Nassauische Allgemeine Zeitung.
â 203,
Donnerstag den 29» August
1850.
---Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Präuumeeationspreis des Herroathums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfurstentkumS Hessen, der Landgratschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt A"1 f/^°^',/i'eu Ländern â TariSschen Verwaltungsgebiet-- 8 fl. »«» fr. - Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum m t 3 fr.
kerâ. B°^^ man in W^Sbè in der L. Sch - lle n b e r 8Wn Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen hostämteru zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Die Einführung ermäßigter Briefportotaxen betreffend.
N ichtamtl i cher Theil,
Der Bundestag.
Deutschland. Wiesbaden (Se. Hoheit der Herzog nach Baden - Baden gereist. Berzeichniß der Fälle für die nächsten Assisen. Angekommene, vr. Heydenreich. — Frankfurt (Vorträge über die Sklaverei in Nordamerika. Der Prinz von Preußen). — Mannheim (Die Schiffbrücke). — Kassel (Die Präsidentenwahl). — Trier (Das große Lager bei Wetzlar). — Berlin (Die deutsche Frage. Die Verpflegungsgelder für Schleswig - Holstein. Gottfried Kinkel. Note). — Hamburg (Vorpostengefecht. Ent- schädigungSgelder. Truppen aus Anhalt-Dessau. Freiwillige. Vermischtes). - Lübeck (Die Cholera). — Rendsburg (Todesfälle. Latour du Pin).— Wien (Graf Nesselrode. Graf Medem. Hr. v. Meyendorf. Der Herzog von Braunschweig. Clery. Der GränzberechtigungStraktat).
Dänemark. Kopenhagen (Politik der demokratischen Partei).
Frankreich. Paris (Ernennungen. Das Schreiben Join- ville^S. Ein Zweikampf. Der Vertrag mit BuenoS-AyreS. Der LudwigStag. Ministerrath).
Großbritannien. London (Unterzeichnung des Protokolls). Italien. Turin (Der König. Die päplicheArmee. Konstitutionelle Kundgebungen in Neapel).
Neueste Nachrichten.
Sprechfaul für Stadt und Land.
Amtlicher Theil.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Einführung ermäßigter Bricfportotaren betreffend.
Um dem Korrespondcnzvcrkehr eine Erleichterung zu gewähren, sind mit höchster Genehmigung die durch die Beiordnung vom ’/i# Juni 1811 ein geführten Briefportotaren in dem Herzogthum vom 1. Juni dieses Jahres an in folgender Weise ermäßigt worden:
1) DaS Porto für einen einfachen, weniger als 1 Loth Zollgewicht wiegenden Brief ist zu zahlen auf die gerade geographische Entfernung vom Ausgabe, dis zum Bestimmungsorte:
bis 3 Meilen mit . . . 2 kr.
über 3 bis 15 Meilen mit 4 „ „15 „ 30 „ „ 7 „
„ 30 Meilen mit . . 10 „
2) für schwerere Briese und zur Briefpost geeignete Schriftenpakete wird erhoben: von 1 bis 2 Llh. Zvllgewicht excl. 2facheS Briefporto,
v ’ // ^ ft ff ff 5 „
„ 8 Loth Zollgelvicht an . . 6 „ „ solange, bis das Packetporlo mehr beträgt.
3) Waarenproben in Briefen oder den Briefen angehängt, wenn sie als solche kenntlich sind, und der Brief ohne die Probe unter 1 Loth Zollgewicht wiegt, zahlen bis zum Gewicht von 2 Loth Zollgewicht excl. nur das einfache Briefporto, bei schwerem Gewichte aber die Hälfte deS Porto, nach vor- stehender Gewichtöprogression. 4) Für Zeitungen und Journale, Brochüren, gedruckte und lithogra- phirte Zirkulare, Preiskourante und Empfehlungsschreiben, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namensunterschrift nichts anderes Geschriebenes enthalten, ferner für Korrekturbogen ohne daS Manuscript, lediglich mit den durch die Korrektur selbst veranlaßten Eintragungen oder Abänderungen,
r un^r Kreuzband versendet und bei der Aufgabe franktrt werden, wird der vierte Theil deS Porto nach vorstehender Gewichtsprogression ent- nchlet. o) Bei recommandirten Briefen ist, außer dem tarifmäßigen Porto ein RecommandationSge- von 7 kr. zu entrichten, worunter die Gebühr für den Aufgabeschein begriffen ist. Diese Rekom- mandatwnSgebühr hat bei frankirten rekommandirten Briefen überhaupt, sowie bei unfrankirten rckom, mandwten Briefen nach den nicht zum Fürstlich Dhurn und TariS'schen Postverwaltungsbezirk gehörigen Ländern, ferner nach Würtemberg und
Hohenzollern, der Aufgeber, bei unfrankirter rc- kommandirten Briefen nach und aus deck zum gedachten Verwaltungsbezirk gehörigen Ländern (Wür- tcmbcrg und Hohenzollern ausgenommen) aber der Empfänger zu zahlen. 6) Die Bestellgebühr von 1 kr. für jeden im Postorle zu bestellenden Brief kann in Frankofällen, wenn die Briefe nach Orten des oben bemerkten Verwaltungsbezirks (Würtem- berg und Hohenzollern ausgenommen) bestimmt sind, der Aufgeber bezahlen, in welchem Falle dies auf der Adresse durch die Bezeichnung, „frânco ein- schließlich der Bestellgebühr" zu bemerken ist. 7) Wenn bei Berechnung deS ganzen PortobetragS Bruchkreuzer sich ergeben, so werden solche auf volle Kreuzer ergänzt.
ES wird dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Wiesbaden, den 6. August 1850.
Herzoglich Nassauisches Siaatsministerium, Abtheilung deS Innern.
Schepp.
vdt. Mollier.
Nichtamtlicher Theil.
Der Bundestag.
Vom Main, 27. August. Eine neue Zir- kulardcpesche des österreichischen Kabinets vom 14 d. M. ist veröffentlicht, und dieser eine Vollmacht für einen Präsibialgesandten beigefügt! In fraglicher Zirkulardepesche wird bemerkt, am 26. April sei die Einladung zu einer außerordentlichen Bundesversammlung" erlassen worden. Wir gestehen, daß wir weder den RechtSboven kennen, auf welchen eine solche Versammlung sich zu stellen im Stande wäre, noch finvèn wir in angeregtem Zükulare vom 26. April irgendwie eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen; eS ist in derselben nur von einer Plenarversammlung die Rede. Wirb ferner behauptet, daß ein Theil der deutschen Regierungen „auS formellen Gründen" der Einladung nicht entsprochen habe, so bemerken wir dagegen einmal, baß sehr wesentliche materielle Grünbe gegen jene Einberufung geltend gemacht worden, sodann, daß allerdings sämmtliche deutsche Regierungen der Einladung Folge geleistet, jedoch teilweise mit Vorbehalten, die in der rechtlichen Natur der Sache lagen. Auch haben nicht einige Bundesgenossen eine Einsprache erhoben: cS waren ihrer außer Preußen, der deutschen Großmacht, noch 22 andere Regierungen. Soll nun der alte, rechtlich und thatsächlich mit Zustimmung sämmmllicher deutschen Regierungen aufgelöste Bundestag wieder einberufen werden, und zwar „für eine bedingte Dauer", so müßte eine ganz genaue Frist für diese Dauer von vorneherein sestgcstellt sein, sonst ist es gewiß, daß wenn für nothwendige Reformen die gesetzliche Stim- mcneinhelligkeit nicht erzielt wirb, diese Dauer eine beständige sein wird. Damit wäre abseiten der Regierungen jegliche ihren Völkern gegebene Zusicherung gebrochen und der Rechtszustand doppelt unsicher geworden. Wir können es nicht verkennen, daß die Fortdauer der jetzigen Lage der Dinge keine wünschenSwerthe ist, sehen aber in der Wiebereinberufung des aufgelösten BunveSorganS, zu welcher Oesterreich einseitig nicht befugt ist, Da eS keinen kaiserlichen Präsidialhof mehr gibt, sondern die nur von sämmtlichen Regierungen ausgehen könnte, die Veranlassung weit größerer Gefahren, als in der jetzigen Sachlage.
Seitdem die preußische Regierung die Ruhe und Ordnung im eigenen Lande, wie in einem großen Theile Deutschlands durch eigene Kräfte wieder hergestellt, und durch eine offene Vorlegung seiner VerfassungSentwürfe, so wie durch die Einberufung eines Deutschen Parlaments, ihre redliche Absicht einer wohlthätigen Umgestaltung der deutschen Zustände an den Tag gelegt hat, sind nicht allein in Preußen, sondern auch in vielen andern deutschen Bundesländern alle Verhältnisse des Verkehr und deS Handels in hohem Grabe gestiegen; Ordnung und Sicherheit, Vertrauen und Wohlstand haben sich, wie aus zuverlässigen Quellen von vielen Seite zu entnehmen ist, durchaus nur gehoben.
Die Wiederheraufbeschwörung des wegen seiner Un lhüchtigkeit aufgelösten Bundestags, mit den alten Formen, bet denen allein Oesterreich zu gewinnen meint, mit gänzlicher Verkennung aller Thatsachen, die sich in den letzten zwei Jahren ereignet haben, dürfte weit eher zur Erschütterung des Vertrauens, zur Gefährdung der Ordnung beitragen.
Die Thätigkeit der Bundesversammlung ist nicht am 12. Juli 1848 unterbrochen, sondern in durchaus rechtsgültiger Weise aufgehoben worden. Keinè Gewalt der Erde kann daS einmal Verstorbene durch einen Machtspruch wieder inS Leben rufen. Der Bestand des Bundes ist nicht in Frage gestellt; daS Schauspiel, welches er dem Auslande darbietet, muß man sich ebcnfall eine Weile gefallen lassen, da es leicht begreiflich ist, daß eine gründliche Wiedergeburt des deutschen Vaterlandes kein Werk einiger Jahre sein kann, und daß dabei Verwirrung , Mißhelligkeiten , Wechselfälle in Menge überwunden werden müssen. Und wie werden die Beschlüsse deS Bundestages von dem möglicherweise bald cinzuberufenden österreichischen Reichstage ausgenommen werden? Ist daS Programm von Krem- sier schon zerrissen? D. P.
Deutschland.
* Wiesbaden, 28. August. Se. Hoheit der Herzog ist gestern Abend nach Baden-Baden abgereist.
* Wiesbaden, 28. August. Vor den außerordentlichen Assisen deS dritten Quartals d. IS., welche den 2. September beginnen, werden die Anklagen gegen folgende Personen zur. Verhandlung kommen:
1) Montag den 2. September gegen Peter Jo, seph H ü h n e b a ch und Lorenz Hühnebach vonLyckershausen, wegen ausgezeichneten Diebstahls;
2) Mitwoch den 4. September gegen Wittwe Agnese Weber von Hattenheim, wegen Meineids;
3) Donnerstag den 5. September gegen Joseph Backofen von Oberlahnstein, wegen Fälschung;
4) Freitag den 6. September: gegen Adam Kor- _ bach von Schönberg, wegen Fälschung;
°) Samstag den 7. September: gegen Theodor Zeitz von Idstein, wegen ausgezeichneten Diebstahls;
6) Montag den 9. September: gegen Caspar Fitel von Homburg, im Bayerischen, Jakob Flath von Benzheim, Joh. Philipp Schmidt von Kemel und Regine Schmalz von Rhein- Dürkheim, wegen Diebstähle und Landstreicherei ;
7) Mittwoch den 11. September: gegen Philipp Pster^ Pfeffer von Schwanheim, wegen
8) Donnerstag den 12. September gegen Christoph Schütz II. von AßmanShausen, wegen Meineids;
9) Freitag den 13. September gegen Konrad P o p- p e r t von Loßhausen im Kurfürstenthum Hessen, wegen Tödtung;
10) Samstag den 14. September gegen Georg Hofmann von Frauenstein und Peter Burkhardt von da, wegen ausgezeichneten Diebstahls ;
11) Dienstag den 17. September gegen Joachim Zimmer von Patersberg, wegen ausgezeichneten Diebstahls;
12) Mittwoch den 18. September gegen Georg Danz Pusch von Erbach, Amts Eltville, wegen ausgezeichneten Diebstahls.
* Wiesbaden, 28. August. Gestern sind hier eingetroffen: Graf de Sayre, Baron Leon d^Her« vey-Saint-DcnyS, Graf de Lavallette, Baron de Greffuhle, Graf de Beaulancourt, Baron de Mon- tagnan, Baron de Joybart, Baron de Comnau, Baron d'Olivand, Vikomte de Protalier, Graf d'Aubigny, Hr. de la Villate, Hr. de Thevenot, Hr. de la Sagere rc.
Seit gestern befindet sich Dr. Heydenreich wieder hier. Durch die Rückkehr der in Schleswig bei den Verwundeten zurückgebliebenen Aerzte ist das Bedürfniß an Aerzten wieder gedeckt.