Nassauische Allgemeine Zeitung.
â 172.
Mittwoch den 24. Julh
1850.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint i ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau Äff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarrs! berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden rn der t-
erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränümerationspreis iS Nassau des GroßhekzogthumS und KurfürstenthuiuS Hessen, der Landgraffchail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt - und Tarisichen BerwältungSgebieteS Ä fl. 10 ff. — Jufera te werden die dreispaltige Petit^eile oder deren Raum mit « fr. '-chellen b e rg'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Uebersicht.
Lesefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen
Revolution.
Deutschland. Wiesbaden (Gestândniß des Gchtmorders Johann Graf. Asslsen. Erklärung des Hrn. Peiser). — Vom Bad Weilbach (Die Saison). — Hadamar (Die Schulangelegenheit in Langendernbach). — Mainz (Konsekration des Bischofs). — Frankfurt (Dr. Wohler und Rühl aus Hanau t). — Kassel (Vertheidigung der N. H. Ztg).— München (Zollverein. Landtagsschluß). — Berlin (v. Radowitz. v. Rabe. v. d. Heydt. Graf zu Eulenburg). — Schleswig-Holstein (Armeebefehl des General Willisen). — Posen (Rückmarsch der russischen Armee). — Wien (Der neue KricgSminister.DaS Kolonisationsgesetz für Ungarn. Sammlungen in Rußland für die serbischen Kirchen. Fürst Metternich. Der bulgarische Aufstand. Haynau. DaS Londoner Protokoll).
Schweiz. Bern (Der amerikanische Abgesandte). Frankreich. Paris (Bestätigung des Preßgesetzes. Ge< neral Hantpoul. Der Indianer Hah-ge-ga-gah-bouh. Vermischtes).
Großbritannien. London (Parlament. Portugal. Cuba) Italien. Neapel (Eidesverweigerungen. — Girgenti . (Cholera. Radetzkh'â Hauptquartier nach Monza verlegt).
Neueste Nachrichten.
Sprechsaal für Stadt und Land.
Lefefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen Revolution.
IV. Die Stellung der Staatsbeamten und die Jnamovibilität der Richter.
(Fortsetzung )
* ft* Die deutsche Geschichte, namentlich die der letzten Jahrhunderte wird wenige Beispiele aufzuweisen haben, daß die Richter wegen ihrer Rich- tersprüche Verfolgungen und Bedrückungen von Oben ausgesetzt waren. Man darf sogar kühn behaupten, daß die deutschen Richter in den Zeiten des blühendsten. Absolutismus ihre Unabhängigkeit als solche zu wahren gewußt haben und dadurch nicht nur in der Achtung-des Volkes, sondern selbst auch in der Achtung der Regierungen gegen welche sie sprachen, gestiegen sind. Wenn wir die Annalen der Volksherrschaften mit denen der Monarchieen vergleichen; so wird sich ein weit günstigeres Resultat für die Unabhängigkeit der Gerichte in den letzteren, als in den ersteren ergeben, In der wahren konstitutionellen Monarchie ist eine Tieustbarmachung der Justiz ohnehin nicht denkbar. Haben wir in den letzten Jahren selber richlig beobachtet und daS von anderen Wahrgenommene und Mitgetheilte richtig ge, lesen, gehört und verstanden; so glauben wir aber die Meinung aussprechen zu dürfen, daß der Unabhängigkeit der Richter in jüngster Zeit eine weit größere Gefahr von Unten, als von Oben gedroht hat, ja daß einzelne Richter solchen Einflüssen von Unten bereits unterlegen sind. Wir verabscheuen einen jeden unlauter» Einfluß auf die Gerichte, halten aber den von Unten noch für gefährlicher und verächtlicher, als den von Oben.
Die öffentliche Meinung, wie sie sich in der freien Presse kund gibt, und in kleinen Staaten selbst ohne Preßfreiheit kund geben kann und kund gegeben hat, ist der sicherste und wirksamste Schutz gegen Verfolgung und Bedrückung fähiger und gewissenhafter Richter. Wenn man uns einwenden will, daß die öffentliche Meinung, zumal in aufgeregten Zeiten durch eine schlechte Presse irre geleitet werden könne; so müssen wir dagegen repliziren, daß sich die Wahrheit immer Bahn bricht, die irre geleitete öffentliche Meinung sich bald wieder selber berichtiget, die schlechte Presse nur in Zeiten des politischen Paroxysmus Gehör findet und folche abnorme Zustände nach dem Gange der Natur den Keim ihrer Heilung oder gänzlichen Zerstörung in sich selber tragen, daher nur alS vorübergehend angesehen werden können. Eine Regierung, welche die fortdauernde und geläuterte öffentliche Meinung gegen sich hat, ist heutigen Tages so wenig, als in kommenden Zeiten eine mögliche oder möglich bleibende. Bietet aber nun schon die öffentliche Meinung hinlänglichen
Schutz gegen ungerechte Versetzung und Pension!- rung ohne ihr Verschulden mißliebig gewordener und pflichttreuer Richter; so bedarf es, ganz abgesehen von seinem Zwiespalt mit dem Rechte des Monarchen und dessen Regierung, keines Gesetzes zur Sicherung dieses Schutzes.
Ein solches Gesetz ist aber auch offenbar, mag man es auöklügeln oder auöspitzen, wie man immer will, nicht nur unausführbar, sondern auch dem Staat und seinen Bürgern nachtheilig. Wer das praktische Leben kennt oder in dasselbe Hineinschauen will, wird das nicht läugnen können und wollen. Die Erfahrung hat gelehrt und lehrt noch täglich, daß selbst in kleinen Ländern, worin denn doch eine genauere Personalkenntniß möglicher ist, als in den größeren, selbst bei sorgfältiger Umsicht zuweilen Personen in die Gerichte kommen, die dem Richteramte nicht gewachsen sind; sie hat gelehrt, daß Richter, die früher ihre volle Schuldigkeit gethan haben, zu gewissen Stellen gelangt, nachlässig geworden sind, oder sich doch wenigstens nicht haben angelegen seyn lassen, sich mit der stets fortschreitenden Wissenschaft, ohne welche sie ihr Amt nicht gehörig versehen können, weiter zu befassen. Können nun nachlässige und unfähige Richter nicht versetzt oder pensionirt wer- den; so setzt man nicht nur die Gerichte der Gefahr aus, zu Jnvalivenanstalten und dadurch in der Achtung des Volkes herab zu sinken, sondern man unterstützt auch Unthätigkeil und Unfähigkeit aus dem Beutel deS zahlenden Volkes und gibt überdieß dem Urtheil unfähiger Menschen den Entscheid über sein Vermögen und seine Ehre Preis.
Man wird sicherlich kein zu hartes Urtheil fällen, wenn man namentlich in unserem Lande behauptet, daß die Regierung schon feit Jahren einen viel zu milden und geringen Gebrauch von dem ihr zuslehenben Rechte der Versetzung und Peusiouirmig gemacht hat und eS dadurch gekommen ist, daß . Richter, insbesondere auch in Kollegien fungiren, die ihrem.Posten entweder gleich anfau.ch nicht gewachsen waren oder wenigstens jetzt nicht mehr gewachsen'sind.
Von einer Versetzung oder Pensionirung der Richter durch gerichtlichen Beschluß können wir nicht 'viel halten. Wenn eine solche wider.Willen deS Richters durch einen gerichtlichen Beschluß als nothwendig ausgesprochen werden soll; so muß diesem Beschluß denn doch eine gründliche Untersuchung vorausgehen. Wer soll nun diese Untersuchung zu führen und wer soll den gerichtlichen Beschluß zu fassen haben? Etwa daS Gericht, dessen Mitglied der zu versetzende oder zu Pension irende Ri tter ist? Wir glauben, daß Niemand diese Frage so leicht bejahend beantworten könne, und daß solche namentlich nicht in einem kleinen Staate, bejaht werden könnte. In kleinen Staaten sind in der Regel die Richter eines Kollegiums entweder von der Schule, von der Universität und aus früheren Dienstverhältnissen so bekannt, oder aber durch Familienverbin- dungen so miteinander verkettet, daß bei dem besten Willen der untersuchenden und urtheilenden Richter eine gänzliche Unbefangenheit derselben sich nicht erwarten läßt.
Aber auch Zerwürfnisse des Richters, über den der Beschluß gefaßt werden soll, mit einigen oder mehreren seiner seitherigen Kollegen machen deren Unbefangenheit.höchst bedenklich. Es müßten deßhalb die untersuchenden und aburtheilenten Richter jedenfalls aus andern Gerichten genommeu werden. Wir glauben aber, daß cs ein opus diabolicum ist, die Nachlässigkeit und Unfähigkeit eines Richters im UntersuchungSwege zu konstatiern , und daß eS ebenso schwer ist, ein richterlicheS Urtheil darüber zu fällen.
Will man bei der Beurtheilung der Unfähigkeit nur einzelne verunglückte Arbeiten der Untersuchung und dem richterlichen Beschlusse unterwerfen;- so handelt man offenbar einseitig und ungerecht, weil man nicht weiß und nicht leicht erheben kann, unter welchem Arbeitsdrange der Richter diese Arbeiten gefertiget hat. Wir können hier nur die Schwierigkeiten und die Unmöglichkeiten andeuten: wollten wir sie näher ausführen; so würden sie die Grenzen eines politischen Blattes weit überschreiten.
(Schluß folgt.)
Deutschland
Wiesbaden, 22. Juli. Dein Vernehmen nach hat Johann Graf von Eschborn nach seiner Ver- urtheilung zur lebenslänglichen Zuchthausstrafe daS Gestäubniß abgelegt, daß es wirklich seine Absicht gewesen ist, seinen Schwiegervater AnthèS und dessen Familie auS der Welt zu schaffen, um in den Besitz einer größern Erbschaft zu gelangen.
* Wiesbaden, 23. Juli. Die auf heute und morgen festgesetzte Assisenverhandlung gegen Katharina Häuser von Holzhausen a. d. H. wegen KindcömordcS wird bei verschlossenen Thüren gepflogen. Dem Vernehmen nach ist in diesem Prozeß ein verwickelter Indizienbeweis zu führen.
* Wiesbaden, 23. Juli. Von Hrn. Peiser in Hofheim geht unS die Berichtigung zu, daß er ein Deutscher und kein Pole, daß er protestantischer und nicht israelischer Religion sey. Der übrige Inhalt seiner Erklärung ist durch die unrichtige Unterstellung veranlaßt, alS enthalte der ihn betreffende Artikel, in Nro. 167 dieses BlatteS etwas seiner Ehre Nachteiliges und nicht blos eine faktische Bemerkung.
* 5 Vom Bade Weilbach, 18. Juli. Unser vcrhältnißmâßig kleines aber reizendes Bad erfreut sich in diesem Jahr eines sehr zahlreichen BesucheS, sowohl von denen, die Erholung und Genesung suchen, als von solchen, welchen die geräuschlose Ruhe deS stillen Landleben'zuspricht. Durch die malerische Lage und reizende Umgebung und besonders durch die großartigen Verschönerungen von Seiten deö KurhausbesitzerS, — kann sich unser Bad eines immermehr gesteigerten BesucheS erfreuen.
cf Hadamar, 20. Juli. Heute früh ist der, der Garnison Diez angehörige Theil der zur Besetzung deS Ortes Langendernbach verwendeten ErekutionS-Mannschaft hier durch und nach Diez zurückmarschirt; auch sind dem Vernehmen nach die übrigen ErekutionS-Truppen zurückgezogen, weil diese renitente Gemeinde schneller alS man eS nach ihrem unmittelbar vorhergegangenen Benehmen hoffen konnte, zu Gesetz und Ordnung. -zurück- gekehrt ist. Namentlich wurde die Schule deS Lehr, gehülfen Ernst gleich nach den ersten Tagen, als sich die Aufregung gelegt, von sämmtlichen schulpflichtigen Kindern besucht, ohne daß deßhalb irgend ein anderer Zwang, als die Verwarnung der Eltern vor den gesetzlichen Schulversäumnißstrafen ange- wendct wurden wäre *).
Ebenso soll sich der Gemeinderath für Aufrecht, Haltung der gesetzlichen Ordnung in jeder anderen Hinsicht verbürgt, daher wird die noch in Langendernbach anwesende Kriminal-GerichtS-Kommission noch das Kreisamt fernern Grund gehabt haben, das Militär länger dort zu belassen, und zwar um so weniger, da diejenigen Bürger, welche sich früher renitent gezeigt, nunmehr die Zahlung sämmtlicher durch die Einlegung des Militärs entstandenen, sich auf 4—500 fl. belaufenden Kosten übernommen haben sollen, so daß also durch diese ganze Expedition die Staatskasse in keiner Weise belästigt worden ist, wie dies in vielen ähnlichen Fällen während der Jahre 1848 und 1849 zur gerechten Entrüstung der zu den StaatSlasten beitragspflichtigen geschehen ist.
Man verdankt dies schnelle und glückliche Resultat, nächst dem sachgemäßen und energischen Verfahren Seitens der Staatsbehörde ohne Zweifel auch den verdienstlichen Bemühungen deS Herrn Pfarrers und Landtags-Abgeordneten Rau von Lahr, welcher Alles aufbot, um die Einwohner von Langendernbach von jeder ferneren Renitenz und Ungesetzlichkeit abzuhalten, und hierbei sowohl auS eigenem Antriebe als auch in Auftrag deS bi# schöfflichen Ordinariats gehandelt haben soll.
•) Das offtiibar geflissentlicher und böswilliger Weise auS- gestreute Gerücht, als seyen die Kinder durch die Sal- daten'zur Stylt le gebracht worden, gehört in 6ie Kathe- gorie alberner TageSlüge«.