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Na^autsche

Mittwoch den S. Juni

1S5O

Zweite Ausgabe.

Uebersicht.

Zeitungschau.

Deutschland, Frankfurt (Konflikte zwischen Militärpersonen).

Mannheim (Zensur). Oppeln (Gerichtliches Erkenntniß).

Stettin (Wiedertäufer und Baptisten. Reisende aus Rußland).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Großbritannien. London (Eine Ehescheidung. Militärische Feier.

General Cabreras Vermählung).

Italien. Neapel (Die englischen Forderungen an das Königreich)^

Polen. Warschau (Der Kaiser und der Prinz von Preußen).

Sprechfaul für Stadt und Land.

Z e i t u n g s ch a u

Unsere hessische Ehre ist gerettet!" So ruft der hessische Volksfreund" des Hrn. Vilmar triumphirend aus, und belegt eS wie folgt:In Erfurt erklärte sich Hassenpflug gegen die Annahme der Verfassung en bloc und nachherige Revision" und eS folgte alsbald die entsprechende Erklärung von Preußen, welche zwar nicht die Annahme en bloc, wohl aber deren Fol­gen, wie die Halbdemokraten sich dieselben gedacht hatten, ver­hinderte. In der kurhessischen Note vom 13. April, die wir doch auch wohl HassenpflugS Einflüsse vornämlich beizumessen haben, wurde zum Behufe der weiteren Verständigung die Ver­tagung des Erfurter Parlaments begehrt. Das UnionSpar- lament wurde geschlossen und die Verständigung durch den Fürstenkongreß zu Berlin eingeleitet. Auf dem Berliner Kon­greß hat Kurhessen wiederum den Ausschlag dafür gegeben, daß die weitere Verständigung mit den der Union nicht ange­hörenden Regierungen von Seiten der Union angenommen und beschlossen worden ist, den allgemein deutschen Kongreß in Frankfurt zu beschicken".

ES wird unseren Lesern nicht uninteressant seyn, die Ur, theile der Dresdener Presse über Die Auflösung der sächsischen Kammern zu vernehmen. Wir stellen darum in Folgendem die betreffenden Artikel ohne Weiteres neben- einander und behalten uns vor, auf diesen Gegenstand später zurückzukommen.

Das ministerielle Dresdener Journal sagt: Was das Ministerium bestimmt Hal, der Wirksamkeit der versammelt ge­wesenen Kammern ein Ziel zu setzen, ist, wie wir nicht be­zweifeln können, die vollständige Ueberzeugung , daß sich ein Ende der von den Kammern beliebten Verschleppung der Be­rathung und Beschlußfassung über die dringendsten Finanzvor- lagen gar nicht mehr absehen lasse. Der zufällige Umstand, daß eine von dem Minister des Auswärtigen in einer Sitzung beö außerordentlichen Ausschusses der IL Kammer für die deutsche Frage bezüglich des Fortbestandes der Bundesverträge abgegebene Erklärung diesem Ausschüsse Veranlassung gegeben hat, einen dringlichen Bericht an die Kammer zu erstatten,

welcher in einer der nächsten Sitzungen zur Berathung kom­men sollte, wird muthmaßlich benutzt werden, um den Glau­ben zu verbreiten, das Ministerium habe dieser Diskussion aus­weichen wollen, um an der, wie man behauptet, von ihm an. gestrebten Wiederherstellung des alten Bundestags ungestört Mit­wirken zu können. Bei dem gegenwärtigen Stande der deutschen Frage im Allgemeinen dürfte nun zwar ohnedies kaum anzuneh­men seyn, daß das Ministerium sonderlichen Grund habe, sich vor einer abermaligen Berathung derselben in einer Kammer- sitzung zu scheuen. Allein auch eine Rechtfertigung jener von dem Minister des Aeußern dem Ausschusse gegenüber abgegebe­nen Erklärung, würde der Regierung nicht die mindeste Ver­legenheit bereitet haben. Wir wissen mit Bestimmtheit, daß der Minister in jener Ausschußsitzung, wiederholt aufgefordert, die staatsrechtliche Auffassung der Regierung in Bezug auf den Fortbestand der Bundesverträge und namentlich der auf die Bundesversammlung bezüglichen Artikel der Bundesakte darzulegen, sich dahin ausgesprochen hat, wie für den Fall, daß die Berathungen der nach Frankfurt beru­fenen Plenarversammlung hinsichtlich der Revision der BundeS- Verfassung kein bestimmtes Resultat herbeiführen sollten, als­dann allerdings der Bundesvertrag in feiner ganzen Ausdeh­nung wieder ins Leben treten könne, und daß es bedenklich sey, diesen auf den unzweifelhaften Bestand der DunvcSver- träge gegründeten Standpunkt aufzugeben, weil, falls man die Unmöglichkeit einer Wieberaufrichtung deS vertragsmäßigen Organs des Bundes behaupten wollte, man nur den Bestre­bungen Derjenigen Vorschub leisten würde, welche eine zeitge­mäße Revision der Bundesversammlung im Wege der Plenar- Versammlung zu verhindern suchen, um für Die Unionspolitik freieres Spiel zu erhalten. ES beruht diese Erklärung auf einer ganz einfachen Auffassung der Verhältnisse. Würde eS ausgesprochen, daß daS vertragsmäßige Organ des Bundes unter keinen Umständen und unter keiner Bedingung je wieder inS Leben treten kann, so würde im Fall einer Nichtverständi- gung unter den Mitgliedern des Bundes über eine neue Ver­fassung der gegenwärtige Zustand fortdauern, bei welchem sämmtliche Bundesstaaten sich selbst überlassen sind und welcher daher die Bildung von Sonderbündniffen zu rechtfertigen ge- eignet scheint. Dieser Zustand sagt freilich der Unionspolilik besonders zu und eben dadurch erklären sich die bekannten zu Berlin für die Bevollmächtigten zu Frankfurt verabredeten Instruktionen , welche offenbar dahin zielen, daß daselbst nichts zu Stande komme. Wer aber eine Einigung Deutsch­lands auf der Grundlage einer zeitgemäßen Bundesverfas, fung aufrichtig wünscht, der kann diese Berechnung nicht för­dern helfen. Denjenigen Regierungen, welche im Laufe des letzten JahreS am meisten für Die Erfüllung der Verheißungen von 1848 geeifert haben, diese aber nur in einer bestimmten, von ihnen einseitig festzustellenden Form verwirklichen wollen, wird und muß entgegengehalten werden, daß, wenn sie nicht zu einer Verständigung sämmtlicher Bundesstaaten über eine gemeinsame Revision der Bundesverfassung aufrichtig Mitwirken, eine vollständige Rückkehr zur alten Verfassung in, Folge ihrer Verschuldung nothwendig eintreten werde. Das sächsische Mi­nisterium richtet seine Bestrebungen keineswegs dahin, daß der