Spanien.
Madrid, 2. Mai. Der Heraldo meldet die gestern Abend erfolgte Ankunst des Kouriers mit Lord Palmerstons Note, welche die definitive Beilegung der Mißhelligkeiten zwischen England und Spanien ankündigt. Die Madrider Journale vom heutigen sind, wie üblich, mit schwarzem Rand erschienen, zur Erinnerung an den traurigen 2. Mai 1808, wo der Aufstand der Madrider Bevölkerung gegen die Franzosen von die, sen so blutig unterdrückt wurde. In allen Kirchen wurden feierliche Todtenmessen für die damals gefallenen Spanier gelesen. — Die Londoner Times meldet aus Cadiz, daß der Prinz von Joinville unlängst einer Todesgefahr glücklich entging. Er fuhr in einem Boot spazieren, näherte sich der Küste von Santa Maria, und ein Küstenwächter, der ihn für einen Schmuggler hielt, schoß nach ihm. Die Kugel pfiff dem Prinzen am Kopf vorüber.
Großbritannien.
London, 4. Mai. Die vier Schiffe, welche unter Kapitän Austin eben unter Segel gegangen, um die verlorene Frank- lin'sche Expedition aufzusuchen, sind auf drei Jahre lang mit allen Erfordernissen versehen. Im bevorstehenden Sommer Wird die Flottille ihre Nachforschungen beginnen, und bleiben dieselben ohne Erfolg, so wird sie, sobald das gute Wetter sich wieder eingefunden, 1851 von Neuem ihre Entdeckungsfahrt aufnehmen. Während des Winters sollen inzwischen Abtheilungen der Mannschaft in den verschiedensten Richtungen die Küsten durchstreifen, um möglicherweise Spuren von der Expedition Franklin's zu finden.
Die Behörden des Steueramts haben für die Einführung von Gütern aus den Kolonien und dem Auslande behufs der allgemeinen Ausstellung folgende Bestimmungen getroffen. 1) Alle für die Ausstellung bestimmten Güter sind vorerst steuerfrei hier einzulassen; die Waaren werden nicht bei deren Ausladung untersucht; sondern sie werden aus Kosten deS Versenders, unter der Aufsicht eines geeigneten Beamten, nach dem Ausstellungsgebäude geschafft, um daselbst in Anwesenheit des Ausstellers oder dessen Agenten von jenem Beamten geöffnet und untersucht zu werden, wie um dort die Höhe des Steuerbetrags, festzustellen, der bei einem etwaigen Verkauf hier zu zahlen wäre; die Güter werden mit Zeichen versehen werden, um deren Identität zu sichern. 2) Die hier eingeführten ausgestellten Artikel werden wie gelagerte Waaren betrachtet und es ist in jedem einzelnen Falle für die Wiederausfuhr der Güter oder die Bezahlung der Steuer am Schluffe der Ausstellung Sicherheit zu leisten. Die der Steuer unterworfenen Waaren dürfen unter keinen Umständen vor Beendigung der Ausstellung zurückgenommen werden; und dann nur zur Wiederausfuhr oder gegen Bezahlung der Steuer.
3) Die für die Ausstellung bestimmten Waaren können in den folgenden Häfen importirt werden: London, Liverpool, Bristol, Hull, Newcastle, Dover, Folkestone und Southampton.
London, 7. Mai. Im Hause der Gemeinen ward gestern Abend heftig gekämpft. Das schwierige Problem, den Kolonien eine selbständige Verfassung zu geben, stand zur Kommit- teeberathung. Die Bill der Minister sichert der Krone das Recht, den Beschlüssen einer Koloniallegislatur ihre Zustimmung zu entziehen, wie es gegenwärtig auch der Fall ist, ohne daß es der Reichsregierung je einfäöt, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, wo es sich lediglich um die inneren Angelegenheiten einer Kolonie handelt. Sir William Molesworth dagegen, welcher aus der Kolonialfrage seine „Spezialität" gemacht hat, beantragte, daß der Krone ihr Veto nur in Sachen von Reichsinteresse verbleiben, für eigentliche Kolonialgesetze aber entzogen werden solle. Dieß klingt sehr plausibel; die Schwierigkeit ist nur zu unterscheiden, welche Gesetze bloß die Kolonie, und welche das gesummte britische Reich interes- firen. Die Minister berufen sich aus die herrschende PrariS, welche sich bis dahin leidlich bewährt habe; Sir William dagegen, ein Systematiker, will die Beziehungen zwischen dem Mutterlanve und den Kolonien auf bestimmte geschriebene Normen zurückführen. Er hat 15 Kategorien aufgestellt, welche! nach seiner Ansicht alle Fälle umfassen, in denen die Krone ein Recht haben muß, die Kolonialgesetzgebung zu annulliren, ’ indessen sind diese Kategorien nichts weniger als erschöpfend, t — das wäre fast eine Unmöglichkeit — und dann fragt es sich: wer soll zwischen der Krone und den Kolonien enlschci- '
1 den, wenn einmal eine Verfassungsstreitiqkeit eben über die $ Anwendbarkeit dieser Kategorien eintritt. Sir W. MoleSworih I meint, „die Königin im Geheimenrathe" (the Queen in Council) als oberste Gerichtsbehörde. Aber dann wäre am Ende die Krone Richter in eigener Sache. Nach langer Te- s batte ward denn auch der Antrag des ehrenw. Londoner Mit- ; gliedes mit 165 gegen 42 Stimmen verworfen.
Italien.
I Rom, 1. Mai. Die sehnlichst erwarteten organischen : Gesetze, als Ergänzung des Motuproprio vom 12. September i 1849, über die Staats-, Finanz-, Provinzial- und Munizipal- . rälhe, die Wahlen, die versprochenen Verbesserungen in Ver- j Wallung und Gerichtswesen sind nicht allein nicht erschienen, ■ sondern scheinen schon ins Reich der Vergessenheit übergegangen i zu seyn. Was in einem geheimen Konsistorium , welches ver- ; gangene Woche gehalten worden sey, vorgegangen, weiß Nie- s mand, nur scheinen es meist kirchliche Angelegenheiten gewesen ’ zu seyn, die darin verhandelt wurden. Ucbermorgen sind es ; drei Wochen, daß Se. Heiligkeit zurückgekehrt ist, und noch hat * man von der Regierung blos eine Notifikation, welche den i Betrag der Grundsteuer um zwei Zwölftel erhöht, und eine zweite, welche die Bildung einer Staatsbank (Banca dello ; stato Pontificio) autorisirt, mit einem Kapital von 1 bis 2 ' Millionen und Succursalen in Bologna und Ancona, und ; vermittelst welcher die Gutsbesitzer Anlehen zu 6 Prozent auf : ihre Güter werden haben können. Eine Pasquinade kündigt das Mirakel von 1850 an, durch welches dieses Jahr statt 12, 14 Monate zählen wird, auf oben erwähnte Uebertare auf die Grundsteuer, vom Betrag der gewöhnlichen Steuer von zwei Monaten anspielend, und bewundert dabei die Fürsorge der Regierung, welche, um es in diesen schweren Zeiten den Gutsbesitzern möglich zu machen, diese neue Last zu tragen und den Betrag der Steuer zu entrichten, eine Staatsbank kreirt, wo man die nothwendige Summe mittelst Verpfändung seiner Güter erlangen kann. Mit einigen Belobungsworten gibt die vorgestrige Gazzetta di Roma die letzte Verordnung des Kaisers von Oesterreich über die Privilegien und Rechte der kirchlichen Behörden wieder, die sie die beste Garantie der Staaten für Ordnung und Wohlfahrt heißt. General Paraguay d'Hil- lierS wird erst den 10. oder 11. d. abreisen. Zu seinem Nachfolger in der Gesandtschaft ist Hr. v. Rayneval ernannt, und eS scheint, diese Ernennung werde vom heiligen Stuhle gerne gesehen. General Gemeau, der bisher in Lyon befehligt hat, wo er in schwierigen Zeiten die öffentliche Ordnung durch sein energisches Auftreten zu erhalten gewußt, wird als künftiger Befehlshaber des französischen Korps in Rom genannt. Es scheint, die jetzige Stärke dieses Korps werde vor der Hand keine Verminderung erleiden. — Zwei HH. v. Rothschild, einer von Neapel, der andere von Paris, haben sich hier mehrere Tage aufgehalten, wie es scheint, wegen der Anlehensangelegenheilen, die ins Stocken gerathen sind wegen der Schwierigkeit der Veräußerung der Inskriptionen. Gestern reisten sie wieder ab. (A. A. Z.)
In Abwesenheit deö Redakteurs für die Redaktion verantwortlich: A. Boczek.
Aufforderung.
In der Nacht vom 29/30. April ist Bingen von einem furchtbaren Brande heimgesucht worden. 56 Wohnungen, 20 Oekonomiegebäude liegen in der Asche; mehr als 50 arme Fa- milien haben Alles verloren. Unsere Nachbarn rufen um Hülfe; Wiesbaden hilft gerne.
Die Unterzeichneten sind erbvtig, milde Gaben an Kleidung, Weißzeug, Bettung, Geld in Empfang zu nehmen und an die Verunglückten zu besorgen. Außerdem wird in Wiesbaden eine verschlossene Büchse umhergesandl werden, um freiwillige Gaben für die Abgebrannten zu sammeln.
Möge Jeder nach Vermögen den armen Nachbarn beisteuern! Fröhliche Geber hat Gott lieb.
Wiesbaden, den 10. Mai 1850.
Altstätter. Busch. Ferger. Hennoch. Kreidel. Petmecky. Reichmann. A. Schellenberg. Schlemmer. Schultz. Süßkind. Chr. Weil. Wilhelmi.
Willms. Wolff.