Nassauische
^U LLS Donnerstag den 27. Juni L8SO
Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal der „Naffauifchen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Expedition von vornherein in den Stand gesetzt ist,'vollständige Exemplare zu liefern.
Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Da sich die „Nassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume. rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hesse», der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. - Jnserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Lesefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen Revolution.
Deutschland. EmS (Die nassauischen Finanzen). — Dillenburg (Gcschwornenliste). — Frankfurt (Generallieutenant v. Wrangel). —
ÄuS -© betreffen (Konstitutioneller Prvviuzialkorigreß), — Aus Mittelfranken (Schließung der Arbeitervereine). — Naumb urg (Deutsche Adelszeitung). — Berlin (DaS Schicksal Kinkels. Vermischtes). — Greiföwaldc (Origineller Prozeß). — Wien (Tschechische Zeitung).
Großbritannien. London (Die Cubanische Angelegenheit).
Spanien. Madrid (Räuberbande).
Italien, Mailand (Befestigung der Stadt).
Nachschrift.
Sprechsaal für Stadt und Land.
Lefefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen Revolution.
III. Die Freiheit und Selbständigkeit der Kirche.
* II * Wiesbaden, 23. Juni. Ueber die Freiheit und Selbstständigkeit der Kirche spricht sich Bekk folgendermaßen auS: Positiv kann der Staat für die Sache der Religion wenig thun. Das Heilige wird profanirt und selbst verdächtigt, wenn es durch die weltliche Macht aufgedrungen wird. Mehr mag hierin die von der deutschen National-Versammlung auSge. sprochene und nun in einzelne Verfassungen schon aufgenom- mene oder bald zur Aufnahme kommende Freiheit und Selbst- stândigkeit der Kirche selbst leisten. Ich verkenne nicht die Schattenseite dieser Freiheit, bei der die thätigen Mitglieder einer Kirche, wie die Erfahrung lehrt, auch eine politische Partei bilden, die nach Umständen sowohl gegenüber dem Staat, als gegenüber den Angehörigen anderer Kirchengesellschaften durch herrschsüchtigeS Treiben nachtheilig werden kann. Durch solche politische Parteibildung der Kirchen wird, da die kirchlichen Eiferer nicht immer auch eifrig in Ausübung der christlichen Liebe sind, oft Haß, gegenseitige Anfeindung und Verfolgung hervorgerufen. Von besonderer Bedeutung ist eine solche Parteistellung bei der katholischen Kirche, da ihre eigenthümliche großartige Organisation und ihr Zusammenhang durch alle Staaten, auf die sie sich erstreckt, ihr eine grö- ßere Stärke geben.
Zwar ist die politische Parteibildung bei allen Kirchen mit daraus hervorgehender gegenseitiger Anfeindung auch in dem Zustande ihrer bisherigen Bevormundung vorgekommen, seit Beendigung der in unseren Verhältnissen ohnehin nicht mehr möglichen Religionskriege jedoch in keinem großen oder gefährlichen Maße. Fällt nun aber die bisherige Vermittelung des Staats, von dem die Kirchen in so mannigfacher Beziehung abhängig waren, hmweg, so wird, da jeder Verein durch seine Freiheit und Selbstständigkeit viel mehr Kraft gewinnt, naturgemäß auch die politische ParleisteUung der kirchlichen Gesellschaften eine weit größere Bedeutung erhalten. Die Hauptsache ist indessen, daß die Kirche im Allgemeinen den StaatSzwecken nicht entgegen# strebt, sondern sie befördert, daß also, was auch einzelne poli- tische Parteien im Staat von der kirchlichen leiden mögen, die Staatsgesellschaft als solche gewinnt, wenn sich in der Kirche in Folge ihrer Freiheit und Selbstständigkeit ein kräftigeres Leben entwickelt. Mit den Zwecken der Kirche werden hierbei auch jene des StaatS im Allgemeinen mehr befördert.
So groß die Bedenken auch sind, wo die staatlichen Verhältnisse in anderen Kreisen unfrei sind, so fallen sie doch weg, und die Freiheit der Kirche ist ein zur Ausgleichung nöthiger Theil der allgemeinen Freiheit, wenn daneben nicht nur die Religionsfreiheit, (die Freiheit, neue Religionsgesellschaften zu gründen) mit der dazu gehörigen bürgerlichen Gleichstellung der verschiedenen Konfessionen, sondern auch die Freiheit anderer Vereine und Versammlungen, die Freiheit der Presse u. s. w. bestehen. Der profane, negierende und auflösende Geist hat bei den letztern Freiheiten ein weites Feld, so daß man den ihm entgegenwirkenden kirchlichen Geist nicht durch eine fernere, blos noch beider Kirche gehandhabte Bevormundung in seiner freien Thätigkeit und Kräftigung lähmen darf.
Man fürchtet, zum Theil mit Recht, Verfinsternißversuche, aber auch diese zu hindern hat der Staat kein Recht mehr, wenn er alle andere Freiheiten gewährt. UebrigenS wird, mag auch im Einzelnen allerlei geschehen, keine Kirche mit solchen Versuchen einen ausgedehnten, der Gesammtheit nachtheiligen Erfolg haben, da einer jeden derselben auch andere kirchliche Gesellschaften, die freie Wissenschaft und Idee des Jahrhunderts entgegenstehen, und die Leitung des öffentlichen Unterrichts in allen Fällen dem von diesen Ideen beherrschten Staate verbleibt. Man darf auch darauf rechnen, baß, wenn die Kirche auf eignen Füßen steht, in ihr die belebenden Elemente desto thätiger und wirksamer