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Nassauische Allgemeine Zeitung.

jg 218 Freitag den LL. September

185O»

Die Nass Alla Zeituna mit dem Wanderer erscheint einmal täglich m G r o y s o l. o - F o r m a t, mit AnSnahme des Sonntags. - Der vierteljährige Prânnm.ationSdreiS in Wiesbaden den Umfang des HerzoqthnmS Nassau, des GroßherjogthumS und KurfursteuthnmS Hessen, der Landgrafschau vetien-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2« 7n den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und T-risschen VerwaltungSäete- S fl. IO tr. - Jnierate werden die dreilv-ittge Pet.tz.il« oder deren Raum mit 3 kr. Berechnet. Best-llungsn beliebe Man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n b e r g'lchen Hos-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern

ju machen.

Heberst ch t.

Die weiteren Vorgänge in Kurheffeu. Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Aufruf). - AuS dem Amte Nassau (Die Redemptoristen). Frank­furt (Feier des 18. September), Hechingen (Die Burg Hohenzollcrn). München (Die Reise deS Ko­enigs von Griechenland). Nürnberg (Verlobung deS Fürsten von Hohenzollern - Hechingen). Berlin (Russische Note. Einberufung der Kammern). Meck­lenburg (Urtheil deS Schiedsgerichts). Lübeck (Die Cholera). Schleswig-Holstein (Zustande in Schles­wig. Konfiskation von Lazarelhgegcnständcn). Kiel (Eröffnung der Landeâversammlung). Rendsburg (Ein Dorpostengefecht. Uebermuth der Dänen). Wien (Ge­neral Haynau. 'Die dänische Erbfolge).

Frankreich. Paris (Die Rede des Präsidenten. Die Legitimisten. Telegraphische Depesche ans London. Note des Lord Palmerston an den päpstlichen Stuhl. Herr von Salvandh nach Frohsdorf. Herr Berryer. Dankschreiben des Prinzen von Joinville an General Changarnier. Ver­mischtes). Cherbourg (Der Präsident).

Neueste Nachrichten.

Die weiteren Vorgänge in Kurheffen.

Kassel, 10. Sept. Die Verfügung des Gene- ralstaatsprokuratorS, welche den Slaatsprokurawr anweist, die Klage des bleibenden Ausschusses gegen die Minister einzuleilen, lautet :

In Erwägung: daß die anliegende Anklage von dem landstâudischen Ausschüsse nach Inhalt deS deS- halbigen Wtthcil uMsI LrânS g.egen als Slgatâ- diener bezeichnete Personen wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt beziehungsweise HochvcrralhS auf den Grund des §^64 der VerfaffungSurkunde beschlossen und an die Staatsbehörde bei dem hiesigen Ober» aerichte zum Zweck der Auswirkung gerichtlichen Verfahrens abgegeben worden ist; daß nach §. 75 deS GerichtsorganisatiouSgesetzeS vom 31. Oktober 1848 den Beamten der Staatsbehörde zwar im All­gemeinen die selbststâudige Prüfung dec Voraus­setzungen eines auf ihr Betreiben ciuzuleitenden Strafverfahrens überlassen ist, eine solche Prüfung aber neben dem Falle einer von der vorgesetzten Behörde ergangenen Weisung alsdann für ausge­schlossen zu halten ist, wenn eine von den Landstân- dcn oder von deren Ausschuß nach §. 61 der Ver- fassungSurkunde beschloff.ne Anklage, um solche zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, an die Staats­behörde gelangt, indem die deShalbige Gesetzesvor­schrift, sowohl nach der Wortfassung im Schlußsätze des §. 75 teS Gerichtsorganisaiionsgesctzes ( auch sind gehalten"), als nach der Gleichstellung des darin erwähnten Falles mit dem im vorletzten Satze behandelten und der gegensätzlichen Verbindung die­ser beiden Vorschriften mit den in den beiden ersten Sätzen deS Paragraphen gegebenen Bestimmungen, keiner anderen Deutung unterliegt, als daß in einem Falle der vorliegenden Art die materielle Beurthei­lung der von den Landständen beschlossenen Anklage der Staatsbehörde entzogen sein soll, diese Auffas­sung auch darin eine wesentliche Unterstützung fin­det, daß man bei dem Gesetzgeber die Absicht nicht unterstellen kann, er habe ein in der Verfassung ausdrücklich verliehenes ständisches Recht durch an­derweite Organisation des Strafprozesses insofern beschränken wollen, als er dessen Ausübung von der freien Entschließung einer neu geschaffenen Zwischeu- ssdhangsg gemacht habe; daß cs hiernach in "s's^ustanbigkelt der angezogenen Staatsbehörde

-gründet war, die angesprochene Vermittelung aus in die Sache selbst eingehenden und somit die Defugniß zur rechtlichen Prüfung deS Inhaltes der Anklage vorauSsetzenden Gründen zu versagen, und der entwickelte Gesichtspunkt selbst so weit reicht

Scharren des landstândischcn Aus­schusses auf seiner Ansicht (vergl. das vorbehaltlich sofortiger Remission sammt zurückzuhaltender Origi- nalanlage beigefügte Schreiben vom heutigen Tage) die Prüfung der Kompetenz zum slrafrichtcrlichen Borschreiten gegen den in der Anklage »litbegriffe- neu, nach seiner Charakterisirung dem Militärstaude angehörigen StaatSdiener dem Gerichte, dessen Hilfe angegangen werden soll, Vorbehalten bleiben muß:

wird.dem Herrn StaatSprokurator aufgegebcn, die in Rede stehende Anklage der Entscheidung Seitens des Gerichtes, bei welchem derselbe die Funktionen der Staatsbehörde verwaltet, zu unterbreiten.

Kassel, 10. Sept. (D. Z.) Sind meine hculi'- gen Mittheilungen auch eben nicht sehr erfreulicher Natur, so sind sic doch einigermaßen befriedigend. Der 70jährige General Bauer, ein alter Haudegen, welchem LouiS Philipp für die tapfere Vertheidi­gung des Danziger Blockhauses im Jahre 1814 nachträglich daS Offizierkreuz der Ehrenlegion über­sendete, scheint ebensowenig dienstwillige Organe zur Durchführung seiner Befehle zu finden, als die Regierung selbst. Ucberall, wo bis jetzt Militär- gewalt zur Anwendung kam, haben sich nur GcnS- darmen oder Unteroffiziere zu Werkzeugen hergegeben. Selbst der RegierungSasseffor von GoddaeuS, be­kanntlich LandtagSkommissâr der beiden letzten auf­gelösten Stândcversammlungen, hat sich geweigert, die ihm übertragene Stelle eines Stadtpolizeidirck- tors für den Bezirk von Kassel zu übernehmen. Ferner hat der Pvstraih Setzekorn dem Gcnerallieu tenant Bauer die Anzeige gemacht, daß er nach ruhiger Ueberlegung doch die Ansicht gewonnen, daß der General ihm keine Befehle ertheilen könne; er werde also die Zeitungen nach wie vor wieder cr- pediren: Wie ich so eben in Erfahrung dringe, hat daS Kriegsministerium sich veranlaßt gesehen, den Befehl zur Einberufung deS zweiten Aufgebots rückgängig zu machen, da es an Allem, Geld, Mon­tour rc. fehlt, um eine so bedeutend verstärkte Armee länger zu erhalten. Der Flügeladjutaut deS Kur­fürsten, Hr. v. Eschwege, ist gestern von Hannover wieder zurückgekehrt. Man sagt, er habe darauf

daß Hannover, bei «S« ÄÄM Grafschaft Schaumburg auSbrecheuben Bewegung mit seinen Truppen einschreite. Ueber das Resultat der Mission verlautet Nichts. Der StaalSprokura- tor, dem von dem GeneralstaatSprokurator anfgege- ben war, die Anklage deS bleibenden landständi- schen Ausschusses gegen die Minister einzuleiten, ist von der Ralhskammer deS ObergerichlS mit dieser Anklage abgewiesen, da, trotzdem daß sie das Fun­dament der Klage als richtig anerkenne, einmal die Legitimation deS Ausschusses zur Anstellung einer solchen Klage zweifelhaft sei, dann aber auch der fragliche Fall nicht zur Kompetenz des Obergerichts, sondern des OberappellationSgerichteS gehöre. Der Staatsprokurator hat gegen dieses Erkenntniß beim OberappellalionSgericht Rekurs eingelegt und außer­dem bei diesen höchsten Gerichtshöfe eventuell die Klage von Neuem wieder angebracht. Herr Hassen­pflug hat heute die vier PolizeikommiPrre der Re­sidenz aufgefordert, sich ihm zur Verfügung zu stel­len. Man glaubt jedoch , daß sie diesem Befehle keine Folge leisten würden. Polizeidiener, an welche schon früher eine ähnliche Ordre erging, haben sich derselben entzogen. Sehr gespannt ist man darauf, ob das gestern vom Obergericht in dem Oelkerschen Prozesse gefällte Urtheil vollzogen werde, oder ob die Regierung eine Suspension der Zivilgerichte anordnen wird. Ein solches Gerücht hatte sich schon gestern durch die Stadt verbreitet; eS war aber eben io ungegründet, als daS weitere, daß der StaatS- kassendireklor, Geh. Rath v. Scholten, Steuerdirek- tor Pfeiffer u. a. m. ihrer Aemter eu,fetzt seien. Es scheint mir überhaupt ziemlich wahrscheinlich zu sein, daß das Ministerium jetzt nicht eher zum Sichersten schreitet, als bis das ObcrappellationS- gerichl eine Entscheidung über die RechtSbcstândigkeit der Verordnungen abgegeben haben wird. Bis jetzt hat dasselbe nur verfügt, daß die Stempel zu notiren leien, ohne jedoch die Rechtsfrage weiter zu berüh­ren. Fällt der Beschluß zum Nachtheil der Regie­rung aus, dann ist eS sehr wahrscheinlich, daß man alle Zivilgerichtsbarkeit aufhebt und das Standrecht proklamirt; lautet aber zu Gunsten deS Mini­steriums, so hat dasselbe eine gewichtige Autorität für seine Maßregeln. Auf diesem Punkt wird Has- Iknpflug nicht stehen bleiben. Er muß weiter und geht weiter, so lange bis er sich selbst in den Ab- »rund gestürzt hat und vielleicht das Land mit. Auffallend ist eS, daß in solchen verhängnißvollen Augenblicken der preußische Geschäftsträger abwe- icnd ist, während der österreichische, Hr. v. Kübeck, mit der Regierung im engsten Verkehre steht. Gestern ipeißte er noch beim Kurfürsten. Im Pa­

lais des Kurfürsten ist eine Wache von zweiund- zwanzig Mann. Die Minister haben jetzt sämmtlich Posten vor dem Hause, Hässenpflug und Haynau bei Tage und bei Nacht, Baumbach nur bei Nachts Der Lehrer, dessen Schullokal bad Mi­litär m Beschlug genommen hat, hat keine Klage erhoben, sondern gestern Nachmittag auf ziemlich listige Weise die ungeladenen Gäste sich vom Halse geschafft. AlS gegen 2 Uhr Nachmittags die Ablösung kommt und das Militär hinausgeht, schließt der Lehrer schnell daS Zimmer ab. Der bie Wache befehligende Unteroffizier finvct bei seiner Rückkehr die Thüre verschlossen und fordert den Leh­rer anfänglich ganz barsch auf, dieselbe wieder zu öffnen. Auf die Weigerung folgt ein Bitten, dann wieder Drohen uno endlich wird geladen. Doch der Lehrer ist nicht furchtsam; er öffnet nicht. Ein Obristlieutenant, der darauf geholt wird, vermag ebensowenig den Eingang zu erzwingen; der Lehrer will die Wache, welche nach der Erklärung deS Offiziers am andern Morgen bestimmt verlegt wer­den soll, keine Stunde mehr im Hause behalten und es bleibt den Leuten nichts anders mehr übrig alS abzuziehen.

Die N. Hess. Ztg. ist heute wieder öffentlich erschienen, freilich ohne Erlaubniß deS Oberbefehls­habers. Der Druck mußte die Nacht bei verfchlof- fenen Thüren vorgenommen werden. Die Hornisse hat sich auch wieder blicken lassen, ist aber gewaltig zahm. Ein Tenbenzartikel ist nicht darin enthalten und Neuigkeiten bringt sie auch wenig. Sie erzählt, daß das heute per Eisenbahn nach Marburg beför­derte Jägerbataillon sich geweigert habe, 20 Heller per Mann für zu viel erhaltenes Brod zurückzuer­statten und seinen Willen durchgesetzt habe. AuS Schmalkalden wird ihr geschrieben, daß dort in Folge des Steuerausschreibens deS Ministeriums eine große, Volksversammlung stattgefunden habe. Die Beschlüsse der Ständekammer sowohl, wie daS Benehmen deS bleibenden landständischen Ausschusses hätten allgemeine Anerkennung gefunden. Die Ver- fammlung habe beschlossen, dem verfassungswidrigen AuSschreiben des Ministeriums keine Folge zu geben, die Steuerzahlung beharrlich zu verweigern und sich nur der Gewalt zu fügen.

Kassel, 10. Sept. (Fr. I.) Assessor v. Göo. däuö hat die Uebernahme der Polizeiverwaltung abgelehnt, auch der Polizeikommissär Brume, den man zunächst dazu heranzog, hat sich in gleicher Weise erklärt. Vor wenigen Stunden nun soll sich ein Polizeikommiffär Müller, früherer Polizeidiener, zur Uebernahme dieser Charge bereit gefunden ha, den. Man erwartet jeden Augenblick eine Verkün, digung wegen Bildung eines KonstablerkorpS, eS hat sich bis jetzt nur kein geeigneter Befehlshaber gefunden.

So eben erscheint folgendezur Verständigung" überschriebene Bekanntmachung des hiesigen städti­schen Polizeivorstandes:

In Folge eines RescriptS des kurfürstlichen Ministeriums des Innern ist der Polizeikommissär Müller angewiesen, sich etwaigen, ihm von dem auf Grund t>cr Verordnung vom 7. Septbr. d. I. er­nannten Oberbefehlshaber ertheilt werdenden Poli, zeilichen Aufträgen zu unterziehen. Der Polizei, kommissär Müller wird von mir für die Dauer dieser Anweisung keinerlei Auftrag im städtischen Polizeidienst erhalten. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß der früher im städtischen Polizei- dienst verwendet gewesene Polizeikvminissär Gleim schon längst in Folge Verfügung kurfürstlichen Mi­nisteriums deS Innern seiner Dienstleistungen in der städtischen Polizeiverwaltung enthoben ist. Kassel, den 10. Sept. 1850. C. L. Henkel, Bürger­meister".

Bemerkt muß hierzu werden, daß der in der Bekanntmachung genannte Polizeikommissär Gleim, dessen erwähnte Enthebung aus dem Polizeidienste eine Folge seiner Unfähigkeit uns lässigen Dienst­führung ist, als Anführer des demnâchstigen Kon­stablerkorps ersehen worden ist.

Die Spencr'sche Zeitung will wissen, daß in Kassel beschlossen worden sei, das Militär in der Weise zur Beitreibung der Steuern zu verwenden, daß aus den Einberufenen und aus den stehenden Truppen starke Kommandos in die verschiedenen Gegenden des Landes veriheilt