Nassauische Allgemeine Zeitung.
Mittwoch best 11* September
1830
Die Naff. Alta. Zeitung mit dem Wanderer er1 ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtkumS Sil , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- uno berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelle»b^g^chen
ist in
int einmal täglich in Grosifolio-Format, mit Ausnahme des Sonntag«. — Der vierteljährige Pränum-cationsyreis i Nassau deâ GroßherzoqthnmS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschast Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt , -^riss-ben VerwaltunasaebieteS S fl. 1» tr. — Inserate werden die dreisbaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. ' 1110 - - - " ' ■r t Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegene» Postämter
n zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
KonstitntionaliSmus iu Kurhessen.
Deutschland. Wiesbaden (Asfisen. Lösungs eines Rechen- erempels für Schleswig - Holstein. Petition). — B o m Westerwald (Benutzung der Braunkohle zur Roh- und Frischeifenerzeugung). — Gernsheim (Unfall). Brette» (Wahl). — Zweibrücken (Kolb). — Stut tgart (Hr. Wâchter-Spittler freigesprochen). — Tübingen (Prozeß gegen Fürst Waldburg-Zeil). - München (Graf Bray. König Otto nach Aschaffenburg). - Berlin (Das prov. Fürstenkollegium. Ratifikation. Die deutsche Frage).
— Schleswig-Holstein (Die große Rekognoszirung).
— Altona (Das Reskript an General Krogh). — Kiel (Die holsteinische Flagge). -Rendsburg (Das Rejkript. Prophezeiung). — Wien (Die Kriegsgerichte. Die Reise des Kaisers. Das böhmische Armeekorps). — Triest (Die türkische Flotte. Die bulgarisch» Deputation. Griechische Zustände. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl). Frankreich. Paris (Der Präfident in Cherbourg. Die englischen Marineoffiziere. General Haynau). Großbritannien. London (Die Telegraphenlinie zwischen Dover und Calais).
Portugal. Lissabon (Veränderung im Kabinet).
Amerika. New-Bork (Rüstungen in Teras). — Ecuador (Näheres über Quayaquil).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Lehrer Herrn,an n von Becheln ist aus den? Schuldienste entlassen, Lehrer Chun von Wehrheim zum Lehrer in Becheln ernannt und dem Schulkandidaten Reichardt von Homberg die Lehrergehülfenstelle zu Wehrheim provisorisch übertragen worden.
Den provisorischen Lchrergehülfen: Fiebig zu Thalheim, Eid zu Niederhadamar und Noll zu Salz, sowie den provisorischen Schulvikaren Weber zu Niedermörsbach und HeeS zu Stein sind ihre bisherigen Stellen definitiv übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Konstitutionalismus in Kurheffen
Ueber die Vorgänge in Kassel bringt die „Deutsche Zeitung" folgende Einzelheiten: (Vom 7. Sept. AbendS lO UHr). Se» zwei Stunden befinden wir uns unter der Militärgewalt. Die Ruhr der Stadt ist nirgends gestört / die Straßen sind öde und nur hin und wieder stößt man auf einzelne Gruppen, welche über daS unerhörte Faktum der Erklärung des Belagerungszustandes über eme im tiefsten Frieden lebende Stadt, sich emsig unterhalten, während Gensdarmen damit beschäftigt sind, die den Belagerungszustand verkündende Prok, lamation an die Straßenecken zu kleben. Der Oberbürgermeister Henkel hat 'sich geweigert, die Publikation zu bewerkstelligen und soll derselbe schon heute Abend von seinem Amte suSpendirt sein. G ncheS Schickjal soll mehrere Mitglieder der Oberbehorde, welche sich gegen die Septembcrverorvnung ausgesprochen, getroffen haben.
(10% Uhr). Die Plakate sind fast an allen Ecken wieder abgerissen. Der Kurfürst befindet sich Die durchziehen die Straßen. Die Wachen sind verdoppelt.
Kassel, 8. Sept. Außer der Ihnen bereits heute Morgen übersandten den Belagerungszustand verlnndenden Verordnung ist zugleich eine andere erschienen, welche bekannt macht, daß derKommaw deur der Infanterie-Division, Generallieutenant Bauer, während der Dauer deö Kriegszustandes mit denjenigen Funktionen beauftragt worden sei
Verordnung dem dort genannten Oberbefehlshaber übertragen worden seien. Eine der nächsten Maßregeln, welche General Bauer ergriffen, war das Einschreiten gegen die Presse.
Wir lassen zuvor die Neue Hessische Zeitung berichten über Fakta, welche sie selbst betreffen. Die Nummern, welche diesen Bericht enthalten, sind von der Post nicht befördert, da der Postrath Setzekorn dem Befehl deS Generals nachgekommen ist, und die Beförderung der hiesigen Zeitungen verweigert hat. Wir übersenden Ihnen von den Nummern, die wir vor der Konfiskation gerettet haben, und ersuchen Sie nächst folgenden Artikel abzudrucken:
„Kassel, 7. Sepi., Nachts 11-/, Uhr. So eben ist das Lokal der Neuen Hessischen Zeitung von Bewaffneten (Gensd'armen und Infanteristen) besetzt worden. Der Sergeant Fingerling vom Leib- regimenl mit 2 Musketieren hat dem Drucker und den Redakteuren eine Verfügung, unterzeichnet „vom Oberbefehlshaber" Generallieutenant Bauer (Beglaubigung und Siegel fehlte) vorgezeigt, worin „auf den Grund deö 8. 4 der Verordnung vom 7. d. M.« und nach „einer Mittheilung des surf. Ministeriums deS Innern« die Neuheistsche Zeitung die „Erlaubniß ihres Forterscheinens" nicht erhalten habe und deßhalb „zur Vermeidung weiterer Preßerzesse" und „der dadurch zu besorgenden Aufregung« die „alsbaldige Beschlagnahme der Pressen jener Zeitung und der vorhandenen Eremplare befohlen wird". Ein Offizier scheint sich zur Nus, führung dieser Gewaltthat nichtgefunden zu haben; es fiel den Redakteuren schwer, von den ehrlichen Musketieren, die soeben zur Besorgung dieser literarischen Mission auS der Kaserne waren geholt worden , genauere Auskunft zu erhalten und sich ihnen verständlich zu machen. Der Sergeant Fingerling erklärte, daß er Befehl habe, unmittelbar vom Hrn. Generallieutenant, die Zeitungen, falls deren vorhanden, wegzunchmeu und den Herren Redakteuren obigen schriftlichen Befehl zu zeigen. Es wurde ihm bemerkt, daß von einer Befolgung jenes „Befehles", zu welchem Hr. ©eneraUieutenant Bauer nicht die mindeste Bcfugni'ß habe, keine Rede fein könne. Da man vom Hrn. Generallieutenant Bauer nie eine Erlaubniß verlangt, derselbe auch keine zu ertheilen habe, so müsse man überhaupt diese seltsame Anmaßung zurückweisen. Der „vorhandenen Eremplare« konnten sich übrigens die Musketiere aus dem Grunde nicht bemächtigen, weil keine Eremplare vorhanden waren. Doch unterließen die Redakteure, sowie die hinzugekommenen Zeugen nicht, die Soldaten auf das Strafbare ihres Beginnens nachdrücklich aufmerksam zu machen, als welches eine Gesetzwidrigkeit, einen groben Eingriff in fremde Rechte enthalte. Nachdem der zum Schutze deS angegriffenen Eigenthums herbeigerufene Poli- zeidirektor von Kassel, Hr. Bürgermeister Henkel, ein Protokoll über diese außerordentliche Begebenheit ausgenommen hatte, entfernten sich die Musketiere , ohne für daS Mal ihren Gewaltversuch ausgeführt zu haben. Die zum Schutze des bedrohten Eigenthums nöthigen Schritte sind in unserem eigenen, wie im öffentlichen Interesse sofort eingeleitet worden.«
Heute Morgen 7'/2 erschien ein stärkeres Militärpiket in der Karlsstraße vor der Wohnung des Hrn. Oetker, besetzte die AuSgänge derselben und ein Unteroffizier begab sich in die Druckerei, um mit Vorzeigung eines schriftlichen Befehls des Oberbefehlshabers die Konfiskation der vorhandenen Zeitungen vorzunehmen. Man mußte unter Protest der Gewalt weichen. Der Eigenthümer der Zeitung, Hr. ObergerichtSanwalt Oetker und der Druckerei- besitzer Scheel lie en über den Thatbestand ein notarielles Instrument âufnehmen und haben sofort bei der betreffenden Justizbehörde Klage erhoben. Inzwischen ist die Druckerei noch immer mit Mili- tnr besetzt und den Herren Oetker und Scheel angedeutet, daß sie bei der geringsten Widersetzlichkeit sich eine Verhaftung zuzögen. Der Redakteur der "Hornisse", Heise, hat sich dem Gefängnisse durch die Flucht entzogen. Die Eremplare der heutigen Ausgabe der N. H. Ztg., welche für daS Ausland bestimmt waren, lagen schon auf der Post, sie sind "ver wie schon oben gesagt nicht befördert, sondern ebenfalls konfiSzirt. Heute Morgen waren sämmtliche Korpskommandeure beim General Bauer. Der Bahnhof ist besetzt. Schullokale sind zu Wachestu- n eingerichtet unter Protest der Inhaber, welche ebenfalls bei den Gerichten Klage erhoben haben. Im Ganzen sind wegen AbreißenS dxr Plakate ge, stern 5 Personen verhaftet. Folgende Militärper
sonen sind als Kommandeure ins Land geschickt: Major Reiner nach Rinteln; Oberst Hillebrand mit einem Bataillon Infanterie nach Marburg; Gene, ralmajor Schirmer nach Fulda; Oberst Bardeleben mit einem Bataillon Infanterie von Fulda nach Rotenburg. So eben hat der Stadtrath Sitzung gehalten. Er hat sich gegenüber dem jüngsten Gewaltschritt der Regieruug dahin entschieden, einen energischen Protest dagegen zu erlassen. Der permanente landständische Ausschuß hat gestern Abend spät noch folgende Anklage an die StaatSprokuratur abgehen lassen:
„In der heute Abend öffentlich bekanntgemachten, hier beifolgenden Verordnung haben die StaatS, minister Hassenpflug, Major von Haynau und Legationsrath von Baumbach dahier 1) über sämmtliche kurhessische Lande mitten im Frieden ohne alle rechtliche Veranlassung und ohne Zustimmung deS bleibenden lankständischen Ausschusses den Kriegszustand erklärt; 2) alle Volksversammlungen und Versammlungen von Vereinen verboten; 3) die Herausgabe von Zeitungen politischen Inhalts von der Genehmigung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht; 4) einen militärischen Oberbc- befehlshaber bestellt, denselben der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit überhoben und zur SuSpen- dirung der Behörden und Staatsbeamten und zu sonstigen Willkürmaßregeln ermächtigt; 5) die Staatsbürger den Militärgerichten und Gesetzen unterworfen. Wir finden hierin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amtsgewalt, welcher sogar nach 8. 1 der Verordnung vom 14. Februar 1795 in die Kategorie des Hochverraths fällt, indem er offenbar darauf abzweckt, die bisherige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, haben deßhalb nach §. 61 der VerfassungSurkunde die Anklage gegen die Vorgenannten auf den Grund obiger Thatsachen beschlossen und ersuchen die StaatSprokuratur nach §. 75 des GerichtSorgani- sationSgesetzeS vom 31. Oktober 1848 die Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, auch wegen der auf dem Verzüge haftenden großen Gefahr die sofortige Verhaftung der Angeklagten zu veranlassen, Unsere Legitimation ergibt die weitere Anlage. Kassel, am 7. Septbr. 1850. Der bleibende landständische Ausschuß.«
Leider hatte diese Anklage nicht den gewünschten Erfolg. Die StaatSprokuratur hat darauf Folgendes (wesentliche) erwidert: „Die StaatSprokuratur erkennt in den Handlungen, welche nach den Mittheilungen deS bleibenden landständischen Ausschusses von Seiten der Minister vorgenommen sind, eine VerfassungSverlctzung; sie nimmt an, daß die Minister wegen Verfassungs-Verletzungen nur von den Landständen, nicht von deren permanentem Ausschüsse und zwar lediglich vor dem StaatsgerichtShofe angeklagt werden können, daß den klaren Bestimmungen deS Strafprozeßgesetzes vom 31. Okibr. 1848 daS durch dieses Gesetz geschaffene Verfahren überhaupt und daS Institut der Staatsbehörden insbesondere keine Anwendung leidet auf den StaatSgerichtShof; daß es unzulässig ist, die Kompetenz des StaatSprokuratorS durch die Annahme des geringeren Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt zu begründen und hierdurch die verfassungsmäßige Zuständigkeit deS StaatsgerichtS- hofeS für daS schwerere Verbrechen der Verfassungsverletzung abzuerkennen und sieht sich deßhalb außer Stande, dem Ersuchen deS landständischen Ausschusses, die Minister Haffenpflug rc. wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt in Anklagestand zu setzen und zu verhaften, Folge zu geben.
Kassel ist sonst ruhig. Auch auS den übrigen Theilen deS Landes lauten die Berichte in Bezug auf die ruhige Haltung des Volkes günstig.
Deutschland.
* Wiesbaden, 10. Sept. (Assisenverhandlung gegen Kaspar Eitel, Jakob Flath, Johann Philipp Schmidt und Regina S ch n a tz.)
Die Geschworenen haben die Angeklagten der bereits gestern mitgetheilten , denselben zur Last gelegten strafbaren Handlungen schuldig erkannt, rücksichtlich des an dem Bedienten des Hrn. Breid- bach-Bür r eöh e i m verübten Diebstahls daS Vor- handenseyn des Merkmals des EinfteigenS in Abrede