wird es gewiß als ihre Pflicht erkennen, die Warnung, welche dem Lande geworden, mit dem tiefsten Ernste aufzunehmen und ihre schwere Verantwortlichkeit für die Gesellschaft jetzt höher alS je zu stellen. Die Regierung hat, wie wir hören, ihrerseits ganz besondere Veranlassung, sich durch den An« schein der Jsolirung deS gegenwärtigen Verbrechens nicht von der erneuten allseitigen und strengsten Wachsamkeit ablenken zu lassen. Sie würde es, wie wir hören, als einen merkwürdigen Zufall ansehen müssen, wenn die That wirklich ifo# lirt wäre, weil sie leider nur allzu guten Grund hatte, solche Thaten gerade nach einem weitern Zusammenhänge zu erwarten. Sie weiß, daß, wenn die Demokratie auch an dem in Rede stehenden Mordversuche unmittelbar nicht betheiligt ist, doch ihren augenblicklichen Bestrebungen in gewissen Regionen der Meuchelmord nicht fremd ist. Sie weiß es und wird nicht handeln dürfen als wüßte sie es nicht.
Ihre Kollegin, die Neue Preußische Zeitung, schließt einen Artikel, worin sie auf den Wink Gottes in dem Ereigniß hinweist, in welchem sie eine Antwort auf den „gottlosen Staat der modernen Zeit" findet, mit folgenden Worten: „Nicht, daß Preußens König sich verschanzen soll hinter den Säulen und Mauern, mit welchen ein böieS Gewissen den Bürgerkrieg umgab und die ihn — wie es scheint — nur schützten, um ihn kläglicher fallen zu lassen; nein, das preußische Volk begreife und beherzige, von welchem Winde es diesen Sturm geärntet und daß die treuen Diener ihres Königs nicht vergessen, wie Meuchelmord die Hauptwaffe der unterdrückten Revolution. Paris ist weit und doch nahe, und man scheint diesmal den Kampf mit Kernschüssen eröffnen zu wollen".
Der Eraminer enthält in einem Artikel über deutsche Zustände folgende sonderbare Mittheilung, die in ähnlicher Art früher auch in deutschen Blättern spukte: „Die thüringischen Fürsten oder die Koburgs sind im Begriff, ihre Staaten zusammenzuwerfen und daraus Ein Königreich zu bilden, durch welche Operation viele Prinzen sich ihrer ungehorsamen Unterthanen, die sie in Ordnung zu halten nicht im Stande sind, zu entledigen bezwecken. Alle Fürsten werden den Titel königliche Hoheit erhalten (was für einen Deutschen keine Kleinigkeit ist) und Prinz Alberts zweiter Sohn zum König von Thüringen gekrönt werden!" Wohl eine eben solche Fabel, als die weitere Mittheilung zu seyn scheint, daß für den preußischen Zollverein Aussicht sey, nicht nur nordwärts Hannover, Oldenburg, Holstein u. s. w. sondern auch im Süden die Schweiz zu gewinnen! Der Artikel beginnt übrigens mit folgenden Worten: „Wenn bisher Jemand von unbegreifbarer Tiefe und Mystik ein recht klares Bild geben wollte, so nannte er gemeinhin die deutsche Metaphysik. Wir glauben, daß künftig die deutsche Politik als der entsprechendere Ausdruck dafür gebraucht werden wird. Man hat den Deutschen in der That doch gar zu übel mitgcspielt. Sie haben Revolutionen gemacht, haben Barrikaden errichtet, sind erschossen und im kunstgerechtesten Style erhängt worden" (sollen wir etwa auch noch die österreichischen Erhängungen mittragen?) „haben Parlamente abgehalten, haben'Grundrechte proklamirt, haben deutsche Fahnen .auSgesteckt , um sie zu schwingen, und haben einen Erzherzog Präsidenten gehabt, und es ist doch zu nichts gekommen. HokuS pokus! der Erzherzog, wie ein anderer mysteriöser Meister im diplomatischen Fache
-----„geht in ein Flämmcheu auf
Und läßt nichts hinter sich als Dampf",
und Parlament, Grundrechte, Fahnen, Alles, Alles geht mit dem Erzherzog zum Teufel" u. s. w. Der Artikel beschäftigt sich sodann namentlich damit, zu zeigen, wie es Oesterreich verstanden habe, jeder Mine Preußens mit einer Gegenmine entgegenzuarbeiten. Es bestätigt sich auch hier das alte Sprichwort, daß, wer den Schaden habe, für den Spott nicht zu sorgen brauche.
Aus den Verhandlungen des Fürsten- Kongrefses.
Berlin, 23. Mai. Die Constitutionelle Correspondenz stellt nach Anleitung der Protokolle des Fürstenkongresses in Nachfolgendem daS Resultat desselben zusammen, wodurch alle bisher von den verschiedenen Organen vereinzelt mitgetheilte»
Angaben theils berichtigt, theils vervollständigt werden. In der erwähnten Mittheilung der konstitutionellen Correspondenz heißt eS nun: Nachdem der Ministerpräsident Graf von Brandenburg die erste Sitzung vom 10. Mai durch eine Ansprache eröffnet hatte, aus welcher wir die Aeußerung hervorheben, daß Preußen in die Konferenz mit dem „unwandelbaren" Entschlusse eintrete, „eingegangene Verpflichtungen seinerseits redlich zu erfüllen", bezeichnete General v. Radowitz als Gegenstände der Verhandlung: 1) das Verhältniß und die Stellung der verbündeten Regierungen zu der Union, und 2) das Verhältniß und die Stellung derselben zu dem Frankfurter Kongresse.
In der ersten Beziehung wurden zunächst die von dem Erfurter Parlamente vorgeschlagenen Abänderungen der demselben gemachten Vorlagen von den meisten Regierungen unbedingt, von den drei Hansestädten mit den bekannten, aus deren eigenthümlicher Stellung sich ergebenden Vorbehalten angenommen , von Baden, Kurhessen, den beiden Mecklenburg und Schaumburg-Lippe aber die Erklärung in dieser Hinsicht vorbehalten. Hierauf folgte der aus den öffentlichen Blättern bekanntgewordene Zwischenfall mit dem kurhessischen Minister Hassenpflug, worauf Mecklenburg - Strelitz nachträglich seine vorbehaltene Erklärung über die Parlamentsvorschläge dahin abgab, daß cS dieselben definitiv ablehne. Auf Anregung Sachsen-Weimars wurde- sodann die doppelte Frage aufgeworfen, ob den mit ihren Erklärungen noch rückständigen Regierungen eine bestimmte Frist zu stellen, und wie bis zum Eingang dieser Erklärungen daS Verhältniß der Regierungen unter sich und zu dem Unionswerke zu gestalten sey?
Die erste Frage erledigte sich in der zweiten Sitzung vom 11. Mai durch die übereinstimmende Erklärung Badens, Mecklenburg-Schwerins und Schaumburg-LippeS, die Parlamentsvorschläge anzunehmen, und durch die Erklärung Kur- hessenS, daß eS seine Aeußerung nur bis zur Erörterung der zweiten Frage suspendire. Rücksichtlich dieser letztern wurde sodann die Errichtung einer provisorischen Unionsregierung bis zur Verkündigung und Ausführung der Unionsverfassung von sämmtlichen Regierungen, mit Ausnahme Kurhessens, Mecklen- burg-Strelitz, Schaumburg-Lippes und Bremens, welches sich feine Erklärung vorbehieU, genehmigt. Ueber die Gestaltung dieser provisorischen Regierung stellte Preußen Vorschläge zur Erwägung, welche ebenso wie die gleichzeitig bargelcgten Ansichten der preußischen Regierung über das Verhältniß der ver, kündeten Regierungen zu dem Frankfurter Kongresse die vorläufige Billigung der meisten Konferenzmitglieder fanden.
Die nähere Erörterung dieser Vorschläge in der dritten Sitzung vom 13. Mai, welcher auch der großherzogl. hessische Bevollmächtigte, Frhr. v. Lcpel, beiwohnte, leitete Hr. v. Radowitz durch die Bemerkung ein, daß von dem dreifachen Hauptzwecke des Provisoriums der erste und zweite Zweck, nämlich die Gewähr der Verfassung und die Institution eines Bunbeöschiedsgerichts, sich bereits in einem hinlänglich vorgerückten Stadium befänden, um in das Provisorium der Union überzugehen, dagegen der dritte Zweck, nämlich der Schutz der verbündeten Regierungen gegen unrechtmäßige Gewalt jeder Art, dahin zu präzisiren sey, daß die Pflicht dieses Schutzes den Staaten gegenüber, welche sich definitiv außerhalb der Union stellen, mit dem 1. Juni 1850 erlösche und rücksichtlich dieser Staaten nur die allgemeine, allen Gliedern des Deutschen Bundes obliegende Verpflichtung bleibe , deren Ausführung jedoch von der Herstellung der Verfassung dieses Bundes abhängig sey. Demnächst gab Hr. v. Lepel auf die Frage, wie das Größherzogthum Hessen sich zu den vorliegenden Fragen zu stellen gedenke, eine ausweichende Erklärung, welche zur Folge hatte, daß dieser Staat gleich Kurhesse», Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg-Lippe von den nächstfolgenden Umfragen ausgeschlossen blieb. Die erste dieser Fragen, ob der provisorischen Unionöregierung der rechtliche Inhalt des Bündnißstatuts vom 26. Mai 1849 zu geben sey, wurde von sämmtlichen Votanten bejaht. Nassau und die Hansestädte behielten sich dabei die Ratifikation ihrer Regierungen vor, Braunschweig , Anhalt-Bernburg und Waldeck wünschten eine größere, Sachsen - Weimar, Sachsen-Koburg- Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Anhalt-Dessau und Köthen, die beiden Schwarzburg, die beiden Reuß und Lippe aber eine geringere Ausdehnung der Befugnisse des Unionsvorstandes bezüglich der Mililairverhältnisse, Mecklenburg-Schwerin und Hamburg fügten ihrer bejahenden Erklärung bei, daß nach ihrer Ansicht ein Hinausgehen über die durch das Statut des Bündnisses dargebotenen Organe für