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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Ji 218

Sonntag den 15, September

1850

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wandere in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthr fl in den übrigen Ländern des fürstlich ^hnrn- berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in

-----T7~T77^7i"7r^7rÄ-^ o = S o t in a t, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSpreiS

,Vr GroßherroqthumS und Kurfürstentbums Hessen, der Landgraffchail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt

sthums. des G»Vd^°gry - ^ 9 fl. IO kr. - Inserate werden die dreisvaltige Pe.it, eile oder deren Raum mit » kr.

^in der L Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ,u machen.

Uebersicht.

Die weiteren Vorgänge in KurheHen.

Deutschland. Wiesbaden (Rückkehr Sr. Hoheit des Her,°qs. Affis-n). - Darmstadt (Eröffnungsrede). - Stuttgart (Hr. von Wâchter-Spittler). Aus der Pfalz (Dank für die Entschädigung). - München (Er­weiterung der Amnestie für die Pfalz). Nürnberg (König Otto). Dresden (Der König nach Böhmen. Prinz Albert). Leipzig (Untersuchung gegen die 21 Professoren). Magdeburg (Der Präsident Löwe).

Berlin (Die deutsche Frage. Die kurhessische Angelegen­heit. Hr. von Budberg. Die Cholera). Oldenburg (Oberst MoSle). Hamburg (Verlegung des schleswig- holsteinischen Hauptquartiers. Gefechte auf der ganzen Linie).

Kiel (Rüstungen. Die Finanzvorlage. Ausschnßwahl. Ansprache des Statthalters Graf Reventlov an die Laudes­versammlung). - W ien (Fürst Lippe-Schaumburg, Genug­thuung für Haynau. Herzog von Bordeaux in Frohâdorf eingetroffen. Die dänische Frage. Graf Neffelrode. Erz­herzogin Sophie. Hr. Pinelli. Vermischtes).

Frankreich. Paris (Gesellschaft des 10. Dezember. Die Schuldforderung an Spanien. Louis Philipps Testament). Großbritannien. London (Neue Erpedition nach Kuba).

Neueste Nachrichten.

Die weiteren Vorgänge in Kurheffen.

Kassel, 13. Sept. (Telegraphische Depesche deS Fr. Journals.) DaS Oberappellation s- gericht hat sich für Nichtverbindlichkeit der Verordnung vom 4. September er« klärt. Der Kurfürst ist in verwichener Nacht mit sämmtlichen Mini st^ rn nach Hannover abgereist.

Kassel, 11. Septbr. (Fr. I.) Nachträglich er­fährt man noch, daß am 7., Abends, alsbald nach Verkündigung deS Kriegszustandes an die hiesige StaatSprokuratnr das von dieser Behörde abgelehnte Ansinnen gestellt wurde, die Mitglieder deS perma­nenten Ausschusses zu verhaften.

Abends 6 Uhr. So eben wird der Polizei- kommiffär Müller, nachdem durch ärztliche Untersu­chung fcstgestellt ist, daß sein Gesundheitszustand kein Hinderniß abgibt, in Begleitung deS StaalS- prokuratorS Brauns und eines Gerichlspedellen nach dem Zivilgefangenhause abgeführt. Von Seiten der Militärkommandantur wird der Abführung kein Hin­derniß entgegengesetzt; doch war im Laufe deS Ta­ges dem Kommandeur der Bürgergarde von dem Generallieutenant Bauer mehrere Male die Zumu- thung gestellt worden, die Wache von der Wohnung des Arrestanten zurückzuziehen, was dieser jedoch entschieden abgelehnt hatte. Die Unabhängigkeit der Gerichte hat sich durch diesen Vorfall aufS Neue glätizend bewährt; von ihrer Kraft und ihrem An­sehen schreckt selbst die brutale rücksichtslose Willkür ab. Es schein« überhaupt in unsern Zuständen eine Aenderung bcvorzustehen, die Gewalt hat sich er­schöpft; man scheut sich, zum Aeußersten zu schreiten; eS wird versichert, daß von preußischer Seite ener­gische Einsprache gegen das Verfahren der Regie­rung eingelegt sey; ja man sprach heute sogar von der Anwesenheit zweier preußischer Kommissäre. Generallieutenant Bauer, ein tüchtiger Soldat, der aber im Uebrigen dem ihm übertragenen Amte in keiner Weise gewachsen ist, soll'über die neuesten Vorgänge, namentlich über die Verhaftung Müllers, den Kopf verloren haben und völlig rathlos seyn; er hat, wie von verlässiger Seite versichert wird, schwere Reue wegen der Uebernahme seines Postens.

Kassel, 11. Sept. (D. Ztg.) Der zum Gene, ralmaior ernannte Hr. v. Urff hat seine Entlassung nicht emgereicht; die deßfallsigc Mittheilung beruht auf einem gänzlichen Mißverstândniß. Hr. v. Urff war vor seiner Ernennung zum General Komman- deur der Garde. Nun nahm derselbe heute Morgen von dem früher unter seinen Befehlen gestandenen Truppentheile Abschied und begab sich gleich dar­auf ins PalaiS. Daraus hat man wahrscheinlich geschlossen, er habe seine Entlassung eingereicht.

Kassel, 12. Sept. (D. Zt) Heute am Tage vor dem Termine, in welchem der Staatöanwalt

dem Obergerichte die Belege zu produziren hat, daß dem in der von dem Herausgeber der Neuen Hessi­schen Zeitung gegen ihn anhängig gemachten Klage wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt ic. erlassenen Erkenntnisse Folge gegeben sei, sind trotz dieses Richterspruchs in den hiesigen Buchdruckereien die­selben Gewaltthätigkeiten verübt. Die Druckerei der Neuen Hessischen Ztg. und der Hornisse wurde von Gardesoldaten, die des Herrn Helop von Garde- soldaten und Genödarmen besetzt. In der Hotop'- scheir Druckerei war der Generalmajor von Stark selbst anwesend und ertheilte den Soldaten Instruk­tionen. In der Offizin der Neuen Hessischen Ztg. war er nicht, doch hielt derselbe sich lang in deren Nähe auf. Als die Abtheilung in der Scheelschen Druckerei erschien, um den Druck zu verhindern, produ, zirte man dem Unteroffizier das Dekret deS Ober- gerichtS, wonach dem Druck der Zeitung kein wei­teres Hinderniß in den Weg gelegt werden dürfe ic. Der Unteroffizier erbat sich Abschrift, welche ihm gegeben wurde. Er sandte dieselbe durch einen seiner Leute an den Generallieutenant Bauer mit der Bille um weitere Verhaltungsmaßregeln. Der Ge- neral empfing den Abdruck dieses Dekrets persönlich aus den Händen des Soldaten und äußerte sich dahin, daß ihm die Eristenz eines solchen Dekret» ganz unbekannt sei. Er schickte dasselbe sofort an das Justizministerium mit dein Ersuchen um näheren Aufschluß. Das Weitere wird noch erwartet. In­zwischen ist der bleibende landständische Ausschuß in Folge dieser erneuerten Gewaltthätigkeiten heute Morgen zusammengetreten und hat beschlossen, den Generallieutenant Bauer und den Generalmajor von Stark wegen Verfassungsverletzung ic. in An­klagezustand zu versetzen. Die deßfallsigen Schritte sind beim Gcneralauditoriat bereits eingeleitet und soll auch der Antrag gestM worden sein, die beiden genannten Herren sofort zu verhaften. Der Chef der Gensdarmerie und Platzkommaiwant , Obrist- lieutenant Stähle hat übrigens von der Eristenz deS Dekrets Kenntniß und soll erklärt haben, daß er mit dem morgenden Tage, wo dasselbe die Rechts­kraft beschreite, seine Genödarmen wieder zurückzie­hen werde. Die ihm angebotene Stelle eines Staats­polizeidirektors hat derselbe abgelehnt. Der Ober- finanzrath du Fais, welcher vorgestern zum Referenten im Ministerium des Innern ernannt war und diese Ernennung angenommen hatte, hat jetzt seine Ent-' lassung eingereicht. Ein Zivilkommissär hat sich nunmehr gefunden in der Person des früheren Ober- appellationsgerichtSrath Dehn-Rothfelser, der im Jahre 1848 auf Antrag der Ständeversammlung entlassen werden mußte. Die Reserve«« sind heule entlassen, dagegen sollen hannoversche Truppen hart an der Grenze stehen, jeden Augenblick bereit in unser Land einzurücken. DaS Hofmarschall-Verwal- tungSgebäude so wie das Bellevue-Schloß werden zu Kasernen eingerichtet. Heute Morgen hielt der Kurfürst Musterung über die Garde.

Ich habe Ihnen gestern gemeldet, daß der Kom­mandeur deS Regiments Kurfürst-Husaren, Oberst Bödiker, drei Tage Stubenarrest erhalten habe. Ueber den Grund Desselben erfahre ich Folgendes: Oberst Bödiker, ein konstitutionell gesinnter Mann und nach den Märztagen von 1848 kurze Zeit Kriegsminister , war in einem Gespräche mit dein Generallieutenant Bauer diesem vielleicht etwas zu nahe getreten (eS soll von Politik die Rede gewe­sen sein). Bauer, dem Hr. Bödiker wegen seiner liberalen Gesinnungen von jeher, namentlich aber seit der Zeit, wo derselbe Kriegsminister wurde, ein Dorn im Auge war, brachte dieses Rencontre beim Kurfürsten zur Sprache und dieser erkannte ohne Weiteres einen dreitägigen Arrest gegen den Ober- sten. Daher das Gerücht, Oberst Bödiker habe dem Kurfürsten seinen Degen in'S PalaiS geschickt; er war ihm vielmehr vom Adjutanten deS Kurfürsten abgenommen.

Bei den Behörden zirkulirt ein Rundschreiben deS Ministeriums des Innern, in welchem dasselbe darzuthun sucht, daß die jüngsten Anordnungen ganz und gar zu Recht bestünden. Unter Bezug­nahme auf die Verordnungen vom 4. und 7. 1. M. setzt dasselbe die Rechtmäßigkeit derselben ähn­lich wie in dem Schreiben an Den Stadtrath zu Kassel auseinander. Es wird den einzelnen Beam­ten eine weitere Erwägung der Sache anempfohlen und eine unbedingte Folgsamkeit Seitens der Be­

hörden verlangt, wobei auf den geleisteten Dienst­eid Angewiesen sind bemerkt wird, daß im vorlie- genden Falle die Bestimmungen des 8. 61, wonach jeder Staatsbiener wegen Verfassungsverletzung ic. vom bleibenden landständischen Ausschüsse zur Ver­antwortung gezogen werden kann, nicht Platz grei­fe«« könne.

Deutschland.

* Wiesbaden, 14. Septbr. Se. Hoheit der Herzog ist heute von Baden-Baden in Biebrich ein­getroffen.

* Wiesbaden, 13. Sept. (Assisenverhandlung.) Konrad Poppert ist voi« den Geschworenen für schuldig erkannt, den Johann Stephan in ei­nem durch grobe Beleidigung des Letzteren hervor- gerufenen Affekt in der Absicht ihn zu mißhandeln, am Körper verletzt ju haben, daß dessen Tod dar­aus erfolgte. Die zweite Frage ob sich der Angeklagte im Falle der gerechten Nothwehr befun­den habe, ist von den Geschworenen verneint. Die Frage lautete: ob eS im vorliegenden Falle nothwendig war, den Joh. Stephan auf die be­zeichnete Art zn mißhandeln.

Der Gerichtshof hat den Angeklagte«« zu einer einjährigen KorrektionshauSstrafe nach Antrag der Staatsbehörde verurtheilt.

"'Wiesbaden, 14. Sept. (Asstsenverhandlung gegen Johann Hofmann, 31 Jahre alt, Taglöh­ner von Frauenstein, und Peter Burkhard, 40 Jahre alt, Taglöhner von ebenda wegen Diebstahls unter erschwerenden Umständen.)

Die Beiden sind angeklagt, in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai b. I. dem Georg Kirn auf dem Hofe Grorolh aus dem Garten drei wol­lene Teppiche, zwei Frauenkleider, einen Strohsack und dem Gärtner desselben einen blauen Kittel, zusammen im Werth von 6 Gulden 28 Kreuzer dem Herrmann Jos. Host auf dem Nürnbergerhof aus dem Garten einige Stücke Wäsche im Werthe von 18 Kr., eine Gartenbank und aus der ver­schlossene«« Speisekammer in dem bewohnten Hause mittelst Einbruchs und Einsteigens eine Menge Vik« tualien im Werthe von 14 fl. 59 kr. gestohlen zu haben. Alle diese Sachen wurden in Folge wieder­holt vorgenommenen Haussuchungen bei den Ange­klagte«« vorgefunden. Nebst diesen Gegenstände«« sannen sich auch noch bei Johann Hofmann ein Ochsen-Kopfkissen und ein Jochriemen, welche Peter Unkelbach von Frauenstein als ihm Ende Februar oder Anfangs März auS seinem unverschlos-, fenen Ochsenstall entwendet anerkannte; ferner bei Burkhardt neue eiserne Kloben, welche dem Schmieden Konrad von der Heydt in Frauenstein entwendet worden. Die beiden Angeklagten sind deS auf dem Grorother und Nürnberger Hofe ver­übten Diebstahles, Burkhardt auch des Kloben- diebstahlS geständig; dagegen leugnet Hofmann die Entwendung deS JochkissenS und JochriemenS.

Die Verhandlung leitet Präsident LanghanS; als Ankläger fungirt Staals - Prokurator Reich­mann, als Vertheidiger Prokurator Lang.

Darmstadt, 12. Sept. Heute Mittag um 11 Uhr eröffnete der Direktor der Ministerien des groß­herzoglichen Hauses und deS Acußern, wie deS In­ner, Frhr. v. Dalwigk, kraft Vollmacht S. K. H. deS GroßherzogS, im Sitzungssaale zweiter Kam­mern, wo beide Kammern versammelt waren, den Landtag mit folgender Rede;

Hochgeehrteste Herren!

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mir ben Befehl zu ertheilen geruht, in Allerhöchst Ihrem Auftrage die dreizehnte Ständeversammlung zu eröffnen.

Ich erlaube mir, Ihnen bei dieser Veranlassung auSzujprechen, daß der im Juni I. I, stattgehabte Rücktritt des Herrn Ministers Jaup und die später erfolgte Pensionirung des Herrn Geheimen StaatS- ralhS HallwachS, sowie der Umstand, daß in Folge davon die Direktion der Ministerien deS Hauses und deS Aeußern, sowie deS Innern mir übertra­gen worden ist, in dem eifrigen Streben der Staatâ- regierung, die Wohlfahrt des Ganzen und einzel-