbischen Ausschusses daS einzige Mittel gegeben, die Regierung auf gesetzlichem Wege und auf eindringliche Art über die Unrechtmäßigkeit ihres Vorangehens zn belehren. Der landständische Ausschuß war als Repräsentant der durch das Man­dat des Volkes zusammenberufenen Sländcversamm- lung alS der einzige und gesetzliche Ausdruck deS VolkSwillenS zu betrachten, uno eben deßhalb in vollem Besitze des diesem zukommenden morali­schen Einflusses. Dazu kam noch, daß er sich die, seS Einflusses mit eben so viel Würde alS Achtung vor den Bestimmungen der Verfassung bediente, ebenso der Pflicht bewußt, gegen die Angriffe auf die Verfassung seine wohlbegründeten Einsprache zu thun, alS der Verpflichtung eingedenk, bei den unternom­menen Schritten kein Haarbreit von der Bahn deS Rechtes und der Verfassung abzuweichen.

Zwischen und über den beiden Potenzen im StaatSleben steht das Gesetz alS etwas U n a n t a ft- bares, obgleich bei Beobachtung in Vorhinein fest- gestellter Normen Wandelda.. S, Soll das Ge, fctz nicht zu einer leeren Formsache werden, so erfordert eS der gesicherte Fortbestand deS Staa­teS, und ebenso dringend das Interesse der Regie­rung, daß die^Organe, denen die Handhabung der Gesetze anvertraut ist, eben so unantastbar dastehen als daS Gesetz selbst. Das Auge des Richlers soll durch keine Rücksicht abgelenkt oder getrübt werden können, und stets im Stande sein zu beurtheilen, was Recht oder Unrecht. Ueber die Mittel, die Un­abhängigkeit des RichlerstandeS zu erzielen, ist man längst im Klaren, eS genügt hier, daraus hinzuweisen, wie sich die, durch eine vorzügliche Gerichtsverfassung ganz unabhängig gestellten kurhess. Gerichtsbehörden in dem gegenwärtigen Konflikt benommen haben, um die unberechenbaren wohlthätigen Folgen darzu- ihun, welche sich aus der unabhängigen Stellung der Gerichte ergeben. Sieht daS Volk, und wir haben nun das erhebendste Beispiel in Kurhessen, wie seine Vertreler, so wie die Richter nach Recht und Ge­setz handeln; wie dieses ungeachtet aller Ausnahms­stände, aller Einwirkungen von waS immer für einer Seite gehandhabt und gellend gemalt wirb; dann wirb es unwillkürlich von einer tiefen Achtung ur Gesetz und Recht erfüllt und jeder Einzelne beugt ich willig und gern unter die Anforderungen des- elben, denn er sieht, daß ihm dieses den besten Schutz gegen jede Rechsunsicherheit gewährt, und er fühlt die Verpflichtung, gegen Andere, gegen die gesetzliche Ord nung im Staate nichts von alledem zu thun, wovon er nicht wünscht, daß eS ihm wi­derfahre.

Wenn sich der landständische Ausschuß und die Gerichtsbehörden auf die angebeutete Art benommen, so haben diese eigentlich nur ihre Pflicht gethan; obwohl eS volle Anerkennung verdient, daß sie un­ter diesen obwaltenden Umständen den Muth dazu hatten. Zur eigentlichen Charakterisirung der kur- hessischen Zustände dient jedoch, daß auch sämmtliche nicht unabhängig gestellten Staatsbehörden gleich einmüthig der Ausführung der verfassungswi­drigen Zumulhungen sich widersetzt, haben, daß in dieser Angelegenheit jeder Parieiunterschied ver­schwunden, daß das ganze kurhessische Volk wie ein Mann und wie ein Mann seine gesetzliche Haltung der Regierung gegenüber wahrt.

Deutschland.

*** Wiesbaden. AuS einem uns auS Rends­burg soeben zugckommcnen Schreiben theilen wir unsern Lesern Nachstehendes mit.

ES hat wohl noch keine Armee vor dem Feinde eristirt, bei welcher im Bewußtsein ihrer gerechten Sache, so offen gehandelt wird, wie bei der schles­wig-Holsteinischen , weshalb auch mit so seltner Gastfreundlichkeit selbst Männer verschiedener Na­tionen bisher ausgenommen worden sind, die nur irgend ein Interesse an unserer Sache bezeugten, und denen daher auch gestattet wurde, selbst im Zivilrocke als Amateurs bei den Affairen anwesend zu sein. Eine aber auch um so größere Indignation erregte eS nicht allein in der Armee, sondern auch im ganzen Volke, daß von einem bei der Affaire vor Mlssuade anwesend gewesenen ausländischen Amateur, der sich zwar freilich mehr hinter alS vor den Kniks aufhielt, auf eine so schnöde und nichtswür­dige Weise daS ihm gewordene Gastrecht miß­braucht , und bei noch nicht einmal beendeter Af­faire, durch schnelle Benutzung deS Hamburger Te­legraphen , die falsche Nachricht in allen Gauen Deutschlands verbreiten ließ, eS sei die vor Mis- sunde thätig und so brav gewesene Abtheilung un­serer Armee total geschlagen, während dieselbe doch bis zur einbrechenden Nacht ihre Stellung behaup­tet, uNd den Dänen einen nicht unbedeutenden Ver­lust zugefügt hat. Wir rathen übrigens jenem un­berufenen Amateur und Nachrichtverfälscher, sich ja nicht wieder bei der Armee, noch im Lande sehen zu lassen; und hoffen, daß höheren OrteS da­für gesorgt werden wird, daß die Anwesenheit der sogenannten kriegslustigen Amateurs während den Affairen nach Möglichkeit beschränkt, oder ganz un­tersagt werden möchte. Die Armee ist fortwäh­rend vom besten Geiste beseelt, und sehnt sich nur nach baldiger Gelegenheit, um sich wieder schlagen zu können. Der Gesundheitszustand, sowie die Verpflegung lassen Nichts zu wünschen übrig.

$ Hadamar, 19. Septemb. Der Brand in Elz wird Ihnen gewiß schon berichtet sein. Dess senungeachtet über diefeS große Unglück noch einige Worte.

Hundertfünfzig Gebäude wurden in wenigen Stunden ein Raub der Flammen.

In mehreren Ställen verbrannte das Vieh Rinder, Ochsen und Kühe. Die Hühner, die sich im Anfang auf die Bäume geflüchtet, suchten in dem Feuer ihren Tod, weil sie bekanntlich gleich den Tauben dem Lichte entgegen fliegen. Drei Männer wurden mehr oder weniger beschädigt. Ein Menschenleben dagegen ist nicht zu beklagen.

Der Jammer ist unbeschreiblich. Die Männer haben zum großen Theile die Fassung ganz verloren. Die Frauen wehklagten und weinten. Außer dem Verluste der Häuser, der Früchte, Möbel, des Weiß­zeuges u. s. w. sind ganze Familien selbst der noth­wendigsten Kleidungsstücke beraubt und haben bar­fuß und halb nackt bei ihren Mitbürgern Unter­kunft gesucht.

Zwar wurden gestern von den benachbarten Ge­meinden, namentlich von Hadmar und Limburg Lebensmittel geschickt und gab Herr v. Dungern in Dehrn 200 fl., Herr Graf von Walderdorff 100 fl. und 10 Malter Frucht, und Se. k. Hoh. der Erzherzog Stephan, bekannt und hochgeehrt durch seine ungeschminkte und liebenswürdige Leut, seligkcit, 100 fl. und kam selbst nach Elz, tröstete die Unglücklichen und erbot sich, die Obdachlosen in sein Schloß, worin er so viele Zimmer und Betten habe, aufzunehmen, für sie Brod backen zu lassen und ihnen auf jede ihm von der OrlSbehörve zu bezeichnende Weise beizustehen: allein die Noch ist dessenohngeachlel vorerst noch größer, als man sic beschreiben kann, und die Pflicht eineS jeden Men­schen erfordert eS, den bedrängten Bürgern von Elz durch Geld und auf sonstige Weise nach Kräften zu helfen und dabei namentlich zu bedenken, daß die Gemeinde Elz im ganzen Herzogthum die gedrück­teste ist durch ihre Grundlasten, und der anerkannt betriebsame und fleißige Elzer deßhalb einen meistens