Einzelbild herunterladen
 

Nassauische ~

Allgemeine Zeitung.

JE 76. Sonntag den 31. März 1850.

Die Nass. Allg. Zeitung erscheint zweimal, die Beiblätter einmal täglich, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränume« rationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthumâ Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt T fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeilc oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen» derg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Wegen des Osterfestes wird am zweiten Feiertage nur das politische Blatt ausgegeben. ----------------------------

Uebersicht.

Zur Schulfrage.

Deutschland. Darmstadt (Der Stausssche Prozeß). Karlsruhe (Vertagung der Ständeversammlung). Stuttgart (Vertagung der Landesversammlung). Erfurt (Parteien. LebenSvcrhältniffe. Vor­schläge von Seiten des Verwaltungsraths). Oldenburg (Zustim­mung der Regierung zu dem Landtagsbeschluß vom 22. d. M.).

Frankreich. Paris (Larochejaquelin. Die Königin von Spanien).

Italien. Rom (Rückkehr des Papstes. Angebliche Bedingungen der­selben. Turin (Vermählung des Herzogs von Genua mit einer säch­sischen Prinzessin. Protest des Papstes).

Zur Sch ulfrage

LKH. Von der Aar, 22. März. In §. 107 deö Schul- Gesetz-Entwurfs, welcher von der Schul-Kommission vorigen Jahres berathen wurde, ist die Rede von dem Schulvorstande. Eine derartige Zusammensetzung wird von Lehrern und Nicht­lehrern nicht gebilligt. Das Warum? ist schon vielfach bespro­chen worden. Wir halten dafür, daß man diese Sache so ein­fach als möglich mache. Zum Ortsschulvorstande nehme man zu ständigen Mitgliedern den Bürgermeister in Bezie­hung auf daS Aeußerc der Schule, als Erbauung und Unter­haltung der Schulhäuser, Anschaffung der Schulbedürfniffe, Besoldung :c., den Lehrer (bei mehreren der ältesten im Dienste oder abwechselnd) in Beziehung auf das innere Wesen der Schule, und den Geistlichen in Beziehung auf den Reli­gionsunterricht, weil er für denselben verantwortlich ist. Eine gleiche Zahl wähle manauS den OrtSbürgern als nichtstän­dige Mitglieder. Zu diesen Schulvorstehern nehme man solche Bürger, die human im vollen Sinne sind und Sinn für die Schule haben. Doch möchten wir diese nicht von Seiten der Gemeindebürger, wie die Gemeinderäthe, gewählt wissen, weil sonst in der' Regel solche gewählt würden, die am meisten schreien und krawalliren. Gewöhnlich sind das keine Freunde der Schule und des Lehrers, und so würden die Beeinträchti- aunqen und Reibereien nie ein Ende nehmen. Daß sich die Dauer ihres Amtes auf vier Jahre erstrecke , halten wir für ^SA so gebildeten Schulvorstand, welcher der Vertreter und die Stimme der Gemeinde in Schulsachen ist, finde auch die Betheiligung der Gemeinde bei Besetzung ihrer Lebrerstelle statt. Wie dies nach 8. 77 des Schulgesetzentwur­fes bestimmt ist, so möchten wir eS nicht ausgeführt wün­schen Der Staat prüft die Schulkandidaten und haben sie bestanden, so stellt er sie an. Unbefâhigte nimmt der Staat : nicht. Den Gemeinden kann es nun einerlei seyn, waS für einen Lehrer sie erhalten; sie bekommen einen, der ganz ge­nügt und seinem Berufe vorzustehen weiß. Thut der Lehrer seine Schuldigkeit nicht, so kann dw Gemeinde klagen; er

wird dann zu seiner Pflicht gebracht. Oder sollen vielleicht die Person und die Privatverhältnisse des Lehrers in Betracht gezogen werden?

Die freie Wahl der Lehrer ist eine erstickte Bombe, welche großes Unheil, große Verwirrung angerichtet hätte, wäre sie geplatzt. Gegen den Vorschlag von sechs Lehrern durch die Oberschulbehörde, wovon die Gemeinde ohne Angabe der Gründe drei streiche, und Einer von den übrigen die Stelle erhalte; sowie dagegen der Gemeinde drei hinzustellen, auS welchen sie sich Einen auswähle, müssen wir nothwendig Be­denken erheben. ES würden die Szenen, wie solche in früherer Zeitim blauen Ländchen* und andern Gegenden vorkamen und noch gar Manchem in Erinnerung seyn werden, wieder herbeigeführt. Und mancher tüchtige Lehrer, der begeistert für seinen Beruf in der Schule Bedeutendes leistet, sieht sich zu­rückgesetzt und in seiner Beförderung gehemmt. Er kann nicht so mit ven Bauernschwatzen", nicht mit ihnenspielen und trinken", wie sic es gerne haben wollen; er kann sich nicht so beliebt machen oder vielmehr einschmeicheln. Sollte ein solcher auf eine andere benachbarte Stelle vorgeschlagen werden, so würden Erkundigungen eingezogen, welche in eben angedeute» ter Weise ausfielcn. Gewählt würde er nicht auf die neue Stelle. So mancher Schulinspektor hat es bestätigt gefunden und auch ausgesprochen, daß diejenigen Lehrer, welche bei den Leuten im Dorfe in großem Ansehen standen wegen ihrer Red­seligkeit und glattem, einschmeichelndem Benehmen, gewöhn­lich die schlechtesten Schulmänner waren.

In § 97 des Schulgesetzentwurfs heißt eS: Die Lehrer­besoldungen werden aufgebracht 1) auS den fundationSmäßigen Stiftungen, welche der Schule ungeschmälert verbleiben müs, sen, wie eS auch billig und recht ist; 2) aus Beiträgen der Gemeinden, welche durch ein besonderes Gesetz regulirt werden; 3) aus Zuschüssen der Landessteuerkasse. In den ersten Jahren wird nicht viel von dieser zu erwarten seyn we­gen zu großer Ausgaben; doch haben wir daS Vertrauen zur Regierung, daß in dieser Beziehung später auch geholfen werde. In Bezug auf pos. 2, erlauben wir uns, folgenden Vorschlag zu machen.

Man nehme bei den Besoldungen der Lehrer eine feste Norm an, wie man eS z. B. bei den Försterbesoldungen ge­than hat. Diese sind durch ein Gesetz bestimmt. In manchen Bezirken wurde auf Antrag der Oberförster daS Marimum gegeben, wodurch viele Förster eine Besoldung jetzt erhalten, die um fast zwei Drittheil die März besoldung übersteigt. ES wendet Niemand Ewas dagegen ein; ein Gesetz hat es so bestimmt.

Man schlage alle und jede Besoldung der Lehrer, wie sie jetzt besteht, nieder, d. h. man lasse sie in der Gemeinbekasse, velche solche nicht mehr alS Lehrerbesoldung auszuzahlen hat. Statt dessen lasse man jede Gemeindckaffe eine Summe jähr­lich bezahlen, welche soviel beträgt, als ein StaatSsteuersim- pel des Ortes auSmacht. Man bilde gleichsam eine Zentral- chulkasse, in die diese Summen fließen, welche die Rezeptur