Nassauische Allgemeine Zeitung.
Jg L8L.
Mittwoch den 7. August
1S3O»
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio -Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumeeationsrreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, des Großherzogthums und ârfurftentbums Hessen, der Landgraf, cha'i Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt » ff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. - Jn,erate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenberg ichen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Anklage gegen die Lehrer Deisner, Horn und Schmidt wegen Meineids und Derlertung rum Meineid.
Deutschland. Wiesbaden (Reskript des Bischofs von Limburg. Graf v. Chambord. Rückkehr des Minister-Präsidenten). — Weilburg (Durchmarsch preußischer Truppen nach Wetzlar). — Limburg (Die Bezirksräthe und das Kreisamt). — Frankfurt (Die Großdeutschen und die Demokraten). — Köln (Ein neues Londoner Protokoll). — Karlsruhe (Oesterreichische Besatzung). — A r o l se n (Begeisterung für Schleswig-Holstein). — Berlin (Ministerrath. Schleswig-Holstein. Unterhandlungen Frankreich und Oesterreich). — A u s H o l st e i n (Offiziere. Geld- scndungen. Feldarbeiter benölhigt). — Kiel (Heldenmuth eines Schweden. Der Hafen. Brommh's Parlamentär. Vermischtes). - A ltona (Fehmarn). — Rendsburg (Befestigungen). — Wien (Aufhebung des Belagerungszustandes. Erzherzog Albrecht. Gesandtenwechsel. Dankadresse. Die Bundesfrage. Besetzung der Herzögthümer. Herbeiziehung preußischer Juristen. Flucht des Gen. Adj. Haynau^S).
Frankreich. Paris (Note an die Schweiz. Der Legiti- mistenkongreß. Schleswig-Holstein. Antrag die Aufhebung des Wahlgesetzes bete. Vermischtes).
Kroatien. Agram (Einzug des Banus).
Neueste Nachrichten.
Sprechsaal für Stadt und Land.
*** Die Anklage gegen die Lehrer Deisner, Horn und Schmidt wegen Meineids und Verleitung zum
(Schluß.)
Schmidt hat in allen Verhören in Abrede gestellt , die mit seinem Namen unterzeichneten, in dem Prozesse als Beweismittel gegen ihn benutzten Briefe, geschrieben zu haben. Als Schmidt'die Ueberzeugung gewinnen mochte, mit der Ausrede: sein äußerst gering befähigter, damals noch in einem sehr jugendlichen Alter gestandener Sohn, habe die Briefe geschrieben, nicht auszulangen, der- dächtigte er den Valentin Wintermeyer, dermalen auf einem Hofe bei Frankfurt, und den verstorbenen Kaufmann Ludwig Wagner von Neudorf; da beide Personen seine Handschrift nachzuahmen fähig sein sollen und ihnen außerdem eine genaue Kenntniß seiner Verhältnisse zu Statten komme, so könnten sie immerhin die Briefe geschrieben haben.
Bei der Abhör der alö Zeugen vernommenen Lehrer Horn und Deisner hat sich Lehrer Schmidt nach der Versicherung des als Anwalt der Kläger zugegen gewesenen Prokurators von Eck auf eine höchst auffallende Weise betragen. Durch sein Räuspern und Hüsteln während der Abhör des Lehrers Horn wurde Prokurator von Eck veranlaßt, auf sein Benehmen während der Vernehmung des Lehrers DeiSner genauer zu achten, wollte sich auch zur Verhütung von Kollusionen zwischen Schmitt und Deisner stellen, allein dieser drägte sich an Schmidt so dicht heran, daß der Anwalt, um kein Aussehen zu erregen, von seinem Vorhaben abstehen
Deisner stockte etwas in seiner Rede, wie er an die Summe kam, welche Lehrer Horn bei dem Freiherrn von Preuschen als Darlehen aufzunehmen beabsichtigte; dem Prokurator von Eck ist es vor, gekommen, als wenn Lehrer Schmidt bei dieser Ge, legenhcil mit den fünf Fingern seiner linken Hand leise OCjutft hatte, wenigstens gab Lehrer Deisner sofort nach diefem Maneuvre mit voller Bestimmtheit an, Horn habe damals den Betrag von 500 fl leihen wollen. '
AlS DeiSner im Verlauf des Verhörs speziell gefragt wurde, wo der H. Vizepräsident v. Preuschen gewohnt habe, und er die unbestimmte Antwort gab „an der Kaserne", sowie abermals stockte, fuhr Schmidt mit der rechten Hand über die Stirne und streckte den Zeigefinger etwas vor. Auf dieses Zeichen sagte Deisner: „DaS Eckhaus der Kaserne gegenüber rechts"!
Auf Grund dessen lautet die Anklage!!. dahin, daß
1) Anton Horn und Christian Deisner als Zeugen nach vorgängiger Beeidigung am 13. Juli 1849 bei Herzog!. Justizamte zu Eltville wissentlich falsch auSgesagt zu haben, a) der Herzog!. Vizepräsident Freiherr v. Preuschen sei um Fastnacht 1842 in Neudorf in ihrer Gegenwart mit Johann Wilhelm Schmidt übcreingekommcn, daß dieser bei der'Ansteigerung des Hauses und der Güter deS Adam Barbeler zu Neudorf nicht an die Versteigerungsbedingungen gebunden sein, auch für seine Bemühungen 10 pCt. des SteigpreiseS erhalten, diesen zu 4Vi pCt. verzinsen und zur Rückzahlung während seiner Lebenszeit nicht verpflichtet sein, vielmehr Abschlagszahlungen nach Belieben zu leisten berechtigt sein solle; b) Johann Wilhelm Schmidt habe im Frühjahre 1844 in ihrer Gegenwart an der herzoglichen Vizepräsidenten v. Preuschen auf den Kaufpreis der Barbelcr'schen Immobilien eine Abschlagszahlung von 1100 fl. gegen Ertheilung einer Quitttung geleistet;
2) Johann Wilhelm Schmidt in der Absicht, die Erben des H. Vizepräsidenten Freiherr» v. Preuschen um einen Geldbetrag von etwa 1000 Gulden widerrechtlich zu benachtheiligen, sich selbst aber einen unerlaubten Vortheil in gleichem Betrage zu verschaffen, den Christian Deisner und Anlon Horn zu den unter pos. 1 angegebenen falschen eidlichen Aussagen vorsätzlich bestimmt hat/ an der Erlangung deS von ihm beabsichtigten Vermögensvortheils aber durch zufällige, von seinem Willen unabhängige, Umstände verhindert worden ist, sowie daß in der nunmehr wegen jener falschen Eide und Verleitung zum Meineid eingeleiteten Untersuchung;
3) Adam Ernst als Zeuge nach vorgängiger Beeidigung vor dem Herzog!. Justizamte zu' Eltville am 20. Januar 1850 wider besseres Wissen falsch auSgesagt ch.u, er f.y im Frühjahr 4E auf dem Wege von Wiesbaden nach Rauenthal mit Christ. DciSner zusammengekommen und mit ihm nach Neudorf gegangen, und habe, ihn auch noch am Nachmittag desselben TagS in Rauenthal getroffen;
4) Anton Jäger als Zeuge nach vorgängiger Beeidigung vor Herzogl. Justizamte zu Eltville am 10. Januar 1850 wider besseres Wissen falsch ausgesagt hat, er habe im Jahre 1843 oder 1844 die Lehrer DeiSner, Horn und Schmidt in das erste HauS auf der rechten Seite der Friedrichsstraße dahier in der Richtung von der Kaserne her gehen sehen;
5) Christian DeiSner den Jakob DeiSner beauftragt hat, den Adam Ernst zur Ablegung deö unter pos. 3 unb den Anton Jäger zur Ablegung deS unter pos. 4 bezeichneten falschen Zeug, nisseS zu bestimmen, und
6) Jakob DeiSner in Folge dieses Auftrags die beiden genannten Mitangeschuldigtcn zur Ablegung jenes falschen Zeugnisses vorsätzlich bestimmt hat;
Die sub III und IV erwähnten Unters», chungcn gaben Veranlassung zu der folgenden An- klage: daß
1) Johann Wilhelm Schmidt als Zeuge nach abgeleistetem Zeugeneid vor dem Lenoql. Amte zu Eltville am 23. Oktober 1848 wissentlich falsch auSgesagt hat, daß Philipp Siegfried von Nauen, thal ihm gegenüber in Beziehung auf die, in der erwähnten Untersuchung gemachte, Aussage, erkârt habe, er habe nur einen Spaß bei dem jungen Rußler gemacht, dieser jedoch die Sache weiter erzählt, und er, Siegfried, die Angabe aus Furcht, sonst als Vcrläumder bestraft zu werden, nicht widerufen;
2) Christian Deisner den Johann Wilhelm Schmidt zu der unter 1 erwähnten falschen Aussage vorsätzlich bestimmt, auch
3) Christian Deisner den Schuhmacher Quirin Scholl von Rauenthal dahin zu bestimmen gesucht hat, wider besseres Wissen vor Gericht eidlich aus- zusagen, daß er gehört habe, wie Philipp Siegfried in einer Unterredung mit Johann Wilhelm Schmidt gesagt, er habe den Lehrer Deisner nicht bei der Barbara Weber in der Schulstube zu Rauenthal angetroffen; Deisner aber an der Erreichung seines Zweckes dadurch verhindert wurde, daß Quirin Scholl die Zumuthung zurückwieö;
4) Christian Deiöner den Soldaten Jakob Schäfer von Rauenthal dahin zu bestimmen gesucht
hat, wider besseres Wissen vor Gericht eidlich aus- zusagen, die Barbara Weber von Rauenthal habe ihm erzählt, der Vorfall mit Lehrer Deisner in der Schulstube zu Rauenthal fei nicht wahr; Deisner aber an der Erreichung seines Zweckes dadurch ver- hindert wurde, daß Jakob Schäfer die Zumuthung zurückwies; und
I V. daß Christian Deisner in der Absicht, den Lehrer Lauter zu Rauenthal in seinen Dieustvcr- hâltnissen zu schaden, den Soldaten Philipp Roth, den Soldaten Anton Jäger und den Taglöhner Jakob Schäfer, sämmtlich von Rauenthal, dahin zu bestimmen gesucht hat, wider besseres Wissen vor Gericht eidlich auszusagen, sie hätten den Lehrer Lauter äußern hören, die Leute hätten im März 1848 in Wiesbaden den Vornehmen die Hälse abschneiden sollen, sowie den Taglöhner Melchior S ch m i d t von Rauenthal dahin, ebenfalls wider besseres Wissen eidlich auszusagen, er habe den Lehrer Lauter äußern hören, die Leute sollten Sensen und Hacken nehmen, nach Biebrich und Wiesbaden gehen und dort den Leuten, von den höchsten anfangend, die Köpfe herunter hauen; Deisner aber an der Erreichung seines Zweckes verhin, dert wurde, weil Roth, Jäger, Schäfer und Schmidt die Zumuthung zurückwiesen. *)
Deutschland.
* Wiesbaden, 6. August. Auf den Bericht deS hiesigen Herrn Dekans Petmccky bat. 28. Juli betreffend die Ueberlaffung der kathol. Pfarrkirche an die evangel. Kirchengemeinde zum zeitweiligen gottesdienstlichen Mitgebrauch, ist am 31. desselben Monats von Seite der bischöflichen Behörde zu Limburg ein Reskript erlassen, durch welches sâmmliche vom kathol. Kirchenvorstande im Interesse der evangel. Gemeinde getroffenen Maßregeln ihre vollkommene Billigung finden. Dieses Reskript lautet:
Das große Brandunglück, welches die protestantische Gemeinde zu Wiesbaden getroffen hat und Ung gleichzeitig durch Ihren Bericht vom 28. v. Mts. und außerordentliche Nachrichten bekannt geworden , hat Unsere ganze Theilnahme erregt und Wir haben in Erwiderung auf Ihren Bericht n u r Unsere belobende Anerkennung dafür anszusprechen, daß der Kirchenvorstand so rasch und richtig gewürdigt hat, was in Bezug auf ihn den durch die Abbrennung der protestantischen Kirche begründeten außergewöhnlichen Verhältnissen angc- mcffcn sei. Gewiß wird die gejammte Gemeinde ebenso denken wie der Kirchenvorstand und demgemäß sich gerne selbst den Unbequemlichkeiten untcr- zichen, die etwa für sie in Folge der Maßnahme des Kirchenvorstandes für die Dauer der gastweisen Gottesdienstabhaltung der Protestanten in der Pfarrkirche sich fühlbar machen möchten.
Daß die hohen Leichen Ihrer kaiserlichen Hoheit der verewigten Frau Herzogin Elisabeth und Ihrer Prinzessin Tochter auf eine in jeder Beziehung angemessene Weise aufbewahrt werden, dafür wird der Kirchenvorstand, wir sind dessen gewiß, unter Ihrer Anleitung um so angelegentlicher besorgt sein, je dankbarer derselbe die Gnadenerweise anerkennen wird, durch welche sowohl Seine Hoheit der jetzt regierende Herzog als Höchstdeffen verewigter Herr Vater, Herzogliche Durchlaucht, die katholische Gemeinde Wiesbadens in Erbauung eines würdigen Gotteshauses zu fördern geruht haben.
Limburg, 31. Juli. Broenner.
* Wiesbaden, 6. August. Wir sehen der baldigen Ankunst des Grafen von Chambord entgegen. Im Hotel Düringer sind für ihn bereits Apartc- ments gemiethet und die Equipagen bestellt, die ihn Samstag den 10. b. Mts. in Biebrich erwarten unb hierher bringen sollen.
* Wiesbaden, 6. Aug. Gestern Abend ist der Ministerpräsident v. Wintzingerode von Berlin zurückgekehrt.
*) Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß nur der Eingang des Anklageaktes in extenso, die Fortsetzung aber" (und zwar von Sp. 2, Zeile 12 in Nr. 179 an) blos im Auszuge mirgetheilt wurde.