assauische Allgemeine Zeitung.
^ n 37. Samstag den G. Juli 1S3O»
Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal der „dtaffauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Erpedition von vornherein in den Stand gesetzt ist, vollständige Exemplare zu liefern.
Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Da sich die „Nassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.
Die Nass. Mg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PränumeeationSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthum« Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürftentlmmS Hessen, der Landgrafschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt » ff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und TariSschen VerwaltungSgebieteS 3 fl. 14> kr. — Inserate werden die dreispaltige Pelit^eile oder deren Raum mit 2 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e llen b e r g'schen Hof-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Schwurgerichte. Stimmen der Presse.
Deutschland. Vom Taunus (Ein Wort für die Lehrer).
— Aus dem Kreiöam t Idstein (Die Verordnung vom 29. Mai 1848 in Prari). — Karlsruhe (Abreise des Großherzogs von Hessen. Markgraf Wilhelm). — Stutgart (Auflösung der Landesversammlung. StaatS- gerichtshof. Konflikt mit preußischen Truppen). — Berlin Sitzung des provisorischen FürflenkolleginmS. Folgen der Preßordonnanzen. Stellung Rußlands zur Union. Die Friedens bestimm» »gen). — Schwerin (Auflösung der Kammer der Abgeordneten). — Aus dem Norden Schleswigs (Abberufung der norwegischen Truppen). — Wien (Angebliche russische Note. Donanregulirung. Die bosnische Insurrektion. Die Cholera in Böhmen).
Dänemark. Kopenhagen (Schließung des Reichstags). Frankreich. Paris (Das Mairegësetz. Empfang des französischen Gesandten in London. Lord Normanby. Die Laplatafllotte. Entbindung der Königin von Spanien). Großbritannien. London (Stimmenverhältniß. Ver- Haydlung im Oberhaus. Sir Robert Peel). Italien. Rom (Jahresfeier der Inthronisation. Freiwillige Besteuerung. Die Intervention. Die Kirchenfrage in Sardinien).
Neueste -Nachrichten.
O Die Schwurgerichte.
Eine der wesentlichsten Einrichtungen jeder Jury ist, daß die zwölf Geschworenen gegen jede mögliche Einwirkung von Außen von dem Augenblicke an, wo sie ihren Sitz einnehmen bis zu dem Augenblicke, wo ihr Wahrspruch dem Gerichte abgegeben werden, auf das allerstrengste bewahrt werden. Dafür ist in England zwar mit scheinbarer Härte, aber mit unverkennbarer Ehrlichkeit gesorgt. Sobald der Geschworene das Evangelienbuch geküßt und seinen Sitz eingenommen hat, ist jeder Verkehr zwischen ihm und Andern völlig aufgehoben. Er sieht, hört und erfährt nichts, als das Verhandelte. Niemand darf und kann mit ihm reden, weder Ankläger noch Beklagter, weder Bekannte noch Fremde; kein Brief, kein Blatt, keine Zeitung kommt ihm zu; er erfährt nichts, selbst nicht über seine Familie; er ist ein Gefangener bis zum Augenblicke^ wo der Prozeß durch den Wahrspruch geendigt ist. Dauern die Verhandlungen allzulang, als daß die Geschworenen ohne Essen und Trinken bis zum Ende auszudauern vermöchten, so wird ihnen Speise und Trank zugelassen, jedoch ohne daß ihnen erlaubt wäre, auseinander zu gehen; sie werden im Beraihungszimmcr verwahrt; Gerichtsdiener bringen ihnen die Speise, die man wohl gar zuvor durchsucht, damit ihnen nichts zugeschoben werde. Ist der Prozeß in Eiuem Tage nicht zu beendigen, so werden die Geschworenen über Nacht entweder im Gerichtsgebäude selbst oder in einem benachbarten Gasthause, bei strenger Bewachung , untcrgebrachi. Wer in dieser Zwischenzeit auch nur eines Barbiers bedarf, muß sich dazu erst die Erlaubniß des GroßrichterS erwirken, der sie schwer und nur unter der Bedingung ertheilt, daß ein Gerichtsdiener zugegen sey und die Reden und Handlungen des Eingelassenen bewache. Da die englischen Verhandlungen äußerst einfach sind, und bei Anklagen Megen mehrere Mitschuldige die Verhandlungen zweckmäßig in eben so viele besondere Prozesse getheilt werden, alS abzuurthcilende Personen vorhanden sind, so gehören Kriminal. Prozesse, wobei dieselbe Jury länger alS einen bal- ben Tag versammelt bleiben müßte, schon zu den Ausnahmen, solche aber, welche mehrere Tage ausfüllen, zu den größten Seltenheiten.
In Frankreich, wo jeder einigermaßen vcrwik- kelte Kriminalprozeß wenigstens acht bis vierzehn
Tage, oft Einen, zuweilen mehrere Monate dauert, leiden gleichwohl die Geschworenen wenigstens durch solche Vorsichtsmaßregeln nicht die mindeste Unbequemlichkeit. Am Schlüsse jeder Sitzung geht die Jury gemüthlich auseinander, um zur bestimmten Stunde' sich wieder zu versammeln.
Zu Hause und an der geselligen Wirthstafel erholt man sich von der ermüdenden Sitzung; in außergerichtlichen Unterhaltungen werden die gerichtlichen Verhandlungen fortgesetzt, oder im Voraus durchgemacht, und was man in jenen angefangen, wird nachher arg oder arglvö , wieder in diese mit eingeflochten. Allen Klatschereien und Zuflüste- rungen sind in diesen Zwischenstunden die Geschworenen ausgesetzt; Zeitungen, Flugblätter, öffentliche Tisch- und geheime Stubeugespräche wirken auf die Unbefangenheit ihrer Ansicht ein; was die Menge ertheilt, glaubt oder zu wissen meint, waS die Voreingenommenheit des Publikums von ihnen hofft und erwartet, oder fürchtet: alles dieses erfahren sic und tragen dann, oft ohne es selbst zu wissen und zu wollen, fremde Meinungen und Vor- ürtheile, vielleicht sogar schon ein ganz fertiges, an der Wirthstafel aufgeleseneS Verdikt mit sich in den Gerichtssaal zurück, und wenn sie mit den Zeugen sich besprechen, die oft in demselben Gasthause mit ihnen zusammen wohnen, wenn die Freunde und Verwandte deö Angeklagten, wenn der Ankläger selbst, wenn die Agenten desselben, wenn verworfene Werkzeuge einer das Licht scheuenden geheimen Behörde sie bearbeiten, durch Wort oder That: wer verhindert dieses? Wer entdeckt eS, wenn es geschehen ist? —
Die Vorsicht des französischen Gesetzgebers nimmt erst ihren Anfang, wenn der Prozeß beendigt ist, und die Geschworenen schon im Berath - schlagungöjimmcr sitzen; die Thüre wird von Gens- b ar men bewacht; Niemand hat Zutritt zu ihnen; schwere Strafen sind den Uebertretern gedroht.
Diese Bemerkungen über die Schwurgerichte finden sich in den „Betrachtungen über die Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit der Gercchligkeitspflege", welche von Feuerbach 1825 erscheinen ließ, im 2ten Bande Seite 450 bis 452, welches Buch uns zufällig in diesen Tagen wieder in die Hände kam. —
Wir haben, wie in vielen anderen Dingen, so auch in den mündlichen Strafverfahren die Einrichtungen unserer Nachbarcn jenseits des Rheins zum Muster genommen, oder nehmen müssen, weil der Gesetzgebung keine Zeit gelassen wurde, selbstständig ein Werk zu liefern, welches den Zeilbedürs- nissen und Erfordernissen der wahren Gerechtigkeit entsprechen könnte.
Manches muß wohl an den übereilten Gesetzen noch gebessert werden, und wenn wir die Erscheinungen vor den neu.it Schwurgerichten in Deutschland beobachten, so geben uns wohl die oben erwähnten Bemerkungen eines Mannes, welcher als Gelehrter eben so geachtet war, wie als Richter, welcher als ein Freund und Vertheidiger des mündlichen Verfahrens auftrat, und dem Parleigclricbc, wie wir cs in den letzten Jahren verlebten, ganz fern stand, manchen Aufschluß und vielen Stoff zum Nachdenken.
Stimmen der Presse.
Das „Journal des DebatS" widmet heute den deutschen Angelegenheiten einen längeren betrachtenden Artikel. „Im gegenwärtigen Zustande Deutschlands", beginnt derselbe, „gibt cs eigentlich nur noch Eine Frage. ES fragt sich nicht mehr, ob Preußen über Oesterreich, oder Oesterreich über Preußen siegen wird; ob noch etwas von den berühmten „„März-Errungenschasten"" von 1848 übrig bleiben , oder ob man ohne Weiteres zum Jahre 1815 zurückkehren wird; ob die Regierungen sich
mit den Kammern verständigen, oder ob die Kam- niern es besser finden werden, die Regierungen fortwährend zu nöthigen, sie aufzulösen. Dieses ist weiter nichts mehr als kleinliche Lumperei, Widersprüche, ohnmächtige Rivalität, — kurz, ein allgemeiner Wirrwarr, der zu Nichts führt. Die Hauptfrage ist: wie weit Deutschland Rußland gegenüber sich erniedrigen wird? Möge Deutschland uns biete Sprache verzeihen: unserer Meinung nach ist das klarste Produkt aller der Agitationen, durch die cs seit zwei Jahren hindurch gegangen ist, dieses: dem russischen Kabinct das Maaß der Rechte geliefert zu haben, die cs sich über Deutschland anmaßen konnte. Es bedurfte eines Mittlers für die Verwicklungen und unfruchtbaren Ränke jenseits des Rheines. Dieser Mittler hat plötzlich mit so viel Autorität festen Fuß gefaßt, er übt seine hohe Schutzherrschaft so sichtbar aus, daß die Aufmerksamkeit Europas mit Recht wieder erwacht. Die vorherrschende Thatsache in Deutschland ist jetzt die russische Oberherrlichkeit von der Weichsel bis zum Rheine".
Das „Journal des Debats" schließt seine Betrachtungen mit folgendem Rathschlage : „Es ist Zeit, daß die deutschen Staaten sich gegenseitig die Zugeständnisse machen, die sie sich schuldig sind, wenn sie sich dieselben zu Keines Vortheil von außen her auferlegen lassen wollen. Oesterreich und Preußen würden ohne Zweifel nur dabei gewinnen, wenn sie die Autonomie der Staaten zweiten Ranges herstellten, statt'sich die Oberherrschaft über dieselben unter ihrer eigenen Ernievrigung streitig zu machen.
Freilich ist die Konstitution der Staaten zweiten Ranges als eine Körperschaft, welche die beiren anderen deutschen Staatskörper von einander und im Gleichgewichte halten könnte, nicht nach dem Geschmacke dcs ehemaligen Bundestages, und eS gibt Leute, welche die einfache Wiederherstellung ves Bundestages als daS allgemeine Heilmittel für alle Uebel Deutschlands betrachten. Allein wir bitten diese Empiriker, zu bedenken, daß Oesterreich und Preußen, auch allenfalls wieder absolute Herren zu Frankfurt geworden, dennoch bei sich zu Hause viel schwächer seyn werden, alS sie es Rußland gegenüber vor 1848 waren, und daß ihr Einfluß zu Frankfurt nur ein Instrument seyn könnte, dessen sie sich nicht zu ihren eigenen Zwecken bedienen würden. Es wäre dieses ein trauriger Fortschritt über daS europäische System von 1815, den Frankreich nicht wünschen kann. Vergessen wir es nicht: die in der Grundlage der modernen Gesellschaften eingetretene Veränderung hat die Eroberer gezwungen , ihre Methode zu ändern; Eroberungen werden nicht mehr durch die Einverleibung von Gebieten , sondern durch die Errichtung von Protektoraten bewerkstelligt. Wir müssen Deutschland eS sa, gen : es ist nahe daran, seinen Protektor gefunden zu haben"!
Deutschland.
cf Vom Taunus. In No. 150 Ihres Blattes laS ich einen Artikel aus dem „Dillenburger Hof- gerichtSbezirk", der in passenden Beispielen „einige kleine Beiträge zur Sittengeschichte resp. Kriminalstatistik" vcS nassauischen LchrcrstaudcS zu geben versucht. — Waren wir auch die darin mitgethcil- ten Beispiele, welche die d u r ch g ä n gige Verdorbenheit aller Glieder dieses Standes beweisen sollen, theilweise unbekannt, so hatte mich doch schon eigne Erfahrung genugsam überzeugt, daß derselbe neben braven, gesinuungSiüchtigcn Männern auch unwürdige Glieder zählt, deren fehlerhafte Erziehung sich in Verdorbenheit späterer Mitglieder der menschlichen Gesellschaft wohl beurkunden wird.
Mag eS indessen auch solche einzelne unwürdige Subjekte in einem Stande geben, der daS kostbarste Besitzthum der Menschheit, Aufklärung deS