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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

JE 78. Mittwoch den 3. April 1830.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânume» rationSpr,eis ist in Wiesbaden, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fL 1O kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellen- herg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die preußische Antwort auf die Münchener Uebereinkunft.

Deutschland. Wiesbaden (Programm zu dem Leichenbegängniß Sr.

Durch!. des Prinzen Moritz zu Nassau). Darmstadt (Der Stauff'sche Prozeß). Landau (Fuggers Abschiedsbrief). Dresd en (Zweite Säkularfeier der Hufittengemeinde). Berlin (Dänische Frage. Ver­mischtes). Wien (Vermischtes.)

Italien. Rom (Rückkehr des Papstes).

Portugal. Lissabon (Bemühungen Costa Cabral zu stürzen).

Griechenland. Athen (Neue Uebereinkunft).

Die preußische Antwort auf die Münchener Uebereinkunft.

Eben so schnell wie das Wiener Kabinet auf die Mün­chener Uebereinkunft geantwortet hat, hat auch, wie die Weser, Zeitung vom 26. v. M. berichtet, das preußische Ministe­rium auf die Kollektiv-Note der drei Königreiche, wodurch sie von dem geschlossenen Bündnisse hier offiziell Anzeige machten, die Antwort erlassen, und zwar ist dieselbe noch vor der Ab­reise der Minister nach Erfurt erfolgt. Diese Antwort geht in einem geschichtlichen Ueberblicke zurück auf die Verhand­lungen, welche im Anfänge vorigen JahreS in Wien gepflogen wurden, als die österreichische Regierung bereits einmal durch die Note vom 4. Februar 1849 den Vorschlag eineö Eintritts in die Union mit ihrer Gesammt-Monarchie gemacht hatte, sie hält auf das Bestimmteste an den Gegenvorschlägen fest, welche bereits damals von hier aus darauf gemacht wurden, denen zufolge zwischen der österreichischen Gcfammtmonarchie einer­seits und dem Bundesstaate andererseits ein Verein aufgcrich- tet werden sollte, der sich dieselben Zwecke setze, wie sie die Akte von 1815 für den deutschen Bund verzeichnete, wonach diese Union dann nach Außen zwar als politische Einheit auf, treten sollte, nach Innen aber als zwei staatliche Körper, die ihren eigenen Entwickelungsgang gingen, aber auf steigende - materielle Gemeinschaft durch freie Vereinbarung angewiesen wären. An dieser Ansicht halte die preußische Regierung auch jetzt noch fest und habe sich von diesem Standpunkte aus be­reitwillig auf Verhandlungen wegen der jüngsten Zoll, und Handelövorschläge eingelassen; nimmer könne und werde fit dagegen damit übereinstimmen, daß der Ge sammt kör- per der österreichischen Monarchie als ein auch für die inneren deutschen Verhältnisse gleichberechtigter und maß­gebender Länderkompler in diese Union einträte. Eine weitere Verhandlung auf dieser Basis wird im weiteren Verlauf ge- » radehin als unmöglich bezeichnet, wobei die preußische Re­gierung dann mit stolzer Entschiedenheit auf dem von ihr be­tretenen Wege, um den Bedürfnissen deS deutschen Volks zu genügen, beharren zu wollen ausspricht, um so bei aller Wah­rung der Rechte der einzelnen Staaten und Fürsten doch eine politische Gemeinschaft, wie sie daS deutsche Volk beanspruche,

herbeizuführen. Noch kennt man hier den Wortlaut dieser Antwort nicht, doch wird das Vorstehende als der Gedanken­gang derselben in unterrichteten Kreisen wiedergegeben und dabei ausdrücklich hervorgehoben, daß je dreister und unverhüllter der Angriff gegen die preußischen Bestrebungen in den letzten Tagen erfolgt sey, um so edler und stolzer die in dieser Note erfolgte Ab, fertigung laute. Die preußische Regierung erkennt in diesen Ver­suchen zur Sprengung des Bündnisses vom 26. Mai, so sprach sich Einer der mitvirigirenbcn Staatsmänner aus, eine erneuerte Aufforderung, dieses Bündniß enger zu knüpfen und durch eine aufrichtige Wahrung der Rechte der mitverbündeten Staaten denselben ein Verbleiben bei dem Bündnisse um so wünschenS- werthcr zu machen. Endlich erzählt man sich noch von einer besonderen Note, welche von hier auS in Folge der Eingangs erwähnten Kollektivnole nach Dresden ergangen ist, und worin Preußen sein gerechtes Befremden darüber ausspricht, daß die sächsische Regierung eS über sich gewinne zu gleicher Zeit zwei so heterogenen Bündnissen anzuhängen. Ein weiteres Detail über diese Note haben wir aber bis jetzt nicht in Er­fahrung zu bringen vermocht.

Aus München schreibt man jedoch vom 21. März. Preußens Antwort auf den Münchener Entwurf ist, wie der Würzb. Ztg." mitgetheilt wird, nur eine vorläufige, die defi­nitive soll erst erfolgen , wenn sich die preuß. Regierung mit dem VerwaltungSrath und oen verbündeten Regierungen be­sprochen hat.

Deutschland;

Wiesbaden, 2. April. (Programm zu dem Leichen­begängniß Sr. Durchlaucht deS nun in Gott ruhenden Prinzen Moriz zu Nassau). Der Tag des Leichenbegängnisses und die Beisetzung in die Herzogliche Familiengruft zu Weilburg ist auf Donnerstag, den 4ten April, festgesetzt.

An diesem Tage wird der Trauerwagen mit seiner Be­gleitung Morgens 7 Uhr auf der LandcSgränze zwischen Braunfels und Weilburg eintreffen, woselbst der Herzoliche Hofmarschall, ein Kammerherr und ein Kammerjunker sich der Begleitung anschließen.

Der Trauerwagen wird hier mit 6 Marstallpferden be, spannt, welche von 6 Marstalldienern geführt und von einem Bereiter und 2 Reitknechten begleitet werden.

Sobald der Leichenzug die Gemarkung der Stadt Weilburg erreicht, fängt daS Trauergeläute in der Stadt an und dauert fort bis der Sarg auf das in der Kirche errichtete castrum doloris aufgesetzt ist.

Vor der Stadt wird die Hohe Leiche von dem Hofmar, schall und den übrigen Hofchargen, von dem Militär, der Zivildienerschaft und Geistlichkeit empfangen, worauf sich der Zug von dort auS wieder in Bewegung setzt, und zwar in folgender Ordnung: a) Tambour und Militärmusik; b) ein Bataillon Infanterie; c) der Hoffourier, als Trauermarschall; d) zwei Lakaien; e) der Hofmarschall; f) die Geistlichkeit der Stadt Weilburg; g) das Trauerpferd von zwei Marstalldie­nern geführt; h) ein Bereiter; i) zwei Reitknechte; k) der