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Theologen, Philosophen, Historiker und Juristen gelehrt haben, und in der That auch aus ihrer Verfassung und Dis­ziplin hervorgeht. Man hat dabei ganz übersehen, daß Graf Thun in seinem Vortrage anführte: daß sich die versammelten Bischöffe dahin ausgesprochen hätten, daß die Kirchen- und Religionsgesellschaften, wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staaisgesellschafien unterworfen seyen, und der Erfüllung sei­ner allgemeinen Bürgerpflichten, welche den Wirkungskreis der Kirche nicht beeinträchtigen, vielmehr durch das Sittengesetz, welches sie (die Kirche) verkündiget, geheiliget werden.

Die Lehre von dem landesfürstlichen Placet ist schon lange von KirchenrechtSlehrern als durchaus irrig bestritten worden und ihre praktische Anwendung in krasser Allgemeinheit hat häufig zu den größten Härten und Ungerechtigkeiten geführt. Sein Wegfall wird jedem für ebenso gerecht, als der Freiheit

versammlung und zur Abwendung der in der Folge dessen dem drohenden Gefahren, sowie mit besonderer Rücksicht auf die gegen die Zollvereinsstaaten bestehenden Verpflichtungen, wird mit allerhöchster Genehmigung Seiner königlichen Hoheit deè Kurfürsten und mit der in Gemäßheit des §. 95 der Verfas- sungsurkunde erfolgten Beistimmnng des bleibenden landstân- dischen AuSzchusses Folgendes verfügt: §._1. Die auf sammt, liche indirekte Abgaben, einschließlich der L-tempel-Abgabe und auf die Wege- und Brückengeld«! bezüglichen gesetzlichen Be­stimmungen und Vorschriften sind auch nach dem am 30. d. H eintretenden Ablaufe der Steuerirhebungszeit während des Mo­nats Juli l. I. vollständig zur Anwendung zu bringen , und es sind die betreffenden Beträge zur Sicherstellung des StaateS für den Fall der nachträglichen Steuerbewilligung zur Erhk- bung zu bringen. §. 2. Alles stufkommen dieser Art soll nicht zu den Staats-Ausgaben verwnvel, sondern bis darüber ge­setzliche Bestimmung getroffen sin wird, als Depositum bei den betreffenden Staatskassen, beziehungsweise bei der Haupt- ...........- - - x ,, Staatskasse aufbewahrt werben §. 3. Für genaue Befolgung immer noch das praktisch , was Justus Moser und mehberg ^ser Vorschrift wird die Direlion der Hauplstaatskaffe betont

gegen Ende des vorigen Jahrhunderts geschrieben haben. ßer5 verantwortlich erklärt. Kosel, am 27. Juni 1850. Kur-

Schade nur, daß unsere Staatsmänner der Gegenwart keine « sgrstlicheS Gesammt-Staats-Miisterium. Lometsch. Haynau

Zeit mehr haben, so alte Bücher zu lesen! - Baumbach.

entsprechend erscheinen.

Ueber das der katholischen Kirche in Oesterreich wieder zu- gestandene Recht zu gewissen Kirchenstrafen ist man besonders aufgebracht. Aber auch dieser Unwille beruht auf Mißverstand und Unverstand. Diese Strafen sind weiter nichts als ein Ausfluß aus dem angewandten Gesellschaftsrecht. Jede Kasino- 'oDer anèere ähnliche Gesellschaft kann ähnliche oder gleiche Strafen z. B. Ausschluß aus der Gesellschaft und dergleichen erkennen. Wir theilen auch ganz die Meinung des Erzbischofs zu Wien, welche solcher in seinem Hirtenbriefe im Anfänge v. Mts. ausgesprochen hat, nämlich die, daß ein Mißbrauch der Verhängung der geistlichen Strafen nicht zu befürchten sey.

Demjenigen, was Bekk über die Aufgabe des Staats bei Bildung einer neuen Religionsgesellschaft sagt, müssen wir voll­kommen beipflichten, und das um so mehr, als sich in neuester Zeit die destruktive Thätigkeit der Demokratie in den Schaafs- pelz neuer ReligionSsekien kleidet. Es ist in dieser Beziehung

Frankfurt, 25. Juni. (M. I.) Bei der gestern gemel­deten Musterung sprach General Wrangel, nachdem ihm die Truppen ein Hoch ausgebracht hatten, folgende Worte zu den

Soldaten:Gehorsam läßt sich durch Befehl erzwingen, nicht die Liebe der Kameraden; darum rührt mich Eure Liebe und Anhängigkeit. Hätte ich die Ehre, Euer Führer zu seyn, ich bin überzeugt, Ihr würdet mit mir freudig Euer Blut strom­weise für König und Vaterland verspritzen. Am Schönsten stirbt sich's mit dem Schwert in der Hand. Die Zeit wird einst kommen, wo wir uns auf dem Felde der Ehre Wieder­sehen. Lebt wohl!"

Kassel, 27. Juni. Bei der ohne Vorsorge für den Ab­lauf der SteuererhebungSzeit erfolgten Auflösung der Stände-

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5 Karlsruhe, 20. Juni. lbendS. (S. M.) So eben ; wurde hier von dem bekanntet im Kunstverlag erscheinende» s Werke:I. G. A. Wirths G chichle der deutschen Staaten", / . Fortsetzung nach Wirchs Lod sein Freund Dr. Wilhelm

* Wiesbaden, 30. Juni. Mit der heutigen Nummer der o , m m c r m a n n übernommenzatte, das erste Heft des dritte» Nassauischen Allgemeinen Zeitung" tritt der Unterzeichnete von s Mondes und das fünfte und st sie Heft des vierten Bandeè, der Redaktion des Blattes ab, um zu einem größeren litera- ^ slllcj) 6en besonderen Titel: Die deutsche Revolution" führt, rischen Wirkungskreise zurückzukehren, aus dem ihn in den 48er ^ Cer Ausgabe mit Bschlag belegt. Als Grund zi < Märztagen nur der damals bei Vielen erwachte Drang,, sC- - D m Schritte gibt die Anklgeakte an, weil deren Juha!! rabe in so stürmischer Zeit dem engeren Heimathlande leine Umsturz der bestehenden monarchischen Regierungen i: Kräfte zu widmen, Herausgetrieben. , . s Deutschland auffordere, Thatsqen erdichte und durch Entsteh

Der bisherige Mitredakteur, Herr Dr. Boczek wird ; wahrer Thatsachen Haß id Verachtung gegen die großh Die verantwortliche Rebakiion nunmehr allein übernehmen. - ^eaierunf. ,u erregen suche", 'ach den badischen Gesetzen mu;

Da der ursprüngliche Beweggrund , die Zeitung in zwei . bimKn 3 ^aaen die BeschlagnMie richterlich bestätigt oder au« Ausgaben täglich erscheinen zu lassen, jetzt weggesalien in- i werden. Wir haben Ifo bald einer Entscheidung dem sich die Ereignisse nicht mehr so drangen, daß die Nach- ; J ' Sache entgegen zu seher rich'en des Morgens am Abend schon veraltet waren, so wird $ 1 w 3

von nun an die politische Zeitung nur "«mal tagl^, aber m ; ^lus dem Wupperthal, 1. Juni. (Ref.) Die mit der Gro ßfo lio-Form at ">^men, wo i in ho. b. 9X begonnenen außerwentlichen Assisen zu Elberfel«

Blattes tn keiner Weste gegen bisher « ; , 3 , ; seinen bestimmt zu seyn, vougsweise außerordentliche S-s

geschlossenerer Form dm Les rg^ wird. DerWanderer , (lb.uul,t)eUcn. So ist giern ein Fall zur Verhandlung verbleibt in seiner alten O.ssalt. - . . Wommen, der selbst in unsere an Verbrechen so reichen Zel

trilt! Epoche machen dürfte. Es incelt sich nämlich um nicht!

Frankfurt, 28. Juni. (D. Z.) V weniger als um einen Verei, dessen zahlreiche Mitglieds

eine so beschleunigte Mündung â Meineid eine Melle des Verdienstes mache»

Frankiurt a. M. und Berlin c>.., daß s > P ^^ Stifter und Leiter des Veins bezeichnet man einen übel

Stunden von hier nach Berlin gelingen. s berüchtigten Wirth in Barmerdec seit Jahren schon den Wi»

i kelkonsuienten gespielt. Der rstern verhandelte Fall bring! - nun nicht nur drei der sungire-en Vereinsgeuoffen sechsjährig! I Zuchthausstrafe, er wird hoffilich auch den andern Mitglik S3t SArnn« Schaum. w ew».rßÄ» »*" ""°*** ° iammluna . »ad da er in seinem strecken |oll, das Handwerk

Frankfurt, 22. Juni. (Allg. Z.) Unter dem Schwarm neuer Diplomaten ist hier vor allen der Archivrach Victor Strauß ans Bückeburg zu^nennew Dieser vertritt bekannt-

lich daS von dem preußischen L

burg - Lippe in der Plenarversammlung, und da er in seinem Dorfe l'homme de la Situation war und mit seinem Freunde Lauer (der dort durch ihn Minister ward, weil er selbst hierher sollte) derHinwendung* znm vollständigsten Siege verhalf, so spricht er auch hier wie Cäsar: Veni, vidi, vici. Offenher­ziger und von grünerm Holze ward hier selbst während des Jahres 1848 kein Diplomat gesehen. Für die Dänen schwärmt er und die Union schlägt er bei jedem Essen in die Pfanne. Die Fünf-Uhr-Tafel im Englischen Hofe wird durch ihn der

besuchteste Tisch in Frankfurt.

Leipzig, 25. Juni. (Oo.-A.-Z.) Sicherem Vernehme« nach beabsichtigt die Staatsgierung/ die im Königreich Sachsen noch bestehenden Komunalgarden in der Weise }i reorganisier,! , daß in Zuluft bloß die mit Grund stücken angesessenen S ats a n gehörigen in die selben ein treten könne. Man hofft durch diese Mas regel aus diesen Wehrmann asten die vielfach in denselbe sich vorfinvendcn demvkralischi Elemente zu entfernen.