Nassauische
Allgemeine Zeitung.
Jt£ LL7. Dienstag den 2S Juni 1850»
Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Expedition von vornherein in den Stand gesetzt ist,'vollständige Exemplare zu liefern.
Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Da sich die „Nassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichuug von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.
Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstcnthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. - Jnserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Nassauische Zivilliste und das Wahlgesetz.
Deutschland. Mainz (Die Konsekration des Bischofs). — Frank- furt (Die Deutsche Zeitung). — Koblenz (Die Rhein- und Mosel-
, Leitung. Raubeinfall im Lahnberger Hofe).— Elberfeld (MeineidS- Verein). — Kassel (Haffenpssng). — Stuttgart (Fürst Waldburg- Zeil). — Aus HohcnzoIlern (Sonst und Jetzt). — Berlin (Ein Buch Vencdey'S. Die Reise des Prinzen von Preußen nach London. Hardenbergs Memoiren). — Ostrau (Eisenbahnunfall). — Danzig (EiS als Exportartikel).— Greifswa ld (Haffenpssng in contumaciam verurtheilt). — Wien (Siegesfeier).
Großbritannien. London (Niederlage des Ministeriums). — Liverpool (Schiffbruch).
Die Nassauische Zivilliste und das Wahlgesetz.
* II * Wiesbaden, 20. Juni. In Nro. 167 der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 16. l. M. ist in einem Artikel aus Wiesbaden vom 13. l. M. des Streites über die Zivilliste gedacht und die Meinung ausgesprochen worden, daß die Stände nicht nachgeben und die noch streitigen 50,000 Gulden nicht bewilligen würden. ES werde alsdann — so glaubt der Artikel-Verfasser weiter — nur die Auflösung deS Landtages und die Einberufung einer neuen Kammer erübrigen.
In unserem Artikel vom 16. 1. M. in Nro. 143 dieser Blätter haben wir gesagt, daß noch mehrere wichtige Fragen, s die nicht näher angedeulet zu werden brauchten, im gleichmäßigen Interesse der Krone und des Landes einer recht besonne- . nen, streng rechtlichen und gründlichen Erledigung dringend bedürften. Eine dieser schwebenden Fragen ist die Vereinbarung über die Größe der Zivilliste. DaS Herz. Staatsministerium hat bekanntlich die Summe von 350,000 Gulden dafür in Anspruch genommen. Die Verhandlungen darüber in der neuerlich vertagten Abgeordneten-Kammer sind Jedermann in noch zu frischem Andenken, als daß sie einer Relation bedürften.
Wer die unbestreitbaren rechtlichen Ansprüche des Herzog!. HauseS Nassau auf einen sehr großen Theil der Nassauischen Domainen, die sich fortwährend noch alle in dessen Eigenthums- Besitze befinden, kennt, und wer weiß, welche Erträgnisse diese
Domainen liefern, der wird die angefordcrie Summe sicherlich nicht zu hoch, vielmehr für jetzt, namentlich aber für spätere Zeiten ganz mäßig halten. Näheres Nachdenken seit der Vertagung der Kammer, dürfte die schwankenden Mitglieder der seitherigen Majorität, namentlich unsere bäuerlichen Abgeordneten zu der Ueberzeugung gebracht haben, daß ihr Verhalten bei den letzten Verhandlungen über die Domainenfrage so wenig eine glückliche staatsmännische als landständische Operation genannt werden könne. Die Allgewalt der deutschen Volkskammern, welche sich in den Jahren 1848 und 1849 sehr häufig sogar über wohlerworbene Rechte hinaussetzte, ist — und das gerade wegen ihres Mißbrauches — wahrlich nicht mehr im Steigen begriffen. Wenn sich nun unsere Kammer der Mythe über die neun Bücher, welche die Sibylle zu Cumä zum Könige Tarquinius Priscus brachte und wofür sie sogleich anfangs, sowie auch nach zweimaligem Verbrennen von je 3 Stücken immer dreihundert Goldstücke verlangte, erinnern wollte und bedenken möchte, daß eS im Laufe der Zeit mit den Domainen dem Lande ähnlich so ergehen könnte, wie eâ dem Könige Tarquinius mit den sibyllinischen Büchern und deren Preis ergangen ist; so dürfte sie wahrhaftig bei ihrer nächsten Zusammenkunft den darüber obschwebenden ärgerlichen Streit auf eine dem RechtSgefühle, wie der Ehre deS Landes und der Würde des Herzog!. Hauses entsprechende, keinem Unbefangenen zweifelhafte Weise schleunigst erledigen. Wir sind immerhin noch der Meinung, daß er sich zur Zufriedenheit beider Theile so erledigen wird.
Vollkommen damit einverstanden sind wir, wenn in dem gedachten Artikel weiter gesagt wird: „Wird dieselbe (die neue Kammer) nach dem gegenwärtigen Wahlgesetze berufen, so dürfte sie wohl noch mehr ultrademokratische Elemente in sich fassen als bisher in derselben anzutreffen und Hindernisse einer friedlichen Ausgleichung waren." Mit Recht machte daher auch einer der letzten Briefe über die dermaligen Nassauischen Zustände dem Herzog!. StaatS-Ministerium den Vorwurf, daß cs noch gar nichts zur Einführung eines neuen und mit den dermalen geläuterten Ansichten über das Stimmrecht übereinstimmenden Wahlgesetzes gethan habe. Zwar könnte man unS in letzterer Beziehung entgegnen, daß die UnionSstaaten so eben im Begriffe seyen, ein neues Wahlgesetz für alle zur preußischen Union gehörigen Staaten dem demnächst wieder cinzuberufen- den Staaten- und Volkshauö zur Vereinbarung zu unterbreiten , eö sonach ganz überflüssig sey , in einem kleinen Lande, wie Nassau, eine eigene Legislatur zu veranlassen und mit