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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Freitag den 16» August

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Die Nass. Mg. Leitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme deâ Sonntag». Der vierteljährige Pränumeeationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthum» Nassau, des GroßherzogthumS und KurnirstentbiiniS Hessen, der Landgrasichag Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl , in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen VerwalkungSgebieteS « fl. kr. - Jnierate werden die dreispaltige Petitjeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen b -rg'schen Hos- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Plenum, engerer Rath und das Recht der Nation.

Der Friede-iskvngres,.

Deutschland. Wiesbaden (Abreise Sr. Hoheit des Her­zogs. Besuch bei dem Grafen von Chambord. Bild von Noche­brune. Angekommene). Kassel (Bedingungen für die schleswig-Holsteinischen Offiziere). München (Substdien für Schleswig-Holstein. Herr von der Pfordten und Graf Neffelrode). Gotha (Marschbereitschaft der Truppen). Braunschweig (SntschädigungSgelder für Schleswig-Holstein). Berlin (Ministerkrisis. Der engere Bundesrath. Anfrechthaltung der Union). Von de r Eider (Heinrich von Gagern). Schleswig- Holstein (Stellung der Dänen). Kiel (Unterhand­lungen. Schilderung de» Krieges durch einen französische» Offizier). Rendsburg (Bewegung der Dänen). Wien (Graf Bernstorff. Politische Stimmung. Haynau in Berlin. Marineministerium. Sir Charles Napier's Rück­tritt. Vermischtes).

Frankreich. Paris (Abreise des Präsidenten. Der Mu- nizipalrath von la Guillotiere. Metz. Der Graf von Chambord. Verlängerung der Präsidentschaft. Vermischtes). Italien. Turin (Ausweisung der Serviten. Verhaftung des Erzbischofs).

Neueste Nachrichten.

Plenum, engerer Rath und das Recht der Nation.

Die Jnsceuirung deSengeren Rathes" der Bundesversammlung, welche eingetretener Hinder­nisse wegen ausgeschoben werden mußie, soll jmn in den nächsten Tagen dennoch zu erwarten sein. Der in Frankfurt züfammenberufene Bundcsplenar, Versammlung hat die Mittel und Wege entdeckt, wie eine nicht zu Recht bestehende, unvollzählige und daher beschlußunfähige Versammlung dennoch zu Beschlüssen gelangen kann. Die österreichische Zirkularnole vom 19. d. hat die Skrupel einiger der Bundesgetreuen in Frankfurt zerstreut, sie hat namentlich den niederländischen Gesandten für Lu­xemburg und Limburg erst belehren müssen, wie die alte deutsche Treue in gegenwärtigen Zeiten mit dem Rechte fertig zu werden weiß. Und nun, nach­dem die Einsicht sich Bahn gebrochen hat, èaß ein mangelndes Recht einfach durchdie geeigneten In­struktionen" einiger deutschen und außerdeutschen Höfen ersetzt werden kann, soll das Plenum zu einem Beschluß gekommen sein und die Verwand­lung desselben in den engeren Rath für die nächsten Tage zu erwarten stehen.

ES bedarf keines Beweises, daß schon um die­ses Ursprungs willen die künftigen Beschlüsse dieses sogenannten engeren RatheS im Voraus für null und nichiig erklärt werden müssen, auch abgesehen von der ganzen Beweisführung derer, welche mit unS die Bundesversammlung ein für allemal als aufgelöst betrachten. Aber daS schreiende Unrecht dieser Art und Weise der Berufung kann auch den ehrlichen Leuten in Großdeutschland nicht verborgen bleiben. DaSPlenum" war unvollzählig und be, schlußunfähig geblieben.Zu einer gültigen Be- schlußnahme gewöhnlicher Art, heißt es in der Ge­schäftsordnung der vormaligen Bundesversammlung wird in einer Plenarversammlung die Abgabe von wenigstens sechs und vierzig einverstandenen Stim­men erfordert." Nun berechnen sich aber die Stimmen der jetzt in Frankfurt vertretenen Regierungen, nach dem für dasPlenum" festgestellien Stimmenver« yaltmß, auf höchstens 35 Stimmen, die Stimmen beider Hrpen und des dänischen Hrn. von Bülow mit eingerechnet; von einer gültigen Beschlußfassung ehemaligen BundeSrechtS kann also nicht die Rede sein.

~ österreichische Einberufungsnote vom 19. weiss die bisherige Befchlußunfähigkeit dieser Ver­sammlung auf die einfachste Art zu verbessern In der Einleitung dieser Depesche wird die Erfölglo- flgkeit deS Lchrittes, welchen Oesterreich am 26

d. 3. gethan hat, d. i. die Erfolglosigkeit der Einberufung der Plenarversammlung gar nicht ge­leugnet. . Der ganze Inhalt der Depesche .ist auf die Empfehlung eines neuen Schrittes, des durch die gegenwärtigen Umstände gebotenen letzten Mil- rels gerichtet, und dennoch endet die Depesche mit

der Hinweisung auf den von der beschlußunfähigen Versammlung zu erwartenden Beschluß. Es wird nämlich daS Ersuchen an die Regierungen gestellt, daß es ihnen gefällig sein möge, ihren Bevoll­mächtigten bei der Bundesplenarversammlung ohne Zeitverlust mit den geeigneten Instruktionen zu versehen, damit sobald als möglich ein demnächst von dem Vorsitzenden im Auftrage seines HofeS zu stellender Antrag zum Beschluß erhoben werden könne".

ES ist nicht unsere Aufgabe, den Jrrgängen dieser diplomatischen Sophistik nachzugehen, welcher Alles und Jedes möglich wird, was ihren Zwecken dienen kann. Wir müssen sogar bekennen, daß un­serem beschränkten Unterthanenverstande die Zwecke nicht klar geworden sind, welche Oesterreich und seine großdeutschen Verbündeten mit dieser Einbe- rufung der Bundesversammlung für die von ihnen Deutschland zu oktroyirende Verfassung zu erreichen gedenken. Bekanntlich kann, nach Art. 7 der Bun- deSakte, wo eS auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze und auf organische BundeSeinrichtun- gen ankommt, weder in der engeren Versammlung, noch im Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehr­heit gefaßt werden. Und in der Wiener Schlußakte wird diese Bestimmung ausdrücklich wiederholt und dahin erweitert, daßbei organischen BundcSeinrich- tungen nicht nur über die Vorfrage, ob solche unter den obwaltenden Umständen nothwendig sind, son­dern auch über Entwurf und Anlage derselben in ihren allgemeinen Umrissen und wesentlichen Be­stimmungen im Plenum und durch Stimmeneinhcl- ligkcit entschieden werden muß". Da eS sich nun doch bei der Umgestaltung der Bundesverfassung MM..Mriell um Abänderung der Grundgesetze deS Bundes und um organische Einrichtungen handelt, ein Plenum aber auch nur mit den sechsundvierzig Stimmen gar nicht hergestellt werden kann, so würde dieser Weg, wie man sieht, gar nicht einmal zu einem Resultat führen. Vielleicht ist es gerade auf diese Resultatlosigkeit abgesehen, damit eS bei der alten Bundesverfassung dann sein Bewenden haben kann.

Wozu überhaupt nur der Eifer um die Wie­derbelebung der abgestorbenen Bundesformen, wenn nicht einmal von den Fürsprechern der Bundesver­sammlung diese Formen heilig gehalten werden? Der aufgehobene Bundestag soll sich lediglich zu dem Zwecke Herstellen, sagte dieKonst. Korr." mit vollem Recht, um sich nochmals aufzuheben I Kann eS eine naivere, wollen wir sagen Forderung geben? Man schwört, daß man nureine; den Bedürfnissen der Zeit entsprechende Neugestaltung deS Bundes" anstrebe, und man fängt damit an, gerade diejenige Gestaltung des Bundes neu zu be­leben, die man selbst für die den Zeitbedürfniffen nicht entsprechende erklärt! Noch mehr! Man zeigt sich anscheinend bereit, diesen Bedürfnissen genug zu thun, weist aber wiederholt und auf das ent­schiedenste die Anerkennung der einzigen bisher inS Leben getretenen Form ab, die jenen Bedürfnissen wirklich Rechnung trägt die Anerkennung der Union! Wie kann man hoffen, unter solchen Um­ständen für seine Betheuerungen Glauben und Ver­trauen zu finken? Man will eine Verfassung, ein Organ. O ja! Irgend eine Verfassung, irgend ein Organ würde man wohl schon auShecken, wenn den Berathungen hierüber freie Hand gelassen würde. Allein Deutschland, daS bei ter Sache einigermaßen interessirl ist, ist es nachgerade müde, der Spielball deS politischen Erpcrimenlirens zu seyn. ES wünscht zu wissen, was für eine Verfas­sung, waS für ein Organ des weiteren Bundes man ihm zudenkt! Aus diese Frage, die allerwich- tigste, bleibt die Zirkulardepesche, die Antwort schul­dig. Ist eS die Verfassung deS deutsch-chinesischen Mittelreiches von 70 Millionen, oder das Münche­ner Direktorium und Gruppenwesen? Deutschland bedankt sich für daS Eine wie für das Andere. Das mindeste Zeugniß wirklich ernsten Willens zu einer Neugestaltung, welches das Wiener Kabinet hätte ablegen müssen, wäre die Veröffentlichung seines Planes gewesen. So hat eS Preußen ge- macht, als es am 26. Mai v. I. mit dem Entwürfe der Unionsverfassung hervortrat. Oesterreich dagr- gcn hat eine den Bedürfnissen deö deutschen Volkes genügende Verfassung weder bisher vorgeschlagen, noch wird es sie je vorschlagen". (Schluß folgt.)

Der Friedenskongreß.

DaS Komite zu dem nächster Tage hier zu- fammentretenben Friedenskongresse veröffentlicht hier­mit unterm Gestrigen das' nachstehende offizielle Programm:

Die Freunde deS allgemeinen Friedens, welche im Jahre 1848 in Brüssel und im Jahre 1849 in Paris zu einem Kongresse versammelt waren, wer­den in diesem Jahre zufolge eines Beschlusses deS Pariser Kongresses sich in unserer Stadt versam. meln, und eS sind diese Sitzungen dieses Kongresses auf den 22., 23. und 24. August anberaumt. Die Verhandlungen werden namentlich folgende von dem Komite ausgestellte Gegenstände ' betreffen : 1) die Mittel und Wege, wie künftighin zwischen den Völkern sich ergebende Streitigkeiten schieds­richterlich beigelegt werden sollten; 2) das baldige Zusammentreten eines allgemeinen Ausschusses ver­schiedener Völker, mit der Aufgabe, ein völkerrecht­liches Statut für die internationalen Beziehungen zu entwerfen; 3) die Dringlichkeit, alle Regierungen auf die Nothwendigkeit eines allgemeinen und gleich, zeitigen Entwaffnungssystemâ aufmerksam zu ma­chen; 4) die Beseitigung so mancher Veranlassungen zu Völkerkriegen mittelst geeigneter politischer und ökonomischer Maßregeln, insbesondere durch Ent­wickelung der Kommunikationsmittel, Erweiterung der Postreformen, Verminderung der StaatSauS- gaben, Verbesserung deS Unterrichts- und Erzie- hungSwesenS, möglichste Ausgleichung der Münzen, Maße und Gewichte ic., und endlich durch Aus­breitung und Weiterverzweigung der FriedenSgesell- schaften. .

ES ist von selbst verstanden, daß Niemand zur Vertheidigung deS Krieges daS Wort ergreifen kann. Wer sich als Mitglied deS Kongresses bekennt, er­klärt sich dadurch stillschweigend für den Grundsatz, daß die Lösung völkerrechtlicher Fragen durch Waffen­gewalt den Lehren der Religion, der Philosophie, der Sittlichkeit uud den StaatSzwecken zuwiderlaufe, und daß die Humanität es vielmehr zur Pflicht mache, überall friedliche Ausgleichungen zn suchen. Demnach dürfen alle Erörterungen im Kongresse nur die Mittel betreffen, den Krieg abzustellen und blu­tige Entscheidung durch angemessene, bet vorge­schrittenen Gesittung entsprechende Einrichtungen zu ersetzen.

An dem bevorstehenden Kongresse werden sich, bereits eingetroffenen Anzeigen zufolge, eine große Zahl hochgeachteter Männer aus den Vereinigten Staaten Nordamerikas, aus England, Frankreich, Belgien und andern europäischen Ländern betheili­gen. Auch in alle Gegenden Deutschlands sind zahlreiche Einladungen versandt, und von vielen Seiten ist eine Theilnahme zugesagt worden.

Wer von hiesigen Einwohnern als Mitglied bei dem Kongresse sich zu betheiligen wünscht, wird hier­durch aufgefordert, sich deshalb schriftlich bei dem unterzeichneten Komite anzumelden. Die Anmel­dungen müssen jedoch mit der Angabe der Wohnung versehen sein und bis spätestens Sonntag den 18. August an daS Komite (Untermaingua! 3) einge­sandt werden, damit dieselben den vereinigten Ko- mites vorgelegt und unter Berücksichtigung deS vor, handenen Raumes die erforderlichen Eintrittskarten auSgefertigt und den Mitgliedern vor Eröffnung deS Kongresses zugesendet werden können.

Karten für Zuhörer werden Paulsplatz 7, im Lokale deS lutherischen Kirchenvorstandes, und zwar Mittwoch den 21. August von 9 1 und von 3 5 Uhr, und Donnerstag den 22. August von 810 Uhr auSgegeben. Frankfurt, den 13. August 1850. Das Komite deS Friedens-Kongresses.

Deutschland.

* Wiesbaden, 15. August. Gestern Nach­mittag ist Se. Hoheit der Herzog nach Bad EmS abgereist. Er wird kort beiläufig 10 Tage ver­weilen. Die Großfürstin Helene wird dort er­wartet.

Gestern Vormittag um halb zwölf Uhr hatte Se. Hoheit der Herzog dem Grafen von Chambord einen Besuch abgestattet; Nachmittags zwischen 3 nh A 11 h- fc^i. a^.- At.^e.. er» k^ --*