Jo 176» * Sonntag den 28. Juli 1850.
Die Raff. Alta. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Gv o ß f o l l o - Fo rm at, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrännmeeationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang dcâ HerrogtbumS Rattan, des GrokMcrzogthumâ und KuimrüenMumS Hessen, der Laudgraffchan Hessen-Homburg und der freien Stadt Franffurl » ft in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Larissch«» VerwaltuugSgebieteS S rl. 8« kr. — Inserate werden die ereisvaltige Petitteile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellukaen beliebe man in Wiesbaden in der L Sch e lle n b - r g'schen Höf- Buchaandlunz , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Millard Fillmore
Stimmen Det Presse.
Deutschland. Wiesbaden (Assrsen. Das Geburtsfest Sr Hoheit dcâ Herzogs. Ministerpräsident V. Wintzingerode abermals nach Berlin abgereist). - Cronberg (Gin Vatermörder). — Hannover (Vertagung des Landtags. Interpellation die deutsche Flotte betreffend). — Berlin (Abreise der Königin. Der „preußische Adler". Die deutsche Frage. Die RatWationsangelegeiiheit. Protestatiou^gegen den Marsch der badischen Truppen. Die Mainzer Affaire). — Schwerin (Unterhandlungen wegen Aufstellung des preußischen Observationskorps). — Holstein (Die »ord- friesischen Inseln). — Schleswig (Gefecht bei Lusbusch. Stellung der Armee. — Wien (Haynau. Die Herzog- thümer. Gnadenakt. Die Vermählung deâ Vanuâ verschoben. Ernte in Ungarn. Fürst Metternich in Funktion). Frankreich. Paris (Ministerrath üb r Neuenburg. Trauer
für Taylor).
Großbritannien. London (Oberhaus).
Spanien. Madrid (Näheres über die Königin).
Italien. R o m (Die politischen Gefangenen) — Turin
(Priester Gignaschi).
Türkei. Konstantinopel (Lamartine).
Neueste Nachrichten.
Millard Fillmore.
Die Kölnische Zeitung theilt eine kurze biographische Notiz über den durch des Generals Taylor Tod unerwartet zur Präfidentschasl der Vereinigten Staaten berufenen Millard Fillmore mit. Hiernach ist Millard Fillmore (so schreiben ihn jetzt die meisten englischen Blätter, nicht wie anfangs „Philli- more") am 7. Januar 1807 geboren und der Sohn ein'eS Farmers im Staate Newyork. „Sein Vater war nicht wohlhabend; der Sohn erhielt nur kärglichen Unterricht und trat später bei einem Tuchmacher in Lirimpton Counti in die Lehre. In seinem neunzehnten Jahre wurde er dem Judge Wood bekannt, der die Fähigkeiten des Tuchmacherlehrlings bald entdeckte und ihn bewog, einen andern Beruf zu wählen. Der junge Fillmore war zwei Jahre Schreiber des Richlers, machte bedeutende Fortschritte in der kurzen Zeit und wurde ein geschickter Attorney und Landmesser zu gleicher Zeit. 1822 errichtete er ein Law-Office in ersterer Eigenschaft zu Buffalo in der Grafschaft Erie, nachdem er vorher sich eine Zeit lang als Lehrer durchgeschlagen. 1829 wurde er zum Abgeordneten der Grafschaft im Hause der'Repräsentanten von Newyork gewählt und zeichnete sich bald so auS daß sein Votum b.n Ton angab. „Wenn Fillmore dafür stimmt", hieß cS bei allen Maßregeln, „thun wir eS auch". 1832 kam er zuerst in den Kongreß. Auch hier schlugen feine Talente bald t urch, und wir finden ihn an der Spitze der schwierigsten Kommission, der Comitlee of Ways and Means (Finanzkommlssion) und on Elections. 1841 war er Whig - Kandidat für die Governorftelle von Newyork, blieb aber in der Minorität. Aehnlich wie Tyler, der Nachfolger deS im Amte 1840 gestorbenen Harrison, durch ein Kompromiß Kandidat geworden war, wurde Fillmore von den Whigs von Newyork, der Claypartii, fest- gehalten, nachdem die größere Popularität den alten Zacharias Henry Clay in den Hintergrund gedrängt hatte. Daß der jetzige Präsident seinen Vorgänger an staatsmännischem Talent weit übertrifft, ist allbekannt; aber von der Politik, w.elche er einschlagen wird, weiß man noch nichts Gewisses. Eine Hin- ueigung zur Zollerhöhung befürchtet man. Dagegen wird er als Henry Clay's Freund die Kompromißbill unterstützen, welche durch den Widerwillen deö gewesenen Kabinets sehr bedroht war. Eine ameri- kantsche Biographie.spricht von Fillmore alS einem Manne honest, cäpabte and faithful to the Con- stilution. ES ist eigene Anstrengung allein, welche den Tuchmacherlehrling zum Präsidenten der Republik im Westen gemacht hat."
Wir setzen hinzu, daß dem Dail» NewS zufolge Millard Fillmore den Ausland eines Gentleman hat, wohlgewachsen, wenn auch etwas zu beleibt, leutselig im Umgänge und von einem dunklen, kühnen,
Intelligenz auSdrückendcn Auge ist. Hinzügcfügt wird: „Das süßeste Lächeln, wie nur je einS ein Menschenantlitz verklärte, ist ihm eigen." Fillmore hat an dem hohen Schutzzolltaris von 1842 Antheil.
Aus dem Leben deS Präsidenten Taylor theilen die amerikanischen Blätter folgende Umstände mit: Der am 9. Juli gestorbene Präsident der Vereinigten Staaten, General Zacharias Taylor, war 1790 geboren und hatte zur Zeit seines TodeS fast sein 60. Lebensjahr vollendet. Seit seinem 18. Jahre hat er sein ganzes Leben in Diensten der Armee der vereinigten Staaten zugebracht. Die Jahre seines kräftigsten ManucSalterS brachte er im Kriege gegen die Indianer in den Sümpfen von Florida und den Ebenen von ArkansaS zu. Seine eigentliche Popularität erlangte er aber erst durch den mexikanischen Krieg. Er ist bis jetzt der Einzige, welcher durch bloße militärische Leistungen zur Würde eines Präsidenten der Vereinigten Staaten cmporgcstiegcu ist. Taylor ist nur 16 Monate lang Präsident gewesen. Ohne für ein bedeutendes politisches Talent zu gelten, genoß er doch wegen seines Muthes und seiner Redlichkeit einer hohen und wohlverdienten Achtung.
Stimmen der Presse.
Die „Deutsche Reform" enthält über die bevorstehende Konstituirung des großdeutschen „Bun- deötagcs" in Frankfurt an der Spitze ihres heutigen Blattes einen ziemlich entftiefenen Artikel. In demselben heißt eö zuerst im Allgemeinen: „So lange das Pseudo-Plenum in Frankfurt st in zweimonatliches unschuldiges Dasein mit vertraulichen Besprechungen im Interesse der Theilnehmer an- füfite, war nichts gegen seine Existenz cinzuwen- den; man konnte eS als Vereinigungs-Punkt derjenigen RegierungenM-anschen, welche gegen die bundesstaatliche Gestaltung Deutschlands waren. Sobald cs aber, .wie dem Anscheine nach bevorsteht, gegen das Prinzip der freien Vereinbarung, welches die Union festhält, tatsächlich und handelnd auftritt, gleichviel, ob eS dies unter dem usurpir- ten Namen einer Bundesgewalt thut oder nicht, — so übt cs nothwendig Hebelgriffe in die Rechte und daS Eigenthum der Bundes-Genossen, also des Bundes, und eS werden von Seiten Preußens und der Union diejenigen Gegenmittel an- z u w e n d c n sein, w c l ch e a m w irksamste n ju gebrauchen sind. Die Schuld der Folgen 'kommt dann natürlich über die, welche durch unrechtmäßige Anmaßung einer ihnen nicht zustehen« den Gewalt feindliche Schritte gegen Bundcs-Glic- dc.r thun, und GegenschriUe provociren".
Dann heißt eS weiter in besonderer Beziehung auf die Behauptungen, nach denen z. B. der Durchmarsch der badischen Truppen durch eine Bundes, Feste, oder die Ratifikation deS Friedens mit Dänemark von einer Zustimmung dcS „Plenums" in Frankfurt abhängig gemacht weiden soll: „Für den ersten Fall bedurfte es, selbst wenn eine Buubes- Bchölde eristirte, keiner besonderen Genehmigung derselben, der zweite Fall aber zeigt nur zu deutlich, daß nicht daS Interesse für eine deutsche Sache die Regierungen deS sogenannten Plenums leitet, sondern lediglich daS Streben, sich, sei es auf welche Weise cS wolle, in eine Stellung zu bringen , die cinzunthmen man keine Berechtigung hat. ' Preußen wird im ersten Falle Handel n, ohne sich an willkürlichen Einspruch zu kehren, und ohne irgend eines Bundesgenossen Rechte zu verletzen; und mich im zweiten Falle wird cS thun, waS Rechtens ist. Die RatifikationSfrage liegt nämlich folgender Maßen : Die allseitig anerkannte BundeS-Zentral-Kom- mission hat noch am 21. Januar d. J. oie Führung der Friedens-Unterhandlungen mit Dänemark Namens dcs Bundes an Preußen übertragen, unter Vorbehalt der Anerkennung der Ergebnisse durch sämmtliche B u udeS - Rcg ie ru n gen. Die Partikular-Jntereffen und übertriebene Souveraine- lätö-Gelüste der Königreiche haben unter Oesterreichs Begünstigung dieser Zeniral-Kommission ihre frühere Geltung entzogen und sie unfähig gemacht, jetzt die
Anerkennung sämmtlicher BundcS-Regierungen für den Friedens-Vertrag 'vom 2. Juli einzuholcn und auSzufprechen. So blieb für Preußen kein anderer Modus übrig, als seinem Mandate zufolge die Aufforderung zur Ratifikation an die einzelnen Bundes-Regierungen gelangen zu lassen, deren Gesammtheit allein in diesem Augenblick den Bund re» prüfentirt. Nur eine von allen Bundesgliedern als solchen unterzeichnete RaiifikationS - Urkunde kann Preußen au Stau leben, wobei es natürlich gleichgültig ist, ob. die im sogenannten Plenum vereinigten Regierungen zusammen oder einzeln ralifiziren. ES ist flut, daß eS eine Thorheit wäre, anzunehmen: das „„Plenum"" könne durch seine Ratifikation oder Nichl-Ratifikalion irgend eine Regierung, die nicht zu jener Versammlung gehört, „„Namen des Bun- des"" verpflichten oder binden. DaS wiener Kabinel unb seine Gesinnungsgenossen werde» vielmehr gleich bei diesem ersten Versuche, ihre Theorien in Handlungen übergehen zu lassen, ihre Abstichen scheitern sehen; eben so wird cS mit allen weiteren Planen des „„Plenums"" sein, wenn sie werden zu Thaten werden sollen."
Die „Neue Preußische Zeitung" spricht sich in einem heftigen Artikel gegen die Sammlungen für SchleSwig-Holstein auS. Sie erblickt in denselben die Anfänge einer neuen Revolution, namentlich schon um deßhalb , weil dieselben Leute, die int März 1848 von ter öffentlichen Meinung getragen wurden, auch jetzt wieder den Mittelpunkt dieser Agitationen bilden.
In Betreff der Affaire des „von der Tann" schreibt der „Hamburger Korrespondent": Wir wollen eben so wenig von ethischen Beziehungen sprechen, als von einem Bundesrechte. Wir hoffen aber, daß die Stadt Lübeck gegen daS engverbündete deutsche Nachbarland diejenigen Pflichten anerkennen wird, welche jeder neutrale Staat gegen kriegführende Parteien nach den Grundsätzen des allgemeinen Völkerrechts zu üben hat und welche selbst das mächtige England gegen die Herzogthü« mer üben würde. Es liegt in der Neutralität nach dem einstimmigen Urtheil aller Rechtslehrer, aller Völker und nach einer vielhundertjährigen allgemci- nen Praxis keine Verpflichtung, von seinen Häfen die Kriegsschiffe der kriegführenden Parteien und ihre Prisen auszuschließen. Vattel sagt darüber: „Ein Kreuzer führt seine Prise in den ersten besten neutralen Hasen und verkauft sie dort frei". Die meisten Vvlkerrcchtslehrer behaup, len, daß cs eine Verletzung der Neutralität enthalte, wenn der neutrale Staat dem Kreuzer einer kriegführenden Macht das Einlaufen mit seiner Prise verbieten wolle, und alle sind darüber einverstanden, daß, wenn dieses dem neutralen Staat erlaubt sein solle, davon vorher Anzeige gemacht werden müsse. Dahin entscheiden sich die angesehensten neueren völkerrechtlichen Schriftsteller. Der Nordamerikaner Wheaton erklärt mit Bezug auf diese Frage, ob ein Neutraler das Einbringen von Prisen und dcn Verkauf derselben verweigern kann, daß er dieses könne, wenn er eS gegen beide Par, leien gleichmäßig übe. Aber — fährt er fort — die positive Abwesenheit eines solchen Verbots implizirt die Erlaubniß, in tue neutralen Häfen für die angegebenen Zwecke cinzulaufen." Wir haben nichts davon gehört, daß seitens des Lübecker Senats an die Statthalterschaft die Anzeige eineö solchen Verbots gemacht sey. ES folgt also daraus, daß, wenn von Lübcckischer Seite im Allgemeinen Neutralität beansprucht werden sollte, obwohl cs im Kriegszustände mit Dänemark ist, feine Behörden gegen einen deutschen Staat sogar diese Neutralität auf eine cklatante Art gebrochen haben. Wir hoffen, daß die Statthalterschaft sich sofort an den Lübecker Senat wenden wird, um Aufklärung und eventuell Genugthuung zu verlangen, und eS wird sich zeigen, ob die Travemünder Behörde in Folge höheren AuftranS gehandelt hat, oder sich einen Bruch dcs VölkcrrcchtS auf eigene Verantwortlichkeit erlaubt hat.