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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Mittwoch best 11* September

1830

Die Naff. Alta. Zeitung mit dem Wanderer er1 ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtkumS Sil , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- uno berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelle»b^g^chen

ist in

int einmal täglich in Grosifolio-Format, mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige Pränum-cationsyreis i Nassau deâ GroßherzoqthnmS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschast Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt , -^riss-ben VerwaltunasaebieteS S fl. 1» tr. Inserate werden die dreisbaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. ' 1110 - - - " 'r t Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegene» Postämter

n zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

KonstitntionaliSmus iu Kurhessen.

Deutschland. Wiesbaden (Asfisen. Lösungs eines Rechen- erempels für Schleswig - Holstein. Petition). B o m Westerwald (Benutzung der Braunkohle zur Roh- und Frischeifenerzeugung). Gernsheim (Unfall). Bret­te» (Wahl). Zweibrücken (Kolb). Stut tgart (Hr. Wâchter-Spittler freigesprochen). Tübingen (Prozeß gegen Fürst Waldburg-Zeil). - München (Graf Bray. König Otto nach Aschaffenburg). - Berlin (Das prov. Fürstenkollegium. Ratifikation. Die deutsche Frage).

Schleswig-Holstein (Die große Rekognoszirung).

Altona (Das Reskript an General Krogh). Kiel (Die holsteinische Flagge). -Rendsburg (Das Rejkript. Prophezeiung). Wien (Die Kriegsgerichte. Die Reise des Kaisers. Das böhmische Armeekorps). Triest (Die türkische Flotte. Die bulgarisch» Deputation. Grie­chische Zustände. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl). Frankreich. Paris (Der Präfident in Cherbourg. Die englischen Marineoffiziere. General Haynau). Großbritannien. London (Die Telegraphenlinie zwi­schen Dover und Calais).

Portugal. Lissabon (Veränderung im Kabinet).

Amerika. New-Bork (Rüstungen in Teras). Ecua­dor (Näheres über Quayaquil).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Lehrer Herrn,an n von Becheln ist aus den? Schuldienste entlassen, Lehrer Chun von Wehrheim zum Lehrer in Becheln ernannt und dem Schul­kandidaten Reichardt von Homberg die Lehrer­gehülfenstelle zu Wehrheim provisorisch übertragen worden.

Den provisorischen Lchrergehülfen: Fiebig zu Thalheim, Eid zu Niederhadamar und Noll zu Salz, sowie den provisorischen Schulvikaren We­ber zu Niedermörsbach und HeeS zu Stein sind ihre bisherigen Stellen definitiv übertragen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Konstitutionalismus in Kurheffen

Ueber die Vorgänge in Kassel bringt die Deutsche Zeitung" folgende Einzelheiten: (Vom 7. Sept. AbendS lO UHr). Se» zwei Stunden be­finden wir uns unter der Militärgewalt. Die Ruhr der Stadt ist nirgends gestört / die Straßen sind öde und nur hin und wieder stößt man auf einzelne Gruppen, welche über daS unerhörte Fak­tum der Erklärung des Belagerungszustandes über eme im tiefsten Frieden lebende Stadt, sich emsig unterhalten, während Gensdarmen damit beschäftigt sind, die den Belagerungszustand verkündende Prok, lamation an die Straßenecken zu kleben. Der Oberbürgermeister Henkel hat 'sich geweigert, die Publikation zu bewerkstelligen und soll derselbe schon heute Abend von seinem Amte suSpendirt sein. G ncheS Schickjal soll mehrere Mitglieder der Ober­behorde, welche sich gegen die Septembcrverorvnung ausgesprochen, getroffen haben.

(10% Uhr). Die Plakate sind fast an allen Ecken wieder abgerissen. Der Kurfürst befindet sich Die durchziehen die Straßen. Die Wachen sind verdoppelt.

Kassel, 8. Sept. Außer der Ihnen bereits heute Morgen übersandten den Belagerungszustand verlnndenden Verordnung ist zugleich eine andere erschienen, welche bekannt macht, daß derKommaw deur der Infanterie-Division, Generallieutenant Bauer, während der Dauer deö Kriegszustandes mit denjenigen Funktionen beauftragt worden sei

Verordnung dem dort genannten Oberbefehlshaber übertragen worden seien. Eine der nächsten Maßregeln, welche General Bauer er­griffen, war das Einschreiten gegen die Presse.

Wir lassen zuvor die Neue Hessische Zeitung be­richten über Fakta, welche sie selbst betreffen. Die Nummern, welche diesen Bericht enthalten, sind von der Post nicht befördert, da der Postrath Setzekorn dem Befehl deS Generals nachgekommen ist, und die Beförderung der hiesigen Zeitungen verweigert hat. Wir übersenden Ihnen von den Nummern, die wir vor der Konfiskation gerettet haben, und ersuchen Sie nächst folgenden Artikel abzudrucken:

Kassel, 7. Sepi., Nachts 11-/, Uhr. So eben ist das Lokal der Neuen Hessischen Zeitung von Bewaffneten (Gensd'armen und Infanteristen) be­setzt worden. Der Sergeant Fingerling vom Leib- regimenl mit 2 Musketieren hat dem Drucker und den Redakteuren eine Verfügung, unterzeichnetvom Oberbefehlshaber" Generallieutenant Bauer (Be­glaubigung und Siegel fehlte) vorgezeigt, worin auf den Grund deö 8. 4 der Verordnung vom 7. d. M.« und nacheiner Mittheilung des surf. Ministeriums deS Innern« die Neuheistsche Zeitung dieErlaubniß ihres Forterscheinens" nicht erhal­ten habe und deßhalbzur Vermeidung weiterer Preßerzesse" undder dadurch zu besorgenden Auf­regung« diealsbaldige Beschlagnahme der Pressen jener Zeitung und der vorhandenen Eremplare be­fohlen wird". Ein Offizier scheint sich zur Nus, führung dieser Gewaltthat nichtgefunden zu haben; es fiel den Redakteuren schwer, von den ehrlichen Musketieren, die soeben zur Besorgung dieser lite­rarischen Mission auS der Kaserne waren geholt worden , genauere Auskunft zu erhalten und sich ihnen verständlich zu machen. Der Sergeant Fin­gerling erklärte, daß er Befehl habe, unmittelbar vom Hrn. Generallieutenant, die Zeitungen, falls deren vorhanden, wegzunchmeu und den Herren Redakteuren obigen schriftlichen Befehl zu zeigen. Es wurde ihm bemerkt, daß von einer Befolgung jenes Befehles", zu welchem Hr. ©eneraUieutenant Bauer nicht die mindeste Bcfugni'ß habe, keine Rede fein könne. Da man vom Hrn. Generallieutenant Bauer nie eine Erlaubniß verlangt, derselbe auch keine zu ertheilen habe, so müsse man überhaupt diese selt­same Anmaßung zurückweisen. Dervorhandenen Eremplare« konnten sich übrigens die Musketiere aus dem Grunde nicht bemächtigen, weil keine Eremplare vorhanden waren. Doch unterließen die Redakteure, sowie die hinzugekommenen Zeugen nicht, die Soldaten auf das Strafbare ihres Be­ginnens nachdrücklich aufmerksam zu machen, als welches eine Gesetzwidrigkeit, einen groben Eingriff in fremde Rechte enthalte. Nachdem der zum Schutze deS angegriffenen Eigenthums herbeigerufene Poli- zeidirektor von Kassel, Hr. Bürgermeister Henkel, ein Protokoll über diese außerordentliche Begeben­heit ausgenommen hatte, entfernten sich die Mus­ketiere , ohne für daS Mal ihren Gewaltversuch ausgeführt zu haben. Die zum Schutze des be­drohten Eigenthums nöthigen Schritte sind in un­serem eigenen, wie im öffentlichen Interesse sofort eingeleitet worden.«

Heute Morgen 7'/2 erschien ein stärkeres Mi­litärpiket in der Karlsstraße vor der Wohnung des Hrn. Oetker, besetzte die AuSgänge derselben und ein Unteroffizier begab sich in die Druckerei, um mit Vorzeigung eines schriftlichen Befehls des Ober­befehlshabers die Konfiskation der vorhandenen Zeitungen vorzunehmen. Man mußte unter Protest der Gewalt weichen. Der Eigenthümer der Zeitung, Hr. ObergerichtSanwalt Oetker und der Druckerei- besitzer Scheel lie en über den Thatbestand ein no­tarielles Instrument âufnehmen und haben sofort bei der betreffenden Justizbehörde Klage erhoben. Inzwischen ist die Druckerei noch immer mit Mili- tnr besetzt und den Herren Oetker und Scheel an­gedeutet, daß sie bei der geringsten Widersetzlichkeit sich eine Verhaftung zuzögen. Der Redakteur der "Hornisse", Heise, hat sich dem Gefängnisse durch die Flucht entzogen. Die Eremplare der heutigen Ausgabe der N. H. Ztg., welche für daS Ausland bestimmt waren, lagen schon auf der Post, sie sind "ver wie schon oben gesagt nicht befördert, sondern ebenfalls konfiSzirt. Heute Morgen waren sämmt­liche Korpskommandeure beim General Bauer. Der Bahnhof ist besetzt. Schullokale sind zu Wachestu- n eingerichtet unter Protest der Inhaber, welche ebenfalls bei den Gerichten Klage erhoben haben. Im Ganzen sind wegen AbreißenS dxr Plakate ge, stern 5 Personen verhaftet. Folgende Militärper­

sonen sind als Kommandeure ins Land geschickt: Major Reiner nach Rinteln; Oberst Hillebrand mit einem Bataillon Infanterie nach Marburg; Gene, ralmajor Schirmer nach Fulda; Oberst Bardeleben mit einem Bataillon Infanterie von Fulda nach Rotenburg. So eben hat der Stadtrath Sitzung gehalten. Er hat sich gegenüber dem jüngsten Ge­waltschritt der Regieruug dahin entschieden, einen energischen Protest dagegen zu erlassen. Der per­manente landständische Ausschuß hat gestern Abend spät noch folgende Anklage an die StaatSprokuratur abgehen lassen:

In der heute Abend öffentlich bekanntgemach­ten, hier beifolgenden Verordnung haben die StaatS, minister Hassenpflug, Major von Haynau und Le­gationsrath von Baumbach dahier 1) über sämmt­liche kurhessische Lande mitten im Frieden ohne alle rechtliche Veranlassung und ohne Zustimmung deS bleibenden lankständischen Ausschusses den Kriegs­zustand erklärt; 2) alle Volksversammlungen und Versammlungen von Vereinen verboten; 3) die Herausgabe von Zeitungen politischen Inhalts von der Genehmigung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht; 4) einen militärischen Oberbc- befehlshaber bestellt, denselben der verfassungsmäßi­gen Verantwortlichkeit überhoben und zur SuSpen- dirung der Behörden und Staatsbeamten und zu sonstigen Willkürmaßregeln ermächtigt; 5) die Staatsbürger den Militärgerichten und Gesetzen unterworfen. Wir finden hierin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amtsgewalt, welcher sogar nach 8. 1 der Verordnung vom 14. Februar 1795 in die Kategorie des Hochverraths fällt, indem er offenbar darauf abzweckt, die bisherige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, haben deßhalb nach §. 61 der VerfassungSurkunde die Anklage gegen die Vorgenannten auf den Grund obiger Thatsachen beschlossen und ersuchen die StaatSprokuratur nach §. 75 des GerichtSorgani- sationSgesetzeS vom 31. Oktober 1848 die Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, auch wegen der auf dem Verzüge haftenden großen Gefahr die sofortige Verhaftung der Angeklagten zu veranlassen, Unsere Legitimation ergibt die weitere Anlage. Kassel, am 7. Septbr. 1850. Der bleibende land­ständische Ausschuß.«

Leider hatte diese Anklage nicht den gewünschten Erfolg. Die StaatSprokuratur hat darauf Folgen­des (wesentliche) erwidert:Die StaatSprokuratur erkennt in den Handlungen, welche nach den Mit­theilungen deS bleibenden landständischen Aus­schusses von Seiten der Minister vorgenommen sind, eine VerfassungSverlctzung; sie nimmt an, daß die Minister wegen Verfassungs-Verletzun­gen nur von den Landständen, nicht von deren permanentem Ausschüsse und zwar lediglich vor dem StaatsgerichtShofe angeklagt werden können, daß den klaren Bestimmungen deS Strafprozeßgesetzes vom 31. Okibr. 1848 daS durch dieses Gesetz ge­schaffene Verfahren überhaupt und daS Institut der Staatsbehörden insbesondere keine Anwendung leidet auf den StaatSgerichtShof; daß es unzulässig ist, die Kompetenz des StaatSprokuratorS durch die An­nahme des geringeren Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt zu begründen und hierdurch die verfassungsmäßige Zuständigkeit deS StaatsgerichtS- hofeS für daS schwerere Verbrechen der Verfassungs­verletzung abzuerkennen und sieht sich deßhalb außer Stande, dem Ersuchen deS landständischen Aus­schusses, die Minister Haffenpflug rc. wegen Miß­brauchs der Amtsgewalt in Anklagestand zu setzen und zu verhaften, Folge zu geben.

Kassel ist sonst ruhig. Auch auS den übrigen Theilen deS Landes lauten die Berichte in Bezug auf die ruhige Haltung des Volkes günstig.

Deutschland.

* Wiesbaden, 10. Sept. (Assisenverhandlung gegen Kaspar Eitel, Jakob Flath, Johann Phi­lipp Schmidt und Regina S ch n a tz.)

Die Geschworenen haben die Angeklagten der bereits gestern mitgetheilten , denselben zur Last ge­legten strafbaren Handlungen schuldig erkannt, rücksichtlich des an dem Bedienten des Hrn. Breid- bach-Bür r eöh e i m verübten Diebstahls daS Vor- handenseyn des Merkmals des EinfteigenS in Abrede