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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 186.

Freitag den S Muguft

1850,

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfollo^Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljâkriae Nrâni,m>^tinnav^>a ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfurstentlmmS Hessen, der Landgrafschait Heffen-Hombura und der freien SfX âr«rfw S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisichen BerwaltungSgebieteS S fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitreile oder deren Raum mit r p,. erechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll e n be r g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

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Uebersicht.

Die Einberufung der Bundesversammlung.

Stimmen der Presse.

Deutschland. Wiesbaden (Enthüllung der Hygieastatue.

Generalversammlung des deutschen Vereins. Privatkonzert für Schleswig-Holstein. Weilburg (Verein zur Unter­stützung Schleswig-Holsteins). Mainz (Erzherzog Al­brecht). Stuttgart (Wächter-Spittler. Der Prozeß gegen

Farr. Unterstützungen für Schleswig-Holstein. Der König nach Baden-Baden). Berlin (Prozeß Reichenbach-

Der engere Rath. Vollmacht der Bundeskommifsto». Graf von Chambord). Olden bürg (Reduktion des Militärs).

Hamburg (Ankauf der Hannoverschen Artilleriepferde).

Flensburg (Verlust der Dänen). Rendsburg

(Befestigungswerke). Kiel (vr. Heydenreich. Heinrich v. Gagern. Gerücht die Anstellung fremder Osizsiere betr.)

Schleswig-Holstein (Prof. Stromeyer gefangen).

Wien (Die Deutschkatholikcn. Der Belagerungszustand.

DaS lombardische Anleheu).

Frankreich. Paris (Guizots Kabinetsches nach Wies­baden. Die Reise des Präsidenten. Die Nationalversamm­lung, Antrag des Gen. Fabvier).

Italien. Neapel (Die Entschädigung an England).

Amerika. New- Vork (DaS neueKabinet. Prof.Webster).

Neueste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Die Einberufung der Bundes- Versammlung.

(Schluß.)

Aber Oesterreich beruft sich auf das Recht, wel- cheS eS zur Einberufung des Bundestages habe. Wann, und wozu hat sich Oesterreich nicht auf das Recht berufen? Wann und wozu haben sich nicht die deutschen Regierungen auf daS Recht berufen, wenn cS darum handelte, ihres Herzens Gelüsten zu bemänteln? Wir wollen von der Handhabung des Rechts von Seiten der vormärzlichcn Bundes­versammlung schweigen. Nur daran wollen wir erinnern, was Alles im Laufe dieses letzten JahreS von Oesterreich alsRecht" plokamirt ist. So lange der österreichische Reichsverweser in Frankfurt bestand, war die Zentralgewalt mit oder ohne Nationalver­sammlungRecht". Nebenbei war esRecht", während die Zentralgewalt den Krieg gegen Däne, mark erneuerte, daß Oesterreich mit Dänemark Frie­dens, und FreundschaftSbezeugungen austauschte. Darnach war das InterimRecht". Es warRecht", daß Oesterreich faktisch in den Besitz der obersten Gewalt über Deutschland setzte , auch nachdem es durch seine Verfassung vom 4. März seine deutschen Lande dem Verbände mit Deutschland entzogen hatte. Darnach wurde die Einberufung der Plenarver­sammlung fürRecht" erklärt, als aber das Ple­num nicht mehr als 9 Stimmen zählte, versuchte man., daS Recht auf den engern Rath zu übertrat gen. Endlich bleibt nichts übrig, als Beides zu­sammen zu nehmen, und nun gibts kein anderes Recht, als die Bundesversammlung, die doch im Jahre 1848 unter dem Vorsitze und nach der Er­klärung deS österreichischen Prâsidialgesandten in aller Form aufgehoben ist. So wird DaS zum Rechte gemacht, waS den Zwecken der Macht am besten konvcmrt.

Gegen dieses österreichische Recht macht Preu- ßen iem Recht geltend. Wir untersuchen nicht, ob dieses Recht nach den Zwecken der Macht ftre Ä ift9^ ^®ie i^hrhcit "' diesem Rechts, [ . j ed "^ der begonnenen Auflö,

5 Umgestaltung der deutschen Verfassung Faktor ^ d'i'e N,r?sf Volksvertretung ein neuer

Wkmsse ,'st das Wesen der alten Bundesverfassung total verändert worden; es sind damit die Anfänge zu dem Bundesstaate gelegt worden, welche wenn nun zu dem Alten zurückgekehrt werden soll' nicht ^"geführt, sondern aufgelöst werden. Ein neues Bundesrecht, zum großen Theil der gerade Gegen, atz deS alten, soll für Deutschland gefunden und begründet werden. Wer sich allein auf daS alte Recht beruft, der negirt die. schon begründeten An- sänge deS neuen Rechts und stellt sich dem Rechts,

anspruche deS Volks entgegen, welcher mit der alten Bundesverfassung unvereinbar ist. Die Behaup­tung der Preuß. Regierung, daß der Bund nur noch nach seinem materiellen Inhalte fortbestehe, daß nur das Bundcsverhältniß unter den einzelnen deutschen Staaten noch erhalten sey, daß aber die Bundes­verfassung vollständig durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848 aufgehoben sey, entspricht der Lage der Verhältnisse, in denen das Alte mit dem Neuen gemischt und verwachsen ist, in viel höherem Grade, als die brutale Forderung Oesterreichs, daß durch die letzten zwei Jahre ein Strich gemacht werden und die Bundesversammlung für Deutsch­land bestehen soll, auch nachdem Oesterreich sein Bundcsverhältniß mit Deutschland aufgelöst hat eine Forderung, wodurch das Recht zum schreienden Unrecht wird.

Der Widerspruch der preuß. Regierung wird die Ausführung dieser Pläne vereiteln. Ist die ^Plenarversammlung" ohne Preußen nicht voll ge­worden, so wird auch die Bundesversammlung ohne Preußen nicht zu ihrer Eristenz gelangen, und die Beschlüsse, die etwa ein Theil der Regierungen un­ter den usurpirten Namen der Bundesversammlung fassen könnte, werden ungefähr dieselbe Bedeutung haben, wie die seiner Zeit von der Stuttgarter Reichsregentschaft erlassenen Dekrete. Indeß über dieses negative Ergebniß wird eS der Widerspruch der Regierungen gegen einander auch nicht bringen. Erst durch die Anerkennung der Volksvertretung, als eines nicht zu umgehenden Trägers der deut­schen Verfassung und durch die Wiederanknüpfung deS in Frankfurt abgerissenen Fadens läßt sich der gemeinschaftliche Boden für die Fortsetzung deS un­terbrochenen deutschen Verfassungswerkes und die erwünschte Kontunuität deS Rechtes in den deutschen VerfassungSwirren erreichen. Die-cS Versamm­lung hatte ihre Befugnisse auf die deutsche Aen- tralgewalt übertragen, die nicht ohne Mitwirkung der Nationalversammlung auSgeübt werden konnten. Dieses Verhältniß ist auch von dem Reichsverweser ausdrücklich anerkannt worden, indem er nur die auf ihn übertragenen Rechte des engeren Rathes in die Hände der Zentralkommission niederlegte. Die Rechte der Plenarversammlung können ohne Einberufung der Volksvertretung nicht wieder aus­geübt werden.

Stimmen der Presse.

Die maßlos heftigen aber wohlberechneten An­griffe des Lloyd gegen Preußen, die deutsch-patrio, tische Wärme, womit daS Organ des Wiener Ka- binetS Deutschland von dem Untergänge zu retten gelobt, den ihm Preußen bereite, haben endlich selbst die Deutsche Reform auS ihrer Ruhe zu einer Ent­gegnung geweckt, der wir Nachstehendes entnehmen: Welcher deutsche Staat hat dem verfassungsmäßig erklärten Bundeskriege zum Trotz seine Kontingente an Geld und Mannschaft hartnäckig verweigert? Welcher deutsche Staat hat in schnöder Verletzung deS nach seiner Meinung in voller Kraft bestehen­den Bundesrechtes seinen Gesandten in der Haupt­stadt deS Bundesfeindes gelassen? Welcher deutsche Staat hat, obgleich er die Flotten-Matrikularbeiträge unter dem Vorwande verweigerte, daß seine eigene Flotte dem Bunde stets zur Disposition stehe, diese Flotte nicht nach der Ost- und Nordsee geschickt, sondern sie im Gegentheil unter den Befehl eines dänischen Admirals gestellt? Welcher Staat hat durch Vereinigung aller seiner bisher nur neben- einanderstehenden Länder zu einem Gefammtstaale, seine deutschen Bundesländer in ausdrücklicher Er­klärung jeglicher Einwirkung der Bundesgesetzge­bung, in welcher Form sie auch erscheine, entzogen? Welcher Staat hat durch die Koalition seiner Abge­ordneten mit denen der rothen Demokratie daS erste deutsche Parlament in jene Bahnen getrieben , auf welchen cS sich und Deutschland inS Verderben rei­ßen mußte? Welcher deutsche Staat endlich hat denen, welche den einzigen noch übrigen Weg der Rettung kühn und hoffnungsvoll betraten, durch seine Künste, seinen Widerspruch, durch geschickte Benutzung aller unlauter« Gelüste, schwere, und wie man in Wien jubelnd meint, unübersteigliche Hin­dernisse bereitet? Die Antwort möge der Llovd in seinen eigenen Spalten suchen.

Preußen aber, wenn es für den unerfreulichen AuSgang des dänischen Krieges, für die tiefschmerz- iche, schmachvolle Zerrissenheit des deutschen Vater­landes irgend eine Verantwortlichkeit übernehmen, irgend eine Schuld tragen soll, kann nur die Eine zubestehen, einer vielleicht zu großen, zu ängstlichen Rücksicht aus jedes, wenn auch nur vorgeblich, be­stehende Recht, dessen Aufgeben als zum Heile des Vaterlandes nothwendig , von Preußen wohl er­wartet, nicht aber erzwungen werden durfte. Wer, wie Preußen, mit eigenen schweren Opfern auf dem Wege vorging, der allein noch zur Einigung Deutsch­lands führen konnte, dabei aber mit seiner Appel­le lion an den Patriotismus gewisser Volksstämme und Regierungen Deutschlands sich irrte, der trägt vor Gott und der Welt keine Schuld, wenn Deutsch­land wirklich, wie der Lloyd meint, zu einem geo­graphischen Namen, zu einem leeren Begriff ohne konkrete Macht hinabgesunken wäre. Jene Herren freilich, welche im Tarischen Palast zu Frankfurt mehrere Wochen hindurch Plenum spielten, und jetzt mit nicht besserem Erfolge den engern Rath des rechtlich und faktisch nicht mehr eristirenven Bun­destages vorstellen sollen, sie werden dem Lloyd auf seine Frage:Wo ist Deutschland"? die Antwort nicht geben, von welcher er meint, daß sie die In­tegrität deS deutschen Bundesgebietes wahren, die Unionin ihren ursprünglichen Dunst" auflösen, die Herzen der niedergebeugten Deutschen aufrichten werde. Wir aber rathen dem Lloyd, die höhnische Frage nicht so oft zu thun, nicht zu voreilig zu be­antworten, damit ihm nicht endlich von der Seite des preußischen Selbstgefühls einHier" ! entgegen» tone, vor welchem seine übermüthigen Phrasen ver­stummen würden."

Die heutigeKonst. Korr." enthält eine Be­leuchtung der österreichischen Zirkularnöte vom 19. 3uü, worin Zweifel ausgesprochen werden über den ernsten Willen Oesterreichs, wirkliche Verbesserun- gen der deutschen Bundesverfassung ins Leben treten zu lassen. Es heißt darin am Schlüsse:DaS mindeste Zeugniß wirklich ernsten Willens zu einer Neugestaltung, welches daS Wiener Kabinet hätte ablegen müssen, wäre die Veröffentlichung seines Planes gewesen. So hat eS Preußen gemacht, als eS am 26. Mai v. I. mit dem Entwürfe der Unions­verfassung hervortrat. Oesterreich dagegen hat eine den Bündnissen deS deutschen Volks genügende Ver- fassung weder bisher vorgeschlagen, noch wird eS sie je vorschlagen. So lange eS aber das nicht thut, kann eS aber auch nicht verlangen, daß wir die Union, so klein sie ist, wegwerfen sollen für die unbekannte Größe, die man in Wien berechnen mag. An der Union wissen wir, was wir haben; waS Wien uns bietet , davon wissen wir nichts. Es ist uns nicht zu verdenken, daß wir das Ge­wiße dem Ungewissen, die Realität dem Phantasie- biloe, daß wir selbst, nach dem harmlosen Sprich, worte, den Sperling in der Hand der Taube auf dem Dache vorzichen".

Deutschland.

* Wiesbaden, 8. Aug. Heute ging die feier­liche Enthüllung der auf dem Kochbrunnenplatz auf, gestellten Hygieastatue vor sich. Die den Platz um­gebenden Häuser waren mit Fahnen, Laubgewinden und Blumenkränzen geschmückt; ober dem Stand­bild war eine aus Blumen und Laub gewundene Herzogskrone angebracht; für die Zuseher waren Emporbühnen aufgerichtet. Nach halb 10 Uhr traf der Festzug, der sich auf dem Marktplatz gebildet hatte, auf dem Platze ein. Die Feier begann mit einer Fest-Ouverture und einer Kantate, die von den Gesangvereinen mit Jnstrumental-Begleitung aufgesührt wurde. Nach der vom hiesigen Bürger, meister Fischer gehaltenen Festrede, wurde sodann die Gruppe enthüllt. Dieselbe ist ebenso sinnreich fom< ponirt, als trefflich auSgeführt und bildet wahrhaft eine Zierde des Platzes.

Hygiea sitzt auf einem Felsen, ihr linker leicht gebogener Arm hält eine schlanke, auf dem Felsen ausstehende Vase, mit der rechten Hand reicht sie einem neben ihr knieenden Mädchen die Schale,