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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^U N3 Samstag den 20» April 18M

Die Naff. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume- rationspreis ist in WieS.bave», für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. io fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen- terg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Weitere Stimme aus Erfurt an ihre Wähler.

Zur Geologie des Herzogthums Nassau.

Deutschland. Eltville (Dr. KnieSling f). Hanau (Der Prozeß gegen die Mörder von Auerswald'S und Lichnowskh's). Erfurt (Par­lament).

Italien. Rom (Ankunft des Papstes).

f Weitere Stimme aus Erfurt an ihre Wähler.

Der Ton der Zuversichtlichkeit, welcher in der Radowitzi, schen Rede vorherrscht, ist leider durch die spätere Haltung deS VerwaltungScathes nicht ganz gerechtfertigt worden, wenn man nicht etwa annehmen will, daß Gründe der Politik für die preußischen Staatsbehörden dieses Verhalten diktirt haben, und dass dieselben demungeachtel mit dem Verlauf, welchen die Angelegenheit genommen hat, einverstanden sind. Vermuthungen für die Richtigkeit dieser Ansicht lassen sich viele aufstcllen; doch schwebt über diesem Geheimniß bis jetzt ein undurchdringliches Dunkel. Es wird in unserer Heimath schon bekannt seyn , welches Resultat die Abstimmung über die en dioc - Annahme der Verfassung geliefert hat. Die sogenannte Bahnhofspartei ist trotz aller Versuche, Uneinigkeiten in ihrem Schooße zu erwecken, einig und konsequent ihren Weg gegangen. Die Ueberzeugung, daß nur allein durch unbedingte Annahme der Verfassung im Ganzen, ohne vorgängige Abän­derung , die rechtliche Eristenz deS Bundesstaats begründet werden könne, und daß ohne diese Annahme auch ihr wahrer staatsrechtlicher Rechlsbodcn (d. h. das Rechtbewußtseyn im Volk) nicht vorhanden seyn würde, ist durch das ausgezeichnet scharfsinnige Referat des Herrn Camphausen, und durch treff, liche Reden, wie die des Herrn von Beckerath, von Vincke, von Soiron, von Bodelschwingh und ganz vorzüglich durch die Heinrichs von Gagern, der für Freund und Feind wahr- haft hinreißend war, bei allen 124 Mitgliedern der Fraktion zur unumstößlichen Gewißheit geworden; und der Antrag ging daher mit einer Majorität von 36 Stimmen durch, ungeachtet der Abmahnungen des Verwaltungsraths und der preußischen Minister. Man beabsichtigt nun nachträglich diejenigen Abäw derungen der Verfassung und der Grundrechte mit derselben Einigkeit durch das Haus durchzubringen, welche durch die jetzige Gestaltung deS Bündnisses nothwendig geworden sind, und welche ferner daS vollkommene Einverständniß mit der beschwornen preußischen Verfassung herbeiführen würden. Diese Gesammtbeschlüsse würden sodann an daS StaatenhauS gelan­gen, von dem letzteren wahrscheinlich in der wörtlichen Fassung angenommen werden, da auch der Berichterstatter deS Staaten- Hauseö denselben Antrag gestellt hat, und sodann, wenn nichts dazwischen kömmt, dem V-rwaltungörathe resp, den Rcgierun« ! gen zur Erklärung zugestellt werden, ob und welche der ge­

nannten Abänderungsvorschläge sie annehmen wollen, wonach die Verfassung mobifizirt werden würde, und sofort RechtS- kraft erlangte. Auch die Einsetzung der Reichsregierung würde die unmittelbare Folge dieses Verfahrens seyn müssen.

(Schluß folgt.)

Zur Geologie des Herzogthums Nassau.

Gr. DaS kürzlich in diesen Blättern besprochene Werk der Gebrüder Sandberger über die Versteinerungen des rheinischen Schichtensystems in Nassau veranlaßt mich, diesem in unserm Lande alles Grundgebirge bildenden Systeme noch eine weitere Betrachtung zu widmen, welche zum Zwecke hat, die Aufmerksamkeit der Naturfreunde auf diese Gebirgsschichten zu lenken und deren nähere Erforschung zu befördern.

Bekanntlich haben schon viele Staaten und namentlich auch Oesterreich in ganz neuer Zeit die große Wichtigkeit genauer Erforschung und Aufnahme der geologischen Verhältnisse ihrer Gebiete eingesehen und dafür großartige Vorkehrungen getrof, fen. Keiner dieser Staaten hat _aber im Verhältnisse seiner Oberfläche ein so hohes Interesse, die nähere geologische Kenntniß seines Gebiets zu veranlassen und zu befördern wie Nassau.

In diesem Lande hat die Natur auf einem kleinen Raume ihre Reichthümer verschwenderisch ausgestreut und seine Lage zum Weltverkehr ist eine so günstige, daß eine in kurzer Zeit aufgeblühte, sehr produktive Jndustlie darauf gegründet werden konnte, die noch einer großen Erweiterung fähig gehalten wer­den muß.

In richtiger Würdigung der Wirkungen, welche aus der Beförderung eines naturwüchsigen Bergbaues hervorgehen, hat dann auch die Regierung Nassaus nicht allein in der Berg- verwaltungsordnung von 1826 der Entwickelung des Berg­baues eine gute, wenn auch unvollständige Grundlage gegeben, sondern fast zu gleicher Zeit durch den Oberbcrgratb Stifft eine geognostische Aufnahme des Herzogthums' vornehmen lassen, deren Resultate in einem besondern, dem Publikum zu- gänzlichen Werke mit Charten von demselben niedergelegt worden sind. Dieses Werk war für seine Zeit eine willkommene Gabe und eine fleißige gewissenhafte Arbeit; wer aber mit den enor- 'mcn Fortschritten bekannt ist, welche seit jener Zeit die Natur- wissen, chaftcn und die Zugänglichkeit des Gebirges durch den Berg, und Wegbau gemacht haben, sowie den Umstand in Erwägung zieht, daß die, dem Stifft'schen Werke beiqcgebene geognostische Charte in einem Maaßstab e auSgeführt ist', welche durchaus nicht geeignet erscheint, eine klare Darstellung der GebirgS- Verhältnisse zu vermittle«: wird leicht zu der Ueberzeugung gelangen, daß cs nicht allein im Interesse unseres Bergbaues, sondern auch in dem deS Straßen- und Hochbaues, sowie der Land- und Forstkultur gelegen ist, eine in größerem Maaßstabr angelegte geologische Charte zu besitzen.

Diesem Bedürfnisse hat unsere Regierung auch in sofern Vorschub geleistet, als sie die frühere unzugängliche, im Maß-