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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

Jg LLL Donnerstag den 20» Juni 1850»

Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal derRassauischen Allgemeinen Zeitung" werden baldigst erbeten, damit die Expedition von vornherein in den Stand gesetzt ist, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Verhandlungen des Assisenhofes werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitge­theilt werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regiernng am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

Da sich dieNassauische Allgemeine Zeitung" einer stets im Steigen begriffenen ausgedehnten Verbreitung erfreut, so erscheint sie zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art ganz besonders geeignet.

Die Nass. Altg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährigePcLnume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürftenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. IO fr. - Jnserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen­der g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Lesefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen Revolution. Deutschland. Frankfurt (Hr. v. Linde). Vom Bodensee (Die Grundrechte). Von der Haardt (Raubmord). Leipzig (Ein- fernfung deS Landtages). Braunschweig (Demokratischer Kon­greß). Berlin (Das Fürstenkollegium. Der Prinz von Preußen. Das Polizeipräsidium. Die Altlutherancr). Wien (Sedlnitzky. Juden­kontribution in Ungarn. Augenkrankheit in Lemberg. Eine dekorirte Dame).

Frankreich. Paris (Die Reise des Hrn. Thiers nach London).

Großbritannien, London (Merkwürdiger Prozeß).

Spanien. Madrid (Die Königin).

Lefefrüchte aus Bekk's Geschichte der badischen Revolution.

II. Die Regierung darf in der konstitutionellen Monarchie nicht über den Parteien stehen, sondern muß sich der stärk­sten Partei anschließen.

*11* Wiesbaden, 16. Juni. Im 8. 21 seiner politischen Ansichten sagt Bekk: die Spitze der Verwaltung, die StaatS- rcgierüng, müsse eine Volksvertretung zur Seite haben und behauptet weiter sehr wahr:Aber das System muß ein wirk- lich parlamentarisches werben, d. h. die Regierung und die Volksvertretung müssen im Wesentlichen miteinander in Einklang gehen, sonst treten die eben erwähnten Vortheile (Freiheit und Wohlfeilheit, Theilnahme deS Volks an der Gesetzgebung durch seine Vertreter, möglichste Betheiligung der Bevölkerung bei der Verwaltung der öffentlichen Angelegen­heiten in allen Sphären deö menschlichen Lebens k.) nicht ein, die Regierung wird im Gegentheil mehr blos gestellt statt unterstützt". Er bespricht sodann die Verantwortlichkeit der Minister der Volksvertretung gegenüber, die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit einer selbstständigen Politik der kleinen Staaten, die schwierige Durchführung eines parlamentarischen Systems rn kleinen Staaten dem zerstörenden Radikalismus gegenüber, die Opposition, deren stetcö Verneinen der Grundsätze aller Regierung und ihre Fähigkeit und Unfähigkeit dazu und schließt sodann mit folgender Betrachtung;

Der Satz, daß die Regierung über den 'Parteien stehen müsse, ist nur wahr, wo es sich um die Gerechtigkeit, um den Schutz des Rechts handelt, nicht aber auch im Gebiete der Politik. Hier muß die Regierung, wenn sie stark seyn soll, die mächtigste Partei für sich haben, oder sie muß, sey cs auch (wenn sie ihre eignen Grundsätze mit der Mehrheit nicht zu vereinbaren vermag) durch einen Ministerwechsel, sich dieselbe zu erwerben suchen. ES versteht sich übrigens von selbst, baß nicht jeder einzelne Konflikt hiezu Veranlassung bietet, unv daß die Regierung nicht blos eine Art V o l l z u g s b e- hörde der Repräsentation seyn darf, was ihre eigene ssür die Gesammtheit wohlthätige, ja nothwendige Autorität lähmen ober vernichten müßte. Wie die Repräsentation auf die Re­gierung , so muß auch diese auf jene eine Einwirkung haben, und gerade da, wo das Parieiwesen vollkommen auSgebilvet, und das Ministerium auS der mächtigsten Partei Hervörgegan« gen ist, hat dasselbe auf die Volksvertretung den größten Ein­fluß. Es wird von seiner Partei gehalten und gestützt, wenn diese auch im, einzelnen Falle sonst mit ihm nicht einmal ein­verstanden wäre. Wo dies aber etwa auch nicht geschieht, liegt doch noch keineswegs gerade ein eigentliches parlamentarisches Zerwürfniß vor. Nur ein entschiedener, anders nicht auS- zugleichcnder Widerstreit in den wichtigen politischen Grund­sätzen selbst soll durch den angedeuteten AuSweg gelöst werden, und ein zu leichter oder zu häufiger Ministerwechsel, wie eine leichte oder zu häufige Auflösung, kann nur die Zu­stände noch mehr verwirren und die Ordnung und Wirksamkeit der Verwaltung stören."

Wir haben diese Ansichten Bekks nicht mitgetheilt, als wenn sie gerade neue wären, sondern weil sie von einem Praktiker und einem Minister des StaateS herrühren, in wel­chem vor dem März 1848 das konstitutionelle System praktisch am auSgebildctstcn in ganz Deutschland war. Die Grund­sätze , worauf die praktischen Ansichten Bekks fußen, sind viel- mehr schon lange von Karl Salomo Zachariä und anderen Staatsrechtslehrern, welche auch in Deutschland daS konstitu­tionelle System wissentschaftlich kultivirt haben, in Wort und Schrift gelehrt und namentlich von Zachariä auf die scharf­sinnigste und geistreichste Weise entwickelt worden.

Nach unsern seitherigen Wahrnehmungen, namentlich aber nach Den von und öfters vernommenen, mitunter bittern, Aeu­ßerungen der hervorragendsten Mitglieder unserer Kammer- Majorität scheinen diese Grundsätze bei unserem jetzigen Mi­nisterium, das von deren Wahrheit, Richtigkeit und Nothwrn-