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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 217

Samstag den. September

1850.

---mit dem Wandler erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânnmecationâpreis ^f?°^en mr den Umfang ^eS H-r»oqthumS Nassau, des Großherzogthums und Kursurstenthums Hessen, der Landgrafschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt fn â ü r a n Lââ^ und TariSschen V-âaltungsgebiet-s S fl. 1 kr. - Inserate werden die dreispaltige Petit, e.le o°er deren Raum mit 3 fr.

bS'nèt. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L Schellenb-r g' scheu Hot-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen. ____________

Uebersicht.

Die weiteren Vorgänge in Kurhessen.

Stimmen der Presse.

Deutschland. Wiesbaden (Nassau beschickt nicht den Bundestag. Asstsen). F ran kfurt (Grundzüge der deut­schen Verfassung). ©arm stabt (Die Kammern). Speyer (Pfarrer Tafel). Stuttgart (König!. Hand­schreiben an Hrn. v. Wächter-Spittler). Berlin (De­putation des ZentralausschuffeS. Abreise deS Hrn. v. Man­teuffel. Die Wahl der Gemeindeverordnetcn. Petition um Einberufung der Kammern. Die kurhesfische Frage. Der Prozeß gegen Hrn. von Hassenpstug. Pläne deS Bundes­tages auf Schleswig-Holstein). Hannover (General Haynau). Altona (Major Klaproth). Flensburg (Verschanzungen der Dänen. Verlegung des dänischen Hauptquartiers). Linz (Erzherzog Ferdinand. Graf Chambord). Wien (Hr. von Meyendorff. DaS neue Anlehen. Telegraphenlinie).

Frankreich. Paris (Die Reife des Präsidenten. Herr Guizot. Moritz Hartmann. Heinrich Heine. Vermischtes).

Straßburg (Die Verfassungöfrage).

Großbritannien. London (Pferdetransporte nach Frank­reich. Die Industrieausstellung).

Amerika. New- V or k (Der Kongreß. Prof. Webster.

Guayaquil. Durchstich der Landenge von Panama).

Sprechsaal für Stadt und Land Neueste Nachrichten.

Die weiteren Vorgänge in Kurhefsen

Kassel, 10. Sepibr. Abends. (D. Ztg.) Die Gewaltthätigkeiten gehen ihren Gang; die Ver, füaungcn der Gerichte werden nicht mehr vollzogen. Sie kennen das am gestrigen Tage erlassene Dekret deS Obergerichts in Sachen des EigenthümerS der Neuen Hessischen Zeitung, Herrn ObergcrichtSan- waltS Oetker gegen den Staatsanwalt der Provinz Niederhessen, wegen in deS Ersteren Druckerei ver­übten Eigenmacht und gesetzwidriger Gewalt und daß daS Obergericht den Staatsanwalt angewiesen hat, die in dem Druckcreilokale der Neuen Hessischen Zeitung aufgestellte Militärwache zu entfernen und dem Druck, der Herausgabe und Verbreitung jener Zeitung keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen. Aber heute Nachmittag ist nicht allein die Druckerei der Neuen Hessischen Zeitung, sondern auch die der Hornisse und deS Herrn Hotop mili< lârisch besetzt. Gegen 5 Uhr sah man vom Frie- drich-WilhelmSplatze aus vor der Wohnung ver Generaladjutantur den Generallieutenant Bauer, den Obristlieutenant Stachle und Hauptmann von Ende stehen, wie sie sich bemühten, 7 Gensdarmen Instruktionen zu ertheilen. Bald darauf zerstreuten sich die GcnSdarmen nach allen Richtungen hin. Zwei derselben begaben sich nach erhaltener Instruk­tion in die Offizien der Hornisse, zwei in die deS Herrn Hotop und die andern drei in daS Bureau der Neuen Hessischen Zeitung. Zunächst hinderten diese den begonnenen Druck der Zeitung, bis später der neuernannte Polizeikommissär Müller kam und die Beschlagnahme der Presse anordnete. Der Eigenthümer ließ in Anwesenheit deS Polizeibirek' torS Henkel, der nicht die Mittel hatte, den nölhi. gen Schutz zu gewähren, ein notarielles Dokument über diese wiederholte Gewaltthätigkeit aufnehmen und hat sofort bei dem zuständigen Gerichte Klage gegen den gewesenen Wachimeister Müller erhoben. Die Besetzung der Hotop'schen Druckerei war da­durch verein aßt worden, daß in derselben das gestern erwähnte Plakat deS Bürgermeisters Henkel ge­druckt war. u

Auffallend, und vielleicht von Wichtigkeit ist es, daß zu allen heule vom General Bauer angeordne^ len Dienstleistungen kein Militär, sondern GenSdar- mer.e verwendet wurde. Polizeidiencr haben sich nirgends finden lassen, wie denn auch sämmtliche Kommissare, mit Ausnahme der in der Publikation deS Bürgermeisters Henkel Genannten, sich gewei­gert haben, sich dem General zur Verfügung zu

E^r- (D. Z.) Der Minister ^enpflug hat den Protest deS Stadtraths in einem in fast kriechendem Tone gehaltenen zwei

Bogen langen Schreiben beantwortet. Der Stadt wird darin zunächst die dankende Anerkennung für die ruhige Behandlung der ernsten Angelegenheiten gezollt. AlSdann folgt die Beweisführung, daß sämmtliche Maßregeln gegen Gesetz und Verfassung nicht verstießen, daß man aber trotzdem nicht etwa gegen die ruhigen Bürger Kassels oder andere Be­wohner deS KurfürstenthumS diese Schritte gethan habe, sondern der deS VcrfassungsbruchcS schuldigen Ständcversammlung und deren Ausschuß gegenüber. Und dennoch, wenn daS Ministerium keine andern Rücksichten zu nehmen gehabt habe, als auf das Land selbst, würde eS nicht zu solchen Maßregeln seine Zuflucht genommen haben; aber eS stehe noch ein anderes höheres Interesse, daS des Bundes auf dem Spiele. Die Pflichten gegen den Bund und den Bundestag, welche beide von sämmtlichen deut­schen Regierungen als zu Recht bestehend anerkannt seien, hätten daS Ministerium gezwungen so zu han­deln, wie eS gehandelt. Der Stadtrath hat in einer auf heute Mittag 12 Uhr anberaumten Sitzung diese Antwort einer Berathung unterbreitet und darauf eine Rückantwort zu ertheilen beschlossen.

Man spricht schon davon, daß 7 Offiziere, dar­unter der Obristlieutenant Petri von der Artillerie, suSpendirt seien, doch ist eS eben nur ein Gerücht. Der frühere (März) Minister Bödiker hat Arrest; weßhalb? wissen wir nicht. Man sagt, er habe mit einem anderen Offizier ein Rencontre gehabt. Aber verlässig ist es, daß der General von Urff seine Entlassung eingereicht hat. Anerkennung verdient das ehrenvolle Benehmen deS Regierungsreferendars Wagner, gewesenen Sekretärs deS landständischen Kommissärs, der die Stelle eines Sekretärs deS Generals Bauer abgelehnt hat, obgleich diese Stelle mit keiner Verantwortlichkeit verkiuipft ist, und Wag­ner ohne Angehörige ganz vermögenslos dastcht. Auch der in dem Plakate des Bürgermeister Henkel genannte Polizeikommissär Gleim, sowie der Poli- szeikommissär Braun haben sich geweigert, sich dem Oberbefehlshaber zur Verfügung zu stellen. Der Polizeikommissär Müller dagegen, welcher gestern unter Assistenz der GenSdarmerie die Beschlagnahme der verschiedenen Pressen geleitet und die vorgefundenen ZeitungSeremplare konfiSzirt hat, ist heute Morgen wegen seines Attentats durch Rathskammerbeschluß verhaftet worden. Einstweilen hat er sich krank ge- meldet und hütet das Bett. Eine Abtheilung der 12. Kompagnie der Bürgerwebr bewacht ihn. Man ist gespannt darauf, ob der General Bauer seinen Gehülfen nicht wieder in Freiheit setzt. DieHor­nisse" ist heute nicht erschienen und von derNeuen Hessischen Zeitung" nur die Morgenausgabe. Bei, der Lokale sind noch immer mit Gensdarmen besetzt.

Kassel, 11. Sept. Die Morgenausgabe der Neuen Hessischen Zeitung" ist erschienen, sie blickt aber, mit Rücksicht auf die Gensdarmen, welche ihr Lokal besetzt halten, sehr unschuldig drein. Auch daS Thatsächliche, was sie heute bringt, ist unbe­deutend. Wir entnehmen ihr nur die einzige schon gestern auS den Mittagsposten mitgctbeilte Nach­richt, daß die Regierung, nachdem die in den Staats­kassen deponirlcn Beträge ihr bis jetzt noch nicht zugänglich geworden, damit umgeht, bei dem Kas­seler Leihhaus eine Anleihe von 50,000 Thaler zu kontrahiren.

Hanau, 11. Sept. (H. Z.) Zufolge heute ein­gegangener Nachrichten von Kassel hat sich das Oberappellationsgericht zu Gunsten der Landstände entschieden, resp das Verfahren des permanenten landstandischen Ausschusses als zu Recht bestehend ersannt.

Stimmen der Presse.

Die Deutsche Allgem. Ztg. bringt Folgendes: Übir haben bis letzt nicht erfahren, daß der so schön eingefädelte, an die besten Märzversprochenschaften (um mit Raveaur zu reden) erinnernde Vorbe­halt Hessen-DarmstadtS bei der Einsetzung beS erneuerten Bundestags irgend eine Wirksam­st" gezeigt hätte. Darmstadt wollte den Bundes, tag nur, wenn all die seligen Bundesregierungen sich in diesen Schoos Abrahams zu retten cinwillig, ten. Hr. v. BlitterSdorff, der als Plänkler den

österreichischen Kriegsbewegungen gern voranspringt oder voranschleicht, verkündigte damals gleich, die­ser Vorbehalt bedeute nichts, gar nichts; das We­sentliche sei, daß man den Bundestag herstelle; die Bedingungen seien ohne Geltung. Der treffliche Wahrsager der Postzcitung hat ganz Recht gehabt. Darmstadt hat, den Rechten und Erwartungen deS deutschen Volkes gegenüber gehandelt, wie jener Kadi, der einen Gefangenen hinriwten ließ, mit dem Vorbehalt, bei vorkommender Veranlas­sung die Untersuchung über dessen Unschuld wieder cmfzunehmen. Die Gründung des Bundestages war das Wesentliche; die Voraussetzungen, Bedingungen oder Wünsche gehen zum Schlaf inS Protokoll. Die Fortführung des Begonnenen macht sich von selbst und in der altgesetzlichen Ordnung, auch wenn Darmstadt wegen nicht eingetroffener Voraussetzun­gen wieder zurücktreten wollte. Man hatte nur am ersten Tage seiner nöthig. Weigert eS späterhin die Mitwirkung, so liegt gar nichts daran. ES gibt eine vorläufige Geschäftsordnung der Bundcöver- sammlung, in einer vorläufigen Versammlung für einstweilen angenommen, am 30. Okt. 1816. Man hat sie, bis auf Geringes, 30 Jahre lang vorläufig beibehalten. Dieselbe verlangt zu einer gültigen Beschlußnahme im Plenum 46, i m engern Rath 9 Stimmen. ES läßt sich hieraus leicht erkennen, weshalb die HH. Thun und Detmold ihren Versuch einer Plenarversammlung thatsächlich aufge­geben haben und aufgeben mußten; denn trotz des ge­hofftenAnschwellenS" waren bis zuletzt nur 36 Stim­men im Plenum vorräthig. Die neun Stimmen des engern Raths hingegen hat man durch die widersin­nige Zuziehung von Dänemark und durch Darmstadts Gefälligkeit vollständig zur Hand. Nehmen wir nun an, Darmstadt wolle sich wieder zurückzichen, was wird die Folge seyn? Die weise Geschäftsordnung setzt fest: wenn bei nicht vollzähliger Versammlung abgestimmt wird, so sollden Abwesenden, welche keine Vertreter bestellt, zwar daS Protokoll zur Nach­bringung ihrer Simmen in der nächsten Versamm­lung offen gehalten werden, indessen, wenn auch diese Frist von ihnen versäumt und nicht etwa ein weiterer Aufschub auS erheblichen Gründen bei der Versammlung nachgesucht und bewirkt worden, die Zuzählung ihrer Stimmen zur Vervollständigung der Mehrheit oder Einstimmigkeit ohne Weiteres statt* finden. Diese Einrichtung ist für die Vorarbeiter künftiger Revolutionen, nämlich für die Wicderbrin- ger deS Alten im höchsten Grade bequem und wie gemacht für die heutigen Verhältnisse. Möge nun Darmstadt nach Belieben zurücktreten, man faßt seine Beschlüsse desto ungestörter, und in der näch­sten Versammlung werden sie rechtlich gültig für alle Abwesenden, wie für Alle, die eine solche Versammlung gar nicht anerkennen. ES ist am Ende eine wahrhaft glückliche Fügung für die öfter, reichisch-bairischchannoversche Partei, daß Preußen und die Reinigen zuden Abwesenden, welche keine Vertreter bestellt", gehören; man hat daS Recht, für sie Beschlüsse zu fassen, und sie die Verbindlich, feit, solchen Beschlüssen ohne Weiteres zu gehorchen. Dabei ist nicht zu übersehen, daß diese Bestimmung, welche den RechtSsatz: qui tacet consentirc vide- tur, in so unerhörter Weise verdreht zu der Vor­schrift: qui abest consentit, nicht nur für daS gilt, was die Geschäftsordnung als Beschlußnahmen gewöhnlicher Art bezeichnet, sondern auch für alle Fälle, wo eS sich um Annahme oder Abänderung der Grundgesetze handelt. Die BundcSakle schreibt hierfür die Einstimmigkeit der BundeSglieder vor; die Geschäftsordnung vernichtet diese grundgesetzliche Vorschrift, indem sie der geringsten Minderheit, so­bald sie sich nur auf dem Platz eingefunden, daS Recht der ausschließlichen Entscheidung in die Hände legt.

Wir haben jedenfalls daS Recht, aus diesem Allen zu schließen, daß entweder Darmstadts Vor- behalt nur eine für den Zusammentritt der Kam« mern berechnete Redensart war, oder daß Hr. von Dalwigk das alte Bundesrecht und die BundeStagS- protokolle von 1816, 1820 und 1821 nicht kennt. War eS Ernst mit den gegebenen Versicherungen, so durfte man nicht in den Hohlweg hineintappcn, in welchem eine Umkehr nicht möglich ist.

Die nächste Frage, die von Seiten der Männer deS StaatSrechtS zu erörtern wäre, mußte darin ' bestehen, ob die Geschäftsordnung die Bundesakte