Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 169» Samstag den 2« Juli 1850»
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o ß fo l r o-Fo rm a t, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrünumecationShreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HcrzogtbumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfurftentbums Hessen, der Landgraffcha'l Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 ff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen VerwaltungSgebieteS S sl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Stimme» der Presse.
Deutschland. WieSbadensAsstsen. Giftmord in Sulzbach. Hülfskomite für Schleswig-Holstein). — Eltville (Verhaftungen). — Aus der Maingegend (Die Gebühren der Gerichtsvollzieher). — Hannover (Die Südbahn). — Berlin (Ratifikationsangelegenheit. Die Meinungen im Ministerium. Die hessischen Bevollmächtigten bei dem BnndeSschiedSgcricht. — Schleswig-Holstein (Proklamation der Statthalterschaft. Einmarsch der schleswig- holsteinischen Truppen in Schleswig). — Swinnemânde (Herzog von Leuchtenberg). — Wien (Der französische Einfluß in Italien. Elbzolle. Verurtheilungen. Krönung.
Erzherzog Stephan. Frohsdorf).
Niederlande. Rotterdam (Schifffahrtsgesetz).
Frankreich. Paris (Beschluß der Nationalversammlung gegen den Pouvoir. Die Königin von Spanien).
Großbritannien. London (Der amerikanische Gesandte in Lissabon, Interpellation an Lord Palmerston).
Neueste Nachrichten.
Stimmen der Presse.
„Fädrelandet" meint, eS könne kein Zweifel sein, daß der Friedens-Vertrag kein Abschluß deS Kriegs, sondern nur, mit Talleyraud zu reden, der Anfang vom Ende sey. Die gleichgültige oder doch schlaffe Weise , mit der die gardntimften und vermittelnden Mächte die Frage behandelt hätten, sey gewiß nicht geeignet, um der JusurrektionSpartei in Holstein großen Schrecken einzujagen, und der chaotische Zustand deS deutschen Bundes sey ganz geschickt, um einem demoralisirten Beamtenstande neue Hoffnung auf neue Ausbeute seiner Ränke einzuflößen. Dazu komme noch die zweifelhafte Frage, ob es Preußen aufrichtige Absicht sey, sich auS der Sache zu ziehen oder nicht, ob es sicher vor der Erneuerung der Blokade und vor den Vor, würfen eines mächtigen Rachbars, daß es die Revolution begünstige, wirklich seine „guten Dienste" anwenden werde, um von den anderen Staaten die Anerkennung des Friedens zu erlangen, oder ob es nicht dem mit seinem ganzen Einfluß entgegenar- beiten und die Insurgenten heimlich mit Offizieren und Waffen, besonders aber mit Geld unterstützen werde. Um dieses Mißtrauen gegen Preußen zu rechtfertigen, beruft sich dann „Fädrelandet" auf die Geschichte der letzten zwei Jahre, auf den deutschen Charakter, „der überhaupt zu großem Mißtrauen berechtige", und auf daS Schreiben des Herrn v. Schleinitz an die Statthalterschaft, daS nicht nur an diese, als an eine legitime Macht, gerichtet sey, sondern in dem auch einzelne Aeußerungen nicht im Einklänge mit dem Traktat ständen.
Auch „Flyveposten" tadelt eS gewaltig, daß Herr v. Schleinitz so ehrerbietig an die Statthalterschaft geschrieben habe, und vermerkt cs zugleich sehr übel, daß derselbe in seinem Briefe von der schleswig-holsteinischen Sache und Rechten rede, denen der Friede nicht Präjudizirlich sein solle. Seyen das nicht leere Worte, so müsse man das Friedenswerk für eine bloße Spiegelfechterei halten.
Der Artikel des Pouvoir, welcher im Stande war, die Galle der Nationalversammlung in diesem Grabe aufzuregen, lautet in seiner Hauptstelle: „Man fragt sich, ob bei der bodenlosen DeSorga- nisation, in der sich Frankreich befindet, die Ordnung durch eine aller Einsicht in die Politi'k wie in die Geschäfte entbehrende Versammlung nicht weit mehr gessayrdet , als geschützt und ob die Versammlung
^r bin Hinderniß , als eine Bürgschaft l|*’ « ^ sich sogar, ob Frankreich, so lange eS von den gesetzgebenden Versammlungen abhängt, nicht für immer zu diesen Kämpfen, Zerspaltungen und Revolutionen verderblicher Weise verdammt bleiben wird. ES ist eine bekannte und auffallende Thatsache, dass im Lande selbst weit mehr Ordnung und Ruhe herrscht , als in der Versammlung ist, und daß, wenn die Aufregung, der Kampf, der Ehrgeiz irgendwo unterhalten wird, dies in dem Palast der Gesetzgebung geschieht. Welches ist die
Provinz, welches die Stadt, wo man sich mit einer solchen Hitze, mit einer solchen Wuth angreift, beschimpft, bedroht, wie im Palais Bourbon? ES gibt keine und wenn es eine geben könnte, so würde man sie um viel Geringeres noch in Belagerungszustand versetzen. Glaubt man, daß eine Nation ungestraft einen Heerd der Bürgerzwietracht haben und unterhalten kann? Wir glauben cs nicht, und wir haben die Geschick tc der letzten 60 Jahre vor uns, um zu wissen, baß immer die berathenden Versammlungen daS Land in Brand gesteckt haben. Diese lange und schmerzliche Erfahrung beginnt ihre Früchte zu tragen. Frankreich, durch Revolutionen und fruchtloses Elend ermüdet, verlangt ein wenig Ruhe und Sicherheit. Wehe in Zukunft den Versammlungen, die diese Nothwendigkeit verkennen und den Brand unterhalten wollen, statt ihn zu löschen. Man hatte geglaubt, die konstiluirenre Versammlung hätte bei ihrem Sturz die äußerste Grenze der Mißachtung erreicht, wohin eine berathende Körperschaft gelangen könnte. Die gegenwärtige Versammlung scheint bestimmt, diese Grenze zu überschreiten. Alles scheint daS nahe Ende bet Nationalversammlung anzukündigen, denn alle ihre Handlungen sind fast eben so viele eingereichte Entlassungen".
Die „Constitutionelle Corresponbenz" bespricht heute die Frage, ob die Verlängerung des Provisoriums zum Vortheil oder zum Nachtheil der Union gereiche, ob also der Antrag auf diese Verlängerung ein Beweis für Preußens Entschluß sey , fest bei der Union zu verharren, oder für das Gegentheil. Die Frage wird mit voller Bestimmtheit dahin beantwortet, daß die Verlängerung lediglich zum Vor- theil der Union beschlossen worden, daß der Antrag das sicherste Unterpsand P», aast Preußen bieRtirwn nicht aufgeben wird.
Wir wollen dieses aufrichtig wünschen.
Die Gründe,° welche die C C. für ihre Behauptung beibringt, sind übrigens folgende:
Gegen die kurze Dauer des ersten Provisoriums wurde schon bei dem Fürstenkongreß von Seiten Badens Bedenken erhoben und mit Rücksicht darauf beschlossen, vor Ablauf des Termins durch die Organe der Union bestimmen zu lassen, ob das Pro- visorium in derselben oder in einer anderen Gestalt zu erneuern oder in das Dcfinilivum hinüberzuleiten sey. Der Antrag auf Verlängerung bezieht sich auf die nämlichen Bedenken, welche bei dem Fürstenkongreß dem Definitivum entgegengestanden, und theils in den Beziehungen der Mitglieder zur Union selbst, theils in dem Verhältniß der Union zu den außerhalb stehenden Bundesstaaten ihren Grund haben. In ersterer Hinsicht macht die Weigerung der beiden Hessen, die UnionSverfassung auSzusühren, diese Ausführung unmöglich, weil sie das Gebiet zerreißt, was durch Hannovers Rücktritt auch für Bremen und Oldenburg der Fall ist. Mit dem Wegfall dieser beiden Staaten und deS Groß- herzogthumö Baden würde sich der Hauptzweck der Union, an der Stelle früherer Gesammtschwäche eine Gesammtmacht zu sctzen, nicht vereinigen lassen. Preußen aber würde durch den Abschluß eines noch mehr verengerten Bündnisses der Verlâumdunq Bahn machen, baß cs nur seine Vergrößerung auf Kosten Deutschlands und der übrigen Unionsstaaten bezwecke.
Hiezu — darf Preußen um so weniger die Hand bieten, als die Verhandlungen mit Oesterreich und dessen Anhänge in Frankfurt bis jetzt weder abgebrochen noch beendigt sind. Es ist freilich sehr zweifelhaft, ob ein gedeihliches Ergebniß dieser Unterhandlungen möglich seyn werde. Der Gedanke der Union beruht auf der Nothwendigkeit, die all, gemeine Sicherheit Deutschlands durch eine konstitutionelle, also mit Volksrepräsentation verbundene Zentralgewalt zu garantiren. Diesen Gedanken aber kann Oesterreich schwerlich annehmen, da eS bei sich zu Hause nicht konstitutionell regieren kann. Meinen die vier Königreiche, trotz der konstitutionellen Formen ihrer Sonderverfassungen, an einer nicht mit Volksvertretung auSgestattetcn BundeSgc« walt theilnehmen zu können, so wird Preußen einem weiteren Bunde auf solcher Grundlage nicht entgegen seyn. Für sich und die Unionsstaaten muß es aber alSdann daS Recht eines engeren, mit par
lamentarischen Formen ausgestatteten Bundes in Anspruch nehmen, weil diese Formen wenigstens für diese Staaten Bedürfniß sind. Ob Oesterreich und dessen Anhang einem solchen konstitutionellen Bundesstaate, der allerdings über eine absolutistische Gewalt des weiteren Bundes ein bedeutendes moralisches Uebergewicht haben würde, zustimmen können, ist, wie gesagt, sehr zweifelhaft. Preußen seinerseits darf aber um so weniger den deßhalb schwebenden Unterhandlungen durch ein Definitivum der Union vorgreifen, als cs dadurch den Gegnern einen Vorwand leihen würde, zu Gewaltmitteln zu schreiten —waS immerhin möglichst vermieden werden muß, — und als cs im Uebrigen seiner Sache auch ohnesdieS ziemlich sicher sein kann.
Einen weiteren Grund für daS Provisorium findet die C. C. in der Gelegenheit, welche dasselbe dem Wiedereintritt der abgefallenen und dem Anschluß der außen stehenden Staaten bietet, während die Thätigkeit der Organe der Union unausgesetzt vorwärts schreitet. Preußen — heißt eS am Schlüsse — hat sich dem Zuge der staatlichen Entwickelung deutschen Lebens vollkommen gefügt; eS hat seinen Platz mitten in der unabmeislichen Nothwendigkeit der Ereignisse genommen. Es läßt sich keineswegs, wie man zu wähnen scheint, von diesen treiben, sondern überschaut, nutzt und beherrscht sie, so weit als irgend möglich. ES thut dies aber, wie sich von selbst versteht, mit derjenigen Ruhe und Besonnenheit, die allein in politischen Dingen den endlichen Sieg verbürgt. Auf ein paar Monate früher oder später kann bei so wichtiger Entscheidung wenig ankommen. Die Scheinerfolge, die inzwischen die Intrigue gegnerischcrseitS erringen mag, sind nicht im Mindesten zu fürchten. Sie werden vor dem nächsten, der Nothwendigkeit der Sachlage entsprungenen Entschlusse in Nichts zerfallen. Daß aber Preußen diesen Entschluß fassen wird, wenn der rechte Zeitpunkt dazu kommt, ja daß eS ihn für diese» schon vorausgefaßt hat, das dürfen wir mit Sicherheit behaupten.
Deutschland.
* Wiesbaden, 18. Juli. (Assisenverhandlung gegen Peter Fischer.) Die Geschwornen haben den Angeklagten des zur Last gelegten Verbrechens deS Meineides für überwiesen erklärt; die zweite Frage über Trunkenheit des Angeklagten bei Ablegung des Eides verneint.
Der Angeklagte ist zu einer KorrektionShauS- strafe von 2 Jahren verurtheilt.
* Wiesbaden, 19. Juli. (Assisenverhandlung gegen Johann Graf jun., 24 Jahre alt, Oefonom von Eschborn wegen Giftmordes.) Ueber diesen Fall wurde bereits in Nro. 64 und 77 d'eseS Blattes berichtet. Der Anklageakt liefert folgende nähere Daten. Am 11. März b. I. (Montag) erhielt Friedr. AntheS von Sulzbach ein mit der Post in Soden angekommenes versiegeltes Paquet unter der Adresse: „Fried. A n th e S, Schul- theiß in Sulzbach" mit einem Briefe unter gleicher Adresse. Nach dem Poststempel waren Brief und Pa- quel am 10. März (Sonntag) in Offenbach zur Post gegeben worden. Der Brief war dalirt von Enkheim den 9. März und angeblich von einem Joh. Emerich, einem weitläufigen Verwandten des AntheS, geschrieben. Derselbe ist Bäcker und schickte dem Anthes öfters Geschenke, insbesondere Kuchen und Zwieback. AntheS kannte die Handschrift deS Emerich nicht, glaubte daher, der Brief sey von ihm geschrieben. Nachdem A n t he S und seine Familie gegen 8 Uhr Abends zu Nacht gegessen halten, wurde der übersendete Kuchen verzehrt. Die Schwiegermutter, die Frau, die drei Töchter Ka th arin a, Sophie und Bertha und der Sohn Friedrich des Anthes aßen davon. AntheS selbst nahm nichts davon und wurde ein Stück Kuchen für ihn aufgehoben. Gegen 11 Uhr Nachts stellten sich Symptome der Vergiftung bei der Katharina AntheS, später auch bei den übrigen Personen ein. Katharina AntheS erlag 7 Tage darauf ihren Leiden. Die Jnzichtcu, welche gegen den Angeklagten sprechen und im Lauf der Untersuchung konstatirt wurden, sind folgende. Sonntags den