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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Jg 183. Dienstag den 6. August 1850.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und SlurfurueniliumS Hessen, der Landgrafschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und Taris,chen VerwaltungSgebleteS 8 kr. Inserate werden die dreisvaltige Petitjeile oder deren Raum mit 3 tf. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n bc r g'schen Hos-Buchbandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

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Uebersicht.

Amtl icher Theil. . ,.

âe^ützung , bctvcffcttb die öt^cittUdKü des Hofgerichtsbezirks Dillenburg im vierten Quartal 1S5O.

Nichtamtlicher Theil.

Die Anklage gegen die Lehrer Deisner, Horn und Schmidt wegen Meineids und Verleitung zum Meineid.

Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Die Eberbacher Orgel. Brand. Abreise des Herzog«). Ob-rlahnstein (Tvd- tung). - Diez (Aufruf für Schleswig-Holstein). Her­born (Geldsendung für Schleswig-Holstein). Frank­furt (Die Bundesfrage). Darmstadt (Der König von Bauern).Stuttgart (Antwort des Landtagsansichuhes). München (Diplomatische Konferenz in Hohenschwangau).

Berlin (Gagern und Radowch. Beschickung des enge­ren Rathes. Die deutsche Frage. Nassau'« Stellung. Graf Reichenbach'« Wiederverhaftung angeordnet. Prinz von Preu­ßen. Konflikt mit Sachsen). Oldenburg (Mobil­machung des 10. Armeekorps. Offiziere nach Schleswig- Holstein). Rendsburg (Kriegsgericht). K i e l (Er­gänzung der Armee. Ein Reichsmarineoffizier. Die Neutra­litätsflagge auf der Gefion. Revers. Zurückweisung eines Parlamentärs. Ankunft von Offizieren). Aus Sch les­wig-Holstein (Näheres über die Schlacht bei Idstedt).

Ältona (Fehmarn). G r e i I s w a l d e (Haffenvflug).

Wien (Erzherzogin Sophie. Fürst Metternich. Herzog von Braunschweig. General Wrangel).

Frankreich. Paris (Die dänische Frage. Die amerika­nischen Schiffe vor Lissabon).

Großbritanne». London (Baron Rothschild und der Judeneid).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Verfügung,

betreffend die ordentlichen Assisen des Hof- ger ich tsbezirks Dillenburg im vierten Quartal

Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß­heit der Artikel 7, 8 und 11 des Strafprozeßge- setzes:

daß die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbe­zirks Dillenburg im vierten Quartale des Jah­res 1850 Dienstag den 15. Oktober l. J. Morgens um 9 Uhr eröffnet werden sollen, ernennt den Herzoglichen Hof- und Appellations- gerichtSdireklor, Herrn Ebhardt zu Dillen­burg, zum Präsidenten, und den-Herzoglichen Hof- und AppellationsgerichtSrath , Herrn F. L. 's von Preuschen daselbst, zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen General-Staatsprokurator, Herrn Hergenhahn, diese Verfügung öffent­lich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 31. Juli 1850.

Wer Präsident des Herzog!. Nasi. Cassationshoss

(L, S.) (gez.) Muffet.

Für die richtige Ausfertigung : Wer Sekretär des Cassationshofs

(gez.) Hofmann.

Gesehen und verkündigt.

Wiesbaden, den 1. August 1850.

Hergenhahn.

Nichtamtlicher Theil.

^ Die Anklage gegen die Lehrer Deisner, Horn und Schmidt wegen Meineids und Verleitung zum Meineid.

(Fortsetzung )

Der sub II erwähnte Rechtsstreit hatte folgen­den Verlaus:

Adam Barbeler und seine Ehefrau zu Neu­dorf hatten von dem Herzogl. OberappellationSgc- richts>Vizeprgstdenten Freiherrn von Preuschen zu Wiesbaden ein Darlehen von 3000 fl. empfangen, ju dessen Sicherheit ihr Wohnhaus und verschiedene

Grundstücke verpfändet waren. Nachdem über daS Vermögen der Adam BarbelerS Eheleute der Kon- kurSprozeß erkannt worden war, ersteigerte der Lehrer Schmidt das Wohnhaus und vier Grundstücke um 1987 fl. 40 kr. Nach den Versteigerungsbedingun­gen sollten zwei Drittheile deS Steigschillings am 19. April 1843, und das letzte Drittheil am 19. April 1844 nebst 5% Zinsen an den Hypothekar­gläubiger bezahlt werden.

Zu Lebzeiten des Freiherrn von Preuschen, welcher am 7. Oktober 1846 starb, waren indessen erst zwei Zahlungen, eine am 4. Mai 1843 und eine am 1. Mai 1844, jede von 100 fl., von Schmidt geleistet; an die v. Preuschen'schen Erben entrichtete er im September eine weitere Zahlung von 250 fl.

Da auf dem Wege der Güte, obwohl häufig versucht, von Schmidt nichts weiter zu erlangen war, so hatte der Prokurator v. Eck zu Usingen im Auftrag der Erben am 31. August 1848 deren Forderung an Kapital und Zinsen bei dem Herzog!. Amt zu Eltville eingeklagt. Das Kapital betrug nach der Berechnung der Kläger 1986 fl. 4 kr., die Zinsen im Betrage von fünf vom Hundert wurden vom 19. April 1847 anfangend verlangt, desgleichen ein älterer Zinsenrest.

Schmidt verzögerte die Erklärung auf die Klage durch die gewöhnlichen Mittel chicanöser Gegner bis zum 27. November 1848, gab hierauf die in der Klage referirten Thatsachen über die Entstehung der Forderung alö richtig zu; behauptete aber, am 1. Mai 1844 an den Erblasser der Kläger nicht hundert Gulden, wie in der Klage zugestanden ist, sondern Eilf Hundert Gulden bezahlt zu haben. Außerdem berief er sich auf vertragsmäßige Zu, sicherung des Freiherrn von Preuschen, nach wel­chen die eèngellaateâMrung uripuuißu$ geringer und nicht einmal fällig sein soll. Denn schon vor der, am 19. April 1842 stattgehabten , Versteige­rung ist er mit dem Herzog!. VPp'räsiventen von Preuschen .über eine Verzinsung des SteigprciicS zu 4% Prozent übereingekommen, ferner darf er daS Kapital, so lange er lebt, behalten und nach Belieben Abschlagszahlungen darauf leisten. End­lich hat ihm der verstorbene Freiherr v. Preuschen ein Honorar, bestehend in 10 Prozenten des ganzen Kapitals, versprochen, solche sollen daher außer den Zahlungen gleichfalls in Abzug kommen.

Die Versteigcrungsbedingungen sollten nach diesem besonderen Vertrage ganz außer Wirksamkeit treten. Die, erst nach seinem Tode klagbare, Schuld giebt er hiernach zu 628 fl. 27 kr. an, sammt Zinsen zu 4% Prozent vom 17. September 1847 anfangend.

Nach der Festsetzung des Streitpunktes legte herzogliches Jnstizamt zu Ellpille durch Dekret vom 1. April 1849 dem Lehrer Schmitt folgenden Be­weis auf: 1)daß er vor dem 19. April 1842 mit dem herzoglichen Vizepräsidenten von Preuschen zu Wiesbaden dahin übcreingekommcn sey, daß der Steigpreis der noch zu versteigernden Immobilien der Adam Babelers Eheleute zu Neudorf bei ihm, dem Beklagten, so lange er lebe, zu 4% pCt. stehen bleiben solle^ baß er von dem Steigpreis 10 Pro­zent Honorar erhalten solle, nach Belieben Ab­schlagszahlungen leisten dürfe, und daß er sich an die bei der öffentlichen Versteigerung zu machen­den Bedingungen nicht zu binden brauche". 2) Daß er auf die jetzt eingèklagte Forderung am 1. Mai 1844 an den Herzoglichen Vizepräsidenten von Preuschen in Wiesbaden 1100 fl. bezahlt habe".

Dieser Beweis wurde.von dem Beklagten durch" Benennung von vier Zeugen, darunter die Lehrer Horn zu Dahlheim und DeiSner zu Rauenthal an­getreten. Die Kläger traten Gegenbeweis durch Urkunden an, sowohl mit solchen, welche sie selbst besaßen, als auch mit Schriftstücken, deren Edition sie vom Beklagten unter gleichzeitiger Zuschiebung des Editionseides verlangten. In die erste Kate­gorie fallen sechözehn Briefe des Beklagten, theils an den herzoglichen Vizepräsidenten v. Preuschen, theils an seine Söhne, den herzoglichen Amtmann von Preuschen zu Reichelsheim und den Herzogl. Hofgcrichtsrath von Preuschen zu Wiesbaden, ge­richtet, dann das in der Replikschrift erwähnte Jn- teressenbuch. Aus diesen Briefen ist ganz deutlich zu ersehen, aus welchen Beweggründen und unter

welchen Bedingungen der Beklagte die Barbeler' schen Immobilien an sich gebracht hat, und weisen tle von Allem, worauf er sich im Prozeß berufen hat und worüber er Beweis führen soll, daS direkte Gegentheil nach.

Am 13. Juli 1949 wurden die von dem Be­klagten benannten Zeugen Lehrer Horn und Deis­ner in Gegenwart der beiderseitigen Anwälte und des Beklagten eidlich abgehört und haben diese die unwahren Angaben bestätigt.

Nach vollendetem Beweisvcrfahren beantragte Prokurator v. E ck bei dem Herzog!. Justizamte zu Eltville, die Lehrer Horn und Deiöner, als deS Meineids dringend verdächtig, unb den Lehrer Schmidt, als den intellektuellen Urheber dieser Verbrechen, in Kriminaluntersuchung zu ziehen. Diese suchten nun wieder Zeugen zu gewinnen, welche die Richtigkeit ihrer Angaben beweisen soll­ten. Am 20. Dezember v. I. benannte D e i S n er als Zeugen den Alois Ernst und den Anton Jä­ger, beide von Rauenthal; mit diesen wollte er seine Anwesenheit um Fastnacht 1842 zu Rauen- thal und an dem Tage der Zahlung der 1100 fl. zu Wiesbaden beweisen. AloiS Ernst ist ihm auf dem Wege nach Rauenthal begegnet, den Anton Jäger hat er an der Kaserne zu Wiesbaden gespro­chen. Die Vernehmrmg deS AloiS Ernst hatte nicht das von D e i Sn c r gewünschte Resultat, denn dieser wußte über den bereglen Vorfall keine Aus. kunst zu geben, Der Angeklagte brachte nunmehr vor, er habe sich im Namen geirrt, eS sei der Schneider Adam Ernst von Rauenthal, welcher ihm damals auf dem Wege nach Rauenthal in der Nähe von Neurors begegnet sei. Adam Ernst hat diese Thatsache wirklich nach vorgängiger Beeidi­gung alS wahr bezeugt, und wurde, ' weil seine Aussage im Laufe der Untersuchung sich alS un­wahr hcrauSstcllte, wegen Meineids in Anklagestand versetzt. Anton Jäger wurde von Jakob DeiS- ner, dem Sohne des Lehrers DeiSner, dazu verleitet, falsches Zeugniß nach der Jtention deS Letzten abzulegen, und befindet sich gleichfalls unter den Angeklagten. Der Lehrer Deisner forderte nämlich, wie sich durch die am 25. Fcbr. 1850 in seiner Wohnung vorgenommene Haussuchung er­gab, feinen Sohn Jakob Deisner durch heimlich zugesteckte Briefe auf, zu seiner Entlastung in die­ser Spczialuntersuchung gleichfalls falsche Zeugen zu werben. Anton Jäger, der Sohn des verstor­benen LemrveberS Anselm Jäger und seiner hin­terlassenen Wittwe, Sophie geb. Frank, wird von seiner Heimathsbehörde als ein Trinker und wenig glaubwürdiger Mensch bezeichnet. Er ist 29 Jahre alt, dient unter dem Herzog!. Militär, ist gegen­wärtig beurlaubt und ernährt sich als Taqlvhner Sogleich im ersten Verhör gestand er ein, ungeach­tet seiner Beeidigung, wider besseres Wissen die Unwahrheit ausgesagt zu haben. Uebcrcinftimmcnd Mit den Briefen deponirte Jäger hierauf, wie Ja­kob Deisner ihn bearbeitet habe, falsches Zeugniß für seinen Vater abzulegen, indem ihm gleichzeitig für den Fall der Rückkehr deS Lehrers Deiöner eine gute Belohnung in Aussicht gestellt worden sei. Adam Ernst, 31 Jahr alt, Vater eines Kindes, Schneider von Gewerbe, nach dem Leumundöbe, richt deS GcmeindcraihS zu Rauenthal, ein ver­schwenderischer leichtsinniger Mann, seit dem 11. März 1850 im Kriminalgefängnisse verhaftet, ist dabei geblieben, daß sein Zeugniß, dessen Unwahr­heit ihm, gestützt auf die KollusionSbriefe, in ver­schiedenen Verhören vorgehalten wurde, auf Wahr­heit beruhe. Um seiner desfallsigen Behauptung desto eher den Anstrich der Glaubwürdigkeit zu ge­ben, versicherte er, den häufigen Versuchen des Leh­rer Deisner gegen den Pfarrer und Frühmesser zu .Rauenthal, falsches Zeugniß abzulegen, widerstan­den zu haben und erklärte daS Geständniß dcö Ja­kob Deisner, wonach dieser ihm einen Brief seines Vaters vorgelesen hat, für wahrhcitSwidrig. Der Lehrer Horn hat in seinen Verhören bei dem Herzgl. Kriminalgerichte lediglich dasjenige wiederholt, was er bei seiner Vernehmung in dem Zivilprozesse alS Zeuge bereits angegeben hatte. Er hat die be­kannte Politik roulinirter Verbrecher, alle zur Auf­klärung des SachverhältnisscS gestellten weiteren Fragen mitdas kann ich nicht mehr sagen", oder das weiß ich auch nicht" zu beantworten, am kon­sequentesten durchgeführt. (Schluß folgt.)