Nassauische
Mgemc inc Zeitung.
M 111. Montag den 13. Mai 1830.
Dritte Ausgabe.
Uebersicht.
Zeitungschau.
Deutschland. Wiesbaden (Asstsen). — München (Verlängerung des Landtags. Hr. v. d. Pfordien. Fallmerayer). — Berlin (Die vertrauliche Vorberathung). — Hamburg (Annahme des Neunerentwurfs). — Wien (Vermischtes).
Frankreich. Paris (Reform des Wahlgesetzes).
Italien. Rom (Konfiskationen). — Turin (Der Erzbischof verhaftet).
Türkei, Smyrna (Erdbeben).
Zeitungschau.
Der Wanderer sagt über Oesterreichs Vorschläge zu Wiederherstellung dts Bundestags: Nach dem von unserm Ministerium aus den Tisch des Reichstags zu Kremsier niedergelegten Programm soll erst nach der Organisirung Oesterreichs und Deutschlands das Wechselverhältniß zwischen diesen beiden Staatenkörpern festgestellt und normirt werden. Oesterreich verhielt sich durch lange Zeit insofern passiv, als cd sich jeveö bestimmten Vorschlags, jeder weiteren Proposttiou in der deutschen Angelegenheit enthielt; aber noch immer kam keine Re- organisirung Deutschlands zu Stande. Nun ergreift Oesterreich die Jnitalive, das Interim organisirt sich in Frankfurt, die Gothaner aber pilgern nach Erfurt; das Parlament wird zwar vertagt, aber das Interim auch hat seine Zeit verlebt; die Fürsten versammeln sich im Weißen Saale in Berlin, Oesterreich beruft das Plenum nach dem Eschenheimer Pallaste. Warum aber hat unser Ministerium in der deutschen Frage sein Programm verlassen? Es übernimmt die Rolle des Vermittlers und die Kluft spaltet sich immer weiter, und kein Curtius springt hinein, um sich für das Vaterland zu opfern, sondern Balken werden gehauen und Steine gemeißelt, und eine Brücke soll die Curtiusthaten für alle Zukunft überflüssig machen. Oesterreichs Auftreten in Deutschland kann jenem Programm zufolge nur als Intervention betrachtet werden; ober jede Intervention ruft Mißtrauen gegen die intervenirende Macht hervor und dürfte daher auch leicht in dieser Angelegenheit noch lange nicht zu dem erwünschten Ziele führen, eS möchte denn gerade durch diese unerbetene Vermittelung der vor dem noch schwankende Schwerpunkt sich plötzlich von Oesterreich wegwenden, und die sehnlich gesuchte Revision der Bundesakte könnte dann deren gänzliche Beseitigung nach sich ziehen, denn das Morsche muß zerfallen und in seinen Staub vergräbt die junge Pflanze ihre Wurzel.
Deutschland
□ Wiesbaden, 11. Mai. (Assisenverhandlung. — Fortsetzung.) Bei den vielen gegen den Angeklagten vorliegenden Jnzichten hat der Vertheidiger desselben einen schweren Stand. Prokurator Lang sucht zuerst darzuthnn , daß die Anschuldigung der Landstreicherei gegen den Angeklagten
nicht Platz greife; indem sich derselbe theils um Arbeit zu suchen, theils um sich zur Konskription zu stellen, von einem Ort zum andern begeben habe und mit zureichenden Geldmitteln versehen war. Aus dem Besitz eines dem Hartier ge- hörigen Kleidungsstückes und daraus, daß der bei den weggeworfenen Silbersachen gefundene Hauptschlüssel Hartiers Thüre mit Leichtigkeit öffnete, lasse sich nicht mit Gewißheit der Schluß ziehen, daß Oswald Klas den Diebstahl an Hartier begangen habe. Der Angeklagte kann auf ganz ehrliche Weise in den Besitz des Kleidungsstückes gelangt seyn; den Schlüssel kann auch ein Anderer verloren haben, und es ist eben das Wesen eines Hauptschlüssels, daß er fast alle Thüren öffnet. Rücksichtlich des hier in der Kirchgaffe verübten Diebstahles bemerkt der Vertheidiger, daß der Angeklagte nicht unmittelbar nach der That aufgegriffen wurde, es sey daher möglich , daß Oswald Klas blos der Hehler, ein anderer aber der Thäter war. UebrigenS sey die durchbrochene Oeffnung den Erhebungen gemäß nur 9 Zoll hoch und daher für den etwas beleibten Angeklagten viel zu klein gewesen.
Die den Geschwornen vorgelegten Fragen lauten:
1) Ist OSwald KlaS schuldig, am 10. Nov. mittelst Anwendung eines falschen Schlüssels in die Wohnung des Aufwärters Heinrich Ernst Hartier zu Frankfurt a. M. gedrungen und dort ohne Einwilligung des EigenlhümcrS von einem Geldbetrag per 25 fl. 15 kr. und anderen beweglichen Sachen Besitz ergriffen zu haben, um dieselben rechtswidrig zu gewinnen.
2) Ist Oswald KlaS schuldig, in der Nacht vom 18. auf den 19. November 1849, in Gemeinschaft mit einem oder mehreren Verbündeten, nach gegenseitiger Verabredung in die äußere Backsteinwand deS von dem Goldarbeiier Ph. Kölsch und anderen Personen bewohnten HauseS des Isaak Bär zu Wiesbaden ein Loch gebrochen, und nachdem von einem der Verbündeten durch dasselbe gestiegen worden, gemeinschaftlich mit diesen, ohne Einwilligung deS Eigenihümcrs von den hier vorgefundenen (Nr. 1 bis 32) und den weiter von Philipp Kölsch vermißten Silber- und Goldwaaren (Nr. 32 bis in kl. 57 deS Verzeichnisses) Besitz ergriffen zu haben, um dieselben rechtswidrig zu gewinnen; eventuell: die That allein begangen zu haben.
3) Ist Oswald Klas schuldig, in der Zeit von Verübung deS sub. 1 erwähnten, am 10. November begangenen Verbrechens , bis zum 18. November ohne erlaubten Zweck und ohne einen ordentlichen Erwerbszweig oder zureichende Mittel zum Unterhalt außerhalb seines Wohnortes herumgezogcn zu seyn.
Die Geschwornen haben die erste und die zweite Frage bejaht; die dritte dagegen verneint.
Rücksichtlich der ersten Frage bemerkt der Obmann, daß die Pos. 10 (Ist OSwald K l a s .schuldig, dem Franz Hartier zwei Kistchen mit Kölner Wasser entwendet zu haben) auS der Frage hinwegzulaffen gewesen wäre; indem sich in der Untersuchung herausgestellt haben soll, daß diese Gegenstände dem Franz Hartier aus eine andere Art abhanden gekommen.
(Nach Art. 162 der Strafprozeßordnung müssen die Fragen von dem Präsidenten genau nach dem Wortlaute deS Ver-