Nassauische
Allgemeine Zeitung.
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Freitag den 31* Mai
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Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume- rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Humburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. - Inserate werden die dreispaltige Pelitzeile oder deren Raum mit :» kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellen- berg'schen Hof- Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Protest der wnrtembergischen Standesherren.
Deutschland. Wiesbaden (Reg. -Rath Bertram zum Bevollmächtigten in Frankfurt ernannt). — Karlsruhe (LegationSrath von Porbeck für Frankfurt destgnirt). — Köthen (Näheres über die Auflösung des deutsch-katholischen Konzils). — Berlin (Die österreichische Note. Sefeloge. Die Schweizer Arbeitervereine. Der Prinz von Preußen). — Wien (Eine Veteranin. Die italienischen Vertrauensmänner).
Frankreich. Paris (Die Debatte über das Wahlgesetz. Die Differenz mit England).
Italien. Turin (Franzoni schuldig erkannt).
stelle daselbst dem Schulkandibaten Schermuly von Niedershausen provisorisch übertragen worben. Lehrergehülfe Kolb zu Holzhausen ist zum Lehrergehülfen in Eschborn ernannt und dem Schulkandibaten Müller von Schadeck die Lehrergehülfenstelle zu Holzhausen provisorisch übertragen worden. Den provisorischen Lehrergehülfen: Mellinger zu Obertiefenbach und Buhlmann zu Dausenau sind die dasigen Lehrergehülfenstellen, und den provisorischen Schulvikaren: Kisselstein zu Langschieb, K r o m ba ch zu Wahlrod und Schnurr zu Willingen die dasigen Schulstellen nunmehr definitiv übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Amtlicher Theil.
Protest der würtemberg Standesherren.
Seine Hoheit der Herzog haben die Oberförster: Winter von Eichelbach nach Idstein und Gerstner von Cleeberg nach Eichelbach versetzt.
H öch st o ie se lb en haben den Prorektor Müller an dem Gymnasium zu Hadamar zum Professor, und die Kollaboratoren: Bernhardt an dem Gelehrten-Gymnasium zu Wiesbaden, Ilgen au dem Pädagogium zu Dillenburg und Becker an dem Gymnasium zu Hadamar zu Konrekioren ernannt.
Der Pfarrer Nicolai zu Idstein ist auf sein Ansuchen ! von der Verwaltung des Dekanats Idstein entbunden und dieselbe dem Pfarrer W eh r fr i tz zu Comberg übertragen worden.
Die Pfarrei Niedertiefenbach ist dem Pfarrer Schupp von Dausenau, die Pfarrei Essershausen dem Pfarrer Hatzfeld von Heftrich, die Pfarrei Heftrich dem Kaplan Creutz von Diez, die Verwaltung der evangelischen Pfarrei Langenschwalbach dem Vikar Ohly daselbst übertragen und der Kandidat Bender von Strinztrinikalis zum Pfarrvikar in Langenschwalbach ernannt worden.
Wilhelm Thomas von Eibach, Friedrich Otto und Wilhelm Schmidtborn von Weilburg sind nach bestandener Prüfung in die Zahl der geprüften Kandidaten der Philologie ausgenommen worben.
Lehrer Mager von Heistenbach ist zum Lehrer in Elkerhausen, Lehrergehülfe Link von Birlenbach zum Lehrerin Heistenbach ernannt und die Lehrergehülfenstelle zu Birlenbach dem Schulvikar Müller von Elkerhausen provisorisch übertragen worden. Der nach Oversberg dlrigirk gewesene Lehrer Finkler von Wiesbaden ist auf sein Ansuchen auS dem Schuldienste entlassen, Lehrcrgehülfe Tobt von Herborn zum Lehrer in Oversberg ernannt, Dem provisorischen Lehrergehülscn Zehrung von Mehrenberg die Lehrergehülfenstelle zu Herborn und dem Schulkandibaten Althen von Reichelsheim die Lehrergehülfenstelle zu Mehrenberg provisorisch übertragen worden.
Der provisorische Schulvikar Weyel zu Bretthausen ist auf sein Ansuchen des Dienstes entlassen und die Schnlvikar«
Der bereits erwähnte Protest der würlembergischen Standesherren lautet wie folgt:
„Hohes Ministerium! Während die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. über die „Grundrechte deS deutschen Volks" Berathung und Beschlußfassung pflegte, haben die deutschen SiandeSherrn eS nicht unterlassen, in mehreren bei dieser Versammlung eingereichten Denkschriften, jene staats- und völkerrechtlichen Gewährschaslen anzurufen und geltend zu machen, welche ihrem in den Fundamenlalgesetzerr deS deutschen Bundes geregelten Rechtszustande zur Seite gestellt sind, und sie erhoben — erörternd und remonstrirend —■ ihre Stimme gegen jene, in der ersten Lesung vorläufig gesoßten Beschlüsse, welche dem Art. 14 der Bundesakie und den entsprechenden Bestimmungen der Wiener Kougreßakie zuwiderlaufen. Die Aufhebung deS Adels als Standes, womit die i buubesrechtlich gesicherte Theilnahme an den ständischen Repräsentationen wesentlich zusammenhäugt, die Aushebung der bestehenden Fideikommisse und Sukzesfionsorbnungen und der unentschädigte Entzug garamirten Eigenthums und nutzbarer Rechte, wurden hierbei als die Hauptpunkte der Reichsverletzung bezeichnet. Die deutsche Nationalversammlung ließ alle diese Schritte unbeachtet, und als sic in der zweiten Lösung und Berathung der Grundrechte die Vernichtung des Rechlszu- stankeS der SiandeSherrn zum definitiven Beschlusse eiheben zu können glaubte, legte die überwiegende Mehrheit dieses Standes am 27. Dezember 1848 sowohl bei der Naiionalversamm, lung als bei der provisorischen Zentralgewalt solenne Verwahrung mit dem Vorbehalte nieder, ihre Reklamationen nach vollendetem Verfassungswerke vor jenen Organen, welche dem zu. Folge in Wirksamkeit zu treten haben werden, wieder anzuregen. Diese Proiestalion und die darin allegirten Denkschriften wurden allen deutschen Regierungen zur Kenntniß gebracht, und als in dem Königreiche Würtemberg die Einführung der Grundrechte durch Verfügung sämmtlicher Departements dd. 14. Januar 1849 in dem Regierungsblatts ausgeschrieben, und die Aufhebung des Adels als Stand, sowie das „Aufhören der öffentlichen und Privatrechte, welche das Gesetz bisher den