Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

HS8. Sonntag den 7. Juli 1850.

Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal derNassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Expedition von vornherein in den Stand gesetzt ist, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

Da sich dieNassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen VerwaltungSgebieteS 3 fl. IO kr. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichte».

Bekanntmachung, die Besteuerung des Zuckers betreffend.

Nichtamtlicher Theil.

Nassau und die Union.

Deutschland. Frankfurt (Die deutsche Frage). Vom

Rhein (Die Rheinschifffahrtskommission). Stuttgart (Das Ministerium). Aus der bayerischen Pfalz (Abreise deâ Generallieutenant Fürsten von Taris. Auf­lösung der Rheinbahn-Gesellschaft). München (Bayern als Vermittler zwischen Oesterreich und Preußen). Leipzig (Die Reise des Königs). Berlin (Gottfried Kinkel. Die Nationalzeitung. Die russische Gränzsperre). Kiel (Rü­stungen in Rendsburg). Wien (Daâ italienische Me- moire. Die ungarische Zwischenzolllinie).

Dänemark. Kopenhagen (DaS Londoner Protokoll).

Frankreich. Paris (Die Nationalversammlung. Die Flotte. General Changarnier).

Großbritannien. London (Pate).

Italien. Rom (Abberufung des englischen Konsuls). Neapel (Anerkennung der englischen Ansprüche).

Neueste Nachrichten.

Landwirthschastliches.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben den Landoberschullheißerei-Verwalter Westerburg zu Wiesbaden zum HofgerichtSassessor dahier, den Kri- minalgerichtSinquirenten AmtSfekretär Emmerich zum zweiten Kriminalrichter bei dem hiesigen Kri­minalgericht ernannt, dem Landoberschulcheißerei- verwatler Usenet von Eltville die Verwaltung der Landoberschullheißerei Wiesbaden, dem KreisamtS- sekretär Hammer von Hachenburg die Verwaltung der Landvberschulthcißerci Eltville übertragen, die Justizbeamten: Held von Hadamar nach Rennerod und Isbert von Montabaur nach Wallmerod ver­setzt, den KreisamlSsekrelär Heye von Nassau zum Justizamtsverwalter zu Hadamar, den Landober- schullheißereivcrwaitcr Güll von Rennerod zum JustizamtSverwalter zu Montabaur ernannt, dem JustizamtSsekretâr Gerheim zu Rennerod die Ver­waltung der dasigen Landoberschullheißerei übertra, gen, die Justizamtssekretäre: Kreek el von Runkel nach Usingen und Zimmermann von Usingen nach Runkel, den Auditeur Westerburg zu Wies­baden als Sekretär an daS hiesige Justizamt, die Justizamtsakzessisten: Padelinetti von Wiesba­den nach Eltville, Böing von Braubach als Akzessist an daS Hof- und Appellationsgericht zu Wiesbaden, Spieß von Usingen nach Braubach, Seitz von Nastätten nach Usingen, Westerburg von Rüdesheim und Menges von Runkel nach Nastätten, den KreiSamtSakzessist Beauclair von Idstein als Akzessist an das Kriminalgericht zu Wiesbaden, den KriminalgerichtSakzcssisten Bern­hard zu Dillenburg als Akzessist an das dasige Hof- und AppellationSgericht und die Justizamts­akzessisten: Willmann zu Marienberg und Gail zu Dillenburg als Akzessisten an daS Kriminalgericht zu Dillenburg versetzt.

H ö ch st d iesel b e n haben die KreisamtSsekre- täret Becker von Herborn nach Limburg, Wiß­mann von Limburg nach Hachenburg und P hi l g von Hadamar nach Herborn versetzt, den Justiz- amlSakzessisten EmminghauS von Eltville zum KreiSamtssekrclâr zu Nassau, den JustizamtSakzes- sisten von Mo ren hoffen von Wehen zum KreiSamlSakzesststen zu Idstein und den Kriminal- gerichlSakzeisisten Grimm von Dillenburg zum KreiSamtSakzessisten zu Hadamar ernannt.

Höchstdieselben haben den Probaturakzes- sisten Reuter zum Probater bei der Landesbank- Virekiion ernannt und den Receptursecretâr Windt zu Wallau in den QuieScentenstand versetzt.

Die Versetzung der zolldienstlichen Geschäfte zu EmS ist dem Hausverwalter Haßlacher daselbst übertragen worden.

Der Collaborator Ebhadt zu Hadamar hat die zweite Prüfung in den philologischen Wissen­schaften bestanden.

In Folge der im Frühjahr dieses Jahres statt­gefundenen theoreteschen Concursprüfung in den Rechts- und übrigen Staatswiffenschafien sind Wil­helm Keim von Hachenburg, Wilhelm Keller von Dillenburg, Philipp Meister von AßmannS- Hausen, August Oppermann von Wallmerod, Maximilian v o n R ö ß l e r von Wiesbaden, Alexan­der Schenk von Wehen und Friedrich Schenk von Wiesbaden in die Zahl der geprüften Candi­taten der Rechts- und übrigen Staatswiffenschaflen ausgenommen worden.

Den provisorischenSchulvicaren: Wendel zu Dahlen und Weidenfeller zu Ruppach, sowie den provisorischen Lehrergehülfen: Heymann zu Hof und Steinhauer zu Niederbrechen sind ihre bisherigen Stellen definitiv übertragen worden.

Die erledigte LehrergehülfensteUe zu Westerburg ist dem Schullandivaten Hief von Eubach provi­sorisch übertragen worden.

Bekanntmachung des Staatsministeriums.

Die Besteuerung des Zuckers betreffend.

Nach den unter den Zollvereinsregierungen ge­pflogenen Verhandlungen wird höchster Entschließung zufolge hiermit verordnet:

1) die Eingangszollsätze von ausländischem Zucker und Syrop, wie solche durch die Verordnung vom 4. Juli 1844 (Verordnungsblatt Nr. 5 vom Jahr 1844) für die dreijährige Periode vom 1. September 1844 bis dahin 1847 festgesetzt und nach den Verordnungen vom I.Juli 1847 (Verordnungs­blatt Nr. 10 vom Jahr 1847) und vom 5. Juli 1848 (Verordnungsblatt Nr. 20 vom Jahr 1848) bis zum 1. September 1848 und weiter bis zum 1. Septbr. 1850 beibehalten worden sind, bleiben auch vom letztgedachten Zeitpunkte an für eine weitere drei­jährige Periode, mithin bis zum 1. Septbr. 1853 bestehen;

2) die Steuer von dem aus Rüben erzeugten Rohzucker, welche nach der Ministerialbekanntma­chung vom 3. November 1849 (Verordnungsblatt Nr. 34 vom Jahr 1849) Einen Gulven fünf und vierzig Kreuzer vom Zollzentner bis zum l. Septbr. 1850 beträgt, wird für die dreijährige Periode vom 1. September 1850 bis dahin 1853 auf Drei Gul­den dreißig Kreuzer (Zwei Thaler) vom Zollzentner erhöhet und ist mit zehn und einem halben Kreuzer (drei Silbergroschen) von jedem Zollzentner der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben zu erheben.

Wiesbaden, den 1. Juli 1850.

Herzoglich Nassauisches Staatsministenum. Wintzingerode.

vdt. Grimmel.

Nichtamtlicher Theil.

* Nassau und die Union.

Der Besuch des Kurfürsten von Hessen an dem hiesigen Hofe konnte nicht verfehlen, auf alle ge­wiegten und ungewicgtcn Politiker Eindruck zu ma­chen , und die verschiedenartigsten Konjunkturen über die Motive und den Erfolg dieses Besuches zu veranlassen.

Man ist zu sehr gewohnt, die Fürsten nun in eigener Person für die Sache des Rücktrittes von der Union Propaganda machen zu sehen, als daß gerade dieser Besuch der gleichen Deutung hätte entgehen können. Bringt doch die Karlsruher Zei, tung fast gleichzeitig die Nachricht, daß der Groß­herzog von Hessen zum Besuche am badischen Hofe eingetroffen sey,

Unser sonst wohlunterrichteter Q Korrespondent weiß nicht mit Bestimmtheit anzugeben, ob dem Besuche des Kurfürsten von Hessen politische Mo­tive zu Grunde liegen, er beeilt sich jedoch die Ueberzeugung auszusprechen, daß antiunionische Bestrebungen in Bieberich keinen fruchtbaren Boden finden würden.

DieS glauben auch wir, und mit unS glaubt, hofft und erwartet dieß auch die überwiegende Mehrzahl, wenn nicht die Gesammtheit der nas­sauischen Unterthanen.

Dagegen wird der Augsburger Allgemeinen Zeitung aus Wiesbaden geschrieben, daß der Be­such deS Kurfürsten von Hessen den prämeditirten Rücktritt des Herzogthums Nassau von der Union vollständig entschieden haben soll.

Wir wissen nicht, aus welcher Quelle die A. A. Z. diese Nachricht geschöpft, wir wißen nicht, ob ihr Korrespondent wohlunterrichtet, oder blos einer jener Politiker ist, die Alles in trübem Lichte sehen, oder auf die Gefahr hin, ein oder das an- deremal eine Unwahrheit zu sagen, sich in den ab­sonderlichsten Kombinationen ergehen, um den Nim­bus politischer Weisheit und Divinationsgabe um sich zu verbreiten. Wir wissen nicht, inwiefern der Rücktritt Nassaus vorbedacht und beschlossen war, und wollen auch nicht an die unS von Frank­furt her aus der verläßlichsten Quelle zugekommene Nachricht glauben, nach welcher die unionsgetreuen Staaten in Frankfurt Nassau für die Union so gut wie verloren geben.

Wir wissen nur daß eine so pöltzliche Gesin- nungSänderung, ganz der bisherigen Loyalität un­serer Regierung, dem persönlichen Charakter unseres Regenten widerspräche.

Wir Hinnen an einem solchen Svstemwechsel um so weniger glauben, als der Rücktritt von der Union fast gleich bedeutend zu werden scheint mit dem Aufgeben aller konstitutionellen Grundsätze, mit der gänzlichen Restauration. Der oberste Grund­satz der Müncher Uebereinkunft ist: Aufhebung der Grundrechte, und allbekannt ist es, daß der StaatS- minister Jaup nicht sowohl wegen seiner äußeren Politik als vielmehr wegen seiner inneren Politik, und weil er zu den neuen Kammern nach dem alten Wahlgesetz wählen lassen wollte, zum Rücktritt ver, anlaßt wurde. Die verbündeten von Oesterreich ins Schlepptau genommenen Regierungen müssen auf eine Nivellirung aller Rechtsverhältnisse und Institutionen hinarbeiten; ein Staat mit so frei­sinnigen Institutionen, wie Nassau könnte schon deS bösen Beispiels wegen nicht geduldet werden; es sind demnach unsere persönlichen, unsere bürgerlichen Freiheiten, welche durch einen Rücktritt von der Union gefährdet würden. Die Sache der Freiheit geht auch hier Hand in Hand mit der Sache der Einheit.

Unsere Regierung hat ungeachtet deS Abfalls so mancher anderen Regierung bis nun treu zur Union gehalten; unsere Regierung hat, obgleich fast in allen Staaten Deutschlands Oktroyirungen vorgenommen und beschränkende Maßregeln jeder Art getroffen werden, noch keine der ertheilten Kon­zessionen zurückgenommen.

ES ist also anzunehmen, daß unsere Regierung der Sache der Union aus Ueberzeugung und im richtigen Verständniß der Wünsche und der gerechten Forderungen der Unterthanen beigetreten, und daß sie für einen Ehrenpunkt Halle, die zugestande­nen Freiheiten den Unterthanen zu wahren.

Wir glauben daher, daß unsere Aussichten auf daS Verharren unserer Regierung dieselben sind.