Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 117» Montag den 20 Mai L8SO
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Dritte Ausgabe.
Uebersicht.
Zeitungschau.
Deutschland. Mannheim (Friedrich Hecker). — Stuttgart (Die
Amnestiefrage). — Dresden (Reise des Königs nach Warschau). —
Ersurt (Parlament). — Berlin (Beschickung des Frankfurter Kongresses. Attentat). — Wien (Verurtheilung).
Schweiz. Bern (Der große Rath).
Frankreich. Paris (Bermifchtes).
Ionische Inseln. Korfu (Der Kampf gegen das englische Protektorat).
Amerika. New-York (Kabinetskrifis).
Z e i t u n g sch a »
Der Wanderer bringt unter dem Zeichen eines Mitarbeiters, von welchem man sagt, daß er zu Herrn v. Bach in näherer Beziehung stehe, einen Leitartikel, in welchem folgender merkwürdiger Passus vorkommt: „Und Oesterreich — was wird dieses nun beginnen bei dieser unzweifelhaft unangenehmen, kompromittirten Stellung, worein eine übereilte Politik es verrannt? Wird cs den Bundestag doch herstellen wollen, den keine deutsche Regierung, selbst Bayern nicht mehr mag — oder in den sauern Apfel beißen und das Recht der Union im weitern Bunde mit einer direktorialen Zentralgewalt anerkennen? Will eS das Erstere, dann ist die Revolution nicht geschlossen, sondern fortwährend in Bewegung; thut eS das Letztere, warum hat es dasselbe nicht schon früher gethan, wo eS doch auch gelegener gewesen wäre! In gutunterrichteten Kreisen will man aber von einem andern Auswege wissen. Man spricht von einem Ministerrathe vor der Abreise deS Kaisers, wobei es ziemlich bewegt gewesen sein soll. Die beiden einflußreichsten Stimmen deS Kabinels, insofern sie Minister find, sollen nichts weniger vorgeschlagen haben, als — die Weigerung Preußens, sich in Frankfurt vertreten zu lassen, als casus belli zu erklären und der böhmischen Armee Marsch, ordre nach Sachsen zukommen zu lassen. Der Finanzminister soll aber so überzeugend gesprochen haben, daß die kriegslustige Partei sich für den Augenblick zurückzog und in der unmittel, baren Begleitung deS Kaisers die Reise nach Triest mitmachte." —
Frankreichs Verhältniß zur griechischen Angelegenheit wird vom „konstitutionell" folgendermaßen resumirl:
In London verständigten sich die englische und die fran, zösische Regierung dahin, daß Griechenland im Ganzen 212,000 Drachmen zahlen, daß die griechische Regierung wegen der Verhaftung englischer Matrosen ihr Bedauern dem britischen Gesandten schriftlich auSsprechen und daß die Schuldforderung des Signor Pacifico von einem englisch-griechischen Schiedsgerichte mit einem französischen Obmanne untersucht werden solle. Zugleich ward festgesetzt, daß, wenn die Bevollmächtigten in Athen bereits ein anderes Abkommen geschlossen haben sollten, dieser Athenische und nicht der Londoner Vergleich zur Ausführung kommen solle. Während man dies in London ver- einbarte, konnten in Athen Baron Gros und Herr Wyse nicht
zum Abschlusse kommen. Baron Gros wollte die Sache noch einmal nach Paris und London verweisen, bis dahin sollten die Zwangsmaßregeln suspendirt bleiben. Herr Wyse ant, wertete, er habe dazu keine Instruktionen, und er eröffnete die Feindseligkeiten von neuem. Ein französisches Dampfboot überbrachte die Nachricht nach Athen, daß man in London auf dem Punkte stehe, einen Vergleich abzuschließen; Herr Wyse kehrte sich nicht daran, setzte die Blockade fort, und zwang die griechische Regierung seine Bedingungen anzunehmen. Kaum sechs Stunden nachdem dieses geschehen war, kam das Dampfboot im Piräus an, welches den Londoner Vergleich überbrachte.
Hiezu kommt nun noch, daß Lord Palmerston dem französischen Gesandten in London versicherte, daß Herr Wyse, falls er sich mit Baron Gros nicht verständigen könne, angewiesen sey, vor Anwendung von Gewaltmaßregeln noch einmal sich nach London zu wenden. Entweder hat also Herr Wyse gegen seine Instruktionen gehandelt oder Lord Palmerston hat dem französischen Gesandten in London die Unwahrheit gesagt.
D e u t s eh l a rr d
Mannheim, l l.Mai. (Schw. M.) Von Seiten des großh. Fiskalanwalls wurde eine Klage gegen den flüchtigen Dr. Friedrich Hecker auf Ersatz des dem großherzoglichen Fiskus durch den Aprilaufstand deS Jahres 1848 veranlaßten Scha, denS angestellt. Der Schaden ist zu 479,000 Fl. berechnet. Die Ersatzpflicht des Beklagten ist in einer ausführlichen Darstellung auf die weltkundige Haupturheberschaft Hecker'S an jenem Aufstände begründet.
Stuttgart, 17. Mai. (D. Z.) Die Landesversammlung berieth heute, einige Artikel vorbehalten , den ersten vermöge ihrer Initiative in Angriff genommenen Gesetzesentwurf, in Betreff der Einführung der Ocffenllichkeit und Mündlichkeit in das bürgerliche Verfahren, zu Ende. Die Berathungen verliefen ruhig, in gedeihlichem Zusammenwirken von Kammer und Regierung. Dann kam die Amnestiefrage. Nach Been- digung unserer glorreichen Aprilbewegung 1849 hatte bekanntlich auf Schnitzers Antrag die damalige Kammer mit allen Stimmen gegen 3 die Bitte um eine Amnestie für politische Vergehen ausgesprochen. Ihr war nicht entsprochen worden und inzwischen kamen politisch Verfolgte in Folge der späteren Ereignisse, der Reutlinger Volksversammlung, der National, Versammlung, deS badischen Aufstands rc. hinzu. M. Mohl brachte einen Antrag auf Bitte um Amnestie bei der aufgelösten Versammlung ein, erneuerte ihn bei der jetzigen, und in Folge desselben lag der Versammlung ein Adrcßcntwurf an Se. Majestät vor von der Verfässungskommission, Berichterstatter Probst. Heute erklärte sich nun zuerst der Dekan Kapff vom christlichen Standpunkt aus gegen Amnestie; auch der Justiz, minister fand die Zeit noch nicht gekommen, von dem schönen Vorrecht der königlichen Gnade Gebrauch zu machen. Mack, der nebst Reyscher in der Kommission zwar für den Schlußantrag der Adresse, nämlich eben die Bitte um allgemeine Amne,