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Mimische AllMmcinc Zcimng.

M 160,

Mittwoch dèn 17. Juli

1850.

-------------------------" t a I i d> in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sünntagâ. Der vierteljährige PrSnumerationSpreiS

Die Raff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer er,chein 9 , Kurfürstentums Hessen, der LandgrafschaU Heff-n-Hombnrg uns der freien Stadt Frankfurt

ist in Wiesbaden für den Umfang de« Her,-^hum- Rast °» , d s ,^^waltunqâa-bi-t-â S fl. J» kr. - Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit * kr. 8 ft., in den übrigen Ländern des fiyftM; £ m - un g 2 e II e n b e r q' sd>en Hof- Buchhandlung , auswärts beiden nächst gelegenen Postämtern zu machen.

berechnet, Bestellungen beliebe man inMM«»MMgM»^

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnaclirichten.

Nichtamtlicher Theil.

Ansprache des Assisenpräfidenten Langhans an die Geschwornen.

Stimmen der Presse.

Deutschland. Wiesbaden (Assis-nv-rhandlungen. De­putation zum Empfang des Bischofs Ketteler). Mainz (Der Ausmarsch der badischen Truppen abermals verzögert). _ Karlsruhe (Proklamation des Großherzogs).

Stuttgart (Neuer Konflikt mit der Thurn und Tarisschen Postverwaltung). Landau (Junker v. Fach). Mu n- ch e ii (Das Finanzgesetz). Berlin (Graf Bernstorff. Der Abmarsch der badischen Truppen. Sitzung des provg. Fürstenkollegiums. Die Bevollmächtigen der beiden hessi­schen Regierungen). - Altona (Ankunft des Obersten v. d. Tann). Kiel (Ansprache der Statthalterschaft). Wien (Uniformirung. Scheidemünze. Choleratinktur).

Belgien. Brüssel (Rücktritt des Kriegsministers). Großbritannien. London (Denkmal für Robert Peel beantragt. Motion auf Abschaffung der Todesstrafe ver- .worfen. O. Connors Anträge über die Wahlen).

Spanien. Madiid (Pläne der Karlisten).

Italien. Neapel (Hrn. Marsiglio'S Rückkehr auâ Wien).

Neueste Nachrichten.

Landwirthschaftliches.

Amtlicher Theil.

Der Justizamtssekretär Krekel ist zu Runkel belassen, der dahin bestimmt gewesene Justizamts­sekretär Zimmermann von Usingen nach König­stein und der JustizamtSsekretär Weber von. da nach Usingen versetzt worden.

Der RechtSkandidat Keim von Hachenburg ist zum Akzessisten bei dem dasigen Justizamt, der RechtSkandidat Keller von Dillenburg zum Akzes» sisten bei dem dortigen Justizamt, der Rechtskandi­dat Meister von Aßmannshausen zum Akzessisten bei dem Justizamt zu Rüdesheim, der RechtSkandi­dat Oppermann von Wallmerod zum Akzessisten bei dem Justizamt daselbst, der RechtSkandidat Schenk von Wehen zum Akzessisten bei dem Justiz­amt zu Wehen und der Rechtskandidat Schenk von Wiesbaden zum Akzessisten bei dem Justizamt daselbst ernannt worden.

Der Pfarrvikar Diekmann ist zu Eschbach belassen, der dahin bestimmt gewesene Pfarrvikar Fetz als Kaplan nach Weilmünster, der Pfarrvikar Hein von Heringen nach Nordenstadt ^versetzt, der Pfarrvikar Wenzel zu Essershausen zum Kaplan in Westerburg, der Kandidat Zach ar von Holz­appel zum Pfarrvikar in Massenheim und der Kan­didat Ullrich von der Bonscheuer zum Pfarrvikar in Heringen ernannt worden. Der Kaplan Wag­ner zu Weilmünster ist von seiner Stelle entlassen worden.

Der von deS Herrn Erblandpostmeisters von Thurn und Taris Durchlaucht erfolgten Präsenta­tion des Gasthalters Decker zu Dillenburg zu der Posthaltereistelle daselbst ist die landesherrliche höchste Bestätigung ertheilt worden.

Nichtamtlicher Theil.

D Ansprache des Assisenpräfidenten Langhans an die Geschwornen bei Eröffnung der ordentlichen Assisen ^es III. Quartals 185 0.

Sei dem Beginn unserer Sitzungen heiße ich /Herren Geschwornen, welche die Pflicht der AuSubung der Strafrechtspflege gemein­schaftlich mit dem Gerichte zu theilen berufen sind, freundlich willkommen.

Die Schwelle, welche uns in diesem Theile der Rechtspflege von dem früheren Systeme trennt, ist überschritten. Ein neues, uns bisher fremdes Ge­

biet, das Gebiet der Mündlichkeit haben wir betre­ten. Bei dem steten Eintreten neuer Mitglieder in di Reihen der Geschwornen wenige Worte über diese neue Einrichtung :

Unter den manchfachen Vorzügen deS münd­lichen Verfahrens gebührt der Trennung der ver­schiedenen, früher in einer Hand vereinigten sich theilweise sogar mehr oder weniger widerstrebenden Funktionen, der Scheidung der Anklage von der Urtheilsfällung eine der ersten Stellen.

Die Slaalsanwallschast, indem sie die Anklage übernimmt, gewährleistet unparteiliche und würdige Stellung des Gerichtshofes. Ihren Standpunkt stets richtig erkennend, und ihr Ziel würdig verfol­gend, hat sie gleich endlichen Beruf, wie das Ge­richt selbst, dessen wesentlicher Bestandtheil sie da­her auch nach dem Gesetze bildet, den hochwich­tigen Beruf, über die Ruhe und Sicherheit der Ge­sellschaft zu wachen, den Rechtsfrieden überall zu bewahren und Störungen desselben durch Veran­lassung veS strafrechtlichen Verfahrens gegen die Urheber nach Möglichkeit zu beseitigen, auf der andern Seile aber auch eine kräftige und warme Beschützerin der Unschuld zu seyn, deren Verurthei- lung eine Störung der Rechtsordnung, eine gleich schwere Wunde für die Gesammtheit, wie für den Betroffenen, sogar ein Widerspruch mit dem eigenen Amte, das stets und überall zur Aufrechthaltung des RechlSzustandeS und zur Heilung solcher Wunden verpflichtet, bilden würde.

Auch die Rechtsprechung selbst ist getheilt, ver­schiedenen Kollegien hingewiescn, und so durch all­seitige Prüfung möglichst für die Sicherheit deS vor Gericht Gestellten gesorgt.

Der Anklagesenat, ein Kollegium geübter, rechtskundiger Männer prüft und erkennt auf die Voruntersuchung, ob ein Verbrechen verübt worden sey und ob genügende Anzeigen und Beweise vor- liegen, den Verdächtigen förmlich M gtri^ju stellen. Nach vollendeter Hauptuutcrfuchnug in diesen Räumen ist selbst die Nrthcilsfâüung von Neuem getrennt. Die Beurtheilung der Hanrlung und ihre Beschaffenheit völlig abgesehen von ihrer Strafbarkeit, ist den Geschwornen überwiesen, wäh­rend die Prüfung, ob diese Handlung ein Verbre­chen bilde oder nicht, und ob überhaupt eine Strafe und welche zu erkennen sey, dem Assisenhose auS- schließcnv anheimfällt. Die Geschwornen stellen daS Thatsächliche fest, daS Gericht unterstellt die That­sache dem Gesetze.

An diesen höchst ehrenvollen Beruf der Ge­schworenen knüpfen sich aber auch sehr ernste und schwere Pflichten. Schon bei dem ersten Rufe zu diesem Ehrenamie werden sich gewissenhafte und red­liche Männer sagen und bei dessen Ausübung stets recht lebhaft vergegenwärtigen, daß in jedem Augen­blicke die wichtigsten Rechte, die höchsten Güter deS Lebens in ihre Hände gelegt sind, daß auf der ei­nen Seite die Freiheit, die Ehre, der Wohlstand, überhaupt die künftige selbstständige Erifteuz des Beschuldigten, mehr oder minder, selbst das Lebcnö- glück seiner Angehörigen, von ihrem Ausspruche ab­hängt, auf der andern Seite aber auch daS Wohl und die Sicherheit der SlaaiSgesellschaft, die Gerechtig­keit, welche der Verletzte und die Seinigen in nicht minder hohem Grade als der Beschäbiger anzuspre- chen haben, sehr schwer und gewichtvoll in die Wagschaale fallen. Für das eine, wie für daS an­dere entscheidet ihr gewissenhafter Wahrspruch.

Gründe haben sie für diesen ihren Ausspruch öffentlich nicht anzuführen. Diese zur Besonncnheil und Vorsichl dringend auffordernde Form ist ihnen erlassen, ihre innerste durch keinerlei BcwciSregeln beengte und gefesselte Ueberzeugung genügt.

Ein hohes Vertrauen, welches das Gesetz ihnen schenkt! Darum wird aber der einsichtsvolle und pflichtgetreue Geschworne sich selbst nicht minder mit gewissenhafter Strenge gründlichste Rechenschaft von feinem Urtheile abfordern, und gerade in jenem ih­nen geschenkten Vertrauen wird er die lebhafteste und stärkste Aufforderung finden, stets öffentlich zu zeigen, daß bei ihnen solcher Formen nicht be­darf, daß auch ohne sie der RechtSzustand in seinen Händen nicht gefährdet ist. Er wird eifrigst sich bestreben, ein warmer Freund deS Rechts, der Sitt­lichkeit, eine feste Stütze deS öffentlichen Wohls zu seyn und in jedem Augenblicke erwägen, von welch unendlicher Wichtigkeit fein Beispiel, wie das ei­

nes Jeden zum Richteramte Berufenen, in dem Gerichtssaale, wie außerhalb desselben, für alle Verhältnisse seyn muß.

Stets werden gewissenhafte Geschworne mit allen Kräften bemüht seyn, daS Wahre und Rechte nach sorgfältigster Abwägung aller Gründe für und wider zu erkennen und das auf diese Weise Gefun- bene ohne alle Nebenrücksichten, welcher Art sie auch seyn mögen, ungescheut und unbeirrt auSzusprechen. Sie werden sich gegen Irrthum, gegen Schcingründc, gegen Vorurtheile jeder Art rüsten und waffnen, die Einwirkungen der Zuneigung wie der Abneigung, des Mitleidens wie der Entrüstung, der Einschüch­terung wie der Verführung gleich entschieden und fest zurückweisen, und immer trachten, die Grund- eigenschaften deS Richters, wahre HerzenSgüte neben Entschiedenheit und WillenSfestigkeit, gleich fern von übertriebener Hârte, wie von weicher Schwäche in sich zu vereinigen.

So nur kann das Schwurgericht seinen crha, denen Beruf vollständig und würdig erfüllen. Ge­naue Beobachtung der Gesetze und strenge Recht­lichkeit werden die junge Anstalt schützen und schir­men immerdar, während Abweichung von der Bahn vèS Rechts stets an den Rand des AbgrundeS führt, noch zu allen Zeiten daS Grab aller wahren bür­gerlichen Freiheiten geworden ist, sowie jede Einrich­tung in dem Leben, sobald sic zu ihrem Zwecke zu wiederstrebenden Mitteln greift, vermöge innerer Nothwendigkeit in der sittlichen, wie in der äußeren Welt sich selbst zerstört.

Mit der Mündlichkeit im Strafverfahren ist uns unsrer Stammväter uralt ehrwürdiger Brauch und Sitte wieder geworden. Möge sie stets, mit ihr aber zugleich der Ahnen Biedersinn und uner­schütterliche Treue, die sich schon in grauer Vorzeit den unser Vaterland stets hochehrenden Namen: die deutsche" erworben hat, in allen Kreisen mehr und mehr e (starken, um nie und nimmer zu schwinden.

Stimmen der Presse.

DieSpener'sche Zeitung" bespricht das Lon, doner Protokoll. Wir entnehmen ihrer Entwicke­lung folgende Sätze:Man hat gerühmt: trotz aller innern Uneinigkeit, werde Deutschland doch ge­meinsam gegen den auswärtigen Feind stehen. An dem dänischen Kriege wenigstens hat sich das nicht bewährt. Seil dem 11. Juli v. I. unterhandelt Preußen mühiam den Frieden mit Dänemark, auf Grund jener Präliminarien, und wer von den deut­schen Staaten hat seinen Unterhandlungen Nachdruck gegeben? was haben wir seitdem Anderes gesehen, als krastlose Demonstrationen, welche Preußens An­strengungen obenein noch durchkreuzten? An solchem unwürdigen Schauspiel mußte der Uebermuth Dä­nemarks wachsen, und das Ausland zu jeder Will­kür Gelegenheit nehmen. Würden sich die auSwär, tigen Mächte solches erdreisten, wenn sie Deutsch­lands Fürsten und Völker wenigstens in dem einen Ziele verbunden sähen, nach Außen zu Schutz und Trutz vereinigt zu stehen? Die Verwickelungen, welche uns der Streit mit Dänemark noch bringen wird, lassen sich zwar im Einzelnen nicht vorher­sehen; unzweifelhaft aber ist eine europäische Frage daraus geworden. Preußens Anstrengungen und Mäßigungen haben dies Stadium fern zu halten gesucht, und bis auf den Augenblick fern gehalten, wo es seinen Frieden abgeschlossen hat. Jetzt wird die Nation ihre Rechte, deren Preußen keinS ver­geben hat, gegen fremde Einsprüche zu vertheidigen haben; der Londoner Protokoil-Enlwurf ist noch daS ferne Wetterleuchten. Wir haben die Zuversicht, daß, wenn daS Gewitter sich über uns entladen sollte, dann Deutschland seinen zögernden und.schlaf- fen Versuchen durch einen kühnen Sprung ein Ende machen wird l"

Von der bisherigen Politik der beiden Hessen, welche in Frankfurt die Ansicht geltend machten, daß das Plenum zweier Drittheile der Stimmen bedürfe, um giltige Beschlüsse zu fassen, sagt der Lloyd":Nach unserer Ansicht sind diese Bedenken, so berechtigt sie erscheinen mögen, doch nur so lange