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assamsche Allgemeine Zeitung.

M 179, Donnerstag öen 1, August 185©»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o ßsol io - F o r m a t, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumecatioksvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstentums Hessen, der Landgrafschau Heffen-Hvniburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O ?r. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit :» fr berechnet, Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8, Schellen bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen

Uebersicht.

Die Anklage gegen die Lehrer Deisuer, Horn und Schmidt wegen Meineids und Verleitung zum Meineid.

Deutschland. Wiesbaden (Der Abg. Dr. Heydenreich und

Heinrich v. Gagern nach Schleswig. Asshen. Jenny Lind.

Das Schulwesen). Frankfurt (Die Abberufung der Be­vollmächtigten). Dresden (Telegraphennetz). Berlin (Ministerrath. Die Mainzer Garnison. Mecklenburg- Schwerin. Verlängerung der Frist zur Ratifikation). Hamburg (v. v. Tann). Altona (Letzter Bericht.

Proklamation des General Willisen). Rendsburg

(Schreiben eines Soldaten). Travem ü n d e (Der

Hekla"). Wien (Vertagung der Veroneser Gerichts­hofsangelegenheit. Der Herzog von Bordeaur und Graf Montemolino. Baron Vrints. Haynau. Das Tabaks­monopol. Die türkische Flotte).

Frankreich. Paris (Die Journale. Abd-el-Kader nach

Meudon. Vermischtes).

Portugal. Lissabon (Denkschrift des Grafen Tojal).

Italien. Rom (Personenwechsel).

Galizien. Krakau (Der Brandschaden).

Griechenland. Athen (Die Londoner Uebereinkunft). Neueste Nachrichten.

*** Die Anklage gegen die Lehrer

Deisuer, «Horn und Schmidt wegen

Meineids und Verleitung zum

Meineid.

(Fortsetzung )

Johann Wilhelm Schmidt steht gegenwärtig im 46ften Lebensjahre und ist seit dem Jahre 1826 mit Katharine, geb. Reitz, von Camp, Herbei roth et, aüS welcher Ehe sechs Kinder, darunter die Ehefrau deS Schauspielers Töpke zu Wiesbaden und sein Sohn Wilhelm Schmidt, seit dem vorigen Jahre nach Australien ausgewandert, hervörgegangen sind.

Ein hervorstechender Zug seines Charakters ist die Habsucht, zu deren Befriedigung er kein Mittel scheute, wie die Anklage im weiteren Berlauf zeigen wird. Obwohl Schmidt und seine Ehesrau ein Ver­mögen ererbten, welches er selbst zu 6000 fl. ver­anschlagt , er also hiermit und seiner Besoldung in der Lage war, besser als Viele seiner BerufSge- noffen, für einen entsprechenden Unterhalt seiner Familie zu sorgen, so suchte er doch sein Vermögen auf eine unredliche Weise zu vergrößern. Eine ge­wiße Katharine Schneider von Neudorf hatte vor etwa acht Jahren aus der Konkursmasse ihres Dienst- Herrn, Wilhelm Dauborn daselbst, an rückständi­gem Miethlohn die Summe von 1020 fl. zu erhallen; des Lesens und Schreibens unkundig unterzeichnete sie'mitlelst Handzeichen eine ihr von Lehrer Schmidt aufgesetzte Urkunde, worin die Zession der Forde­rung an diesen und der Empfang des Geldes be­scheinigt ist. Katharine Schneider hatte übri genS, wie sie bis zu ihrem Tode behauptete, von Schmidt niemals Geld erhalten, und die Urkunde, deren Inhalt sie nach ein r Bemerkung in der Lega­lisation allerdings kannte, nur unterzeichnet, weil ihrSchmidt vorgcfpiegclt hatte, daß die Vollmacht zum Geldempfang, welche sie ihm ertheilen wollte, formell so ausgestellt werden müsse.

Ein von der Catharine S ch neide r begonne­ner Prozeß fiel zu ihren Ungunstcn aus.

Frühere gegen ihn geführte Untersuchungen wegen verhältnißmâßig geringfügiger Kontraventio.

B. wegen Beleidigungen eines Gerichts­vollziehers, Eigenmacht, Injurien und Gewaltthälig- re. werden übergangen.

Die Verbrechen, wegen deren die gegenwärtige Anklage erhoben worden ist, verdanken ihre Entste- hung folgenden Umständen:

0 ^^^^"^"âlung gegen den gewesenen Lehrer L ch in i d s von Neudorf wegen Ehrenkränkung des Herzoglichen Regierungsraths See bode durch die Presse, Fälschung und Betrugs

2) dem Rechtsstreit der Erben des Hcrzoalicken Vizepräsidenten Freiherr» v. Preu scheu zu Wiesbaden, Kläger, gegen den gewesenen Lehrer Schmidt zu Neudorf, Beklagten wegen Forderung.

3) der Untersuchung gegen den damaligen Lehrer D e i s n e r zu Raucuthal wegen Unsittlichkeit.

4) den Verleumdungen des vormaligen Lehrers D eigner gegen seinen Dienstnachfolger zu Raucuthal.

In Ansehen aller übrigen, in der Vorunter­suchung erörterten, strafbaren Handlungen wurden die Angeklagten durch daS Urtheil des Anklagesenats außer gerichtlicher Verfolgung gesetzt, weil die vor­handenen Beweismittel, ihrem Leugnen gegenüber, zur Ueberführung nicht hinreichen.

Die sub 1 erwähnte Untersuchung hat folgen­des ergeben: Die Nummer 44 der damals zu Wiesbaden im Verlage dcö Buchhändlers Wilhelm Friedrich erscheinendenNassauischen Zeitung" vom 29. April 1848 brachte in demtäglichen Anzeiger für Ankündigungen aller Art" einen gegen den Herzog!. RegierungSrath Seebode gerichteten Schmähartikel über die Versetzung des darin als gesinnungs- und thatentüchtig" genannten Lehrers Horn von Frauenstein nach Dahlheim.

Von dem Herzogl. Stadtpolizeiamte wurde auf Die Klage des Herzogl. Regierungsraths See­bode eine Untersuchung eingeleitet, nach deren Ergebniß der Lehrer Schmidt am 28. April 1848 in der Friedrich'schen Buchhandlung unter dem fal­schen Namen eines Lehrers Schauß von Biebrich erschienen war, das Manuskript des fraglichen In­serats mit der Unterschrift:Wilhelm Schauß Lehrer zu Biebrich" übergeben, sich als Verfasser genannt und die Bezahlung der Jnsertionskosten versprochen hatte.

DaS Herzogs. Hof- und Appellationsgericht zu Usingen erachtete in seinem Urtheile vom 15. No­vember 1848 den Lehrer Schmidt der Ehrenkrün, kung deS Herzogl. RcgicrungSraths Seebode durch die Presse, der Fälschung und deS versuchten Betrugs gegen den VuchhäMer Wuh, Friedrich für überführt uh» »oudemnirre ihn zu einer Ge­fängnißstrafe von vierzehn Tagen. Gegen dieses Urtheil ergriff Lehrer Schmidt daS Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung, allein dasselbe wurde von dem Herzogl. OberappellanouSgerichle am 11. Juli 1849 bestätigt.

Hatte sich der Angeklagte Schmidt seither darauf beschränkt, die Autorschaft deS Artikels le, digltch in Abrede zu stellen, so fand er es nunmehr, da das Gericht-sich Durch sein Leugnen nicht abhal- ten ließ, eine Strafe gegen ihn zu erkennen, für nothwendig, Beweis darüber anzutreten, wer der wahre Verfasser sei, indem er so auf einen bessern Erfolg rechnete. Dieser Beweis sollte durch die beiden, von dein Herzogl. Stadtpolizciamtc am 2. April 1849 eidlich abgehörten Zeugen Deis- ner und Meth erbracht werden. Nach der über­einstimmenden Angabe des Lehrers Deisuer und des Sebastian Meth II. ist der Schmähartikel nicht von dem Lehrer Schmidt, sondern von sei­nem Sohne Wilh. Schmidt, geboren am 27. Juni 1830 geschrieben worden. Dieser war sonach um Ostern 1848 noch nicht 18 Jahre alt, und soll nach den hierüber eingezogenen Nachrichten sehr gering befähigt seyn. Im Herbst 1846 wurde er aus der 6. Klasse deS Gymnasiums zu Hadamar entlassen. Beide Zeugen waren um Ostern des JahreS 1848 eines Morgens zugegen, wie Wilh. Schmidt, damals Lehrjungc bei dem Schreiner Jakob Weygandt in Der Mauergasse zu WieS- baden, in der Wcrkstâite seines Meisters, wo er sich allein aufhielt, auf ein Blatt Papier etwas hin. geschrieben und solchesWilhelm Schauß, Leh­rer zu Biebrich" unterzeichnet hat. In Ermange­lung eines Tisches bediente sich Wilh. Schmidt zum Schreiben Der Hobelbank.

Buchhändler Friedrich sowohl wie sein Gehülfe Block und sein Lehrling v. b. Nahmer blieben wäh, rcnd der ganzen Untersuchung bei ihren anfäng­lichen Angaben stehen, daß nämlich der Artikel von Lehrer Schmidt überbdacht worden sei, welcher sich für den Lehrer Schauß von Biebrich auögab und die Zahlung der Jnsertionskosten versprach: sie erhärten die entgegensteheichen Behauptungen der Lehrer Schmidt und Horn, sowie der EntlâstungS- zeugen DeiSner und Meth, bei mehrfachen Konfron- tatioiien mit diesen Personen für Unwahrheiten.

, .DaS Herzogl. ObcrappellationSgcricht verfügte gleichzeitig mit der Bestätigung des Hofgerichtlichen Urtheils die Einleitung einer Untersuchung wegen

deS vorliegenden dringenden Verdachts, daß die Zeugen Meth und DeiSner von Lehrer Schmidt zum Meineide verleitet worden seien.

Daâ Herzog!. Kriminalgericht, an welches die Unteriuchung nunmehr erwachsen war, verfügte am 10. November 1949 die Verhaftung der gewesenen Lehrer Schmids und DeiSner, ferner des Sebastian Meth 2r, allein der Haftbefehl konnte anfänglich nur rücksichilich deS Letzten vollzogen werden, weil Schnndt durch das Fenster flüchtete, als der mit Der Verhaftung beauftragte Bürgermeister Münch zu Neudorf in seinem Hause war, DeiSner dagegen zu Rauenthal nicht amzetroffen wurde. DeiSner sistirte sich am 17. November 1849 freiwillig in Dem Kriminalgefängnisse, und Schmidt wurde am 2. Januar d. I. in seinem Hause zu Neudorf fest* genommen, wo er sich nach längerem llmherziehcn verborgen gehalten hatte.

Lehrer DeiSner gab in seinem ersten Ver­höre als Grund seiner Anwesenheit bei Wilhelm Schmidt in der Werkstätte an, er habe sich nach einem Platze für seinen Sohn, gleichfalls Schreiner von Profession, erkundigen wollen. In einem er­betenen weiteren Verhöre gab DeiSner an, er habe einmal mit dem Lehrer Schmidt darüber ge­redet, eS sey ihm unangenehm, daß man ihm zu­traue, rücksichtlich deS Inserats die Unwahrheit ge­sagt zu haben. Lehrer Schmidt erwiederte:Hast Du denn nicht das Bewußtsein, daß Du Die Wahr­heit gesagt" ? er entgegnete:Allerdings habe ich Die Wichest gesagt, ich habe sie ja beschworen, ich habe gesehen wie Dein Sohn den Aufsatz dem Gehülfen deS Friedrich übergeben hat". Lehrer Schmidt sagte hierauf:Nun der Friedrich hat den Aufsatz ja zweimal, er hat ihn auch von mit". Höchst er- staunt fragt DeiSner:den nämlichen"? und Schmidt gabja dem nämlichen"! zur Antwort.

Lehrer Schmidt wurde über diese Unterre- -vuiia später vernommen und stellte sie als eine von DeiSner erfundene Lüge in Abrede. In demsel­ben Verhör benannte DeiSner den Johann Jo, ftph Frank von Rauenthal und der Joh. M ü n ch von da als Zeugen. Diese sollen bei den Leuten gcsiandeu haben, welche am Laden deS Buchhänd- lerS Friedrich Bilder betrachteten, als er mit Wilhelm Schmidt und Sebastian Meth zweiter nach Der Buchhandlung ging.

Die Zeugen Frank und Münch wurden am 25. Januar > J. von Dem herzoglichen Kriminalgerichte eidlich vernommen. (Forts, folgt.)

Deutschland.

8 Wiesbaden, 31. Juli. Heute Morgen ist der Landtags-Abgeordnete, Medizinalrath Dr. $ e d e n re i ch von hicr ab und nach Schleswig gereist um in die Schleswig-Holsteinische 211 m e c al s Arzt einzu treten.

Auch H ei» r i ch v. Gagern, dessen Absicht eS schon bei Wiederbeginn deS Krieges war, in Die 2Iimee zu treten, wenn ihr nicht von vornherein das Glück günstig sein sollte, hat vor einigen Tagen von seinen hiesigen Freunden Abschied genommen und ist gegenwärtig auf der Reise über Berlin nach Schleswig begriffen, um sich persönlich an dem Kampf zu bctheiligen.

So handeln Männer in reifen Jahren, und unsere zahlreiche kriegskundige Jugend, wird an sie vergebens der Hnlseruf deS der 'feindlichen Uebermacht erliegenden BrudcrstammeS ergehen?

Wiesbaden, 31. Juli. (Assisenverhandlung gegen die Lehrer DeiSner, Schmidt, Horn und Genossen.) Die gestrige so wie die heutige Sitzung des Schwurgerichtes wurde auf Die Ver­nehmung Der Angeklagten über den ersten Anklage­punkt verwendet.

Wiesbaden, 30. Juli. Gestern waren die evangelischen Geistlichen von Wiesbaden, Kir- chenrath Schultz, Stadlpfarrer Steuding und VikariuS Köhler in Schlangenbad, um Fräulein Jennp Lind , welche sich seit einiger Zeit daselbst aufhält, zu ersuchen, ein Konzeit für Die neu zu erbauende evangelische Kirche dahier zu veranstalten. Fräulein Lind, an deren nach der Meinung der Welt sehr menschenfreundliches Herz sehr dringend