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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 17S,

Mittwoch den LI Juli

1850

Di- Mass Alla Reihtna mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme deâ Sonntags. Der vierteljährige PränumeeationSpreiS iil in Wiesbaden für den Umfang deâ Herzogtums Nassau, des GroßherzogthumS und KursurstenthumS Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Sil in den übrigen Ländern und TarisschenVerwaltungsgebietes S fl. I« fr. - Inserat- werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit » kr.

berechnet, Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg Ichen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Anklage gegen die Lehrer Deiöner, Horn und Schmidt wegen Meineids und Verleitung rum Meineid.

Deutschland. Wiesbaden (Ausbezahlung der Verpfle- gungsgelder für Schleswig-Holstein). - Berichtigung. Asstsen.Dillenburg (Das Schwurgericht). - Mainz (Der Durchmarsch der badischen Truppen). Karlsruhe (Einberufung der Stände). Dresden (Heinze. Bach- Gesellschaft). München (Armirung von Ingolstadt). Berlin (Die Friedensangelegenheit. Die Fürstenthümer Hohenzollern. Rüstungen, von Rabe). - Schleswig- Holstein (Nachrichten vom Kriegsschauplätze. Die Gefion unter preußischer Flagge). - Wien (Aufhebung der kriegs- rechtlichen Verhandlungen gegen Zivilpersonen. Jellachich. Haynau). Triest (Omer Pascha. Prinz Nikolaus von

Würtcmberg).

Schweiz. Bern (Manifest des Königs von Preußen).

Frankreich. Paris (Die Nationalversammlung. Der permanente Ausschuß. Hr. Thiers nach Deutschland. Ver- mischtes).

Großbritannien. London (Baron Rothschild. Die por- tugisiichen Kammern).

Griechenland. Athen (Unterzeichnung der Uebereinkunft).

Türkei. Konstantinopel (Die Flüchtlinge. Bem).

Neueste Nachrichten.

%* Die Anklage gegen die Lehrer

Deisner, Horn und Schmidt wegen

Meineids und Verleitung zum

Meineid.

(Fortsetzung )

Wiesbaden, 29. Juli. Christian Deisner ist zu Cronberg geboren und gegenwärtig 51 Jahre alt; vor seiner im Jahre 1842 erfolgten Versetzung nach Rauenthal war er in verschiedenen anderen Orten, darunter vom Jahre 1836 biö zum Jahre 1842 zu Flörsheim, als Lehrer angestellt. Zu Camp, seiner ersten Dienststelle, heirathete er im Jahre 1822 seine noch lebende Ehefrau, die Wittwe des Johann Kohl von da. AuS dieser Ehe gingen drei Kinder hervor, darunter der durch die Schuld seines Va­ters in gegenwärtige Untersuchung verwickelte Jakob Deiöner, Buchbinder von Geschâst, welcher von seinem Vater zur Zeit, wo dieser schon im Krimi­nalgefängnisse verhaftet war, dazu mißbraucht wurde, Personen zum Meineide zu verleiten, um durch deren Zeugniß den Lehrer Deisner vor Strafe zu retten. Von den beiden Söhnen der Ehefrau Deisner auö ihrer Ehe mit Johann Kohl lebt der Eine schon seit vielen Jahren in Ungarn , der Andere, dessen bereits Erwähnung geschah, ist im Zuchthause verhaftet. Zur Charakteristik des Ange­klagten Deiöner sei noch erwähnt, daß erwäh­lend seiner Verhaftung im Kriminalgefängniffe sei­nen Kollegen Sch mio t um mehrere werthvolle Mo­bilien zu betrügen suchte; zu dem Ende instruirte er seinen Sohn, der Ehefrau Schmidt die Aus­lieferung dieser Stücke, eines Flügels und einer Uhr anzusinncn, widrigenfalls er zu Gunsten ihres Ehemannes keine falschen Zeugen angeben würde.

Anton Horn, gegenwärtig 44 Jahre alt, zu Glashütten geboren, ist seit dem Jahre 1822 im Lehrfache angestellt, und war zuletzt, nachdem die Gemeinde Frauenstein, wo er vom Jahre 1835 bis zum Jahre 1848 gewesen war, um seine Versetzung sehr dringend nachgesucht hatte, Lehrer zu Dalheim, Herzog!. JustizamtS St. Goarshausen. Aus Ver­anlassung einer früheren Untersuchung wegen Mein­eids wurde er am 1. November v. I. von. seinem Dienste suspendirt; ungeachtet seiner Freisprechung durch die Geschornen, konnte wegen der gegenwärti­gen Untersuchung seine Wiederanstellung nicht er­folgen.

Horn ist seit dem Jahre 1829 mit Anna Ma- ria, geb. Salter aus Hallgarten verheiratet und Vater von sechs Kindern, von denen sein ältester Sohn die LebrerstcUe zu Hahn, Herzog!. Justiz- amts Marienberg, bekleidet.

Durch verschiedene Aeußerungen über die Wall- fahrt nach Trier und die eifrig betriebene Verbrei­tung des bekannten Ronge'schen Schreibens gerieth kr in mancherlei Konflickie; der hierdurch gegen ihn

hervorgerufenen Animosität will er die Betreibung seiner Versetzung von Frauenstein nach Dahlheim zuschreiben. Indessen ließ daS Betragen des vor­maligen Lehrers Horn in Frauenstein überhaupt Vieles zu wünschen übrig; im Jahre 1847 war bei dem hiesigen Amte eine Untersuchung anhängig, weil er in betrunkenem Zustande bei einer Wittwe zu Frauenstein verdächtige wörtliche und thätliche Absichten bezeigt Hattte.

Wiewohl nun die Untersuchung kein solches Resultat lieferte, datz eine Bestrafung erfolgen konnte, so hat sie in Verbindung mit noch anderen Vor­fällen , wie z. B. der Schwängerung einer andern Wittwe ic. zu seiner Entfernung von Frauenstein ohne Zweifel Vieles beigelragen.

Zur Zeit seiner Anstellung zu Hallgarten wurde er auf Alimentation eines unehliches Kindes ver­klagt und hat durch Ausschwörung eines EideS ge­gen seine Gegnerin obgesiegt; wiewohl er nun in der öffentlichen Meinung bezüchtigt wird, diesen Eid falsch ansgeschworen zu haben, so wurde von einer Untersuchung dieses Vorfalls abstrahirt, wegen dessen er durch die eingetretene Verjährung nicht bestraft werden könnte.

In der früheren Untersuchung wegen Meineids suchte er sich, nach dem jetzt vorliegenden Bekennt­nisse deS Mitangeklagten Meth, ebenwohl durch falsche Zeugnisse zu helfen, allein seine Bemühungen blieben erfolglos.

Der gewesene Lehrer Johann Wilhelm Schmidt ist an List und Verschlagenheit seinen beiden Ge­nossen beveutend überlegen, und wenn eS sich bei diesen drei Angeklagten noch darum handeln könnte, welcher von ihnen der Verführer ist, so müßte er unzweifelhaft alö solcher bezeichnet werden. Zu Niederzeuzheim, Herzogl. Justizamt Hadamar, ge­boren , hat er nach dem Besuch der dortigen Ele­mentarschule daS Schullehrerfeminar zu Idstein zwLi._Jgl)re lang frequentirt, wot-rn er «er# seinen eigenen Worten:all die religiösen Vorurtheile, den Aberglauben und den Fanatismus, in HauS, Kirche und Schule beigebracht, mitnahm. Erst mit Aufhellung meinerlVernuuft", fährt er fort,bekam ich allmählig andere Welt- und Religionsansichten".

Seine Neigung, sich dem Studium der katho­lischen Theologie zu widmen, stieß, obwohl angeb­lich von andern Seiten begünstigt, bei seinem Va­ter auf Hindernisse; weßhalb er von diesem Vor­haben abstehen mußte.

Im Jahre 1822 wurde Schmidt im Lehrfache zu Camp, später zu Elz, angestellt und in gleicher Eigenschaft im Jahre 1832 nach Neudorf versetzt. Diese Stelle hat er bis zum Jahre 1842 versehen. Mit dem katholischen Pfarrer Hartig, einem reli­giösen Schwärmer, gerieth er in Streitigkeiten, in Folge deren, da sie bis zu Thätlichkeiten überge­gangen waren, die Herzog!. Landesregierung im Jahre 1842 neben einer Geldstrafe von 30 fl. seine Versetzung nach Hachenburg verfügte.

Schmidt beabsichtigte nicht, zu Hachenburg zu bleiben, denn er ließ seine Familie zu Neudorf zurück, und erhielt nach Ablauf eines Jahres zur Wiederherstellung seiner Gesundheit auf sein Ansu­chen einen zweijährigen Urlaub, freilich mit Einzie- hörig seines Gehalts. Seine Wiederanstcllung ver­zögerte sich, weil er meistens auf Schulstellen im Rheingau oder dessen Nähe reflektirte, deren Ueber- tragung an ihn aus Rücksichten auf die Mißhand­lung deSPfarrers Hartig beanstandet wurde, wo­durch er in der dortigen Gegend übel berichtet wor­den war.

Zu Neudorf erwarb er ein eigenes HauS und Feldgut, trieb anfangs auf dem nahegelegenen vor­maligen Kloster Tiefenthal, dann im Dorfe selbst, Zapfwirthschaft und hatte faktisch seinen Beruf als Lehrer aufgegeben, da er weder an den Lehrerkonse­renzen Antheil nahm, noch die Periodischen Arbeiten der Schulinspektion einlieferte, wiewohl er von Zeit zu Zeit um seine Wieberanstellung supplizirte. Am 1. Dezember 1848 wurde er alS Lehrer zu Ober­tiefenbach angestellt; weil übrigens die dortige Ge­meinde seiner eigenen Angabe nach gegen sein Ver­bleiben protestirte, er auch wegen PreßvergehenS w. in Untersuchung stand, so wurde er seines Dienstes entlassen. (Schluß folgt.)

Druckfehler. In No. 177 Seite 2, Spalte 1, 16 muß es heißen: thun (einen tiefen Blick) statt schauen.

Deutschland.

Wiesbaden, 29. Juli. AuS bester Quelle können wir mittheilen, daß unsere StaatSregierung die Verfügung erlassen hat, auf die von der Schles­wig-Holsteinischen Statthalterschaft wegen Verpfle­gung diesseitiger Truppen erhobenen Ansprüche im Betrage von zirka 54,000 Thalern unverzüglich die Summe von 34,000 Thalern abschlägUch auSzuzah« len und ist das Geld bereits auf dem Wege seiner Bestimmung., Wegen deS Restbetrags ist die Statt- Halterschaft eingelaven, die betreffenden Aktenstücke miizutheilen, und wird, sobald dies geschehen sein wird, auch die vollständige Auszahlung keinem weiteren Anstande unterliegen, da man in quali, nicht aber in quanto einverstanden war.

* Wiesbaden. 30. Juli. Zu dem in Nr. 176 dieses Blattes enthaltenen Artikel auS Kronberg wird bemerkt, daß der dort genannte, wegen Va­termordes verhaftete Johann Müller, der Sohn des Zunftgeschwornen und Schreinermeisters Herr­mann Müller sei.

* Wiesbaden, 30. Juli. (Assisenverhandlung.) Die Geschwornen haben die Eheleute Barth für nicht schuldig erkannt. Heute beginnt der Pro, zeß gegen den Lehrer Deiöner und Genossen. Den Anfang deS ausführlichen Berichtes über die gegen dieselben vorliegende Anklage, haben wir im gestrigen Hauptblatt gebracht.

+ Dillenburg, 19. Juli. Mit dem Heutigen sind unsere letzten Montag begonnenen Assiken wie­der geschlossen worden. So erfreulich dieses auf der einen Seite ist, indem cs, wie Herr Präsident Ebhardt in seinen EröffnungSworten mit Recht bemerkte, ein günstiges Licht auf den sittlichen Zu- stand deS hiesigen Gerichtsb-zirkS wirft, so leid thut uns auf der andern Seite unsere lieben Gäste, die Geschwornen, wieder scheiden zu sehen. In einer Stadt, wie Dillenburg, ist das Zusammen­treten der Geschwornen ein Ereigniß zu nennen; Fremde strömen herbei; die Straßen werden be- lebt ; die Gasthöfe füllen sich; die Unterhaltung gewinnt ein neues Element: so daß für uns das öffentliche und mündliche Gerichtsverfahren in doppelter Rücksicht eine Errungenschaft ist. Aber auch abgesehen von dem lokalen Interesse, findet daS neue Verfahren immer mehr Freunde. Mögen in einzelnen Fällen auch Wahrsprüche vorkommen, die vielleicht dem strengen Rechte weniger zusagen, daS Institut ist immer nur ein menschliches, daS sich im Laufe der Zeit vervollkommnen wird und selbst bei irrlhumlichcr Entscheidung in Beziehung auf die Allgemeinheit weniger schädlich wirkt, da eS in der Ocffentlichkeit seine Beleuchtung und strengen Re­gulator findet. Erfreulich aber ist eS, zu sehen, wie schnell man sich in daS neue Verfahren gefunden, wie die einzelnen Funktionen auf eine Weise in einander greifen, daß das Verfahren, das noch so neu ist, schon Jahrzehnte zu bestehen scheint. Gewiß für alle Betheiligten, insbesondere für die Geschwor­nen, die dem größern Theil nach, in eine ganz un­gewohnte Thätigkeit traten, ein nicht wenig ehren- deS Zeugniß.

Mainz, 26. Juli. (O.-P.-A.-Z.) In mehreren öffentlichen Blättern wird der jüngst stattgehabte Durchzug großherzogl. badischer Truppen am Rhein durch die Bundesfestung Mainz in völlig unrichti, ger und entstellender Weise besprochen. Wir sind in die Lage gesetzt, darüber die wahren Verhältnisse aufzuklären. Das großherzogl. badische Kriegsmi- nistcrium meldete dem Mainzer FestungSgouverne- ment den Durchzug badischer Truppen an. DaS Festungsgouvernement richtete auS dieser Veran­lassung schriftlich und mündlich eine Anfrage an die Bundcskommission, welche darüber mit Zuzie­hung des bemerkten Gouvernements in Beralhung trat. Die kaiserlich österreichischen Kommissäre hiel­ten in der Erörterung dieser Angelegenheit nur den RechtSpunkt fest, da sie keinen zureichenden Grund hätten, gegen die allfällige Vergrößerung der preußischen Kriegsmacht um einige Bataillone badischer Rekruten irgend Anträge auf gewaltsame Verhinderung zu stellen. Der Beschluß, keine sol­chen Hindernisse eintreten zu lassen, fand also von