Enge n Sue ist den unbarmherzigsten Neckereien der konservativen Blätter ausgesetzt. Sein Privatleben, seine Ueppigkeit bieten dem Spotte Stoff genug dar, und die Parteileidenschaft ist nicht diskret genug, um in ihren Enthüllungen mit Schonung zu Werke zu gehen. Das „Pays" hatte schon vor mehreren Tagen behauptet, daß Sue früher einmal unter Kuratel gestanden habe, und der Verfasser der „Mystères" hat eS noch nicht für angemessen gehalten, dieses Mysterium weiter aufzuklären. Heute tritt jenes Blatt mit einem neuen pikanten Detail auf. Es sagt: „Wir richten heute eine zweite Frage an Herrn Eugen Sue. Ist eS wahr, daß er einmal eine wucherische Anleihe ausgenommen hat und in Folge derselben in den Besitz eines sehr hübschen Kalikolagers und von hundert Dutzend Striegeln gerathen ist? Was hat Herr Eugen Sue mit Viesen Striegeln angefangen?"
Auch Diele Frage streift wieder in daS Gebiet der „Pariser Geheimnisse" über. ES gibt in jener Stadt Wucherer, welche, ganz wie Molière'S Harpagon, die ruinirlen Subjekte, die zu ihnen ihre Zuflucht nehmen, zwingen einen Theil der geborgten Summe statt, in Geld, in Waaren zu akzeptiren, aus welchem Umstände schon erhellt, daß der Verkehr mit solchen Geldverleihern nur bei äußerster Finanzzerrüttung denkbar ist. Die Demokraten sehen übrigens selver ein, daß die Aufstellung Sue's ein Fehlgriff war, indeß ist es zu spät ihn wieder gut zu machen.
D e u t f <ch ! o n d
Erfurt, 27. April. (D. Z.) Die letzte formelle Differenz beider Häuser in der Verfassungsangelegenheit ist dadurch erledigt, daß daS Volkshaus dem Beschluß des Staaienhauses beigetreten ist. Die ganze Aufmerksamkeit nimmt aber heute schon daS folgende Ereigniß in Anspruch.
Hr. v. Bismark-Schönhausen richtete unter dem 22. d. M. an den Berichterstatter der Ober-Post-AmtS-Zeitung, Herrn Rördanz, folgendes Schreiben:
„Ew. Wohlgeboren sind als Berichterstatter der O.-P.-A.-Z. mit einer Einlaßkarte zur Journalistentribüne versehen. Die Berichte dieses Blattes über die Verhandlungen deS Volks- hauses tragen das Gepräge der Entstellung in einem Grave, welcher die Vermuthung der Unabsichtlichkeil auSschließt.
So wenig das Bureau des HauseS an râsonnirenden Artikeln über die Thätigkeit deS letzteren, so feindselig auch deren Tendenz seyn möchte, jemals Anstoß nehmen würde, so hat doch die Einrichtung der Journalisten,Tribüne nur den Zweck, dem lesenden Publikum eine beschleunigte Kenntniß von den Verhandlungen des Hauses, so wie sie in Wahrheit stattge- funden haben, zu verschaffen. Dieser Zweck wird verfehlt, wenn die Berichte von dem Inhalt der Reden so weit abweichen, daß eine Aehnlichkcit zwischen beiden nicht mehr stattfindet. Ich bin daher genöthigt, denjenigen Korrespondenten, welche nicht den guten Willen oder die nöthige wissenschaftliche Ausbildung besitzen, um von ihnen eine Darstellung der Vorgänge im Hause erwarten zu können, welche wenigstens eine mäßige Annäherung an die Wahrheit darbietet, die Erlaubniß zum Eintritt in die Journalistentribüne zu entziehen. Da ich nicht glaube, daß Ew. Wohlgeboren selbst das Referat über die Verhandlung liefern, Ihre Legitimation vielmehr vermuthen läßt, daß Sie sich nur mit râsonnirenden Artikeln beschäftigen, so ersuche ich Sie, mir den Verfasser derjenigen lithographirten Korrespondenz gefälligst zu bezeichnen, welche die O.-P.-A.-Z. benutzt, da ich, bis dieses geschehen seyn wird, Ew. Wohlge- boren als den Vertreter des fraglichen Blattes ansehc und demgemäß verfahren muß."
Dasselbe Schreiben schickte Herr von Bismark unter demselben Datum abschriftlich an den Berichterstatter der Augsburger Allgemeinen Zeitung, Herrn v. Rochau, mit dem Zusätze: „Zur gefälligen Kenntnißnahme und Beachtung."
Nach Empfang des in Rede stehenden Schreibens wandte sich Herr Rördanz an das Präsidium deS HauseS mit einer schriftlichen Beschwerde, in der er sowohl gegen daS von Hrn. v. Bismark aufgestellte Prinzip protestirte, als auch die Erfüllung der letzterwähnten Forderung von sich ablehnte. Er erhielt darauf nachstehenden Bescheid:
„Auf Ew. W. an das unterzeichnete Präsidium deS VolkS- hauses gerichtete Eingabe — eine unter Dem 22. d. M. an Sie erlassene Verfügung deS Schriftführers Hrn. v. BiSmark- Schönhausen betreffend — haben wir Ihnen in eröffnen. daß
wir dem von dem Schriftführer v. Bismark-Schönhausen gegen Sie ausgesprochenen Grundsatz in Bezug auf die Beaufsichtigung der Journalisten-Tribüne nicht beigetreten sind; womit Ihre Beschwerde ihre Erledigung gefunden haben wird. Wir dürfen indessen von der Einsicht der Berichterstatter, welchen Plätze auf der Journalisten-Tribüne angewiesen sind, um so mehr eine getreue und leidenschaftSloie Darstellung der Verhandlungen deS VolkShauseS erwarten, als der beengte Raum in derselben eine Beschränkung der Zahl der zuzulassenden Berichterstatter erfordert, und bei dem späteren Erscheinen Der stenographischen Berichte deS HauseS daS lesende Publikum in Beziehung auf die Treue der in den Tagesblättern abgevruckten Berichte wesentlich interesstrt ist. Erfurt, Den 25. April 1850. DaS Präsidium deS VolkShauseS. Simson. Schenk zu Schwein- berg. Rüder".
Der andere Empfänger deS v. Bismarkschen Briefes Hr. v. Rochau, wandte sich an Hrn. v. BiSmark selbst. Wie dieser ihm privatim geschrieben, so antwortete er wiederum privatim. Mit Dem Zusatz: „Zur gefälligen Kenntnißnahme und Beachtung" übersandte Hr. v. Rochau am 24. D. Dem Hrn. v. Bismark abschriftlich einen für Die Augsburger Allgemeine Zeitung bestimmten Korrespondenzartikel, in welchem er daS Verfahren, das sich Hr. v. BiSmark gegen die hier anwesenden Vertreter der Presse erlaubt hat, einer scharfen Beleuchtung unterzog.
Nach Absendung dieses seines Privatbriefes an Hrn. V. BiSmark, welches sich in dessen Händen befindet, erhielt Hr. v. Rochau am 25. d. folgendes Schreiben des Präsidiums:
„Ew. Hochwohlgeboren haben an Den Schriftführer des VolkShauseS, Herrn von Bismark-Schönhausen, unter dem 24. D. ein Schreiben gerichtet, welches die Achtung gegen diesen Beamten sowohl als gegen das VolkshauS selbst, aus eine höchst anstößige Weise verletzt. Wir sind deßhalb zu unserm Bedauern in Der Lage, Ihnen den eingräumten Platz auf Der Tribüne zu entziehen; haben auch davon Die Redaktion Der Allg. Ztg. mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß ein zu bestellender anderer Berichterstatter alsbald den erledigten Platz wieder erhalten werde. DaS Bureau ist beauftragt, die in Ihrem Besitze befindliche Karte in Empfang zu nehmen.
So weit Die Aktenstücke. ES haben sofort Die folgenden Journalisten: Dr. Julius Frese (Nationaizcitung), R. von Bardeleben (Konstitutionelle Zeitung), Roerdanz (OberpostamtS- Zeitung), I. E. Große, I. Heilbronn, Friedrich Hüttner (Deutsche Allgemeine Zeitung), I. W. Kerckhoff (Hamburger unparteiischer Korrespondent), Wilhelm Schroer (Kölnische Zeitung), Ewald Matthaei und Schneitler (Lithographische Korrespondenz des Korrespondenz Bureau), Krackrügge (Neue Erfurter Zeitung), S. Cassel, Louis Karl Aegivi (Deutsche ReichSzeitung und Hamburger Nachrichten), Dr. OelSner-Mon- mergue (Journal deS DebatS), Dr. Emil FrenSdorff, Korrespondent der Jndependance beige „im Angesicht deS VolkShauseS selbst förmliche und feierliche Verwahrung eingelegt gegen die Verkennung der Rechte und Der ganzen Stellung der Presse, von der daS gegen Herrn v. Rochau eingehaltene Verfahren offenes Zeugniß gibt, resp, ihre Eintrittskarten dem Bureau zurückgestellt." In Folge dieser Erklärung sind wir heute, was Die Sitzungsberichte betrifft, auf Die Mittheilungen der Erfurter Zeitung und der Konstit. Korr, beschränkt.
Leipzig, 25. April. Außer dem Literaten Pelz (Treu, mund Welp) sind auch der Schriftführer der leipziger Freien Gemeinde, Chronik (aus Preußen), und ein Schwede, Tollin, ausgewiesen. Man zählt bis jetzt gegen 16 Fremde (Kaufmannsdiener, Literaten, Arbeiter), welchen Die Weisung rugegangen ist, Sachsen baldmöglichst zu verlassen. (Dresd. Z.)
Hamburg, 25. April. Um gegen die dänische Blokade gesichert zu seyn , hatten viele unserer Rheder während deS deutsch-dänischen Krieges ihre Schiffe durch Vermittelung deâ hiesigen russischen Konsulats an die russische Flagge übertragen, ohne daß Die russische Regierung von diesen Scheinverkäufen Die mindeste Notiz genommen ober aber auf die in Rußlaud bestehenden Gesetze, wegen des Verkaufs russischer Schiffe im AuSlande auch nur hingewiesen hätte. 9iiyt aber erläßt Die russische Regierung an ihre Konsulate in den drei Hansestädten eine Bekanntmachung, worin nicht nur jene für Den Verkauf russischer Schiffe im Auslande bestehenden Gesetze in Erinnerung gebracht, sondern noch mehr verschärft werden. Wenn eS noch eines Beweises bedurft hätte, wie freundlich Rußland aeaen Dänemark, wie feindlick cs aber aeaen Deutick-