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assauische Allgemeine Zeitung.

^ n 37. Samstag den G. Juli 1S3O»

Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal derdtaffauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Erpedition von vornherein in den Stand gesetzt ist, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

Da sich dieNassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.

Die Nass. Mg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumeeationSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthum« Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürftentlmmS Hessen, der Landgrafschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt » ff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und TariSschen VerwaltungSgebieteS 3 fl. 14> kr. Inserate werden die dreispaltige Pelit^eile oder deren Raum mit 2 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e llen b e r g'schen Hof-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Schwurgerichte. Stimmen der Presse.

Deutschland. Vom Taunus (Ein Wort für die Lehrer).

Aus dem Kreiöam t Idstein (Die Verordnung vom 29. Mai 1848 in Prari). Karlsruhe (Abreise des Großherzogs von Hessen. Markgraf Wilhelm). Stutgart (Auflösung der Landesversammlung. StaatS- gerichtshof. Konflikt mit preußischen Truppen). Berlin Sitzung des provisorischen FürflenkolleginmS. Folgen der Preßordonnanzen. Stellung Rußlands zur Union. Die Friedens bestimm» »gen). Schwerin (Auflösung der Kam­mer der Abgeordneten). Aus dem Norden Schles­wigs (Abberufung der norwegischen Truppen). Wien (Angebliche russische Note. Donanregulirung. Die bos­nische Insurrektion. Die Cholera in Böhmen).

Dänemark. Kopenhagen (Schließung des Reichstags). Frankreich. Paris (Das Mairegësetz. Empfang des französischen Gesandten in London. Lord Normanby. Die Laplatafllotte. Entbindung der Königin von Spanien). Großbritannien. London (Stimmenverhältniß. Ver- Haydlung im Oberhaus. Sir Robert Peel). Italien. Rom (Jahresfeier der Inthronisation. Freiwil­lige Besteuerung. Die Intervention. Die Kirchenfrage in Sardinien).

Neueste -Nachrichten.

O Die Schwurgerichte.

Eine der wesentlichsten Einrichtungen jeder Jury ist, daß die zwölf Geschworenen gegen jede mögliche Einwirkung von Außen von dem Augen­blicke an, wo sie ihren Sitz einnehmen bis zu dem Augenblicke, wo ihr Wahrspruch dem Gerichte ab­gegeben werden, auf das allerstrengste bewahrt wer­den. Dafür ist in England zwar mit scheinbarer Härte, aber mit unverkennbarer Ehrlichkeit gesorgt. Sobald der Geschworene das Evangelienbuch geküßt und seinen Sitz eingenommen hat, ist jeder Ver­kehr zwischen ihm und Andern völlig aufgehoben. Er sieht, hört und erfährt nichts, als das Ver­handelte. Niemand darf und kann mit ihm reden, weder Ankläger noch Beklagter, weder Bekannte noch Fremde; kein Brief, kein Blatt, keine Zeitung kommt ihm zu; er erfährt nichts, selbst nicht über seine Familie; er ist ein Gefangener bis zum Au­genblicke^ wo der Prozeß durch den Wahrspruch geendigt ist. Dauern die Verhandlungen allzulang, als daß die Geschworenen ohne Essen und Trinken bis zum Ende auszudauern vermöchten, so wird ihnen Speise und Trank zugelassen, jedoch ohne daß ihnen erlaubt wäre, auseinander zu gehen; sie werden im Beraihungszimmcr verwahrt; Ge­richtsdiener bringen ihnen die Speise, die man wohl gar zuvor durchsucht, damit ihnen nichts zu­geschoben werde. Ist der Prozeß in Eiuem Tage nicht zu beendigen, so werden die Geschworenen über Nacht entweder im Gerichtsgebäude selbst oder in einem benachbarten Gasthause, bei strenger Be­wachung , untcrgebrachi. Wer in dieser Zwischen­zeit auch nur eines Barbiers bedarf, muß sich dazu erst die Erlaubniß des GroßrichterS erwirken, der sie schwer und nur unter der Bedingung ertheilt, daß ein Gerichtsdiener zugegen sey und die Reden und Handlungen des Eingelassenen bewache. Da die englischen Verhandlungen äußerst einfach sind, und bei Anklagen Megen mehrere Mitschuldige die Verhandlungen zweckmäßig in eben so viele beson­dere Prozesse getheilt werden, alS abzuurthcilende Personen vorhanden sind, so gehören Kriminal. Prozesse, wobei dieselbe Jury länger alS einen bal- ben Tag versammelt bleiben müßte, schon zu den Ausnahmen, solche aber, welche mehrere Tage ausfüllen, zu den größten Seltenheiten.

In Frankreich, wo jeder einigermaßen vcrwik- kelte Kriminalprozeß wenigstens acht bis vierzehn

Tage, oft Einen, zuweilen mehrere Monate dauert, leiden gleichwohl die Geschworenen wenigstens durch solche Vorsichtsmaßregeln nicht die mindeste Unbe­quemlichkeit. Am Schlüsse jeder Sitzung geht die Jury gemüthlich auseinander, um zur bestimmten Stunde' sich wieder zu versammeln.

Zu Hause und an der geselligen Wirthstafel erholt man sich von der ermüdenden Sitzung; in außergerichtlichen Unterhaltungen werden die ge­richtlichen Verhandlungen fortgesetzt, oder im Vor­aus durchgemacht, und was man in jenen angefan­gen, wird nachher arg oder arglvö , wieder in diese mit eingeflochten. Allen Klatschereien und Zuflüste- rungen sind in diesen Zwischenstunden die Geschwo­renen ausgesetzt; Zeitungen, Flugblätter, öffent­liche Tisch- und geheime Stubeugespräche wirken auf die Unbefangenheit ihrer Ansicht ein; was die Menge ertheilt, glaubt oder zu wissen meint, waS die Voreingenommenheit des Publikums von ihnen hofft und erwartet, oder fürchtet: alles dieses er­fahren sic und tragen dann, oft ohne es selbst zu wissen und zu wollen, fremde Meinungen und Vor- ürtheile, vielleicht sogar schon ein ganz fertiges, an der Wirthstafel aufgeleseneS Verdikt mit sich in den Gerichtssaal zurück, und wenn sie mit den Zeugen sich besprechen, die oft in demselben Gasthause mit ihnen zusammen wohnen, wenn die Freunde und Verwandte deö Angeklagten, wenn der Ankläger selbst, wenn die Agenten desselben, wenn verworfene Werkzeuge einer das Licht scheuenden geheimen Be­hörde sie bearbeiten, durch Wort oder That: wer verhindert dieses? Wer entdeckt eS, wenn es ge­schehen ist?

Die Vorsicht des französischen Gesetzgebers nimmt erst ihren Anfang, wenn der Prozeß been­digt ist, und die Geschworenen schon im Berath - schlagungöjimmcr sitzen; die Thüre wird von Gens- b ar men bewacht; Niemand hat Zutritt zu ihnen; schwere Strafen sind den Uebertretern gedroht.

Diese Bemerkungen über die Schwurgerichte finden sich in denBetrachtungen über die Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit der Gercchligkeitspflege", welche von Feuerbach 1825 erscheinen ließ, im 2ten Bande Seite 450 bis 452, welches Buch uns zufällig in diesen Tagen wieder in die Hände kam.

Wir haben, wie in vielen anderen Dingen, so auch in den mündlichen Strafverfahren die Einrich­tungen unserer Nachbarcn jenseits des Rheins zum Muster genommen, oder nehmen müssen, weil der Gesetzgebung keine Zeit gelassen wurde, selbststän­dig ein Werk zu liefern, welches den Zeilbedürs- nissen und Erfordernissen der wahren Gerechtigkeit entsprechen könnte.

Manches muß wohl an den übereilten Gesetzen noch gebessert werden, und wenn wir die Erschei­nungen vor den neu.it Schwurgerichten in Deutsch­land beobachten, so geben uns wohl die oben er­wähnten Bemerkungen eines Mannes, welcher als Gelehrter eben so geachtet war, wie als Richter, welcher als ein Freund und Vertheidiger des münd­lichen Verfahrens auftrat, und dem Parleigclricbc, wie wir cs in den letzten Jahren verlebten, ganz fern stand, manchen Aufschluß und vielen Stoff zum Nachdenken.

Stimmen der Presse.

DasJournal des DebatS" widmet heute den deutschen Angelegenheiten einen längeren betrach­tenden Artikel.Im gegenwärtigen Zustande Deutsch­lands", beginnt derselbe,gibt cs eigentlich nur noch Eine Frage. ES fragt sich nicht mehr, ob Preußen über Oesterreich, oder Oesterreich über Preußen siegen wird; ob noch etwas von den be­rühmtenMärz-Errungenschasten"" von 1848 übrig bleiben , oder ob man ohne Weiteres zum Jahre 1815 zurückkehren wird; ob die Regierungen sich

mit den Kammern verständigen, oder ob die Kam- niern es besser finden werden, die Regierungen fort­während zu nöthigen, sie aufzulösen. Dieses ist weiter nichts mehr als kleinliche Lumperei, Wider­sprüche, ohnmächtige Rivalität, kurz, ein all­gemeiner Wirrwarr, der zu Nichts führt. Die Hauptfrage ist: wie weit Deutschland Rußland gegenüber sich erniedrigen wird? Möge Deutsch­land uns biete Sprache verzeihen: unserer Meinung nach ist das klarste Produkt aller der Agitationen, durch die cs seit zwei Jahren hindurch gegangen ist, dieses: dem russischen Kabinct das Maaß der Rechte geliefert zu haben, die cs sich über Deutsch­land anmaßen konnte. Es bedurfte eines Mittlers für die Verwicklungen und unfruchtbaren Ränke jenseits des Rheines. Dieser Mittler hat plötzlich mit so viel Autorität festen Fuß gefaßt, er übt seine hohe Schutzherrschaft so sichtbar aus, daß die Auf­merksamkeit Europas mit Recht wieder erwacht. Die vorherrschende Thatsache in Deutschland ist jetzt die russische Oberherrlichkeit von der Weichsel bis zum Rheine".

DasJournal des Debats" schließt seine Be­trachtungen mit folgendem Rathschlage :Es ist Zeit, daß die deutschen Staaten sich gegenseitig die Zugeständnisse machen, die sie sich schuldig sind, wenn sie sich dieselben zu Keines Vortheil von au­ßen her auferlegen lassen wollen. Oesterreich und Preußen würden ohne Zweifel nur dabei gewinnen, wenn sie die Autonomie der Staaten zweiten Ran­ges herstellten, statt'sich die Oberherrschaft über dieselben unter ihrer eigenen Ernievrigung streitig zu machen.

Freilich ist die Konstitution der Staaten zweiten Ranges als eine Körperschaft, welche die beiren ande­ren deutschen Staatskörper von einander und im Gleichgewichte halten könnte, nicht nach dem Ge­schmacke dcs ehemaligen Bundestages, und eS gibt Leute, welche die einfache Wiederherstellung ves Bundestages als daS allgemeine Heilmittel für alle Uebel Deutschlands betrachten. Allein wir bitten diese Empiriker, zu bedenken, daß Oesterreich und Preußen, auch allenfalls wieder absolute Herren zu Frankfurt geworden, dennoch bei sich zu Hause viel schwächer seyn werden, alS sie es Rußland gegenüber vor 1848 waren, und daß ihr Einfluß zu Frankfurt nur ein Instrument seyn könnte, des­sen sie sich nicht zu ihren eigenen Zwecken bedienen würden. Es wäre dieses ein trauriger Fortschritt über daS europäische System von 1815, den Frank­reich nicht wünschen kann. Vergessen wir es nicht: die in der Grundlage der modernen Gesellschaften eingetretene Veränderung hat die Eroberer gezwun­gen , ihre Methode zu ändern; Eroberungen wer­den nicht mehr durch die Einverleibung von Gebie­ten , sondern durch die Errichtung von Protektora­ten bewerkstelligt. Wir müssen Deutschland eS sa, gen : es ist nahe daran, seinen Protektor gefunden zu haben"!

Deutschland.

cf Vom Taunus. In No. 150 Ihres Blattes laS ich einen Artikel aus demDillenburger Hof- gerichtSbezirk", der in passenden Beispieleneinige kleine Beiträge zur Sittengeschichte resp. Kriminal­statistik" vcS nassauischen LchrcrstaudcS zu geben versucht. Waren wir auch die darin mitgethcil- ten Beispiele, welche die d u r ch g ä n gige Verdor­benheit aller Glieder dieses Standes beweisen sol­len, theilweise unbekannt, so hatte mich doch schon eigne Erfahrung genugsam überzeugt, daß derselbe neben braven, gesinuungSiüchtigcn Männern auch unwürdige Glieder zählt, deren fehlerhafte Erziehung sich in Verdorbenheit späterer Mitglieder der mensch­lichen Gesellschaft wohl beurkunden wird.

Mag eS indessen auch solche einzelne unwür­dige Subjekte in einem Stande geben, der daS kost­barste Besitzthum der Menschheit, Aufklärung deS