Nassauische
Allgemeine Zeitung.
«M 97» Donnerstag den 2L. April 1850»
Die Raff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânume» rationSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Schurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 3 fl. 1O fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Ein weiterer Beitrag zur Charakteristik nassauischer Zustände.-
Deutschland. Wiesbaden (Asfis-n). — Dillenburg (Asfisen). — Hanau (Der Prozeß gegen die Mörder von Auerswald's und Lich- nowsky's). — Ansbach (TodcSurtheil). — Erfurt (Parlament).
Frankreich. Paris (Deportationsgesetz).
Großbritannien. London (Furchtbares Unwetter bei Dublin).
Ein weiterer Beitrag zur Charakteristik naffauischer Zustände.
3» Mstein, 18. April. Der Gemeinderath unserer Stadt ist von großer Freude durchdrungen, daß er es durch sein unverdrossenes Beharren auf der betretenen Bahn endlich dahin gebracht» hat, seinen Operationsplänen Anerkennung in unserm S ch u lko l leg iu in zu verschaffen. Er hat nämlich vor eint» gen Tagen einen so glänzenden Sieg über den Schulvorstand davon getragen, daß dieser in seinem Wirken gänzlich vernichtet erscheint. Es ist ein Sieg, welcher selbst die kühnste Hoffnungen übertrifft unb den rechtlich gesinnten Demokraten ein bedeutsames Kopfschütteln abzwingt. Worin besteht aber dieser Sieg? Wir haben aus zuverlässiger Quelle geschöpft und können Folgendes als richtig mittheilen.
Vor einiger Zeit wurde von dem Ministerium des Innern bei dem Gemeinderath ungefragt, ob er gesonnen sey, eine bereits zu Lehrerbesoldungen bestimmte Summe zu Besoldungszulagen für die städtischen Elementarlehrer zu verwil- ligen. Der Gemeinderath begnügte sich nun nicht damit, sich in den Grenzen seiner Befugnisse zu bewegen und einfach zu erklären , er bewillige oder bewillige nicht, sondern stellte förmliche Anträge, an welche Lehrer das Geld vertheilt werden und wie viel jeder der vorgeschlagenen Lehrer erhalten sollte. Er griff also damit geradezu in die Rechte deS Schul- Vorstandes ein, dem es nach den bestehenden Verordnungen und Nach den Begriffen des gesunden Menschenverstandes allein zukommen kann, derartige Anträge zu stellen, da er allein im Stande ist, die Leistungen der einzelnen Lehrer zu beurtheilen.*) Der Schulvorstand wies deßhalb die Anträge zurück, weil das Verfahren des Gemeinde- ratheS gegen die bestehenden Gesetze sey, und stellte seinerseits mit Rücksicht auf die Verdienste der Lehrer und die bewilligten Mittel Anträge. Die beiderseitigen Anträge sind alsdann dem StaatSministerium vorgelegt worden, und das Staatsministerium hat — die der gesetzlichen Schulbehörde verworfen
*) Die moderne Volkssouveränetät ist das Prinzip eines allgemeinen Dilettantismus. Wenn jeder Arbeiter, Handwerker rc. zugleich Staatsmann, Richter, Gesetzgeber, Publizist rc. seyn will, wenn Juristen, Gemeinderäihe >c. das Technisch-artistische einer Theaterverwaltung kontrolliren, warum sollen dann Gemeinderäthe nicht auch zur Abwechselung einmal Pädagogen seyn? Die Berechtigung zu dem Einen ist so groß wie die zum Anderen. Die Red.
und die des Gemeinderathes genehmigt. Das soll der einfache Hergang seyn.
Vielleicht hat das Schulkollegium die Anträge des Ge- meinderathes genehmigt, nicht weil, sondern obgleich er keine Schulbehörde ist. Ist das der Fall, so wollen wir dem hohen Kollegium gern diesen Grund als sein Eigenthum un* angetastet lassen, ihn aber den Freunden des Gesetzes und der Ordnung zur Beurtheilung und Würdigung anheimgeben.
Welche Autorität der gesetzlich bestehende Schulvorstand in Idstein noch fernerhin haben werde, wissen wir nicht. Wir sind der unmaßgeblichen Ansicht, er thue wohl, wenn er mit hoher Genehmigung sein Amt in die Hände des Gemeinderathes niederlegte, der dann gewiß dafür sorgen würde, daß die Geschäfte gingen, und die Schullehrer der broogebenden Behörde gehorchte. Tu las voulu, Gorge Dandin.
Deutschland.
□ Wiesbaden, 24. April. (Assisenverhandlungen.) Der Zeuge Philipp Stemler aus Breckenheim erscheint nochmal- vor den Schranken, um seine gestrige Aussage näher zu bestimmen. Er habe gestern angegeben, von Adam Gruber ein falsches Halbguloenstück empfangen zu haben; er müsse bemerken, daß er von Adam Gruber blos ein Geldstück erhalten habe, das ihm auffallend blau schien, das er aber, ohne an etwas zu denken, einsteckte. Er könne den Umstand, daß er von Gruber ein falsches Geldstück erhalten, nicht als Thatsache, sondern mir als Vermuthung aussprechen, die sich auf das auffallenoe Aussehen des Geldstückes gründe.
Der Münzmeister Zoll mann wird befragt, ob zwei im Besitz der Angeklagten Vorgefundene, mit den Geprägen auf den falschen Münzen übereinstimmende, echte Geldstücke zur Abformung benutzt wurden, ob diese Abformung Spuren hinterlasse, und ob die Geldstücke solche Spuren tragen. Der Kunstverständige meint, daß die Abformung in weichem Gyps oder feinem Sand keine Spuren au den Münzen hinterlasse, er könne daher nicht angeben, ob die echten Geldstücke zur Abformung benutzt wurden.
Vom Staatsprokurator und Herrn Dr. v. Eck befragt, ob solche falsche Geldstücke sich balv im Werkehr abnützen, bemerkt derselbe, daß dies allerdings der Fall sey , daß jedoch die vorliegenden Geldstücke noch ganz die Schärfe des Gusse- zeigen, folglich noch nicht durch viele Hände gegangen sind.
Der Vertheidiger Dr. v. Eck läßt noch konstatiren, wie viel von dem bei den Angeklagten gefundenen guten Gelde von dem Bürgermeister-in Breckenheim zur Bezahlung ihrer Zeche zurückbehalten wurde und in welchen Münzsorten das zurück- behaltene Geld bestanden habe.
Die Sitzung wird bis zum Einlangen des von. Professor Fresenius zu gewärtigen Gutachtens ausgesetzt.
Wir benutzen diese Pause, um eine kurze Skizze der beiden Angeklagten zu entwerfen. Beide sind klein, gedrungenen Körperbaus. Adam G r u b e r hat ein langes Gesicht, großen Kopf — sein ganzes Wesen zeigt Beschränktheit, Ängst, Ergriffenheit»