Zu 8. 5 wird bemerkt, es sey wünschenswerth, daß die Revision der Apotheker einer gemischten Kommission übertragen werde, bei welcher freilich daS technische Mitglied des Kollegiums nicht fehlen dürfe.
Ueber 8- 2 „die Prüfung der Kandidaten der Heilkunde geschieht durch die gesetzlichbestehcnde Prüfungskommission" heißt eS S. 13: „An Meistern fehlt es eben, muß es fehlen in unsern kleinen Staaten, und wo eS an Meistern fehlt, da können, da sollen auch die Gesellen nicht gehalten seyn, die Meisterprüfung abzulegen. Nassau würde nicht der e r st e deutsche Kleinstaat seyn, dessen Mediziner in einem größeren deutschen Staate — rc. Preußen — geprüft würden.
Schließlich erscheint dem Verfasser die Forderung, daß alle Aerzte, die schon in einem andern deutschen Staate approbirt sind, jedoch bleibend oder temporär in Nassau prakliziren möchten, vorerst nochmals in Nassau geprüft werden, unnütz und als eine leicht zur bloßen Chicane ausartende Schranke, da doch wohl keiner der übrigen deutschen Staaten hinsichtlich der geistigen Kultur und wissenschaftlichen Ausbildung so sehr hinter Nassau zurückstehen möge, daß diese Rücksicht die nochmalige nassauische Prüfung erheische, obwohl er auch zugibt, daß bei der gegenwärtigen traurigen politischen Entwickelung unserer vaterländischen Verhältnisse und namentlich bei dem Mangel billiger Reziprozität der andern deutschen Länder Rücksichten bestehen, welche eine gewisse Absperrung der kleinen Staaten zweckmäßig und klug erscheinen lassen; nur meint der Verfasser, es ließen sich Mittel finden, die loyaler und noch dazu geeigneter wären, die nassauischen Aerzte vor einer erdrückenden Konkurrenz mit den „auswärtigen" Deutschen zu schützen, als das Verlangen, daß diese ihre ärztliche Befähigung nochmals vor einer nassauischen Prüfungskommission nachweisen sollten.
In der zu Frankfurt am 26. Mai gehaltenen Sitzung des Nationalvereins für deutsche Auswanderung und Ansiedlung, kam der Fall zur Sprache, daß der in allen Zeitungen sich anpreisende sogenannte Agent der „Gesellschaft Sicherheit" (?), Professor Mayer sen. in Bockenheim, welchen die Rudolstädter „Allg. Auswanderungs-Zeitung" als „Virtuosen in der Marktschreierei" bezeichnet, mit 34 Auswanderern aus Frankfurt und beiden Hessen Verträge zur Neberfahrl von Antwerpen nach Amerika abschloß und sich das Uederfahrls- Geld vorausbezahlen ließ, während, als jene in Antwerpen ankamen, der Rheder von gar nichts jn wissen behauptete. Eine demnächst vor das Schwurgericht zu Hanau kommende Verhandlung wird zeigen, auf welcher Seite die Schuld liegt, und hier besonders wird sich der Segen der Oeffentlichkeit be. wahren. Freilich wird sich dabei auch zeigen, wie unverantwortlich manche Regierungen die so wichtige Aufsicht über das BesörderungSwesen der Auswanderer vernachlässigen, und mit welchem Leichtsinn sie Konzessionen ertheilen.
Wenngleich die in der Reichsverfassung vorgesehene Fürsorge für die Auswanderer, von Seiten des Handesmimste- riumS, in Verbindung mit den philanthropischen Gesellschaften leider nicht zu Stande gekommen ist, so wäre doch als Minimum der Sorgfalt die Anstellung von einigen „Bevollmächtigten zum Schutz der Aus- und Einwanderer" in den Hauptpunkten Hamburg, Bremen, Antwerpen, Havre, New Jork und New-Orleans, sodann etwa noch in Rotterdam, Liverpool, Galveston und Baltimore zu verlangen, da von den „unbezahlten" deutschen Konsuln, welche häufig nicht einmal geborene Deutsche sind, ein solcher Schutz nicht zu fordern und nicht einmal zu erwarten ist. Eine solche alle deutschen Staaten vertretende Anstalt wäre mit jährlich 50,000 fl. herzustellen ! (Nach den neuesten Feststellungen kostet bloß die hannover'sche Diplomatie jährlich 135,000 fl.) Wenn die deutschen Regierungen etwa glauben die Auswanderung würde sich durch Nichtbeachtung vermindern, so findet gerade daS Gegentheil statt; denn je mehr sie Sache der Privalspekulalion wird, je zahlreicher die Agenten werden, welche davon leben, desto mehr müssen dieselben durch Konkurrenz genöthigt werden, zur Auswanderung aufzureizen. (Köln. Z.)
Frankfurt, 22. Juni. (W. Z.) DaS Unerträgliche des gegenwärtigen Zustandes wird auch von den Mitgliedern deS Rumpfparlaments in dem Grade empfunden, daß sich schon Zeichen eines versöhnlicheren Sinnes bemerkbar machen. Manche
Erwartung die von den Gegnern der Union gehegt wurde, ist fehlqeschlagen. So haben namentlich die Bevollmächtigten der beiden Hessen den Vollzug der Sitzungsprotokolle standhaft verweigert, weil sie die Versammlung als „Plenum" nicht anerkennen. Ueberhaupt tritt Hassenpflug ziemlich vorsichtig auf. In einer der letzten Sitzungen wurde der Plan für Bildung eines neuen Interims vorgelegt, demzufolge Preußen in untergeordnete Stellung gerathen sollte. Der knrhessische Bevollmächtigte widersetzte sich dem Vorschläge mit aller Entschiedenheit, indem er darauf hinwies, welcher Platz Preußen nach seiner Macht und nach den für Deutschland dargebrachten Opfern gebühre. Einem solchen Staate vermöge Niemand sein Recht streitig zu machen; wer es versuchen wolle, werde zu seinem eigenen Nachtheil erfahren, daß Preußen die Kraft in sich trage das Verweigerte an sich zu nehmen. Dieser Ansicht war ebenfalls v. D a l w i g k. H a s s e n p f l u g soll für das Interim ein Direktorium in Vorschlag bringen, bei welchem die Erekulive, mit Ausschluß der Königreiche, nur von Preußen und Oesterreich geübt würde. Wie wir hören, ist auch v. Dalwigk damit einverstanden, dem sich als dritter im Bunde v. Linden, für Lichtenstein, beigesellt.
Jedenfalls erscheint nach dieser Auffassung manches Schroffe schon gemildert, so daß man eine Verständigung, d. h. ein Eingehen auf die seitens der Union gestellten Forderungen für nahe bevorstehend hält. Oesterreich würde längst schon zur freieren Handlung übergegangen seyn , wenn ihm nicht das Unglück widerfahren wäre, Fesseln der kleinen Könige tragen zu müssen. Das Wiener Kabinet ist in schwacher Stunde umgarnt worden und wird Mühe haben, sich wieder von den Banden zu befreien , die den Kaiserstaat behindern, einer Großmacht würdig mit Ebenbürdigen zu plazisziren. In Wien erkennt man dies gewiß längst, besonders seitdem dort bekannt ist, daß Oesterreich in keiner Weise auf Rußland rechnen darf. ;
Aus Baden, 24. Juni. (D. A. 3 ) Die Zeitungen berichten , daß der ehemalige Privatdozent Dr. Friedländer, Verfasser einer sehr brauchbaren juristischen Encyklopädie , bereits in daS Zuchthaus nach Bruchsal abgeliefert sey. Dies ist bis jetzt noch nicht geschehen; der Verurtheilte bleibt wegen andauernder Kränklichkeit noch im Gefängniß zu Heidelberg. Er ist auf drei Jahre verurtheilt, weil er zur Zeit der ^Revo« lution in der Karlsruher Zeitung die provisorische Regierung aufgefordert hatte, gegen die renitenten Gerichtshöfe, welche ihr den Eid verweigert hatten, einzuschreiten.
Man sieht in Folge der bisher geführten Hochverraths- prozesse in Baden einer Maßregel entgegen, die tief in unsern Gerichtsgang einschneiden wird. Bisher wurde jedem badischen ■ Advokaten daS Recht der Schriftführung für das ganze! Land ertheilt; neuerdings werden aber den Neuangestellten feste : Wohnsitze und Gerichtssprengel angewiesen. Damit wird den ' Abvokalen das Damoklesschwert der Versehbarkeit über daS Haupt gehängt. Wir kennen dieses Prinzip noch aus der Bliktersdorf'schen Zeit. Er wußte dadurch daS badische Staatë# dienercbikt von der Unabsetzbarkeit völlig illusorisch zu machen.
Aus Thüringen, 25. Juni. (O.-P.-A.-Z.) Die ultra- demokratische weimar'sche Gemeindeordnung, welche daS Proletariat allen übrigen Bürgern gleichstellt, hat bereits ihre traurige Wirkung gezeigt. An den Orten, wo jenes in ziemlicher Anzahl vorhanden — und deren sind viele — hat cs auch wacker zusammengehalten und meistens seine Genossen durchgebracht; ja an einem Orte im eisenach'schcn Obcrlandè prangen unter den Gewählten auch die Namen von Leuten, welche mehrmals zu Gefänqnißstrafen verurtheilt worden und auS den Gemeindekassen Almosen empfangen.
Berlin, 25. Juni. (D. Z.) Palmerston hat sowohl durch ein amtliches, als durch ein Privatschreiben über die dem preußischen Gesandten, Bunsen, durch Lord Brougham widerfahrene Beleidigung sich in einer Weise geäußert, die deutlich bekundet, wie sehr daS englische Ministerium das ungezogene Benehmen deS genannten Lords bedauert. Sicherlich würde in der hiesigen Presse sich die Entrüstung über jenen Vorfall kräftiger, als eS geschehen ist, ausgesprochen haben, wenn nicht die fast zugleich mit demselben bekannt gewordene Motion von LandSdowne eine Art von Genugthuung gegeben hätte. Da außerdem fast die ganze englische Presse, die Times voran, das Benehmen deS Lord Brougham mit den stärksten Hieben geißelt und allgemein ihre Hochachtung vor dem Vertreter deS